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   OLG Saarbrücken, 21.01.2019 - 9 W 33/18   

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https://dejure.org/2019,3319
OLG Saarbrücken, 21.01.2019 - 9 W 33/18 (https://dejure.org/2019,3319)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.01.2019 - 9 W 33/18 (https://dejure.org/2019,3319)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - 9 W 33/18 (https://dejure.org/2019,3319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 104
    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss muss begründet werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 702
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2019 - 9 W 33/18
    Art. 103 Abs. 1 GG gilt auch im Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. BVerfGE 81, 123, 127).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2019 - 9 W 33/18
    Das Verfahrensgrundrecht ist verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 65, 293, 295; 70, 288, 293; 86, 133, 145 f.).
  • BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2019 - 9 W 33/18
    Zudem verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 46, 315, 319; 105, 279, 311).
  • BGH, 03.12.2007 - II ZB 8/07

    Festsetzung der Kosten für eine Bürgschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2019 - 9 W 33/18
    Die Zurückverweisung wird dem Landgericht zugleich Gelegenheit bieten, seine funktionelle Zuständigkeit zur Kostenfestsetzung - in Abgrenzung zu derjenigen des Vollstreckungsgerichts gemäß § 788 Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - II ZB 8/07, NJW-RR 2008, 515; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2010, 435) - zu prüfen und zu begründen.
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2007 - 2 W 122/07

    Zum Begründungserfordernis eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2019 - 9 W 33/18
    Unbeschadet des auch für die Begründung von Beschlüssen geltenden Gebots der "bündigen Kürze" müssen die Beschlussgründe zumindest so präzise und ausführlich sein, dass den an dem Verfahren Beteiligten und auch dem Rechtsmittelgericht auf ihrer Grundlage eine Überprüfung der Entscheidung möglich ist (2. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 13. Juli 2007 - 2 W 122/07-14, OLGR 2007, 802).
  • OLG Koblenz, 13.03.2003 - 14 W 146/03

    Begründungspflicht der Kostenfestsetzung; Einheitl. Entscheidung bei mehreren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2019 - 9 W 33/18
    Eine Begründung ist jedenfalls insoweit erforderlich, als das Gericht beantragte Kosten ablehnt oder festsetzt, deren Erstattungsfähigkeit zweifelhaft oder zwischen den Parteien umstritten ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 13. März 2003 - 14 W 146/03, BeckRS 2003, 30311486; OLG Frankfurt a.M., JurBüro 1999, 483; OLG Stuttgart, JurBüro 1978, 1252; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 15. Aufl., § 104 Rn. 15; MüKoZPO/Schulz, 5. Aufl., § 104 Rn. 52).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2019 - 9 W 33/18
    Das Verfahrensgrundrecht ist verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 65, 293, 295; 70, 288, 293; 86, 133, 145 f.).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2019 - 9 W 33/18
    Zudem verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 46, 315, 319; 105, 279, 311).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2019 - 9 W 33/18
    Das Verfahrensgrundrecht ist verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 65, 293, 295; 70, 288, 293; 86, 133, 145 f.).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2010 - 24 W 3/10

    Zuständigkeit zur Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2019 - 9 W 33/18
    Die Zurückverweisung wird dem Landgericht zugleich Gelegenheit bieten, seine funktionelle Zuständigkeit zur Kostenfestsetzung - in Abgrenzung zu derjenigen des Vollstreckungsgerichts gemäß § 788 Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - II ZB 8/07, NJW-RR 2008, 515; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2010, 435) - zu prüfen und zu begründen.
  • OLG Brandenburg, 11.10.2023 - 6 W 98/23

    Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind zu begründen!

    Sie müssen so substantiiert und ausführlich sein, dass den an dem Verfahren Beteiligten und auch dem Rechtsmittelgericht auf ihrer Grundlage eine Überprüfung der Entscheidung möglich ist (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 21.01.2019 - 9 W 33/18; Beschluss vom 13.07.2007 - 2 W 122/07; jew. zit. nach juris).

    Verstöße gegen den Begründungszwang können das rechtliche Gehör verletzen und stellen deshalb Verfahrensfehler dar (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21.01.2019 - 9 W 33/18; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.02.2003 - 14 W 146/03; jew. zit. nach juris).

  • OLG Bremen, 29.10.2020 - 1 Ws 71/20
    Die Beschlussgründe müssen zumindest so präzise und ausführlich sein, dass den an dem Verfahren Beteiligten und auch dem Rechtsmittelgericht auf ihrer Grundlage eine Überprüfung der Entscheidung möglich ist (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.1.2019 - 9 W 33/18, NJW-RR 2019, 702; OLG Saarbrücken, OLGR 2007, 802 = BeckRS 2007, 14110).
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