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   OLG Jena, 29.08.2011 - 9 W 356/11   

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https://dejure.org/2011,64463
OLG Jena, 29.08.2011 - 9 W 356/11 (https://dejure.org/2011,64463)
OLG Jena, Entscheidung vom 29.08.2011 - 9 W 356/11 (https://dejure.org/2011,64463)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. August 2011 - 9 W 356/11 (https://dejure.org/2011,64463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 17, 22, 29 GBO, § 892 BGB, § 9 GBBerG, § 8 SachenR-DV
    Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • notar-drkotz.de

    Eintragung beschränkte persönliche Dienstbarkeit aufgrund einer Anlagenrechtsbescheinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 17, 22, 29 GBO, § 892 BGB, § 9 GBBerG, § 8 SachenR-DV
    Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 17.06.2011 - 9 W 267/11

    Zwischenverfügung; Beschränkte persönliche Dienstbarkeit; Grundbuchberichtigung

    Auszug aus OLG Jena, 29.08.2011 - 9 W 356/11
    a) Entgegen der Auffassung des Antragstellers hat das Grundbuchamt im Einzelfall zu prüfen, ob die Eintragung der Dienstbarkeit im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 9 Abs. 5 GBBerG wegen zwischenzeitlichen gutgläubigen Erwerbs des betroffenen Grundstücks seit dem 1.1.2011 scheitert (so schon Senat, Beschluss vom 17.06.2011, 9 W 267/11, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.07.2015 - V ZB 1/14

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Erstreckung des gutgläubig lastenfreien

    a) Die Berichtigung des Grundbuchs erfolgt auf Grund eines Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO, wenn das Versorgungsunternehmen - wie hier der Antragsteller - seinen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs nicht auf eine Bewilligung des Betroffenen nach § 19 GBO i.V.m. § 8 Abs. 1 SachenR-DV stützt, sondern eine Berichtigung gemäß dem Inhalt einer von der Aufsichtsbehörde erstellten Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 2005- V ZB 94/05, BGHZ 165, 119, 122) verlangt (vgl. OLG Jena, FGPrax 2012, 55, 56; Beschluss vom 29. August 2011 - 9 W 356/11, juris Rn. 10; Böhringer, Rpfleger 2002, 186, 188; ders., Rpfleger 2011, 409, 410).

    Für das Berichtigungsverfahren nach § 22 Abs. 1 GBO ersetzt die Bescheinigung der Aufsichtsbehörde den sonst in der Form des § 29 GBO zu führenden Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs (vgl. OLG Jena, FGPrax 2012, 55, 56; Beschluss vom 29. August 2011 - 9 W 356/11, juris Rn. 10; Böhringer, Rpfleger 2002, 186, 188; ders., Rpfleger 2011, 409, 410).

  • OLG Jena, 02.02.2012 - 9 W 390/11

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines mit einer

    Das Grundbuchamt hat im Einzelfall zu prüfen, ob die Eintragung der Dienstbarkeit im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 9 Abs. 5 GBBerG wegen zwischenzeitlichen gutgläubigen Erwerbs des betroffenen Grundstücks seit dem 1.1.2011 scheitert (Senat, Beschlüsse vom 17.06.2011, 9 W 267/11, zitiert nach juris und vom 29.08.2011, 9 W 356/11).

    Ist hingegen die Dienstbarkeit bis zu diesem Zeitpunkt weder eingetragen noch die Eintragung beantragt und auch kein Widerspruch nach § 899 BGB für den Berechtigten eingetragen, wird der gutgläubige Erwerber, dessen Eintragungsantrag nach dem Stichtag eingegangen ist, durch § 892 Abs. 1 BGB geschützt (Senat, Beschluss vom 29.08.2011, 9 W 356/11, Böhringer, a.a.O).

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