Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.11.2011 - I-9 W 37/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26366
OLG Hamm, 02.11.2011 - I-9 W 37/11 (https://dejure.org/2011,26366)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.11.2011 - I-9 W 37/11 (https://dejure.org/2011,26366)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. November 2011 - I-9 W 37/11 (https://dejure.org/2011,26366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,26366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gemeinsame Betriebsstätte, Haftungsausschluss

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 106Abs. 3 SGB VII
    Gemeinsame Betriebsstätte, Haftungsausschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von § 106 Abs. 3 SGB VII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 106 Abs. 3
    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von § 106 Abs. 3 SGB VII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Schleswig, 15.09.2016 - 7 U 117/15

    Haftungsprivilegierung bei Arbeitsunfall: Verletzung eines LKW-Fahrers durch

    Die Auffassung des Senats deckt sich außerdem mit anderen obergerichtlichen Entscheidungen zu Gabelstaplerunfällen beim Beladen eines LKW (OLG Hamm, Beschluss v. 2.11.2011, 9 W 37/11, NJW-Spezial 2012, 170; OLG Bremen, Urteil v. 21.11.2006, 3 U 55/06, OLGR Bremen 2007, 253-256).
  • OLG Hamm, 30.08.2016 - 9 U 140/15

    Voraussetzungen der Haftungsprivilegierung gem. §§ 105 Abs. 1 , 106 Abs. 3 Alt. 3

    Eine Verständigung des Klägers mit dem Zeugen G erforderte der Ladevorgang als solcher nicht und ist auch von den Beteiligten nicht geschildert worden; darin unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von der dem Senatsbeschluss vom 02.11.2011 - I-9 W 37/11 (NRW- Spezial 2012, 170, dort Rn. 15 ff. bei juris, insbes. Rn. 21) zugrunde liegenden Fallgestaltung.
  • LG Paderborn, 02.07.2018 - 2 O 93/18
    Im Gegensatz dazu steht das allgemeine Lebensrisiko, bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit von irgendjemandem geschädigt zu werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02. November 2011 - I-9 W 37/11).

    Besteht aber zu Gunsten eines Gesamtschuldners kraft Gesetzes eine Haftungsfreistellung, schlägt diese zulasten des Geschädigten auf die Haftung im Außenverhältnis durch mit der Folge, dass sein Ersatzanspruch um den Haftungsanteil des freigestellten Schädigers gekürzt wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2011, AZ.: I-9 W 37/11).

  • LG Bonn, 26.04.2019 - 1 O 284/17

    Gemeinsame Betriebsstätte, Gefahrengemeinschaft

    SGB VII wird von der Rechtsprechung indes in Fällen der Verletzung eines die Ent- oder Beladung eines von dem Schädiger gesteuerten Kraftfahrzeuges durch den sich im Bereich des Ent- oder Beladevorganges aufhaltenden Geschädigten, der durch Einweisungszeichen an den Schädiger und/oder in anderer Weise manuell an diesem Vorgang mitgewirkt hat, bejaht (BGH - VI ZR 257/06 = NJW 2008, 2916, 2919 Rd.20; OLG Schleswig, Urteil vom 15.09.2016 - 7 U 117/15 = r + s 2017, 220, 221; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014 - 1 U 205/13 = r + s 2015, 525, 526f.; OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2011 - 9 W 37/11 = NJOZ 2012, 1435, 1436 unter II.2.; Lemcke r + s 2017, 222f.; Rolfs, aaO., § 106 SGB VII Rd.3 jeweils m.w.N.).
  • LG Münster, 14.06.2018 - 8 O 422/14
    ( BGH NJW 2011, 292, 293; OLG Hamm NJOZ 2012, 1435).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht