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   OLG Oldenburg, 18.11.2009 - 9 W 39/09   

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OLG Oldenburg, 18.11.2009 - 9 W 39/09 (https://dejure.org/2009,65969)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.11.2009 - 9 W 39/09 (https://dejure.org/2009,65969)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. November 2009 - 9 W 39/09 (https://dejure.org/2009,65969)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 20 W 485/04

    Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen:

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2009 - 9 W 39/09
    Im Gegenteil spricht gegen eine hinreichende Erfolgsaussicht der Antragsgegnerin im Hauptsacheverfahren die Tatsache, dass das italienische Gericht nach Prüfung der im Rahmen des Widerspruches erhobenen Einwendungen der Antragsgegnerin gemäß Art. 648 c.p.c. die Vollstreckbarkeit der Entscheidung angeordnet hat (zur Indizwirkung insoweit auch OLG Frankfurt, 20 W 485/04, Beschluss vom 30. Juni 2005, zit. in juris).
  • EuGH, 14.10.2004 - C-39/02

    Mærsk Olie & Gas

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2009 - 9 W 39/09
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin handelt es sich bei dem in Rede stehenden Zahlungsbefehl ("Decreto Ingiuntivo") um eine Entscheidung im Sinne von Art. 32 EuGVVO (vgl. EuGH Urteil vom 14. Oktober 2004 - C 39/02 - OLG Düsseldorf, 3 W 429/00, Beschluss vom 21. Februar 2001; OLG Köln, 16 W 7/03, Beschluss 2. Januar 2006; OLG Düsseldorf, 3 W 118/06, Beschluss vom 8. August 2006, jeweils zit. in juris).
  • EuGH, 13.07.1995 - C-474/93

    Hengst Import / Campese

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2009 - 9 W 39/09
    Soweit danach lediglich vorausgesetzt wird, dass einer Anerkennungs- bzw. Vollstreckbarkeitserklärung im Urteilsstaat ein kontradiktorisches Verfahren vorausgegangen ist oder aber hätte vorausgehen können, reicht es aus, dass nach Ende eines nicht kontradiktorischen Verfahrensabschnitts die Sache Gegenstand einer kontradiktorischen Erörterung sein konnte, dass also die Wirksamkeit erst dann eintritt, wenn der Schuldner Gelegenheit hatte, seine Rechte geltend zu machen (vgl. auch EuGH, Urteil vom 13. Juli 1995 - C 474/93 - OLG Köln, 16 W 31/04, Beschluss vom 17. November 2004, jeweils zit. in juris).
  • OLG Celle, 03.01.2007 - 8 W 86/06

    Möglichkeit der Vollstreckung eines italienischen Mahnbescheides im Inland;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2009 - 9 W 39/09
    Es genügt daher, dass die Entscheidung, wie hier, überhaupt einen vollstreckbaren Inhalt hat (OLG Celle, NJW-RR 2007, 718).
  • BGH, 21.04.1994 - IX ZB 8/94

    Rechtsbeschwerdefähige Entscheidung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2009 - 9 W 39/09
    Wegen des Verbots der Nachprüfung der ausländischen Entscheidung in der Sache kann ein Aussetzungsantrag von vornherein nur auf solche Gründe gestützt werden, die der Schuldner vor Erlass der zu vollstreckenden Entscheidung im Urteilsstaat noch nicht geltend machen konnte (BGH NJW 1994, 2156; OLG Köln, NJW-RR 2005, 932).
  • OLG Köln, 17.11.2004 - 16 W 31/04

    Vollstreckung aus einem italienischen Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2009 - 9 W 39/09
    Soweit danach lediglich vorausgesetzt wird, dass einer Anerkennungs- bzw. Vollstreckbarkeitserklärung im Urteilsstaat ein kontradiktorisches Verfahren vorausgegangen ist oder aber hätte vorausgehen können, reicht es aus, dass nach Ende eines nicht kontradiktorischen Verfahrensabschnitts die Sache Gegenstand einer kontradiktorischen Erörterung sein konnte, dass also die Wirksamkeit erst dann eintritt, wenn der Schuldner Gelegenheit hatte, seine Rechte geltend zu machen (vgl. auch EuGH, Urteil vom 13. Juli 1995 - C 474/93 - OLG Köln, 16 W 31/04, Beschluss vom 17. November 2004, jeweils zit. in juris).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2001 - 3 W 429/00

    Vollstreckbarerklärung einer "ordinanza d'ingiunzione"

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2009 - 9 W 39/09
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin handelt es sich bei dem in Rede stehenden Zahlungsbefehl ("Decreto Ingiuntivo") um eine Entscheidung im Sinne von Art. 32 EuGVVO (vgl. EuGH Urteil vom 14. Oktober 2004 - C 39/02 - OLG Düsseldorf, 3 W 429/00, Beschluss vom 21. Februar 2001; OLG Köln, 16 W 7/03, Beschluss 2. Januar 2006; OLG Düsseldorf, 3 W 118/06, Beschluss vom 8. August 2006, jeweils zit. in juris).
  • OLG Stuttgart, 15.05.1997 - 5 W 4/97

    Zulässigkeit der Vollstreckung einer italienischen Entscheidung im Inland;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2009 - 9 W 39/09
    Dabei soll im Sinne der durch die EuGVVO maßgeblich intendierten Verbesserung der Effektivität des grenzüberschreitenden Rechtsschutzes auch lediglich vorläufigen Entscheidungen grundsätzlich die Möglichkeit der Anerkennung und Vollstreckung im Ausland eröffnet werden (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 280).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2006 - 3 W 118/06

    Vollstreckung des Zahlungsbefehls eines italienischen Gerichts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2009 - 9 W 39/09
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin handelt es sich bei dem in Rede stehenden Zahlungsbefehl ("Decreto Ingiuntivo") um eine Entscheidung im Sinne von Art. 32 EuGVVO (vgl. EuGH Urteil vom 14. Oktober 2004 - C 39/02 - OLG Düsseldorf, 3 W 429/00, Beschluss vom 21. Februar 2001; OLG Köln, 16 W 7/03, Beschluss 2. Januar 2006; OLG Düsseldorf, 3 W 118/06, Beschluss vom 8. August 2006, jeweils zit. in juris).
  • OLG Hamm, 19.08.2003 - 29 W 29/03
    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2009 - 9 W 39/09
    Die Antragsgegnerin hat nicht einmal ihre Einwendungen gegen die italienische Entscheidung durch Einreichung einer Abschrift der Rechtsmittelschrift dargelegt (zu einer diesbezüglichen Obliegenheit vgl. OLG Hamm, 29 W 29/03, Beschluss vom 19. August 2003, zit. in juris).
  • OLG Köln, 15.09.2004 - 16 W 27/04

    Hinreichende Bestimmtheit des Zinsanspruchs in einem französischen Titel

  • OLG Köln, 02.01.2006 - 16 W 7/03

    Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren, Verfristeter Rechtsbehelf gegen einen

  • AG Düsseldorf, 26.02.2018 - 252 F 57/16

    Umgang, Vereitelung, Schuldhaft, Kind, Ordnungsgeld, Nichtabhilfe

    Der Verpflichtete Elternteil muss nachvollziehbar darlegen, dass er sich wiederholt und nachhaltig darum bemüht hat, das Kind zur Wahrnehmung des Umganges zu bewegen (vgl. OLG Schleswig BeckRS 2012, 13741; OLG Saarbrücken BeckRS 2012, 21763).
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Rechtsprechung
   KG, 20.02.2009 - 9 W 39/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11557
KG, 20.02.2009 - 9 W 39/09 (https://dejure.org/2009,11557)
KG, Entscheidung vom 20.02.2009 - 9 W 39/09 (https://dejure.org/2009,11557)
KG, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - 9 W 39/09 (https://dejure.org/2009,11557)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt muss Namensnennung im Internet bei Berichterstattung über Gerichtsprozess dulden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt muss Namensnennung im Internet bei Berichterstattung über Gerichtsprozess dulden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 478
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 20.01.2009 - 27 O 1305/08
    Auszug aus KG, 20.02.2009 - 9 W 39/09
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 20. Januar 2009 - 27 O 1305/08 - wird auf dessen Kosten bei einem Wert von 5.100 EUR zurückgewiesen.
  • KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06

    Identifizierende Berichterstattung über Angehörigen der DDR-Grenztruppen

    Auszug aus KG, 20.02.2009 - 9 W 39/09
    Da es sich bei dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, auf das sich der Antragsteller beruft, um ein Rahmenrecht handelt, dessen Inhalt und Grenzen nicht absolut feststehen, muss seine Reichweite in jedem Einzelfall durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen des auf Unterlassung in Anspruch Genommenen bestimmt werden (BGH NJW 2004, 596; Senat, KGR Berlin 2007, 649).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

    Auszug aus KG, 20.02.2009 - 9 W 39/09
    Da es sich bei dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, auf das sich der Antragsteller beruft, um ein Rahmenrecht handelt, dessen Inhalt und Grenzen nicht absolut feststehen, muss seine Reichweite in jedem Einzelfall durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen des auf Unterlassung in Anspruch Genommenen bestimmt werden (BGH NJW 2004, 596; Senat, KGR Berlin 2007, 649).
  • LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10

    Links auf Telemedicus und OpenJur

    Ebenfalls unter der Überschrift "Siebzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der Bu...-Site" verwies der Beklagte unter der gleichen Bezeichnung "Äußerungsverfahren" mit Angabe von Aktenzeichen und Entscheidungsdaten auf ein Verfahren, welches beim Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 1305/08 und beim Kammergericht unter dem Aktenzeichen 9 W 39/09 geführt wurde.

    b) die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 20.1.2009, Az. 27 O 1305/08 und des Kammergerichts, Az. 9 W 39/09 vom 20.2.2009 zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen.

    den Beklagten zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250, 000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, a) die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 15.1.2009, Az. 27 O 11/09 und des Kammergerichts, Az. 9 W 33/09 vom 18.2.2009, zu veröffentichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen, wie auf der Internetseite www.b...de unter der Überschrift "Siebzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der B...-Site" geschehen, b) aa) den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 20.1.2009 - Az. 27 O 1305/08 - zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen, bb) auf den auf der Internetseite "telemedicus" eingestellten Beschluss des Kammergerichts vom 20.2.2009 - Az. 9 W 39/09 - zu verlinken und/der verlinken zu lassen.

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.04.2021 - 12 Qs 14/21

    Strafbarkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen eines Lokalpolitikers im Internet

    Ob es in diesem Zusammenhang auch zulässig sein kann, zumindest durch ihr Parteiamt oder öffentliches Auftreten herausgehobene Teilnehmer einer Veranstaltung namentlich im Wortbeitrag zu nennen (dazu z.B. KG, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 9 W 39/09, juris), kann letztlich offenbleiben.
  • LG Berlin, 21.01.2010 - 27 O 938/09

    In einem Prozessbericht darf der Name der klagenden Anwaltskanzlei genannt werden

    Dem Beklagten kann auch ein schutzwürdiges Interesse, die Namen der am Rechtsstreit Beteiligten zu nennen, nicht von vornherein abgesprochen werden, da dies maßgeblich zur Anschaulichkeit der von ihm verfassten Sitzungsberichte beiträgt (so Kammergericht, Beschluss vom 20. Febr. 2009, 9 W 39/09 m.w.N.), Mit dem angegriffenen Sitzungsbericht thematisiert der Beklagte offensichtlich das Spannungsverhältnis zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht, indem er anhand des gegen ihn geführten Verfahrens, in dem er weitgehend unterlag, die Schwierigkeiten bei seiner Tätigkeit als Gerichtsberichterstatter verdeutlicht.
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