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   OLG Hamm, 25.11.2008 - I-9 W 41/08   

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https://dejure.org/2008,8575
OLG Hamm, 25.11.2008 - I-9 W 41/08 (https://dejure.org/2008,8575)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2008 - I-9 W 41/08 (https://dejure.org/2008,8575)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2008 - I-9 W 41/08 (https://dejure.org/2008,8575)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Fahrbahnglätte, Kreisverkehr, Verkehrssicherungspflicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 839 BGB, 9, 9a StrWG NRW
    Fahrbahnglätte, Kreisverkehr, Verkehrssicherungspflicht

  • verkehrslexikon.de

    Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht und Sturz eines Rollerfahrers am inneren Randbereich einer glatten Bodenwellenstelle im Kreisverkehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich der Fahrbahnbeschaffenheit innen in einem Kreisverkehr

  • Judicialis

    BGB § 839; ; StrWG NRW § 9; ; StrWG NRW § 9a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; StrWG NRW § 9; StrWG NRW § 9a
    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich der Fahrbahnbeschaffenheit innen in einem Kreisverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1324
  • NZV 2009, 453 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 07.03.2001 - 9 U 204/00

    Schadensersatz ; Schmerzensgeld; Pflichtverletzung; Verkehrssicherungspflicht;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2008 - 9 W 41/08
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die angebliche Gefahrenstelle sich - wie hier - weit außerhalb des bei verkehrsgerechtem Verhalten zu benutzenden Fahrweges von Zweiradfahrern befindet und für andere Verkehrsteilnehmer keine Gefahr darstellt (vgl. OLG Celle, Urt. v. 7.3.2001 - 9 U 204/00, zit. n. Juris).
  • OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03

    Zum Rechtsfahrgebot und "Schneideverbot" im einspurigen Kreisverkehr;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2008 - 9 W 41/08
    Das Rechtsfahrgebot war auch bei dem Durchfahren des Kreisverkehrs zu beachten (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2004, 244).
  • OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers über eine über einen Radweg

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2008 - 9 W 41/08
    Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab (Senat, Urt. v. 25.1.2002 - 9 U 62/01 - OLGR 2002, 249).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer

    Ein "hinreichend sicherer" Straßenzustand bedeutet aber nicht, dass die Straße praktisch völlig gefahrlos sein muss (BGH VersR 1957, 371; BGH VersR 1989, 927 = NJW 1989, 2808 = BGHZ 108, 273; BGH VersR 1967, 281 Rn. 18 in Juris; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung etwa OLG Hamm OLGR 2009, 424, 425; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.01.2012, 4 U 480/10 Rn. 40 in Juris; OLG Koblenz, DAR 2001, 460 Rn. 9 in Juris, Senat, NJW-RR 2004, 104 Rn. 12 in Juris).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 4 U 188/13

    Amtshaftung in Baden-Württemberg: Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch

    Ein "hinreichend sicherer" Straßenzustand bedeutet aber nicht, dass die Straße praktisch völlig gefahrlos sein muss (BGH VersR 1957, 371; BGH VersR 1989, 927 = NJW 1989, 2808 = BGHZ 108, 273; BGH VersR 1967, 281 Rn. 18 in Juris; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung etwa OLG Hamm OLGR 2009, 424, 425; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.01.2012, 4 U 480/10 Rn. 40 in Juris; OLG Koblenz, DAR 2001, 460 Rn. 9 in Juris, Senat, NJW-RR 2004, 104 Rn. 12 in Juris).
  • OLG Hamm, 23.04.2021 - 11 U 119/20

    Schadensersatzanspruch wegen behaupteter Verkehrssicherungspflichtverletzung;

    Angesichts der Häufigkeit derartiger relativ geringfügiger Absenkungen und Veränderungen auf den Straßen würden auch die Anforderungen an die verkehrssicherungspflichtigen Straßenbauträger überspannt, würde von ihnen erwartet werden, derartige Veränderungen stets von Sachverständigen daraufhin beurteilen zu lassen, ob bei einer bestimmten Fahrweise eines Verkehrsteilnehmers Gefahren entstehen können, oder den Höhenunterschied durch bauliche Maßnahmen zu beseitigen oder vorsorgliche eine Warnbeschilderung und Geschwindigkeitsbegrenzung zu veranlassen (vgl. zu vergleichbaren Konstellationen OLG Celle, Urteil vom 07.03.2001 zu 9 U 204/00, juris; OLG Hamm - 9. Zivilsenat -, Beschluss vom 25.11.2008 zu 9 W 41/08, NJW-RR 2009, S. 1324).
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