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   OLG Jena, 17.10.2011 - 9 W 488/11   

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https://dejure.org/2011,27494
OLG Jena, 17.10.2011 - 9 W 488/11 (https://dejure.org/2011,27494)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.10.2011 - 9 W 488/11 (https://dejure.org/2011,27494)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - 9 W 488/11 (https://dejure.org/2011,27494)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 91 Abs. 1 ZPO
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Anwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 1
    Umfang der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 91 Abs. 1 ZPO
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Anwalts

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 91 ZPO
    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit mehrerer Rechtsanwälte auch mit Sitz an einem dritten Ort.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 21/03

    "Auswärtiger Rechtsanwalt III"; Reisekosten eines weder am Gerichtsort, noch am

    Auszug aus OLG Jena, 17.10.2011 - 9 W 488/11
    Von diesem inzwischen in der Rechtsprechung gefestigten Grundsatz (z.B. BGH NJW-RR 2004, 855; Beschluss des Senats vom 30.07.2009, Az.: 9 W 310/09) ist jedoch in bestimmten Konstellationen abzuweichen, nämlich dann, wenn besondere Gründe es rechtfertigen, die Einschaltung eines an einem dritten Ort ansässigen Anwalts im Hinblick auf eine optimale Interessenvertretung als vernünftig anzusehen (BGH MDR 2007, 984).
  • OLG Köln, 22.02.2010 - 18 W 1/10

    Voraussetzungen der Bestellung eines Sonderprüfers

    Auszug aus OLG Jena, 17.10.2011 - 9 W 488/11
    Der Senat hält es daher wie z.B. auch das OLG Frankfurt/M. (Beschluss vom 11.01.2010, Az.: 18 W 1/10) im Hinblick auf eine optimale Interessenvertretung der Klägerin für geboten, die Spezialkompetenzen ihrer Prozessbevollmächtigten zu nutzen.
  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Jena, 17.10.2011 - 9 W 488/11
    Von diesem inzwischen in der Rechtsprechung gefestigten Grundsatz (z.B. BGH NJW-RR 2004, 855; Beschluss des Senats vom 30.07.2009, Az.: 9 W 310/09) ist jedoch in bestimmten Konstellationen abzuweichen, nämlich dann, wenn besondere Gründe es rechtfertigen, die Einschaltung eines an einem dritten Ort ansässigen Anwalts im Hinblick auf eine optimale Interessenvertretung als vernünftig anzusehen (BGH MDR 2007, 984).
  • FG Hamburg, 15.06.2012 - 3 KO 208/11

    Reisekostenerstattung für auswärtigen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

    Ein "Rechtsanwalt-am-dritten-Ort" verfügt folglich dann über rechtliche Spezialkenntnisse, die ihn von ortsansässigen Anwälten abheben, wenn er sich in einem umgrenzten Fachgebiet, das in der Regel enger als die Materie einer Fachanwaltschaft sein wird, Kenntnisse und Erfahrungen in einem Vertiefungsgrad angeeignet hat, der den eines durchschnittlichen Rechtsanwalts oder Fachanwalts erheblich übersteigt (Thüringer Oberlandesgericht --OLG-- vom 17. Oktober 2011 9 W 488/11, Juris, "Kapitalanlagerecht"; vom 27. September 2004 9 Verg 5/04, Juris, "Vergaberecht"; VG Göttingen vom 26. November 2010 2 A 23/10, Juris, "Kommunalabgabenrecht"; OLG Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2010 2 W 61/10, Juris, "Kapitalanlagerecht"; OLG Düsseldorf vom 13. Juli 2010 I-6 W 26/10, Juris, "Kapitalanlagerecht"; OVG Nordrhein-Westfalen vom 5. Mai 2008 13 E 61/08, Juris, "Arzneimittelrecht"; OVG Brandenburg vom 9. Oktober 2001 2 E 84/00, Juris, "Abfallrecht/Bodenschutzrecht"; Thüringer OVG vom 13. Juli 1995 1 VO 757/94, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1996, 812, "Automatenrecht"; Bayerischer VGH vom 17. Mai 1977 29 VIII 77, Bayerische Verwaltungsblätter --BayVBl-- 1977, 477, "Automatenrecht"; vom 20. April 1977 229 VII 74, BayVBl 1977, 478, "Waffenrecht"; LG Tübingen vom 9. September 2008 2O 374/05, Juris, "Luftverkehrsrecht").

    b) Über besondere Kenntnisse in tatsächlicher Hinsicht verfügt ein "Rechtsanwalt-am-dritten-Ort" insbesondere dann, wenn er nahezu ausschließlich eine bestimmte Gruppe von Mandanten oder Mandanten aus einer bestimmten Branche vertritt und dadurch über vertiefte Kenntnisse der branchenüblichen Gepflogenheiten und der den Rechtsstreitigkeiten zu Grunde liegenden wirtschaftlichen Sachverhalte verfügt oder einschlägig besonders umfangreich, also über die bloße vorprozessuale Vertretung hinaus, mit den Angelegenheiten des Mandanten vorbefasst war (BGH vom 20. Dezember 2011 XI ZB 13/11, BB 2012, 458; Thüringer OLG vom 17. Oktober 2011 9 W 488/11, Juris; OLG Düsseldorf vom 13. Juli 2010 I-6 W 26/10, Juris; OLG Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2010 2 W 61/10, Juris; OVG Brandenburg vom 9. Oktober 2001 2 E 84/00, NVwZ-RR 2002, 317; Bayerischer VGH vom 17.05.1977 29 VIII 77, BayVBl 1977, 477).

  • FG Hamburg, 18.06.2012 - 3 KO 209/11

    FGO/ZPO/VwGO: Reisekostenerstattung für Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

    Ein "Rechtsanwalt-am-dritten-Ort" verfügt folglich dann über rechtliche Spezialkenntnisse, die ihn von ortsansässigen Anwälten abheben, wenn er sich in einem umgrenzten Fachgebiet, das in der Regel enger als die Materie einer Fachanwaltschaft sein wird, Kenntnisse und Erfahrungen in einem Vertiefungsgrad angeeignet hat, der den eines durchschnittlichen Rechtsanwalts oder Fachanwalts erheblich übersteigt (Thüringer Oberlandesgericht --OLG-- vom 17. Oktober 2011 9 W 488/11, Juris, "Kapitalanlagerecht"; vom 27. September 2004 9 Verg 5/04, Juris, "Vergaberecht"; VG Göttingen vom 26. November 2010 2 A 23/10, Juris, "Kommunalabgabenrecht"; OLG Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2010 2 W 61/10, Juris, "Kapitalanlagerecht"; OLG Düsseldorf vom 13. Juli 2010 I-6 W 26/10, Juris, "Kapitalanlagerecht"; OVG Nordrhein-Westfalen vom 5. Mai 2008 13 E 61/08, Juris, "Arzneimittelrecht"; OVG Brandenburg vom 9. Oktober 2001 2E 84/00, Juris, "Abfallrecht/Bodenschutzrecht"; Thüringer OVG vom 13. Juli 1995 1 VO 757/94, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1996, 812, "Automatenrecht"; Bayerischer VGH vom 17. Mai 1977 29 VIII 77, Bayerische Verwaltungsblätter --BayVBl-- 1977, 477, "Automatenrecht"; vom 20. April 1977 229 VII 74, BayVBl 1977, 478, "Waffenrecht"; LG Tübingen vom 9. September 2008 2O 374/05, Juris, "Luftverkehrsrecht").

    b) Über besondere Kenntnisse in tatsächlicher Hinsicht verfügt ein "Rechtsanwalt-am-dritten-Ort" insbesondere dann, wenn er nahezu ausschließlich eine bestimmte Gruppe von Mandanten oder Mandanten aus einer bestimmten Branche vertritt und dadurch über vertiefte Kenntnisse der branchenüblichen Gepflogenheiten und der den Rechtsstreitigkeiten zu Grunde liegenden wirtschaftlichen Sachverhalte verfügt oder einschlägig besonders umfangreich, also über die bloße vorprozessuale Vertretung hinaus, mit den Angelegenheiten des Mandanten vorbefasst war (BGH vom 20. Dezember 2011 XI ZB 13/11, BB 2012, 458; Thüringer OLG vom 17. Oktober 2011 9 W 488/11, Juris; OLG Düsseldorf vom 13. Juli 2010 I-6 W 26/10, Juris; OLG Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2010 2 W 61/10, Juris; OVG Brandenburg vom 9. Oktober 2001 2 E 84/00, NVwZ-RR 2002, 317; Bayerischer VGH vom 17.05.1977 29 VIII 77, BayVBl 1977, 477).

  • OLG Hamm, 01.03.2019 - 25 W 53/19

    Berücksichtigung von Reisekosten im Prozess im Rahmen der Kostenfestsetzung

    Oder entsprechende tatsächliche Zusatzkenntnisse eines Rechtsanwalts lagen unstreitig (nicht hinreichend bestritten) vor, sodass diese im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens ohne Weiteres zugrunde gelegt werden konnten (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 17.10.2011, 9 W 488/11; OLG Düsseldorf, Beschuss vom 13.07.2010, 6 W 26/10 ).
  • FG Hamburg, 12.11.2015 - 3 KO 117/15

    Kostenrecht: Erstattung von Reisekosten des RA am dritten Ort

    Über besondere Kenntnisse in tatsächlicher Hinsicht verfügt ein auswärtiger Rechtsanwalt nicht nur dann, wenn er nahezu ausschließlich eine bestimmte Gruppe von Mandanten oder Mandanten aus einer bestimmten Branche vertritt und dadurch über vertiefte Kenntnisse der branchenüblichen Gepflogenheiten und der den Rechtsstreitigkeiten zu Grunde liegenden wirtschaftlichen Sachverhalte verfügt, sondern auch, wenn er einschlägig besonders umfangreich, also über die bloße vorprozessuale Vertretung hinaus, mit den Angelegenheiten des Mandanten vorbefasst war (BGH vom 20. Dezember 2011 XI ZB 13/11, BB 2012, 458; Thüringer OLG vom 17. Oktober 2011 9 W 488/11, Juris; OLG Düsseldorf vom 13. Juli 2010 I-6 W 26/10, Juris; OLG Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2010 2 W 61/10, Juris; OVG Brandenburg vom 9. Oktober 2001 2 E 84/00, NVwZ-RR 2002, 317; Bayerischer VGH vom 17.05.1977 29 VIII 77, BayVBl 1977, 477).
  • OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 6 W 55/18

    Rechtsanwaltskosten: Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen

    Vielmehr kommt die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts ausnahmsweise dann in Betracht, wenn besondere Umstände des konkreten Einzelfalles die Einschaltung eines an einem dritten Ort ansässigen Anwalts im Hinblick auf eine optimale Interessenvertretung als vernünftig erscheinen lassen (Senat, B. v. 18.01.2018 - 6 W 46/17; OLG Jena, B. v. 17.10.2011 - 9 W 488/11 Rn 4, zit. nach juris).
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