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   OLG Köln, 18.01.1993 - 9 W 6/93   

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https://dejure.org/1993,10554
OLG Köln, 18.01.1993 - 9 W 6/93 (https://dejure.org/1993,10554)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.1993 - 9 W 6/93 (https://dejure.org/1993,10554)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 1993 - 9 W 6/93 (https://dejure.org/1993,10554)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 906
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - L 3 AS 1111/14

    Ordnungsgeld; Verstöße gegen die Protokollierungspflicht; Zeitpunkt eines

    Sofern der Begriff der "Sitzung" in § 178 Abs. 1 Satz 1 GVG in Anlehnung an den Verhandlungsbegriff zu verstehen sein sollte, hätte mit dem Schluss des Erörterungstermins um 9.54 Uhr die Ordnungsgewalt der Kammervorsitzenden und die Pflicht des Klägers, sich der Sitzungspolizei des Gerichts unterzuordnen, geendet (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 9 W 6/93 - MDR 1993, 906 = juris Rdnr. 18, m. w. N.).

    In Teilen der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird bei Ordnungsgeldbeschwerden auf § 467 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) zurückgegriffen (vgl. z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Februar 1978 - 1 Ws 51/78 - MDR 1978, 693 = juris Rdnr. 5; OLG Köln, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 9 W 6/93 - MDR 1993, 906 = juris Rdnr. 24; Brandenb.

  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - 3 AS 1111/14
    Sofern der Begriff der "Sitzung" in § 178 Abs. 1 Satz 1 GVG in Anlehnung an den Verhandlungsbegriff zu verstehen sein sollte, hätte mit dem Schluss des Erörterungstermins um 9.54 Uhr die Ordnungsgewalt der Kammervorsitzenden und die Pflicht des Klägers, sich der Sitzungspolizei des Gerichts unterzuordnen, geendet (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 9 W 6/93 - MDR 1993, 906 = Rdnr. 18, m. w. N.).

    In Teilen der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird bei Ordnungsgeldbeschwerden auf § 467 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) zurückgegriffen (vgl. z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Februar 1978 - 1 Ws 51/78 - MDR 1978, 693 = Rdnr. 5; OLG Köln, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 9 W 6/93 - MDR 1993, 906 = Rdnr. 24; Brandenb.

  • BVerfG, 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Die meisten der dort genannten Entscheidungen betreffen zwar die tatsächliche oder vermeintliche Versäumung der Frist des § 128 Abs. 2 bzw. 3 ZPO für die Einreichung von Schriftsätzen; das schriftliche Verfahren nach § 495 a ZPO unterscheidet sich davon aber allenfalls durch eine geringere Formalisierung, so daß der hinter der analogen Anwendung von § 513 Abs. 2 ZPO stehende Rechtsgedanke hier mindestens in gleicher Weise gilt (so auch Landgericht Köln, MDR 1993, S. 906 f.; Landgericht Essen, NJW-RR 1993, S. 576).
  • OLG Hamm, 08.07.2008 - 4 Ws 172/08

    Ordnungsmittelbeschluß; Zeuge; Aufhebung; fehlende Begründung des Beschlusses;

    Ein Beschluss, durch den ein Ordnungsmittel festgesetzt wird, ist im Strafverfahren mit Gründen in der Sitzung zu verkünden (OLG Köln MDR 1993, 906), woran es hier fehlt, da der Beschluss keinerlei Begründung aufweist.
  • OLG Naumburg, 01.09.2014 - 1 W 24/14

    Verhängung eines Ordnungsmittels wegen Ungebühr nach Schluss der mündlichen

    Die Befugnis des Amtsgerichts zur Festsetzung des Ordnungsgeldes endete aber mit der mündlichen Verhandlung (OLG Köln, Beschluss vom 18.1.1993, 9 W 6/93 - zitiert in juris; Zöller/Lückemann, ZPO, 30. Aufl., § 178 Rdn. 6).
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