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   OLG Hamm, 06.12.2013 - I-9 W 60/13   

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https://dejure.org/2013,36658
OLG Hamm, 06.12.2013 - I-9 W 60/13 (https://dejure.org/2013,36658)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.12.2013 - I-9 W 60/13 (https://dejure.org/2013,36658)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Dezember 2013 - I-9 W 60/13 (https://dejure.org/2013,36658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 138
    Anforderungen an gerichtliche Hinweise im Anwaltsprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Normangabe für Hinweispflicht des Gerichts ausreichend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Jura novit curia gilt nicht für Anwälte

  • anwaltverein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht nach Erledigungserklärung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einem Rechtsanwalt muss nicht der vollständige Gesetzestext mitgeteilt werden! (IBR 2014, 120)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 6 O 150/13
  • OLG Hamm, 06.12.2013 - I-9 W 60/13

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 446
  • MDR 2014, 424
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung eines Anwaltsvertrages;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2013 - 9 W 60/13
    Der Anwaltszwang (§ 78 ZPO), der die Prozessparteien mit zusätzlichen Kosten belastet und ihren Zugang zu den staatlichen Gerichten einschränkt, wäre nicht zu erklären, wenn Aufgabe des Rechtsanwalts allein die Beibringung des Tatsachenmaterials wäre und nicht auch die rechtliche Durchdringung des Falles (so ausdrücklich BGH, NJW 2009, 987).
  • BGH, 16.10.2012 - VI ZR 127/12

    Geltung der Regelungen über den Anwaltszwang bei Kostenentscheidung nach

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2013 - 9 W 60/13
    Bei dieser Sachlage war im Zeitpunkt der landgerichtlichen Entscheidung nicht mehr zu prüfen, ob die von der Klägerin verfolgte Forderung bis zur Erledigungserklärung begründet war oder nicht (vgl. hierzu auch BGH, BeckRS 2012, 21991).
  • BGH, 11.03.2009 - VIII ZB 70/07

    Befugnis eines Amtsgerichts zur Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2013 - 9 W 60/13
    Nach § 91a Abs. 1 S. 2 ZPO gilt ein Schweigen der beklagten Partei als Zustimmung zur Erledigungserklärung der Klägerseite, wenn der beklagten Partei die schriftsätzlich erfolgte klägerische Erledigungserklärung verbunden mit einem Hinweis auf die gesetzliche Zustimmungsfiktion und die daraus folgende Möglichkeit einer Kostenentscheidung gemäß § 91a Abs. 1 S. 1, 2.HS ZPO bei fehlendem Widerspruch innerhalb der gesetzlich normierten Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung des Schriftsatzes samt Hinweises zugestellt wird (vgl. BGH, NJW 2009, 1973).
  • BGH, 18.02.2013 - VI ZR 426/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2013 - 9 W 60/13
    Der BGH (BeckRS 2013, 04122) stellt darauf bei Verkehrsunfallsachen in ständiger Rechtsprechung dann ab, wenn der beklagte Haftpflichtversicherer den mit der Klage geforderten Betrag zahlt und erklärt, die Kosten des Rechtsstreits übernehmen zu wollen.
  • OLG Zweibrücken, 29.03.2022 - 5 U 52/21

    Rechte von Bauherren beim sog. Verbraucherbauvertrag gestärkt

    Nach § 91a Abs. 1 S. 2 ZPO gilt ein Schweigen der beklagten Partei als Zustimmung zur Erledigungserklärung der Klägerseite, wenn der beklagten Partei die schriftsätzlich erfolgte klägerische Erledigungserklärung verbunden mit einem Hinweis auf die gesetzliche Zustimmungsfiktion und die daraus folgende Möglichkeit einer Kostenentscheidung gemäß § 91a Abs. 1 S. 1 2. Hs ZPO bei fehlendem Widerspruch innerhalb der gesetzlich normierten Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung des Schriftsatzes samt Hinweises zugestellt wird (vgl. BGH, NJW 2009, 1973; OLG Hamm Beschluss vom 06.12.2013 - 9 W 60/13, BeckRS 2013, 22612, beck-online).

    Es fehlte jedenfalls die vollständige Angabe der Vorschrift des § 91a Abs. 1 S. 2 ZPO (vgl. hierzu OLG Hamm Beschluss vom 06.12.2013, Az. 9 W 60/13, BeckRS 2013, 22612, beck-online).

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2022 - 12 W 5/22

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Einseitige Erledigungserklärung;

    Zwar hat der Kläger den Rechtsstreit wegen der ursprünglichen Hauptforderung mit Schriftsatz vom 29.11.2018 zunächst einseitig - das Schweigen der Beklagten löste nicht die Fiktion des § 91a Abs. 1 S. 2 ZPO aus, weil auf diese Folge nicht hingewiesen worden war (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 06.12.2013 - 9 W 60/13, BeckRS 2013, 22612) - für erledigt erklärt.
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