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   KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12   

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https://dejure.org/2013,9204
KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12 (https://dejure.org/2013,9204)
KG, Entscheidung vom 10.04.2013 - 9 W 94/12 (https://dejure.org/2013,9204)
KG, Entscheidung vom 10. April 2013 - 9 W 94/12 (https://dejure.org/2013,9204)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 31c S 1 Nr 1 LuftVG, § 142 Abs 1 S 1 ZPO, § 144 Abs 1 S 2 ZPO, § 373 ZPO, § 401 ZPO
    Selbständiges Beweisverfahren: Anwendbarkeit der Vorschriften über die gerichtliche Anordnung zur Vorlage von Urkunden oder sonstigen Unterlagen; Grund für eine Vorlagepflicht bei der Sachverständigenbegutachtung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Vorlage von Urkunden im selbständigen Beweisverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständiger benötigt Urkunden: Vorlage ist anzuordnen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Müssen im selbständigen Beweisverfahren Unterlagen durch Dritte vorgelegt werden? (IBR 2013, 447)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 85
  • BauR 2013, 1485
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 12 W 12/03

    Zivilprozess: Voraussetzungen für die Anordnung der Vorlegung von Urkunden und

    Auszug aus KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12
    Auch das OLG Frankfurt (Beschluss vom 6. Februar 2003 - 12 W 12/03 - juris) geht ausdrücklich - aber ebenfalls ohne nähere Begründung - davon aus, dass der sachliche Geltungsbereich des § 142 ZPO sich auch auf das selbständige Beweisverfahren erstrecke.

    die Arbeit des Sachverständigen erleichtern, dies allein reicht jedoch als Grund für eine Vorlageanordnung nicht aus (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Februar 2003 - 12 W 12/03 - juris).

  • FG Hamburg, 07.05.1996 - II 100/95

    Rechtzeitigkeit der Klageerhebung; Glaubhaftmachung der Absendung eines

    Auszug aus KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12
    Der für die Antragsgegnerin tätige D... A... ... und der mit der Stückprüfung beauftragte Prüfer (welcher zugleich Geschäftsführer der Herstellerin und Verkäuferin des vom Antragsteller erworbenen Luftsportgerätes war) hätten in planvoller Zusammenarbeit im Rahmen eines groß angelegten Betruges die Luftsportgeräte entgegen der "Bauvorschriften für Ultraleichtflugzeuge" (Ausgabe 10/95, NfL II 100/95) zugelassen und in Verkehr gebracht.

    Gleiches gilt für die Beweisbehauptung c) des Beschlusses, wonach zu untersuchen ist, ob die Luftsportgeräte mit den Kennzeichen ... und ... den "Bauvorschriften für Ultraleichtflugzeuge" (Ausgabe 10/95 - NfL II 100/95) entsprechen.

  • BGH, 04.11.1999 - VII ZB 19/99

    Umfang des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12
    Das Gericht darf weder Beweisbedürftigkeit oder Entscheidungserheblichkeit der behaupteten Tatsachen noch die Erfolgsaussicht einer späteren Klage überprüfen (BGH NJW 2004, 3488; NJW 2000, 960).
  • BGH, 26.10.2006 - III ZB 2/06

    Pflicht eines Notars zur Vorlage von Urkunden

    Auszug aus KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12
    Allerdings vertritt der BGH die Auffassung, dass eine solche Anordnung "in Grenzen auch der Bereitstellung von Beweismitteln dienen" kann (BGH NJW 2007, 155 - juris Tz. 5).
  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 230/06

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Werklohnforderung; Vorlage einer

    Auszug aus KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12
    Diese Regelungen dienen nicht dazu, einer Partei die Darlegungslast dadurch zu erleichtern, dass das Gericht Ausforschung betreibt (BGH NJW-RR 2007, 1393 - Tz. 10; NJW-RR 2008, 865 - Tz. 30).
  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12
    Für eine ausreichende Bezugnahme im Sinne von § 142 ZPO ist schlüssiger Vortrag erforderlich, aus dem sich die Entscheidungserheblichkeit der Urkunde ergibt (BGH NJW 2007, 2989 - Tz. 20).
  • BGH, 25.02.2008 - II ZB 9/07

    Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Daimler AG wegen unterlassener

    Auszug aus KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12
    Diese Regelungen dienen nicht dazu, einer Partei die Darlegungslast dadurch zu erleichtern, dass das Gericht Ausforschung betreibt (BGH NJW-RR 2007, 1393 - Tz. 10; NJW-RR 2008, 865 - Tz. 30).
  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

    Auszug aus KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12
    Allerdings würde eine Partei im nachfolgenden Hauptsacheprozess gemäß § 296 Absatz 1 ZPO mit Einwendungen und Ergänzungsfragen ausgeschlossen sein, wenn im selbständigen Beweisverfahren trotz Fristsetzung gemäß § 411 Absatz 4 ZPO Einwendungen nicht erhoben und Ergänzungsfragen nicht gestellt worden sind (BGH NJW 2010, 2873 - juris Tz. 27).
  • KG, 21.10.2005 - 7 W 46/05

    Beweisaufnahme: Pflicht Dritter zur Duldung der Einnahme des Augenscheins sowie

    Auszug aus KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12
    Aus der Rechtsprechung wird stets eine Entscheidung des Kammergerichts (NJW-RR 2006, 241) zitiert, welche - ohne Begründung - davon ausgeht, dass § 144 ZPO im selbständigen Beweisverfahren anwendbar sei.
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2001 - 14 U 187/00

    Einstweilige Verfügung gegen den Antragsgegner im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12
    Demgegenüber gehen das OLG Karlsruhe (NJW-RR 2002, 951) und das OLG Köln (OLGR Köln 2002, 129) in Entscheidungen, die sich allerdings nicht mit § 142 bzw. § 144 ZPO beschäftigen, davon aus, dass im selbständigen Beweisverfahren keine prozessuale Verpflichtung besteht, an der Beweiserhebung mitzuwirken.
  • OLG Köln, 23.01.2001 - 26 W 1/01

    Kein Anspruch auf Vorlage von Urkunden durch den Antragsgegner

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

  • BGH, 29.11.2016 - VI ZB 23/16

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer begehrten

    Ist dem Gericht im selbständigen Beweisverfahren eine Schlüssigkeits- und Erheblichkeitsprüfung aber verwehrt, kann es - wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat und auch die Rechtsbeschwerde einräumt - die im Rahmen des § 142 Abs. 1 ZPO erforderliche Ermessensausübung nicht vornehmen, mithin diese im Beschwerdeverfahren auch nicht überprüft werden (Kammergericht, NJW 2014, 85 Rn. 27; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 2013 - 6 W 56/13, juris Rn. 30; Willer, NJW 2014, 22, 24 f.; aA wohl Prütting/Gehrlein/Ulrich, ZPO, 8. Auflage, § 491 Rn. 2; Ulrich, IBR 2014, 586).
  • BGH, 16.05.2013 - VII ZB 61/12

    Selbstständiges Beweisverfahren: Duldungspflicht eines nicht beteiligten Dritten

    Nach allem kann dahinstehen, ob und inwieweit § 144 ZPO über § 492 Abs. 1 ZPO Anwendung findet (vgl. KG, Beschluss vom 10. April 2013 - 9 W 94/12, juris) und gegebenenfalls eine Grundlage für substantielle Eingriffe in das Eigentum Dritter bildet (vgl. Entwurf der Bundesregierung vom 24. November 2000 zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucks. 14/4722, S. 79 zu Nr. 22).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2014 - 5 W 84/13

    Selbstständiges Beweisverfahren: Auch Dritte müssen relevante Urkunden vorlegen!

    Im Falle der Ablehnung eines Antrags nach § 142 ZPO ist die Beschwerde gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft (Musielak, ZPO, 10. Aufl., § 142, Rn. 13; vgl. auch KG, NJW 2014, 85).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 3 W 25/14

    Anwendbarkeit von § 142 ZPO im Beweisverfahren

    § 142 ZPO ist im selbstständigen Beweisverfahren nicht (analog) anwendbar (Anschluss an KG, Beschluss vom 10.4.2013.9 W 94/12).

    Zur Begründung wird auf die Darstellung im Beschluss des KG vom 10.4.2013, 9 W 94/12 Bezug genommen, in dem die unterschiedlichen Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur umfassend abgewogen werden.

  • OLG Nürnberg, 14.03.2017 - 5 W 1043/16

    Ärztlicher Behandlungsfehler - Frage unzureichender medizinischer Behandlung

    Die Frage der Anwendbarkeit des § 142 ZPO im selbständigen Beweisverfahren ist umstritten (verneinend unter anderem: Herget in Zöller ZPO, 31. Aufl., Rdnr. 5 vor § 485; Reichold in Thomas Putzo, 36. Aufl., Rdnr. 1 zu § 492; offengelassen: KG NJW 2014, 85; bejahend: OLG Düsseldorf Baurecht 2014, 1182; Huber in Musielak/Voit ZPO, 13. Aufl., Rdnr. 1 zu § 492; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO, 61. Aufl., Rdnr. 3 zu § 142).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 6 W 56/13

    Selbständigen Beweisverfahren: Anordnung zur Urkundenvorlage oder eines nicht

    Die Frage, ob und inwieweit § 142 ZPO bzw. § 144 ZPO im selbständigen Beweisverfahren Anwendung finden, ist streitig (vgl. zur Darstellung des Streitstands KG Berlin, Beschl. v. 10.04.2013 - Az. 9 W 94/12 Rn. 12 ff.) und höchstrichterlich noch nicht entschieden (offenlassend: BGH, WuM 2013, 436, 437 Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2020 - 29 W 27/20

    Keine Mitwirkungspflicht des Antragsgegners im Beweisverfahren

    Die systematische Verankerung der Vorschriften im dritten Abschnitt des ersten Teils des ersten Buches der ZPO zeigt vielmehr, dass die §§ 142, 144 ZPO ausschließlich für mündliche Verhandlungen gelten (KG, NJW 2014, 85 unter II 1 c aa; Willer, aaO).

    bb) Hinsichtlich der begehrten Zurverfügungstellung der Videoaufzeichnungen (Antrag zu Ziffer 2) gilt, dass zwar eine direkte Anwendung des § 144 ZPO über §§ 492 Absatz 1, 371 Absatz 2 ZPO in einem sehr begrenzten Bereich des selbstständigen Beweisverfahrens möglich ist, nämlich soweit es um eine Inaugenscheinnahme geht (KG, NJW 2014, 85 unter II 1a).

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