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   OLG Nürnberg, 10.10.2014 - 9 WF 1163/14   

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https://dejure.org/2014,35022
OLG Nürnberg, 10.10.2014 - 9 WF 1163/14 (https://dejure.org/2014,35022)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.10.2014 - 9 WF 1163/14 (https://dejure.org/2014,35022)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Oktober 2014 - 9 WF 1163/14 (https://dejure.org/2014,35022)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eine Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung der Einsichtnahme in die Verfahrenskostenhilfeunterlagen des Antragsgegners ist nicht statthaft.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Einsicht in die Verfahrenskostenhilfeunterlagen des Prozessgegners

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Einsicht in die Verfahrenskostenhilfeunterlagen des Prozessgegners

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Einsicht in die Verfahrenskostenhilfeunterlagen des Prozessgegners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 684
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.10.2014 - 9 WF 1163/14
    Eine rechtsirrtümliche Rechtsbehelfsbelehrung begründet grundsätzlich nicht die Anfechtbarkeit einer nicht anfechtbaren Entscheidung (BGH, NJW-RR 2007, 1071; OLG Koblenz, FamRZ 2010, 908).
  • OLG Bremen, 12.10.2011 - 5 WF 100/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Einsicht in die

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.10.2014 - 9 WF 1163/14
    3 Das Beschwerdegericht folgt der hierzu herrschenden Auffassung, wonach im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren dem Antragsgegner gegen die ablehnende Entscheidung des Gerichts, ihm Einsicht in die Verfahrenskostenhilfeunterlagen des Antragstellers zu gewähren, grundsätzlich kein Beschwerderecht zusteht, und zwar auch dann nicht, wenn der Antragsgegner entsprechend der Ausnahmeregelung des § 117 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbs. ZPO gegen den dortigen Antragssteller nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einen Anspruch auf Auskunft über Einkünfte und Vermögen des Antragstellers hat (vgl. bei Zöller, 30. Aufl., ZPO, § 117 Rn. 20; § 118 Rn 1; Schoreit/Groß, Beratungshilfe Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe, 11. Aufl., § 117 ZPO, Rn. 23 mN; OLG Bremen FamRZ 2012, 649 mwN; OLG Oldenburg FamRZ 2013, 805).
  • OLG Koblenz, 14.12.2009 - 11 UF 766/09

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.10.2014 - 9 WF 1163/14
    Eine rechtsirrtümliche Rechtsbehelfsbelehrung begründet grundsätzlich nicht die Anfechtbarkeit einer nicht anfechtbaren Entscheidung (BGH, NJW-RR 2007, 1071; OLG Koblenz, FamRZ 2010, 908).
  • OLG Oldenburg, 21.11.2012 - 4 WF 216/12

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Einsichtnahme in die

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.10.2014 - 9 WF 1163/14
    3 Das Beschwerdegericht folgt der hierzu herrschenden Auffassung, wonach im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren dem Antragsgegner gegen die ablehnende Entscheidung des Gerichts, ihm Einsicht in die Verfahrenskostenhilfeunterlagen des Antragstellers zu gewähren, grundsätzlich kein Beschwerderecht zusteht, und zwar auch dann nicht, wenn der Antragsgegner entsprechend der Ausnahmeregelung des § 117 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbs. ZPO gegen den dortigen Antragssteller nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einen Anspruch auf Auskunft über Einkünfte und Vermögen des Antragstellers hat (vgl. bei Zöller, 30. Aufl., ZPO, § 117 Rn. 20; § 118 Rn 1; Schoreit/Groß, Beratungshilfe Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe, 11. Aufl., § 117 ZPO, Rn. 23 mN; OLG Bremen FamRZ 2012, 649 mwN; OLG Oldenburg FamRZ 2013, 805).
  • OLG Schleswig, 15.12.2014 - 13 WF 189/14

    Familiensache: Rechtsbehelf gegen die Ablehnung eines Antrags auf Einsicht in die

    Der Gesetzgeber hat diese Befugnis dem Gericht jedoch allein im Interesse der Richtigkeitsgewähr der Feststellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers im Verfahren auf Bewilligung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe eingeräumt, nicht aber einen (verfahrensrechtlichen) Anspruch des Antragsgegners begründen wollen (vgl. OLG Bremen, FamRZ 2012, 649 f; OLG Oldenburg, FamRZ 2013, 805 f; OLG Nürnberg, Beschluss vom 10. Oktober 2014, Az. 9 WF 1163/14, iuris; MüKo-ZPO/Motzer, 4. Aufl. 2013, § 117, Rdnr. 25; Zöller-Geimer, ZPO, Kommentar, 30. Aufl. 2014, § 117, Rdnr. 20; vgl. auch Viefhues, FuR 2013, 488, 493 : "kein Anspruch des Verfahrensgegners").
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