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OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 9 WF 60/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsanwalt, der nicht mehr Abwickler für die Kanzlei eines verstorbenen anderen Rechtsanwalts ist, hat Recht darauf, dass seine Beiordnung nicht mit diesem Zusatz erfolgt; Beiordnung eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigter im Verfahren über den ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 78
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigter im Verfahren über den Versorgungsausgleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 24.09.2009 - 51 F 203/94
- OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 9 WF 60/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.1991 - XI ZB 6/91
Ordnungsgemäße Unterschrift
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 9 WF 60/11
Bei der Auslegung ist zu berücksichtigen, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH NJW 1992, 243; MDR 2004, 1112 - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 15.04.2004 - VII ZR 397/02
Auslegung eines Architektenvertrages betreffend den Beginn der Verjährung
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 9 WF 60/11
Bei der Auslegung ist zu berücksichtigen, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH NJW 1992, 243; MDR 2004, 1112 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
- OLG Saarbrücken, 08.12.2014 - 9 WF 89/14
Kostenfestsetzung in Familiensachen: Berichtigung eines …
Diese deutlich zum Ausdruck gekommene Absicht schließt - nach dem Auslegungsgrundsatz, dass im Zweifel das Vernünftige und Richtige gewollt ist - die Vorlage an das Beschwerdegericht ein für den Fall, dass dem Begehren nicht im Wege der Abhilfe durch das Amtsgericht - Familiengericht - stattgegeben werden sollte (siehe hierzu auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 26. Mai 2011, 9 WF 60/11, m.w.N.). - LAG Baden-Württemberg, 03.02.2014 - 12 Ta 21/13
Anforderungen an eine Beschwerdeschrift bei Prozesskostenhilfeüberprüfung
Wegen der geringen Formstrenge reicht es dabei aus, wenn die Schrift bei großzügiger Auslegung den Beschwerdeführer, die angefochtene Entscheidung und das Ziel hinreichend klar erkennen lässt, dass die angefochtene Entscheidung durch die nächste Instanz überprüft werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.2003, IX ZB 369/02, NJW 2004, 1112 (1113); Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.05.2011, 9 WF 60/11, Rn. 11).