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   OLG Koblenz, 04.09.2002 - 9 WF 606/02   

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https://dejure.org/2002,4591
OLG Koblenz, 04.09.2002 - 9 WF 606/02 (https://dejure.org/2002,4591)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.09.2002 - 9 WF 606/02 (https://dejure.org/2002,4591)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. September 2002 - 9 WF 606/02 (https://dejure.org/2002,4591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befangenheitsgesuch; Strafanzeige gegen einen Richter als Ablehnungsgrund; Verfahrensfehler als Ablehnungsgrund

  • RA Kotz

    Richterablehnung - Strafanzeige des Richters gegen eine Partei

  • Judicialis

    ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 46 Abs. 2 § 567 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Die Strafanzeige eines Richters gegen eine Partei eines Zivilprozesses wegen einer Beleidigung begründet nicht ohne Weiteres die Besorgnis der Befangenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 524
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Ulm, 29.06.1979 - 1 OH 5/79
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.09.2002 - 9 WF 606/02
    Es kann jedoch nicht generell angenommen werden, ein Richter sei befangen, wenn er gegen eine Partei Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet (so aber wohl Teplitzky JuS 1969, 318, 320; LG Aachen MDR 1965, 667; LG Ulm MDR 1979, 1028), denn andernfalls mutet man einem Richter zu, auf einen jedem Bürger zustehenden strafrechtlichen Schutz zu verzichten (Vollkommer Anm. zu AP ZPO § 42 Nr. 2; Zöller-Vollkommer a.a.O.; Stein/Jonas- Borg ZPO, § 42 Rnr. 7; Günther ZZP 105, 20, 40; Knoche MDR 2000, 371, 375; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 21).
  • OLG München, 27.10.1970 - 1 U 1212/70
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.09.2002 - 9 WF 606/02
    Beleidigt aber eine Partei einen Richter indem sie ihn, wie der Antragsteller, als Rechtsbeuger und Begünstiger eines Straftäters bezeichnet, muss der Richter die Partei in ihre Schranken verweisen dürfen, auch indem er Strafanzeige gegen sie erstattet, ohne deshalb als befangen betrachtet zu werden (MüKo-Feiber ZPO, 2. Aufl., § 42 Rnr. 18; OLG München NJW 1971, 384, 385).
  • OLG Nürnberg, 05.04.1965 - 1 W 15/65
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.09.2002 - 9 WF 606/02
    Es kann jedoch nicht generell angenommen werden, ein Richter sei befangen, wenn er gegen eine Partei Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet (so aber wohl Teplitzky JuS 1969, 318, 320; LG Aachen MDR 1965, 667; LG Ulm MDR 1979, 1028), denn andernfalls mutet man einem Richter zu, auf einen jedem Bürger zustehenden strafrechtlichen Schutz zu verzichten (Vollkommer Anm. zu AP ZPO § 42 Nr. 2; Zöller-Vollkommer a.a.O.; Stein/Jonas- Borg ZPO, § 42 Rnr. 7; Günther ZZP 105, 20, 40; Knoche MDR 2000, 371, 375; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 21).
  • BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 11/72

    Persönliche Angriffe gegen Richter - Schreiben der Prozeßparteien -

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.09.2002 - 9 WF 606/02
    Es kann jedoch nicht generell angenommen werden, ein Richter sei befangen, wenn er gegen eine Partei Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet (so aber wohl Teplitzky JuS 1969, 318, 320; LG Aachen MDR 1965, 667; LG Ulm MDR 1979, 1028), denn andernfalls mutet man einem Richter zu, auf einen jedem Bürger zustehenden strafrechtlichen Schutz zu verzichten (Vollkommer Anm. zu AP ZPO § 42 Nr. 2; Zöller-Vollkommer a.a.O.; Stein/Jonas- Borg ZPO, § 42 Rnr. 7; Günther ZZP 105, 20, 40; Knoche MDR 2000, 371, 375; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 21).
  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Wo von Rechts wegen die Grenzen hierfür liegen, kann nur im Einzelfall ermittelt werden (die Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls betonen für den Bereich des Zivilprozesses auch OLG München, Beschluss vom 27. Oktober 1970 - 1 U 1212/70 -, NJW 1971, S. 384 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. September 2002 - 9 WF 606/02 -, MDR 2003, S. 524).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15

    Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegenüber Richterkollegen im Rahmen eines

    Abgesehen davon, dass der abgelehnte Richter in der vorgenannten E-Mail direkt gar nicht angesprochen wird, ist allgemein anerkannt, dass das eigene Verhalten der ablehnenden Partei grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund begründet, weil sie es sonst in der Hand hätte, einen ihr missliebigen Richter auf einfache Weise auszuschalten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 4. September 2002 - 9 WF 606/02 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001 - 10 Abl 19/01 -, juris, beide m. w. N.).
  • OLG Rostock, 24.01.2022 - 3 W 144/21

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters nach dessen Strafanzeige und

    Es kann nach Auffassung des Senats jedoch nicht generell angenommen werden, ein Richter sei befangen, wenn er gegen eine Partei einmal eine Strafanzeige wegen eines vermeintlichen Diebstahls erstattet hat, denn anderenfalls mutet man einem Richter zu, auf einen jedem Bürger zustehenden strafrechtlichen Schutz zu verzichten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 04.09.2002 - 9 WF 606/02 -, zit. n. juris, Rn. 3; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 10.03.2000 - 3 W 46/00 -, zit. n. juris, Rn. 4; Zöller/Vollkommer, ZPO , 34. Aufl., § 42 Rn. 29 m.w.N.; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 22. Aufl., § 42 Rn. 7 m.w.N.).
  • BFH, 30.06.2004 - VI S 1/03

    PKH; Besorgnis der Befangenheit

    Insbesondere kann eine Partei durch Angriffe auf den Richter (wie z.B. Strafanzeigen) einen ihr unbequemen Richter nicht ausschalten (Zöller/Vollkommer, Zivilprozessordnung, 24. Aufl., § 42 Rn. 29; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 4. September 2002 9 WF 606/02, Monatsschrift für Deutsches Recht 2003, 524; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 VII S 7/03, BFH/NV 2003, 1331; vom 7. Dezember 1999 IV S 10/99, BFH/NV 2000, 594; vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderung (Konkurrentenstreit), Richterablehnung

    Abgesehen davon, dass der abgelehnte Richter in der vorgenannten E-Mail direkt gar nicht angesprochen wird, ist allgemein anerkannt, dass das eigene Verhalten der ablehnenden Partei grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund begründet, weil sie es sonst in der Hand hätte, einen ihr missliebigen Richter auf einfache Weise auszuschalten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 4. September 2002 - 9 WF 606/02 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001 - 10 Abl 19/01 -, juris, beide m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2008 - L 12 B 17/08

    Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren; frühere Strafanzeige

    Dabei kann es der Senat dahingestellt sein lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Strafanzeige des erkennenden Richters gegen einen Verfahrensbeteiligten überhaupt Anlass zu einer Besorgnis der Befangenheit des Richters geben kann (dies ablehnend u.a. OLG Naumburg, Beschl. v. 2.6.2005 - 10 W 26/05; OLG Koblenz, Beschl. v. 4.9.2002 - 9 WF 606/02 = MDR 2003, 524; OLG Zweibrücken, Beschl v. 10.3.2000 - 3 W 46/00).
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