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   OLG Saarbrücken, 06.10.2008 - 9 WF 8/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8203
OLG Saarbrücken, 06.10.2008 - 9 WF 8/08 (https://dejure.org/2008,8203)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.10.2008 - 9 WF 8/08 (https://dejure.org/2008,8203)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 9 WF 8/08 (https://dejure.org/2008,8203)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Inkaufnahme von einschneidenden Veränderungen in der Lebensgestaltung i.R.d. gegenüber einem minderjährigen Kind bestehenden Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltspflichtigen; Berücksichtigung der zur Führung einer Wochenendehe bedingenden Fahrtkosten bei der ...

  • Judicialis

    RegelbetragsVO § 1; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RegelbetragVO § 1; BGB § 1603 Abs. 2
    Zumutbarkeit einschneidender Veränderungen in der Lebensgestaltung eines Unterhaltsverpflichteten bei bestehender Erwerbsobliegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Keine Berücksichtigung von Fahrtkosten bei Wochenendehen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Keine Berücksichtigung von Fahrtkosten bei Wochenendehen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.2007 - XII ZB 171/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die einstimmige Verwerfung der Berufung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2008 - 9 WF 8/08
    Dass die notwendige und angemessene medizinische Betreuung dort nicht gewährleistet ist, hat der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Kläger nicht dargetan (zur Darlegungs- und Beweislast vgl. OLG Brandenburg, aaO sowie BGH, FamRZ 2007, 715).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2008 - 13 UF 6/07

    Zur Erwerbsobliegenheit des arbeitslosen Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2008 - 9 WF 8/08
    Zur Sicherung des angemessenen Unterhaltes seines minderjährigen Kindes bis zur Höhe des jeweiligen Regelbedarfes trifft den Kläger als Vater die Pflicht, alle verfügbaren Mittel für den Unterhalt heranzuziehen, alle Erwerbsobliegenheiten auszuschöpfen und auch einschneidende Veränderungen in seiner eigenen Lebensgestaltung in Kauf zu nehmen (vgl. statt aller OLG Brandenburg, Beschl. v. 8. Februar 2008, 13 UF 6/07).
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