Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 06.02.2014 - 9 WF 99/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Zur Berechnung der Sperrfrist alten Rechts bei einem Widerrufsvergleich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Frist für die Abänderung der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe gem. § 120 Abs. 4 S. 3 ZPO a.F. bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der Frist für die Abänderung der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe gem. § 120 Abs. 4 S. 3 ZPO a.F. bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs
- rechtsportal.de
ZPo § 120 Abs. 4 S. 3
Beginn der Frist für die Abänderung der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe gem. § 120 Abs. 4 S. 3 ZPO a.F. bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG St. Ingbert, 27.02.2013 - 11 F 133/07
- OLG Saarbrücken, 06.02.2014 - 9 WF 99/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.10.1983 - IX ZR 68/83
Widerrufsvorbehalt im Prozeßvergleich
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2014 - 9 WF 99/13
Bei dem Vorbehalt, einen Prozessvergleich bis zum Ablauf einer bestimmten Frist zu widerrufen, handelt es sich um eine aufschiebende Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) für die Wirksamkeit des Vergleichs (vgl. BGHZ 88, 364, 367;… Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 794 Rn. 10). - BGH, 23.10.2003 - IX ZB 369/02
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Unzulässigkeit der vorangegangenen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2014 - 9 WF 99/13
Dadurch sind die formellen Anforderungen an eine Beschwerdeschrift (§ 569 Abs. 2 Satz 2 ZPO) gewahrt; einer ausdrücklichen Bezeichnung als sofortige Beschwerde bedurfte es nicht (vgl. BGH, NJW 2004, 1112, 1113; Senatsbeschluss vom 30. Januar 2013 - 9 WF 9/13 m.w.N.). - BGH, 08.12.2010 - XII ZB 38/09
Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren: Zustellung an den …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2014 - 9 WF 99/13
Das Familiengericht hat mit Verfügung vom 23. Juli 2012 den Kläger sowohl persönlich als auch über seine im Bewilligungsverfahren bestellten Bevollmächtigten, an die gemäß § 172 ZPO die Zustellungen auch in dem Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren zu erfolgen haben (vgl. BGH, FamRZ 2011, 463, 464; MDR 2011, 1314), aufgefordert, sich zu seinen aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu erklären sowie die Angaben zu belegen, und außerdem darauf hingewiesen, dass nach Fristablauf die Prozesskostenhilfe aufgehoben werden kann. - BGH, 08.09.2011 - VII ZB 63/10
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Zustellung an den Prozessbevollmächtigten …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2014 - 9 WF 99/13
Das Familiengericht hat mit Verfügung vom 23. Juli 2012 den Kläger sowohl persönlich als auch über seine im Bewilligungsverfahren bestellten Bevollmächtigten, an die gemäß § 172 ZPO die Zustellungen auch in dem Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren zu erfolgen haben (vgl. BGH, FamRZ 2011, 463, 464; MDR 2011, 1314), aufgefordert, sich zu seinen aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu erklären sowie die Angaben zu belegen, und außerdem darauf hingewiesen, dass nach Fristablauf die Prozesskostenhilfe aufgehoben werden kann.