Rechtsprechung
VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323, 9 ZB 16.2324, 9 ZB 16.2325 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 2, Art. 76 S. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a Abs. 4 S. 4, § 158 Abs. 1, § 173; BauGB § 34, § 35; GKG § 47 Abs. 3, § 52 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
Gefährdung des Hochwasserschutzes - bauaufsichtliche Befugnisse - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayBO Art. 76 S. 1
Beseitigungsanordnungen (Gartenhütte, Gewächshaus, Einfriedung); Hochwasserschutz; Bestimmtheit; Innenbereich; Außenbereich; Anlage; rechtliches Gehör - rechtsportal.de
BayBO Art. 76 S. 1
Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Beseitigung einer Gartenhütte, eines Gewächshauses sowie einer aus Maschendraht errichteten Einfriedung wegen Gefährdung des Hochwasserschutzes; Verletzung des rechtlichen Gehörs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.721
- VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323, 9 ZB 16.2324, 9 ZB 16.2325
Wird zitiert von ... (15)
- VGH Bayern, 14.01.2021 - 9 ZB 18.1744
Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren wegen bauaufsichtlichen Einschreitens …
Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Kläger genügt nicht für die Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 02.04.2019 - 9 ZB 16.597
Baugenehmigung für Nutzung eines Gebäudes als Wohnhaus sowie Erweiterung des …
... Gemarkung K. berufen, weil - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 19 m.w.N.).Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Kläger genügt nicht für die Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 22).
Der Sache nach zielt die Argumentation auf eine Würdigung des Sachverhalts und der getroffenen Feststellungen durch das Verwaltungsgericht ab und ist deshalb als Frage einzelfallbezogener Rechtsanwendung für eine Divergenz unerheblich (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 26).
- VGH Bayern, 19.01.2021 - 9 ZB 18.541
Unzulässigkeit eines Einzelhandelsmarktes wegen entgegenstehender …
Im Übrigen genügen allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und den Kläger nicht für die Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 22).
- VGH Bayern, 12.01.2021 - 9 ZB 18.1634
Befreiung von den Festsetzungen eines Baulinienplans
Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Klägerin genügt nicht für die Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090
Beseitigungsanordnung - Rechtswidrige Erweiterung einer genehmigten Lagerhalle im …
Ausschlaggebend für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs ist, inwieweit die aufeinander folgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang noch angehört (…vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 15).Soweit sich der Kläger darauf beruft, Wohnbauten auf den Nachbargrundstücken seien teilweise trotz angenommener Außenbereichslage genehmigt worden, lässt sich hieraus nichts ableiten, weil bereits kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 19 m.w.N.).
- VGH Bayern, 03.05.2019 - 9 ZB 16.2615
Baurechtliche Nachbarklage
Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und den Kläger genügt nicht für die Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 22).Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 24).
- VGH Bayern, 14.03.2019 - 9 ZB 17.2005
Erteilte Baugenehmigung, Baugenehmigungsbescheid, Baugenehmigungsverfahren, …
Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Tatsachen- oder Rechtsfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb dieser Frage eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 24 m.w.N.).Im Zulassungsantrag muss ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (…vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21/16 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 26).
- VGH Bayern, 14.10.2019 - 9 ZB 17.1365
Verwaltungsgerichte, Verletzung von Abstandsflächenvorschriften, Beigeladene, …
Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Kläger genügt nicht für die Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 22).Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Tatsachen- oder Rechtsfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb dieser Frage eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 24).
- VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 16.2236
Interimsparkplatz im Außenbereich
Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 24). - VGH Bayern, 20.05.2019 - 9 ZB 18.1261
Errichtung von überdachten Stellplätzen und Carports
Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 24). - VGH Bayern, 28.07.2020 - 9 ZB 17.2306
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Nachbarn gegen Elektrofachmarkt unter …
- VGH Bayern, 04.05.2020 - 9 ZB 18.2339
Nichtzulassung der Berufung
- VGH Bayern, 10.05.2019 - 9 ZB 16.2536
Kostenforderung für eine Ersatzvornahme
- VGH Bayern, 05.12.2019 - 9 ZB 18.1263
Beseitigungsanordnung, Verwaltungsgerichte, Flächennutzungsplänen, …
- VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.2074
Änderungs- bzw. Tekturgenehmigungen eines Mehrfamilienhauses