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   BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07   

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BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07 (https://dejure.org/2008,2236)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.2008 - 9 A 5.07 (https://dejure.org/2008,2236)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 9 A 5.07 (https://dejure.org/2008,2236)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1; AEG a. F. § 18 Abs. 1 Satz 2; BImSchG § 41 Abs. 1, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; 16. BImSchV § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Nr. 2; VwVfG § 75 Abs. 2 Satz 1
    Lärmschutz; wesentliche Änderung; Schienenweg; Bahnstrecke; Abwägungsgebot; Zurechnungszusammenhang; Lärmsteigerung; Grundrechtsgefährdung; grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle; tatsächliche Vorbelastung; plangegebene Vorbelastung; teilungsbedingte Streckenstilllegung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Abwägungsgebot; Bahnstrecke; Billigkeitsausgleich; Fiktion; Gleichbehandlungsgrundsatz; Grundrechtsgefährdung; Lärmschutz; Lärmsteigerung; Sanierungsstau; Schienenweg; Wiederertüchtigung; Zurechnungszusammenhang; grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle; plangegebene ...

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Einbeziehung von Lärmschutzbelangen der Nachbarschaft eines Schienenweges in die planerische Abwägung i.F.e. durch das Planvorhaben ansteigenden Lärmbelastung; Übertragbarkeit der Rechtsprechung zur Abwägung bei teilungsbedingten ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1... ; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; AEG a.F. § 18 Abs. 1 Satz 2; ; BImSchG § 41 Abs. 1; ; BImSchG § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; 16. BImSchV § 1 Abs. 2; ; 16. BImSchV § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; VwVfG § 75 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eisenbahnrecht; Immissionsschutzrecht - Lärmschutz; wesentliche Änderung; Schienenweg; Bahnstrecke; Abwägungsgebot; Zurechnungszusammenhang; Lärmsteigerung; Grundrechtsgefährdung; grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle; tatsächliche Vorbelastung; plangegebene ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 50
  • DVBl 2008, 1311
  • DÖV 2009, 258
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07
    Das gilt selbst dann, wenn die für den Planfall prognostizierten Belastungswerte oberhalb der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle liegen (im Anschluss an Urteil vom 17. November 1999 BVerwG 11 A 4.98 BVerwGE 110, 81 ).

    Soweit die Rechtsprechung diesen Grundsatz für den Fall teilungsbedingter Streckenstilllegungen eingeschränkt hat (vgl. Urteil vom 17. November 1999 a.a.O. S. 87 f.), handelt es sich um einen Billigkeitsausgleich, der der Sondersituation der Wiedervereinigung geschuldet ist und deshalb zumindest in aller Regel nicht auf andere Fallgestaltungen übertragen werden kann, in denen die tatsächliche hinter der plangegebenen Vorbelastung zurückbleibt.

    aa) Führt ein Planvorhaben im Vergleich zu dem Zustand des Schienenwegs, der ohne die Planung bestünde, zu keiner Verschlechterung der Lärmsituation für die Nachbarschaft, so braucht die Planfeststellungsbehörde die Lärmproblematik im Rahmen der Abwägung grundsätzlich nicht aufzugreifen (vgl. Urteil vom 17. November 1999 - BVerwG 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81 ).

    bb) Den Grundsatz, nur bei Lärmsteigerungen gegenüber der Vorbelastung müsse die Lärmproblematik im Rahmen der Abwägung aufgegriffen werden, hat der Senat allein für den Fall eingeschränkt, dass die Wiederertüchtigung einer teilungsbedingt ganz oder teilweise unterbrochenen Bahnstrecke zu Lärmbeeinträchtigungen führt, die die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle (Art. 2 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 GG) überschreiten (Urteile vom 17. November 1999 a.a.O. S. 87 und vom 12. April 2000 - BVerwG 11 A 18.98 - BVerwGE 111, 108 ; vgl. auch bereits Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350 ).

    cc) Die in Rede stehende Ausnahme lässt sich indessen, worauf in dem Urteil vom 17. November 1999 (a.a.O. S. 88) schon ausdrücklich hingewiesen worden ist, nicht ohne Weiteres auf andere Fälle plangegebener Vorbelastung übertragen.

  • BVerwG, 25.07.2008 - 9 A 27.08

    Rechtserhebliche Unsicherheiten über die Bescheidungsbedürftigkeit eines vor

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07
    Das Verfahren der Klägerinnen zu 1 bis 5 wird abgetrennt und erhält das Aktenzeichen BVerwG 9 A 27.08.

    Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Verfahren BVerwG 9 A 27.08 vorbehalten.

    Einer gesonderten Kostenverteilung für die Zeit zwischen der Abtrennung des Verfahrens BVerwG 9 A 26.08 und der des Verfahrens BVerwG 9 A 27.08 bedarf es nicht, da in dieser Zeit keine gesonderten Kosten angefallen sind.

    Der Wert des Streitgegenstandes wird für die Zeit nach Abtrennung des Verfahrens BVerwG 9 A 27.08 auf 60 000 EUR festgesetzt (§ 52 Abs. 1 GKG).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07
    Lärmschutzbelange sind also grundsätzlich nur dann in die Abwägung einzubeziehen, wenn die Lärmbelastung durch das Vorhaben ansteigt (vgl. auch Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1 ; Beschluss vom 15. Januar 2008 - BVerwG 9 B 7.07 - NVwZ 2008, 675 ).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07
    bb) Den Grundsatz, nur bei Lärmsteigerungen gegenüber der Vorbelastung müsse die Lärmproblematik im Rahmen der Abwägung aufgegriffen werden, hat der Senat allein für den Fall eingeschränkt, dass die Wiederertüchtigung einer teilungsbedingt ganz oder teilweise unterbrochenen Bahnstrecke zu Lärmbeeinträchtigungen führt, die die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle (Art. 2 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 GG) überschreiten (Urteile vom 17. November 1999 a.a.O. S. 87 und vom 12. April 2000 - BVerwG 11 A 18.98 - BVerwGE 111, 108 ; vgl. auch bereits Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350 ).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07
    bb) Den Grundsatz, nur bei Lärmsteigerungen gegenüber der Vorbelastung müsse die Lärmproblematik im Rahmen der Abwägung aufgegriffen werden, hat der Senat allein für den Fall eingeschränkt, dass die Wiederertüchtigung einer teilungsbedingt ganz oder teilweise unterbrochenen Bahnstrecke zu Lärmbeeinträchtigungen führt, die die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle (Art. 2 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 GG) überschreiten (Urteile vom 17. November 1999 a.a.O. S. 87 und vom 12. April 2000 - BVerwG 11 A 18.98 - BVerwGE 111, 108 ; vgl. auch bereits Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350 ).
  • BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97

    Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07
    Dass sich die Beklagte in dieser Konstellation entschieden hat, für den ganzen - insgesamt durch die Teilstilllegungen geprägten - Planungsabschnitt die Grundsätze zur Behandlung teilungsbedingt stillgelegter Strecken anzuwenden, dagegen mit Strecken ohne eine solche Abfolge teilstillgelegter und weiter zweigleisig betriebener Teilabschnitte anders verfahren ist, gibt angesichts des der Exekutive durch das Gleichbehandlungsgebot belassenen Spielraums (vgl. Urteil vom 3. März 1999 - BVerwG 11 A 9.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 26 S. 26 m.w.N.) keinen Anlass zu Beanstandungen.
  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf;

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07
    Lärmschutzbelange sind also grundsätzlich nur dann in die Abwägung einzubeziehen, wenn die Lärmbelastung durch das Vorhaben ansteigt (vgl. auch Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1 ; Beschluss vom 15. Januar 2008 - BVerwG 9 B 7.07 - NVwZ 2008, 675 ).
  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat trotz objektiv bestmöglicher Durchsetzung des Mandanteninteresses

    (Hoch) wahrscheinlich war allein eine Abtrennung der beendeten Klageverfahren der Stadt Oldenburg und der kommunalen Gesellschaften von den weiteren - weiterhin verbundenen - Verfahren der Privatkläger (vgl. BVerwG NVwZ 2009, 50 Rn. 13).
  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

    Eine durch den Ausbau eines Schienenwegs hervorgerufene Lärmbelastung ist zum anderen in der Regel nur dann rechtlich beachtlich, wenn sie die gegebene Vorbelastung übersteigt (Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 5.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 66 Rn. 17).

    Der Streckenanlieger hat die Vorbelastung grundsätzlich auch dann zu dulden, wenn die Lärmimmissionen die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle, die jedenfalls für Wohngebiete an Werten von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts festzumachen ist, überschreitet (Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 5.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 66 Rn. 17; siehe zur Zumutbarkeitsschwelle zuletzt Urteile vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 9 A 20.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 229 Rn. 28 und vom 15. Dezember 2011 - BVerwG 7 A 11.10 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 59 Rn. 30).

    In den so genannten Wiedervereinigungsfällen wird mit der Gewährung von Lärmschutz ein Billigkeitsausgleich geleistet in einer Situation, in der die plangegebene Vorbelastung in der Realität keine Entsprechung mehr findet und sich deswegen einer juristischen Fiktion nähert (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 5.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 66 Rn. 18).

  • BVerwG, 28.12.2017 - 3 B 15.16

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Erschütterungsschutz; Instandsetzungs- und

    Lässt sich ein Lärmkonflikt nicht auf der Grundlage des § 41 BImSchG i.V.m. der Verkehrslärmschutzverordnung bewältigen, ist er von der Planfeststellungsbehörde im Rahmen des Gebots planerischer Abwägung weiterhin aufzugreifen (BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1998 - 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350 , vom 12. April 2000 - 11 A 18.98 - BVerwGE 111, 108 und vom 9. Juli 2008 - 9 A 5.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 66 Rn. 15 ff.).

    Selbst Belastungswerte, die die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle nach Art. 2 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 GG - die jedenfalls für Wohngebiete an Werten von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts festzumachen ist - überschreiten, bilden nicht stets, sondern nur dann die Grundlage einer in der Planfeststellung zu berücksichtigenden Schutzpflicht, wenn sie dem planfestgestellten Vorhaben zuzurechnen sind (BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 5.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 66 Rn. 17 und vom 21. November 2013 - 7 A 28.12 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 71 Rn. 45, jeweils m.w.N.).

    Selbst aus einer über einen langen Zeitraum hinweg geringen tatsächlichen Streckenauslastung erwächst für die Nachbarschaft kein Vertrauenstatbestand dahingehend, dass die Lärmbelastung auf den bislang gegebenen Zustand zu deckeln wäre (BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 5.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 66 Rn. 19 und vom 21. November 2013 - 7 A 28.12 - a.a.O. Rn. 45).

    In diesem Fall wird mit der Gewährung von Lärmschutz ein Billigkeitsausgleich geleistet in einer Situation, in der die plangegebene Vorbelastung in der Realität über Jahrzehnte keine Entsprechung gefunden hat und deswegen einer juristischen Fiktion gleichkommt (BVerwG, Urteile vom 17. November 1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81 und vom 9. Juli 2008 - 9 A 5.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 66 Rn. 18).

  • BVerwG, 06.03.2013 - 4 BN 39.12

    Berücksichtigung des planungsrechtlichen Trennungsgrundsatzes; Lärmschutzbelange

    Für eine derartige Fallgestaltung ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fachplanungsrecht geklärt, dass Lärmschutzbelange grundsätzlich nur dann in die Abwägung einzubeziehen sind, wenn die Lärmbelastung durch das Vorhaben ansteigt (Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 5.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 66).

    Das gilt unabhängig von der Höhe der Lärmbelastung; selbst grundrechtlich bedenkliche Belastungswerte bilden nicht stets, sondern nur dann die Grundlage einer in der Planfeststellung zu berücksichtigenden Schutzpflicht, wenn sie dem planfestgestellten Vorhaben zuzurechnen sind (Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 22 A 15.40025

    Fehlende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Feststellung der UVP-Pflicht

    Dies gilt auch im Fall eines - wie hier - länger dauernden Sanierungsstaus (vgl. BVerwG, U. v. 9.7.2008 - 9 A 5/07 - NVwZ 2009, 50/51 Rn. 19, 21).

    Die Erwartung, die tatsächliche Situation einer stillgelegten Bahnstrecke bleibe erhalten und sei in Folge eines längerfristigen Sanierungsstaus oder einer nachlassenden Verkehrsnachfrage unumkehrbar, ist jedenfalls unter solchen Bedingungen nicht schützenswert (vgl. BVerwG, U. v. 9.7.2008 - 9 A 5.07 - NVwZ 2009, 50/51 Rn. 19, 21).

  • BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10

    Planfeststellung; Ausbaustrecke; erheblicher baulicher Eingriff;

    Nach der Rechtsprechung des 9. Senats (Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 5.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 66 ), der der Senat folgt, sind Lärmschutzbelange der Nachbarschaft grundsätzlich nur dann in die planerische Abwägung einzubeziehen, wenn die Lärmbelastung durch das Vorhaben ansteigt.
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 7 KS 143/08

    Einbeziehung von Lärmschutzbelangen der Nachbarschaft in die planerische Abwägung

    Lärmschutzbelange der Nachbarschaft sind grundsätzlich nur dann in die planerische Abwägung einzustellen, wenn die Lärmbelastung durch das Vorhaben ansteigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.7.2008 -9 A 5.07-, Buchhabi 442.09 § 18 AEG Nr. 66) Das gilt auch bei Straßenbauvorhaben.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Umbau und zur Änderung von Schienenwegen sind Lärmschutzbelange Betroffener grundsätzlich nur dann in die Abwägung einzubeziehen, wenn die Lärmbelastung durch das Vorhaben ansteigt (BVerwG, Urt. v. 9.7.2008 - 9 A 5.07 -, DVBl. 2008, 1311 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 15.1.2008 - 9 B 7.07 -, NVwZ 2008, 675 ff.).

    Das gilt unabhängig von der Höhe der Lärmbelastung; selbst grundrechtlich bedenkliche Belastungswerte bilden nicht stets, sondern nur dann die Grundlage einer in der Planfeststellung zu berücksichtigenden Schutzpflicht, wenn sie dem planfestgestellten Vorhaben zuzurechnen sind ( BVerwG, Urt. v. 9.7.2008 , aaO).

  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 B 11.2608

    In einer Berufungsbegründung erfolgte Verweisung auf ein Parallelverfahren ohne

    Für derartige Schutzauflagen ist kein Raum, wenn das planfestzustellende Vorhaben im Vergleich zu dem Zustand des Schienenwegs, der ohne die Planung bestünde, zu keiner Verschlechterung der Lärmsituation für die Nachbarschaft führt (BVerwG, U.v. 17.11.1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81/86 f.; BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 5.07 - NVwZ 2009, 50/51).

    Das gilt unabhängig von der Höhe der Lärmbelastung; selbst grundrechtlich bedenkliche Belastungswerte bilden nicht stets, sondern nur dann die Grundlage einer in der Planfeststellung zu berücksichtigenden Schutzpflicht, wenn sie dem planfeststellungsbedürftigen Vorhaben zuzurechnen sind (BVerwG, U.v. 9.7.2008 a.a.O. S. 51).

  • BVerwG, 30.07.2013 - 7 B 40.12

    Lärmschutzbelange der Nachbarschaft; Änderung an einer Bahnstrecke; Lärmbelastung

    Nach der Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 5.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 66 Rn. 17), der sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 15. Dezember 2011 - BVerwG 7 A 11.10 - (Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 59 Rn. 30) ausdrücklich angeschlossen hat, sind anlässlich eines Änderungsvorhabens Lärmschutzbelange der Nachbarschaft grundsätzlich nur dann in die planerische Abwägung einzubeziehen, wenn die Lärmbelastung durch das Vorhaben ansteigt.
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 11.40036

    Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos

    Eine Summierung von Vor- und Zusatzbelastung kommt allenfalls dann in Betracht, wenn die (tatsächliche) Lärmvorbelastung zusammen mit der von dem Planvorhaben hervorgerufenen Lärmbelastung die grundrechtlich relevante Schwelle der Gesundheitsgefährdung überschreitet (vgl. BVerwG vom 28.10.1998 BVerwGE 107, 350/356; vom 9.7.2008 NVwZ 2009, 50 RdNr. 17; vom 24.11.2010 ZfBR 2011, 165).

    Zu einer Lärmsanierung bei Gelegenheit der Plangenehmigung ist die Plangenehmigungsbehörde nicht verpflichtet (vgl. BVerwG vom 15.1.2008 NVwZ 2008, 675/676; vom 9.7.2008 NVwZ 2009, 50/51; Nds OVG vom 23.11.2010 OVGE MüLü 53, 442).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10

    Bauleitplanung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Geräuschimmissionen durch Zu-

  • BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11

    Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhemshaven; Lärmzuwachs für Bahnanlieger;

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2014 - 2 KS 1/12

    Genehmigung für Sylter Flughafen muss um Betriebsbeschränkungen zum Lärmschutz

  • VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 165/11

    Rechte der Gemeinde im Plangenehmigungsverfahren für Bahnübergänge;  Rechte der

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2011 - 7 KS 129/09

    Keine Beschränkung auf Verstöße gegen schützende Rechtsvorschriften von

  • VGH Hessen, 12.06.2012 - 2 C 2435/11

    Umbau von Bahnübergängen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22

    Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts betreffend die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - 11 D 81/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss über den sechsstreifigen Ausbau der

  • OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11

    Widmung einer Bahnstrecke als sog. Waldbahn für den Bahnverkehr (hier: Vorhaben

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07

    Alternativenprüfung; Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2009 - 7 D 110/07

    Anforderungen an eine städtebauliche Rechtfertigung i.R.e. Ausweisung neuer

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 7 LC 99/14

    Fluglärm; Flugplatz; UVP-Vorprüfung; Verkehrsprognose

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12

    Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12

    Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2009 - 1 ME 14/09

    Beleg "veränderter Umstände" i.S.d. § 80 Abs. 7 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 8 A 13.40037

    Flughafen Memmingen darf erweitert werden

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10

    Lärmschutzauflagen zum Planfeststellungsbeschluss betreffend Schienenweg;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2023 - 20 D 94/19

    Planfeststellung; Straßenbahn; Stadtbahn; Ausbaumaßnahme; Planrechtfertigung;

  • VGH Bayern, 27.01.2023 - 8 CS 22.2500

    Erfolgloser Antrag auf Aufhebung bzw. Änderung der ursprünglichen Entscheidung

  • BVerwG, 17.09.2012 - 7 A 22.11

    Bahnlärm Oldenburg: Teilvergleich vor Bundesverwaltungsgericht

  • BVerwG, 07.08.2013 - 7 B 41.12

    Nachbarschutz gegen eine Plangenehmigung zum Umbau mehrerer Bahnübergänge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - 20 D 7/08

    Klagen auf besseren Schutz vor Nachtfluglärm am Flughafen Köln/Bonn abgewiesen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - 20 D 19/09

    Klagen auf besseren Schutz vor Nachtfluglärm am Flughafen Köln/Bonn abgewiesen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2014 - 20 D 45/09

    Klage von Flughafenanwohnern gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn des

  • VG Oldenburg, 28.10.2009 - 4 A 1354/08

    Baugenehmigung für den Neubau eines Einkaufszentrums; Erhebliche Gründe für die

  • VGH Hessen, 27.04.2016 - 6 A 2051/14

    Vertraulichkeit der Verhandlungen des Bundesratsausschusses und Anspruch auf

  • VGH Hessen, 27.04.2016 - 6 A 2052/14

    Vertraulichkeit der Beratungen des Bundesratsausschusses und Anspruch auf Zugang

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 1 R 76/21

    Eisenbahnrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Plangenehmigung für einen

  • OVG Bremen, 01.10.2014 - 1 D 22/12

    Ertüchtigung eines Verkehrsknotens - Verlängerung Gleis 1 - aktiver Lärmschutz;

  • VGH Hessen, 27.04.2016 - 6 A 2050/14

    Vertraulichkeit der Sitzungsniederschrift des Bundesratsausschusses und Anspruch

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2015 - 1 KN 79/14

    Abwägungserheblichkeit; Bahnlärm; Bebauungsplan; Vorbelastung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2008 - 7 D 109/07

    Wirksamkeit des Bebauungsplans hinsichtlich der Zulässigkeit einer

  • VG Braunschweig, 20.05.2015 - 6 B 80/15

    Ausbau eines Schienenwegs: Wann ist eine zusätzliche Lärmbelastung beachtlich?

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.2007 - 9 A 5.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,36162
BVerwG, 24.01.2007 - 9 A 5.07 (https://dejure.org/2007,36162)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2007 - 9 A 5.07 (https://dejure.org/2007,36162)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 9 A 5.07 (https://dejure.org/2007,36162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Abwägungsgebot; Bahnstrecke; Billigkeitsausgleich; Fiktion; Gleichbehandlungsgrundsatz; Grundrechtsgefährdung; Lärmschutz; Lärmsteigerung; Sanierungsstau; Schienenweg; Wiederertüchtigung; Zurechnungszusammenhang; grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle; plangegebene ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Streitgegenstandswerts

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.2008 - 9 A 5.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,35944
BVerwG, 25.06.2008 - 9 A 5.07 (https://dejure.org/2008,35944)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2008 - 9 A 5.07 (https://dejure.org/2008,35944)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 9 A 5.07 (https://dejure.org/2008,35944)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.2007 - 9 A 5.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,46070
BVerwG, 25.01.2007 - 9 A 5.07 (https://dejure.org/2007,46070)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.2007 - 9 A 5.07 (https://dejure.org/2007,46070)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 9 A 5.07 (https://dejure.org/2007,46070)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Abwägungsgebot; Bahnstrecke; Billigkeitsausgleich; Fiktion; Gleichbehandlungsgrundsatz; Grundrechtsgefährdung; Lärmschutz; Lärmsteigerung; Sanierungsstau; Schienenweg; Wiederertüchtigung; Zurechnungszusammenhang; grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle; plangegebene ...

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.05.2008 - 9 A 5.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,77452
BVerwG, 06.05.2008 - 9 A 5.07 (https://dejure.org/2008,77452)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.2008 - 9 A 5.07 (https://dejure.org/2008,77452)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 9 A 5.07 (https://dejure.org/2008,77452)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Abwägungsgebot; Bahnstrecke; Billigkeitsausgleich; Fiktion; Gleichbehandlungsgrundsatz; Grundrechtsgefährdung; Lärmschutz; Lärmsteigerung; Sanierungsstau; Schienenweg; Wiederertüchtigung; Zurechnungszusammenhang; grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle; plangegebene ...

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