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   BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15   

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BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15 (https://dejure.org/2016,8409)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2016 - 9 A 7.15 (https://dejure.org/2016,8409)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2016 - 9 A 7.15 (https://dejure.org/2016,8409)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 14 Abs. 1; UmwRG § 4 Abs. 3
    Planfeststellung; Gewerbebetrieb; Fährbetrieb; Klagebefugnis; Existenzgefährdung; Verschlechterung der Markt- und Verkehrslage; Anliegergebrauch; Anliegerinteresse; Abwägung; Verfahrensfehler; fehlende Kausalität.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14 Abs. 1
    Abwägung; Anliegergebrauch; Anliegerinteresse; Existenzgefährdung; Fährbetrieb; Gewerbebetrieb; Klagebefugnis; Planfeststellung; Verfahrensfehler; Verschlechterung der Markt- und Verkehrslage; fehlende Kausalität

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, § 4 Abs 3 UmwRG
    Klage eines Fährbetriebes gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine feste Flussquerung (hier: Straßentunnel)

  • Wolters Kluwer

    Einwendungen eines Fährbetriebes gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine feste Flussquerung in der Form eines Straßentunnels; Berücksichtigung der Existenzgefährdung eines Gewerbebetriebs in der hoheitlichen Planung; Interesse des Gewerbetreibenden an der ...

  • doev.de PDF

    Klage eines Fährbetriebes gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine feste Flussquerung

  • rewis.io

    Klage eines Fährbetriebes gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine feste Flussquerung (hier: Straßentunnel)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1; UmwRG § 4 Abs. 3
    Einwendungen eines Fährbetriebes gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine feste Flussquerung in der Form eines Straßentunnels; Berücksichtigung der Existenzgefährdung eines Gewerbebetriebs in der hoheitlichen Planung; Interesse des Gewerbetreibenden an der ...

  • datenbank.nwb.de

    Klage eines Fährbetriebes gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine feste Flussquerung (hier: Straßentunnel)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planung muss Existenzgefährdung berücksichtigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne Erfolg

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne Erfolg

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig: Elbquerung verzögert sich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Planungsfehler beim Elbtunnel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Elbquerung: Klagen weitgehend erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Elbtunnel A 20 - Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne Erfolg

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einwendungen eines Fährbetriebes gegen geplante feste Flussquerung in der Form eines Straßentunnels

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Elbtunnelabschnitt der A 20 scheitert an Öffentlichkeitsbeteiligung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Existenzgefährdung ist zu berücksichtigen! (IBR 2016, 665)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1735
  • DÖV 2016, 1011
  • BauR 2016, 2130
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15
    Im Übrigen macht die Klägerin sich das Vorbringen des Klägers in dem Verfahren 9 A 9.15 zu eigen.

    Soweit die Klägerin inhaltsgleich mit dem Vorbringen in dem Verfahren des Landesnaturschutzverbandes Schleswig-Holstein im Verfahren 9 A 9.15 zahlreiche weitere Rügen erhebt, fehlt ihr überwiegend bereits die Rügebefugnis.

    Insoweit weist das Verfahren auch einen Fehler auf, wie sich aus den Entscheidungsgründen des Urteils vom heutigen Tag im Verfahren 9 A 9.15 ergibt:.

    Die wasserrahmenrechtliche Prüfung des Vorhabens und die hierauf bezogene nachzuholende Öffentlichkeitsbeteiligung berühren nicht die Gesamtkonzeption der Planung, wie im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren 9 A 9.15 im Einzelnen dargelegt worden ist.

    Auch bei der Festlegung der Trasse sind keine Fehler unterlaufen, auf die sich die Klägerin berufen könnte, wie sich ebenfalls aus den Entscheidungsgründen des Urteils vom heutigen Tag im Verfahren 9 A 9.15 ergibt:.

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15
    Zwar stellt diese Unterrichtung die erste förmliche Reaktion der Behörde auf den Antrag des Vorhabenträgers dar, die der Öffentlichkeit zugleich erste Anhaltspunkte geben soll, wie die zuständige Behörde das Vorhaben hinsichtlich seiner Umweltverträglichkeit und -auswirkungen einschätzt, weshalb ein bloßes Paragraphenzitat nicht den Anforderungen des § 9 Abs. 1a Nr. 2 UVPG genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - NVwZ 2016, 844 = juris Rn. 34).

    Demgemäß hat auch der 4. Senat in seinem Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - (NVwZ 2016, 844 = juris Rn. 36) bei der Erörterung der nach § 9 Abs. 1a Nr. 5 UVPG zu stellenden Anforderungen an die Auslegungsbekanntmachung nicht auf § 3 Abs. 2 BauGB zurückgegriffen, sondern ist von einer hiervon unabhängigen Bestimmung der UVP-rechtlichen Anforderungen ausgegangen.

    Damit soll sichergestellt werden, dass § 46 VwVfG in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die der Europäische Gerichtshof zur Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern in seinem Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712], Altrip - aufgestellt hat, angewandt wird, insbesondere, dass dem Rechtsbehelfsführer in keiner Form die (materielle) Beweislast für die Frage auferlegt wird, ob die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre (BT-Drs. 18/5927 S. 10; vgl. zu Vorstehendem ausführlich BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - NVwZ 2016, 844 ).

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Beseitigung von Ermittlungsdefiziten und Änderungen namentlich der landschaftspflegerischen Begleitplanung und der ihr zugrunde liegenden habitat- und artenschutzrechtlichen Fachbeiträge dann keine neue Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich, wenn sich die geänderten Unterlagen auf Detailänderungen und eine vertiefte Prüfung von Betroffenheiten beschränken, ohne das Gesamtkonzept der Planung zu ändern oder zu grundlegend anderen Beurteilungsergebnissen zu gelangen (BVerwG, Urteile vom 8. Juni 1995 - 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 , vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 29 und vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 25).

    Darin liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein einheitliches Planfeststellungsverfahren, das zu einer erneuten Offenlage grundsätzlich dann nicht verpflichtet, wenn das aufgenommene Verfahren, ohne das Vorhaben zu ändern, Abwägungsfehler nur im Verhältnis zu denjenigen beseitigen soll, denen gegenüber der Planfeststellungsbeschluss noch nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 - 4 A 15.02 - NVwZ 2003, 485 und vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 25).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15
    Es kann dahinstehen, ob sich seiner Begründung hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, die Planfeststellungsbehörde hätte auch für den Fall einer Existenzgefährdung keine andere Abwägungsentscheidung getroffen, so dass auch unter Beachtung der Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 - (NVwZ 2016, 524 ) an ein verfassungskonformes Verständnis von Unbeachtlichkeitsklauseln für Abwägungsfehler aufgestellt hat, die Annahme fehlender Ergebniskausalität gerechtfertigt wäre.

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 - (NVwZ 2016, 524) zu den Anforderungen an ein verfassungskonformes Verständnis von Fehlerunbeachtlichkeitsklauseln für Abwägungs- und Verfahrensfehler ergibt sich nichts anderes.

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 16.03

    Klagen gegen Ortsumgehung Michendorf im Wesentlichen abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein etwaiges Vertrauen in den Bestand oder Fortbestand einer bestimmten Markt- oder Verkehrslage regelmäßig kein für die Fachplanung unüberwindlicher Belang (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. November 1979 - 4 N 1.78, 4 N 2-4.79 - BVerwGE 59, 87 und vom 11. Mai 1999 - 4 VR 7.99 - Buchholz 407.4 § 8a FStrG Nr. 11 S. 2 f.; Urteile vom 28. Januar 2004 - 9 A 27.03 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 59 S. 44 und vom 9. Juni 2004 - 9 A 16.03 - juris Rn. 26).

    Es wird lediglich referiert, die Klägerin rechne mit einer Existenzgefährdung, ohne dass dies weiter aufgeklärt oder von der grundsätzlich gegebenen Möglichkeit, eine Existenzgefährdung zu unterstellen, Gebrauch gemacht wird (hierzu: BVerwG, Urteile vom 27. März 1980 - 4 C 34.79 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 34 S. 108 ff., vom 23. Januar 1981 - 4 C 4.78 - BVerwGE 61, 295 und vom 9. Juni 2004 - 9 A 16.03 - juris Rn. 28; Beschluss vom 8. Oktober 2002 - 9 VR 16.02 - juris Rn. 5 f.).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15
    f) Der festgestellte Fehler führt nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, weil die wasserrahmenrechtliche Prüfung und die hierauf bezogene Öffentlichkeitsbeteiligung nicht die Gesamtkonzeption der Planung berühren (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 - 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123 ) und in einem ergänzenden Verfahren mit nachfolgender erneuter Sachentscheidung, die in einer Aufhebung, Änderung oder Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses bestehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 C 19.95 - BVerwGE 102, 358 ), nachgeholt werden können.
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15
    f) Der festgestellte Fehler führt nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, weil die wasserrahmenrechtliche Prüfung und die hierauf bezogene Öffentlichkeitsbeteiligung nicht die Gesamtkonzeption der Planung berühren (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 - 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123 ) und in einem ergänzenden Verfahren mit nachfolgender erneuter Sachentscheidung, die in einer Aufhebung, Änderung oder Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses bestehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 C 19.95 - BVerwGE 102, 358 ), nachgeholt werden können.
  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15
    a) Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Juli 2015 - C-461/13 [ECLI:EU:C:2015:433], BUND/Bundesrepublik - ist geklärt, dass Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i bis iii der Richtlinie 2000/60/EG (ABl. L 327 S. 1) in der Fassung der Richtlinie 2013/39/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 (ABl. L 226 S. 1) - Wasserrahmenrichtlinie - WRRL - verbindlicher Charakter zukommt mit der Folge, dass die Genehmigung eines konkreten Vorhabens zu versagen ist, wenn es eine Verschlechterung des Zustandes eines Oberflächengewässers verursachen kann oder wenn es die Erreichung eines guten Zustandes eines Oberflächengewässers bzw. seines guten ökologischen Potentials und eines guten chemischen Zustandes eines Oberflächengewässers zu dem nach der Richtlinie maßgeblichen Zeitpunkt gefährdet.
  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15
    Damit soll sichergestellt werden, dass § 46 VwVfG in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die der Europäische Gerichtshof zur Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern in seinem Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712], Altrip - aufgestellt hat, angewandt wird, insbesondere, dass dem Rechtsbehelfsführer in keiner Form die (materielle) Beweislast für die Frage auferlegt wird, ob die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre (BT-Drs. 18/5927 S. 10; vgl. zu Vorstehendem ausführlich BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - NVwZ 2016, 844 ).
  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15
    Dieser für die Eigentumsinanspruchnahme entwickelte Grundsatz beansprucht Geltung erst Recht dann, wenn eine nicht unter dem Schutz des Art. 14 GG stehende Rechtsposition in Frage steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet;

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Entscheidung über Elbvertiefung ausgesetzt bis Klärung durch EuGH

  • BVerwG, 02.10.2014 - 7 A 14.12
  • BVerwG, 08.10.2002 - 9 VR 16.02

    Verstoß des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau einer Ortsumgehung

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11

    Luftrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Anfechtungsverfahren;

  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

  • BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 1.14

    Anforderungen an den Hinweis auf die Arten verfügbarer Umweltinformationen;

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

  • BVerwG, 07.05.2014 - 4 CN 5.13

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 A 9.04

    Betreiber des Einkaufszentrums Pösna-Park endgültig gescheitert

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz;

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Die Anliegerinteressen der Klägerin zu 3 müssen daher grundsätzlich in die Abwägung eingestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 7.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 240 Rn. 14).

    Da sie nicht enteignungsbetroffen ist, kann sie nur die Verletzung gerade sie schützender Normen des Verfahrensrechts und damit zwar grundsätzlich auch rügen, ihr sei die Möglichkeit der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung am Entscheidungsprozess durch eine fehlerhafte Öffentlichkeitsbeteiligung genommen worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 7.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 240 Rn. 19).

    Das Eigentumsgrundrecht schützt nicht bloße Umsatz- und Gewinnchancen und tatsächliche Gegebenheiten, auch wenn diese für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2007 - 4 A 2004.05 - BVerwGE 129, 83 Rn. 14 und vom 28. April 2016 - 9 A 7.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 240 Rn. 14, jeweils m.w.N.); der Anlieger einer Straße hat keinen Anspruch darauf, dass eine bisher gegebene Verkehrslage aufrechterhalten bleibt (BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2004 - 9 A 27.03 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 59 S. 44).

    Dies gilt erst recht dann, wenn - wie hier - eine Existenzgefährdung geltend gemacht wird (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 7.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 240 Rn. 14).

    Jedoch stellt der Planfeststellungsbeschluss (S. 1296 f.) klar, dass der Beklagte auch im Fall einer Existenzgefährdung keine für die Gesellschaft günstigere Entscheidung getroffen hätte (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 7.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 240 Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Hierbei habe sie berücksichtigen können, dass die Planungen für das Vorhaben bereits seit Jahrzehnten bekannt seien und bis zur Verwirklichung des Vorhabens voraussichtlich noch ein längerer Zeitraum verbleibe, während dessen sich der Hofladen auf die geänderte Situation einstellen und in der Vergangenheit getätigte Investitionen nutzen könne (vgl. Seite 208 f. des Planfeststellungsbeschlusses; BVerwG, Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 7.15 -, juris).
  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 1.17

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Wird - wie vorliegend - (auch) eine Existenzgefährdung geltend gemacht, gilt nichts anderes (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 7.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 240 Rn. 14 und 19 m.w.N.).

    Die Begrenzung der Rügebefugnis auf subjektive Rechte steht mit Unionsrecht ausweislich der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (nachfolgend EuGH) in Einklang (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 7.15 - NVwZ 2016, 1735 Rn. 19 unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683], Kommission/Deutschland - Rn. 63; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 29).

    Allerdings kann ein nicht durch die Inanspruchnahme seines Grundeigentums und insofern nur mittelbar Betroffener nur eine nicht ordnungsgemäße Abwägung seiner geschützten Privatbelange rügen, nicht aber eine insgesamt fehlerfreie Abwägung und Planung verlangen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 7.15 - NVwZ 2016, 1735 Rn. 19 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18

    Westumfahrung Halle: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab

    Damit wird den gewerblichen Belangen der Klägerin hinreichend Rechnung getragen (vgl. zu einer vergleichbaren Fallkonstellation BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 7.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 240 Rn. 17).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Der Senat hat diesbezüglich im Verfahren 9 A 7.15 ausgeführt:.
  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15

    Abwägungsfehler; Agrarklausel; Alternative; Alternativenprüfung; Artenschutz;

    Dies geschah auf den Hinweis des Senats, dass abgesehen von der Baustraße auch der Brückendurchlass selbst ein gravierendes Hindernis für die Ausritte der Kunden des Betriebes bildet, ein Abwägungsfehler des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses insoweit aber im Hinblick auf die Rechtsprechung zu Lagevorteilen (zuletzt BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 7.15 - NVwZ 2016, 1735 Rn. 14, 17) nicht ersichtlich ist.
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 13.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Die beiden Grundrechte verleihen auch kein Recht darauf, den Marktzutritt eines Konkurrenten abzuwehren (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28, 29, 30/95 - BVerfGE 106, 275 und Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135 ; BVerwG, Urteile vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 Rn. 30 und vom 28. April 2016 - 9 A 7.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 240 Rn. 14).

    Dazu kann auch das wirtschaftliche Interesse an der Aufrechterhaltung einer bestimmten vorteilhaften Verkehrslage gehören (BVerwG, Urteile vom 11. November 1983 - 4 C 82.80 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 55 S. 50 und vom 28. April 2016 - 9 A 7.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 240 Rn. 14).

    So lag es in dem von der Klägerin in Bezug genommenen Urteil des Senats vom 28. April 2016 - 9 A 7.15 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 240); ebenso liegt es hier hinsichtlich der Fährlinie zwischen Puttgarden und Rødby.

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

    Der Senat hat diesbezüglich im Verfahren 9 A 7.15 ausgeführt:.
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Dessen ungeachtet stellt der Planfeststellungsbeschluss (S. 1296 f.) klar, dass der Beklagte selbst im Fall einer Existenzgefährdung der Klägerin zu 1 des Verfahrens BVerwG 9 A 12.19 keine andere Entscheidung getroffen hätte (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 7.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 240 Rn. 17).
  • VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16

    Planfeststellungsbeschluss zum Gewässerausbau für Hafeninfrastrukturanlagen (sog.

    Im Ausgangspunkt gilt dabei, dass die im deutschen Verwaltungsprozessrecht etablierte grundsätzliche Begrenzung der Rügebefugnis auf subjektive Rechte - auch nach der Rechtsprechung des EuGH - mit Unionsrecht in Einklang steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.4.2018, 9 A 16.16, juris Rn. 52; Urt. v. 28.11.2017, 7 A 1.17, juris Rn. 20, und Urt. v. 28.4.2016, 9 A 7.15, juris Rn. 19, jew. unter Bezugnahme auf EuGH, Urt. v. 15.10.2015, C-137/14, juris Rn. 63; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 29.6.2017, 3 A 1.16, juris Rn. 29).

    Ein nicht durch die Inanspruchnahme seines Grundeigentums, d.h. nur mittelbar Betroffener kann allerdings nur eine nicht ordnungsgemäße Abwägung gerade seiner geschützten privaten Belange sowie - wegen der insoweit bestehenden Wechselbeziehung - der seinen Belangen gegenübergestellten, für das Vorhaben streitenden Belange rügen, nicht aber eine insgesamt fehlerfreie Abwägung und Planung verlangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.2017, 7 A 1.17 u.a., juris Rn. 48; Urt. v. 28.4.2016, 9 A 7.15, juris Rn. 19 m.w.N.; Urt. v. 10.10.2012, 9 A 20.11, juris Rn. 11 m.w.N.; Urt. v. 26.4.2007, 4 C 12.05, juris Rn. 54; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.10.2014, 1 Es 4/14.P, juris Rn. 128).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15

    Abwägung; Baulärm; Betriebslärm; DIN 18005; DIN 4150; Erschütterungen;

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 10.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

  • BVerwG, 05.03.2019 - 7 B 3.18

    Unzulässigkeit der Klage eines Hafenbetreibers gegen die Genehmigung der

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 19.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

  • BVerwG, 22.03.2023 - 4 VR 4.22

    Eilrechtsschutz gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 14 S 504/21

    Planfeststellung für den Bau einer Fischaufstiegsanlage

  • VGH Hessen, 05.12.2019 - 2 C 1823/15

    Vorerst kein Neubau der Ortsumgehung Lampertheim-Rosengarten im Zuge der B 47

  • VGH Hessen, 09.07.2019 - 2 C 720/14

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumfahrung

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2018 - 1 KS 2/10

    Klage gegen die Erweiterung des Lübecker Flughafens bleibt ohne Erfolg

  • VG Freiburg, 21.10.2016 - 7 K 72/15

    Klagen gegen Planergänzungsbeschluss zum Polder Elzmündung erfolglos

  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 8 A 20.40006

    Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Bau von

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 7 KS 104/20

    Abwägung; Abwägungsentscheidung; Planfeststellung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 1 R 76/21

    Eisenbahnrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Plangenehmigung für einen

  • BVerwG, 09.06.2023 - 9 VR 1.23

    Einstellung des Verfahrens über den Antrag auf Gewährung vorläufigen

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