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   VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10   

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VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10 (https://dejure.org/2012,44846)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05.12.2012 - 9 A 94/10 (https://dejure.org/2012,44846)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 9 A 94/10 (https://dejure.org/2012,44846)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 8 KAG SH
    Vorauszahlung für Ausbaubeitrag für ein gewerblich genutztes Hinterliegergrundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zur Vorauszahlung für den Straßenausbau

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96

    Grundstücksbreite; Frontmetermaßstab; Straßenbaumaßnahme; Tiefenbegrenzung;

    Auszug aus VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10
    Rspr.: OVG Schleswig, Urt. v. 11.02.1998 - 2 L 136/96 - Die Gemeinde 1998, 220, 224, - 2 L 79/96 - NordÖR 1998, 268, 272, in juris Rn. 48 f. und Urt. v. 10.08.2012 - 4 LB 22/11 - VG Schleswig, Einzelrichter-Urt. v. 27.06.2008 - 9 A 333/05 - und v. 19.04.2011 - 9 A 134/08 - s.a. Habermann a.a.O. Rn. 304).

    Stellt der Satzungsgeber mithin in rechtlich annehmbarer Weise auf die überwiegenden Nutzungsarten ab, kommt es darauf an, ob die Straße überwiegend einer der genannten Verkehrsarten dient (vgl. schon OVG Schleswig, Urt. v. 11.02.1998 - 2 L 79/96 - NordÖR 1998, 268 in juris Rn. 34, 36; Beschl. der Kammer v. 08.08.2012 - 9 B 20/12 - Hess. VGH, Beschl. v. 21.03.2012 - 5 A 1892/11.Z - in juris Rn. 5; vgl. auch Habermann a.a.O. Rn. 206).

    Insoweit hat das OVG Schleswig klargestellt, dass die in verschiedenen Ausbaubeitragssatzungen identisch verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe nicht einer unterschiedlichen Auslegung zugeführt werden können (Urt. v. 11.02.1998 a.a.O. Rn. 39, dem folgend Beschl. der Kammer v. 08.08.2012 - 9 B 20/12 -).

    Stellt der Satzungsgeber - wie hier - auf die überwiegenden Nutzungsarten ab, kann es sein, dass erhebliche, aber die Straßenfunktion nicht prägende Nutzungen bei der Klassifizierung unbeachtlich bleiben (OVG Schleswig, Urt. v. 11.02.1998 a.a.O. Rn. 36 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2008 - 2 LB 56/07

    Artzuschlag; Gebietstyp; militärische Nutzung; Sondergebiet; Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10
    Dabei sind die von der Satzung verwendeten Begriffe regelmäßig nicht straßenrechtlich, sondern beitragsrechtlich zu verstehen (OVG Schleswig, Beschl. v. 16.01.2009 - 2 MB 29/08 - mit Verweis auf Urt. v. 23.07.2008 a.a.O.).

    Generell orientiert sich die beitragsrechtliche Zuordnung zu dem einen oder anderen Straßentyp "an ihren wesentlichen, für die Straße insgesamt bedeutsamen und sie überwiegend charakterisierenden Merkmalen, wobei von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen ist, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die Belastung ihre Ausprägung gefunden hat (OVG Schleswig, Urt. v. 23.07.2008 a.a.O.; Habermann a.a.O. Rn. 331 m.w.N.).

    Die Erhebung eines Artzuschlags rechtfertigt sich aus der gegenüber der Wohnnutzung gesteigerten Abhängigkeit von der qualitativen Ausgestaltung der ausgebauten Straße und der gegenüber der Wohnnutzung qualifizierten Nutzungsart und den damit den Grundstückseigentümern gebotenen erhöhten Gebrauchsvorteilen (OVG Schleswig, Urt. v. 23.07.2008 - 2 LB 56/07 - in juris Rn. 27, 38).

    Findet ein gewerblich bedingter Ziel- und Quellverkehr erkennbar nicht statt und ist dies ohne Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse auf dem Grundstück auch nicht möglich, entfällt nach Auffassung des OVG auch die Rechtfertigung der Belastung eines Grundstückes mit einem Artzuschlag (Urt. v. 23.07.2008 - 2 LB 56/07 - in juris Rn. 29, 35 ff.; Driehaus a.a.O., § 18 Rn. 55).

  • BVerwG, 09.01.2013 - 9 B 20.12

    Zulässigkeit der Klage; Sachentscheidungsvoraussetzungen; gesetzliche Vertretung;

    Auszug aus VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10
    Stellt der Satzungsgeber mithin in rechtlich annehmbarer Weise auf die überwiegenden Nutzungsarten ab, kommt es darauf an, ob die Straße überwiegend einer der genannten Verkehrsarten dient (vgl. schon OVG Schleswig, Urt. v. 11.02.1998 - 2 L 79/96 - NordÖR 1998, 268 in juris Rn. 34, 36; Beschl. der Kammer v. 08.08.2012 - 9 B 20/12 - Hess. VGH, Beschl. v. 21.03.2012 - 5 A 1892/11.Z - in juris Rn. 5; vgl. auch Habermann a.a.O. Rn. 206).

    Insoweit hat das OVG Schleswig klargestellt, dass die in verschiedenen Ausbaubeitragssatzungen identisch verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe nicht einer unterschiedlichen Auslegung zugeführt werden können (Urt. v. 11.02.1998 a.a.O. Rn. 39, dem folgend Beschl. der Kammer v. 08.08.2012 - 9 B 20/12 -).

    Dabei liegen Ziel oder / und Quelle des Verkehrs innerhalb des Orts, aber außerhalb der Einrichtung (Beschl. der Kammer v. 08.08.2012 - 9 B 20/12 - Habermann a.a.O. Rn. 336 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 20/07

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zuordnung ist der der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht (OVG Schleswig, Urt. v. 20.09.2007 - 2 LB 20/07 - Die Gemeinde 2008, 42), hier mithin das Jahr 2009.

    Im Rahmen der hier gewählten dreistufigen Klassifizierung gilt sie als Erschließungsstraße mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung, die zur Aufnahme des innerörtlichen Durchgangsverkehrs bestimmt ist, Ortsteile verbindet und den Verkehr in Richtung eines anderen Ortsbereichs sammelt (OVG Schleswig, Urt. v. 20.09.2007 a.a.O.) oder sonst eine Verkehrsbedeutung hat, die die Erschließungsfunktion für die anliegenden Grundstücke stark zurücktreten lässt.

    Das allein macht sie noch nicht zur Innerortsstraße (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 20.09.2007 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010 - 9 S 29.10

    Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bei Anforderung von

    Auszug aus VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für diese gerichtliche Beurteilung ist der Erlass der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, Urt. v. 01.06.2011 - 6 BV 10.2536 - juris Rn. 27; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.11.2010 - 9 S 29.10 - juris Rn. 7), hier also der Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 18.03.2010.

    Ein Anspruch auf eine Kostenaufstellung, die alle Details der endgültigen Abrechnung bereits umfasst, besteht nicht, weil dies angesichts der regelmäßig noch offenen Kosten weder möglich wäre noch dem Charakter der Vorauszahlung als Instrument der Vorfinanzierung entspräche (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 27.09.2005 - 1 R 9/05 - in juris Rn. 50-56 m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 10.09.2009 - 6 CS 09.1435 - juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.03.2010 - 9 S 3.09 - juris Rn. 7 und v. 22.10.2010 - 9 S 29/10 - in juris Rn. 8; Driehaus a.a.O., § 38 Rn. 10 i.V.m. § 21 Rn. 33 ff. m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 1 L 170/08

    3 Meter breite Stichstraße ist keine selbständige Innerortsstraße

    Auszug aus VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10
    Mit einer Breite von 5, 50 m ist die Wallstraße nur auf der Strecke Am Holstentor bis zur Einfahrt zum Parkdeck für Begegnungsverkehr ausgelegt; im Übrigen ist ein Begegnungsverkehr bei einer Breite von 4, 50 m bzw. nur 3, 50 m jedenfalls für anliefernde Lkw nur bei verlangsamter Geschwindigkeit und mit Ausweichmanövern möglich (vgl. auch OVG Greifswald, Urt. v. 13.12.2011 - 1 L 170/08 - NordÖR 2012, 212 (Leitsatz), in juris Rn. 24; Habermann a.a.O., Rn. 333).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2003 - 2 L 164/01

    Einzelfallprüfung bei togoischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10
    Dabei richtet sich die Funktion vor allem nach der Verkehrsplanung der Gemeinde und dem darauf beruhenden Ausbauzustand (OVG Schleswig, Beschl. v. 03.07.2002 - 2 L 164/01 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    Auszug aus VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10
    Die Erhebung des vollen Beitrages bei gewerblicher Nutzung verstößt daher nicht gegen den Gleichheitssatz; im Gegenteil trägt sie ihm gerade Rechnung (Habermann a.a.O. Rn. 274; OVG Schleswig, Urteil vom 16.09.1997 - 2 L 198/96 - Die Gemeinde 1998, 166; Einzelrichter-Urt. v. 29.04.2011 - 9 A 164/09 - ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96
    Auszug aus VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10
    Rspr.: OVG Schleswig, Urt. v. 11.02.1998 - 2 L 136/96 - Die Gemeinde 1998, 220, 224, - 2 L 79/96 - NordÖR 1998, 268, 272, in juris Rn. 48 f. und Urt. v. 10.08.2012 - 4 LB 22/11 - VG Schleswig, Einzelrichter-Urt. v. 27.06.2008 - 9 A 333/05 - und v. 19.04.2011 - 9 A 134/08 - s.a. Habermann a.a.O. Rn. 304).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2008 - 2 LB 54/07

    Anliegeranteil; Anliegerstraße; Fahrradstraße; Innerortsstraße;

    Auszug aus VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sie sich dabei aus Gründen der Praktikabilität auf eine relativ grobe Unterscheidungen beschränken darf, wie hier etwa auf die Unterscheidung in § 4 ABS 2005 nach Anliegerstraße / Innerortsstraße / Durchgangsstraße und Fußgängerbereich (OVG Schleswig, Urt. v. 23.07.2008 - 2 LB 54/07 - NVwZ-RR 2009, 130; r"kr.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08

    Aufwandsverteilung; Erneuerung; Gemeindeanteil; Instandsetzung;

  • VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07

    Ausbaubeiträge

  • VGH Hessen, 21.03.2012 - 5 A 1892/11

    Straßenausbaubeitrag

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2010 - 9 S 3.09

    Einstweiliger Rechtsschutz; Erschließungs- und Finanzierungsvertrag;

  • OVG Saarland, 27.09.2005 - 1 R 9/05

    Beitragsrecht; Verbindung von Straßenausbau und Kanalerneuerung; Gutschrift der

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1996 - 2 L 108/96

    Straße; Fußgängerzone; Straßentyp; Verkehrsfunktion; Hinterliegergrundstück;

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95

    Öffentliche Einrichtung; Ausbaubeitragsrecht; Straße; Beitragspflichtig;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 2 S 462/92

    Erschließungsbeitrag: Kostenschätzung bei Vorausleistung

  • VGH Bayern, 10.09.2009 - 6 CS 09.1435

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; nachträgliche Abschnittsbildung;

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2536

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

  • VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 670/20

    Erschließungsbeitrag nach Ablösevertrag

    Die Beklagte hat zu diesem Zweck die den Straßenbau sowie den Bau der Kanalisation betreffenden Kostenvoranschläge des beauftragten Ingenieurbüros herangezogen, was grundsätzlich als sachgerechte Schätzungsgrundlage zu bewerten ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 1993 - 2 S 462/92 - juris, Rn. 24; VG Köln, Urteil vom 26. April 2016 - 17 K 5739/14 - juris, Rn. 51; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 5. Dezember 2012 - 9 A 94/10 - juris, Rn. 30).
  • VGH Hessen, 18.02.2020 - 5 A 1646/18

    Straßenausbaubeitragspflicht eines nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks

    Ein Sondervorteil im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 4 Hess KAG ergibt sich daher auch bei einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück im Regelfall dann, wenn hinsichtlich Anlieger- und Hinterliegergrundstück Eigentümeridentität besteht und beide Grundstücke einheitlich genutzt werden (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 9. November 2004 - 5 TG 2850/04 , Juris Rn. 5 und - 5 TG 2864/04 -, Juris Rn. 4 ; Senatsurteil vom 6. Mai 2009 - 5 A 2017/08 -, Juris Rn. 22 ; für eine Beitragspflicht wohl auch: Schleswig-Holsteinisches OVG , Urteile vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 - und vom 5. Dezember 2012 - 9 A 94/10 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 6 A 10568/07 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 5. November 2014 - 2 L 220/13 - und - 1 L 81/13 - Sächsisches OVG, Urteil vom 14. März 2018 - 5 A 184/15 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 9 LA 37/18 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Schleswig, 02.03.2021 - 9 B 43/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

    Bei Eigentümeridentität von Vorder- und Hinterliegergrundstück wird die Annahme einer Vorteilslage für das Hinterliegergrundstück grundsätzlich nur dann begründet, wenn die Grundstücke etwa einheitlich (gewerblich oder privat) genutzt werden oder die Grundstücksgrenze überbaut ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 10. April 2005 - 2 MB 35/05 -, n.v; Urteil der Kammer vom 05. Dezember 2012 - 9 A 94/10 -, Rn. 25, juris; Thiem/Böttcher, Kommunalabgabenrecht, Stand Februar 2020, KAG, § 8 Rn. 570 ff, m. w. N.).
  • VG Schleswig, 12.01.2018 - 9 B 24/17

    Ausbaubeiträge - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Beim Anliegerverkehr handelt es sich nicht nur um die verkehrliche Nutzung der Straße durch die Anlieger selbst, sondern allgemeiner um den Verkehr, der zu den in Anspruch genommenen Grundstücken hinführt und von ihnen ausgeht, um den sog. Ziel- und Quellverkehr (VG Schleswig, U. v. 05.12.2012 - 9 A 94/10 -, juris).
  • VG Schleswig, 27.04.2016 - 9 A 214/14

    Ausbaubeiträge (Vorauszahlung)

    Es kann hier offen bleiben, ob Änderungen bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens, d.h. bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides zu berücksichtigen sind (so Kammer, Urteil der Einzelrichterin vom 05.12.2012 - 9 A 94/10 - und Driehaus, § 21 Rn. 33, BayVGH, Urteil vom 01.03.2012 - 20 B 11.1723 - juris).
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