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   BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 125/14   

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BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 125/14 (https://dejure.org/2015,29962)
BAG, Entscheidung vom 23.06.2015 - 9 AZR 125/14 (https://dejure.org/2015,29962)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 9 AZR 125/14 (https://dejure.org/2015,29962)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315 Abs 1 BGB, § 3 Abs 1 Nr 3 AltTZG 1996, § 1 TVG
    Tarifauslegung - Anspruch auf Altersteilzeit

  • IWW

    § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 2 Abs. 1 TV ATZ, § 1 Nr. ... 3 Satz 1 TV ATZ, § 2 TV ATZ, § 2 Abs. 2 TV ATZ, § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG, §§ 4 bis 13 TV ATZ, § 3 Abs. 1 TV ATZ, § 4 Abs. 1 TV ATZ, § 2 Abs. 2 Satz 1 TV ATZ, § 315 BGB, § 315 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Tarifvertrages über Altersteilzeit

  • bag-urteil.com

    Tarifauslegung - Anspruch auf Altersteilzeit

  • rewis.io

    Tarifauslegung - Anspruch auf Altersteilzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Tarifvertrages über Altersteilzeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifvertraglicher Anspruch auf Altersteilzeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung eines Tarifvertrages über Altersteilzeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 125/14
    Das allgemeine Interesse des Arbeitgebers an Vertragskontinuität begründet keinen Ablehnungsgrund (vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - Rn. 58) .

    Er hat lediglich Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber seinen Antrag auf Wechsel in die Altersteilzeit nach den Grundsätzen billigen Ermessens iSv. § 315 Abs. 1 BGB überprüft ( BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 2 b der Gründe; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - zu A II 2 a cc (2) und A II 2 a dd (1) der Gründe, BAGE 104, 55; 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - zu II 2 der Gründe, BAGE 98, 114; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 96, 363) .

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

    Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 125/14
    Er hat lediglich Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber seinen Antrag auf Wechsel in die Altersteilzeit nach den Grundsätzen billigen Ermessens iSv. § 315 Abs. 1 BGB überprüft ( BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 2 b der Gründe; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - zu A II 2 a cc (2) und A II 2 a dd (1) der Gründe, BAGE 104, 55; 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - zu II 2 der Gründe, BAGE 98, 114; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 96, 363) .

    Es spricht deshalb viel dafür, dass die Überprüfung der Ermessensentscheidung des Arbeitgebers durch das Tatsachengericht nur einer eingeschränkten Kontrolle des Revisionsgerichts unterliegt, nämlich dahin, ob der Rechtsbegriff "billiges Ermessen" verkannt, der äußere Ermessensrahmen überschritten, innere Ermessensfehler begangen, unsachliche Erwägungen zugrunde gelegt oder wesentlicher Tatsachenstoff außer Acht gelassen worden ist (BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 426/00 - zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 99, 274; für uneingeschränkte Überprüfung: BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 112, 80; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - zu A II 2 a cc (2) und A II 2 a dd (1) der Gründe, BAGE 104, 55) .

  • LAG Hamm, 12.11.2013 - 9 Sa 973/13

    Begehren eines Arbeitnehmers auf Annahme seines Antrags auf Abschluss eines

    Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 125/14
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. November 2013 - 9 Sa 973/13 - aufgehoben.
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 125/14
    Im Übrigen wäre es widersprüchlich, wenn die Tarifvertragsparteien einerseits, wie hier in den §§ 4 bis 13 TV ATZ, detailliert regelten, welchen Inhalt Altersteilzeitarbeitsverhältnisse haben sollen, andererseits aber deren Umsetzung in das Belieben des jeweiligen Arbeitgebers gestellt hätten (zu diesem Argument vgl. BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 48, BAGE 129, 131) .
  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 125/14
    Er hat lediglich Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber seinen Antrag auf Wechsel in die Altersteilzeit nach den Grundsätzen billigen Ermessens iSv. § 315 Abs. 1 BGB überprüft ( BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 2 b der Gründe; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - zu A II 2 a cc (2) und A II 2 a dd (1) der Gründe, BAGE 104, 55; 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - zu II 2 der Gründe, BAGE 98, 114; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 96, 363) .
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00

    Sonderurlaub für Arbeiter

    Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 125/14
    Es spricht deshalb viel dafür, dass die Überprüfung der Ermessensentscheidung des Arbeitgebers durch das Tatsachengericht nur einer eingeschränkten Kontrolle des Revisionsgerichts unterliegt, nämlich dahin, ob der Rechtsbegriff "billiges Ermessen" verkannt, der äußere Ermessensrahmen überschritten, innere Ermessensfehler begangen, unsachliche Erwägungen zugrunde gelegt oder wesentlicher Tatsachenstoff außer Acht gelassen worden ist (BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 426/00 - zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 99, 274; für uneingeschränkte Überprüfung: BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 112, 80; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - zu A II 2 a cc (2) und A II 2 a dd (1) der Gründe, BAGE 104, 55) .
  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 125/14
    Er hat lediglich Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber seinen Antrag auf Wechsel in die Altersteilzeit nach den Grundsätzen billigen Ermessens iSv. § 315 Abs. 1 BGB überprüft ( BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 2 b der Gründe; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - zu A II 2 a cc (2) und A II 2 a dd (1) der Gründe, BAGE 104, 55; 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - zu II 2 der Gründe, BAGE 98, 114; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 96, 363) .
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 125/14
    Es spricht deshalb viel dafür, dass die Überprüfung der Ermessensentscheidung des Arbeitgebers durch das Tatsachengericht nur einer eingeschränkten Kontrolle des Revisionsgerichts unterliegt, nämlich dahin, ob der Rechtsbegriff "billiges Ermessen" verkannt, der äußere Ermessensrahmen überschritten, innere Ermessensfehler begangen, unsachliche Erwägungen zugrunde gelegt oder wesentlicher Tatsachenstoff außer Acht gelassen worden ist (BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 426/00 - zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 99, 274; für uneingeschränkte Überprüfung: BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 112, 80; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - zu A II 2 a cc (2) und A II 2 a dd (1) der Gründe, BAGE 104, 55) .
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Der Neunte Senat hat in einer Entscheidung vom 23. Juni 2015 (- 9 AZR 125/14 - Rn. 25) betreffend einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags nunmehr ausgeführt, entgegen der früheren Rechtsprechung spreche vieles dafür, nur eine eingeschränkte Überprüfung vorzunehmen.
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Der Neunte Senat hat in einer Entscheidung vom 23. Juni 2015 (- 9 AZR 125/14 - Rn. 25) betreffend einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags nunmehr ausgeführt, entgegen der früheren Rechtsprechung spreche vieles dafür, nur eine eingeschränkte Überprüfung vorzunehmen.
  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 272/15

    Betriebliche Altersversorgung - Verzinsung eines Versorgungskapitals

    Dieser Rechtsfehler des Landesarbeitsgerichts und der Umstand, dass der maßgebliche Sachverhalt feststeht, berechtigen den Senat die gebotene Prüfung selbst vorzunehmen (vgl. BAG 23. Juni 2015 - 9 AZR 125/14 - Rn. 26) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Überdies hat der Neunte Senat zuletzt erkannt, es spreche viel dafür, die Überprüfung der Ermessensentscheidung des Arbeitgebers durch das Tatsachengericht nur einer eingeschränkten Kontrolle des Revisionsgerichts zu unterziehen (BAG 23. Juni 2015 - 9 AZR 125/14 - Rn. 25 [Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags]) .
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 53/20

    Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz

    bb) Da die Tatsachen für die zu treffende Billigkeitsentscheidung aufgrund der geleisteten Beiträge und Zuschüsse zur Lebensversicherung sowie aufgrund der ursprünglich bestehenden Regelung in § 26 Abs. 8 des 1. RGG feststehen, bestehen keine Bedenken, dass das Revisionsgericht diese Entscheidung anstelle der Beklagten trifft (vgl. BAG 23. Juni 2015 - 9 AZR 125/14 - Rn. 26; 21. Juli 2009 - 9 AZR 471/08 - Rn. 24) .
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