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   BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 140/99   

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https://dejure.org/2000,1893
BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 140/99 (https://dejure.org/2000,1893)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2000 - 9 AZR 140/99 (https://dejure.org/2000,1893)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 9 AZR 140/99 (https://dejure.org/2000,1893)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133, 157
    Stellenanzeige - Gesamtzusage - Nachteilsausgleich

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers aufgrund einer Stellenanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anspruch eines Arbeitnehmers aufgrund einer Stellenanzeige

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch eines Arbeitnehmers aufgrund einer Stellenanzeige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 879
  • BB 2000, 1577
  • BB 2000, 727
  • DB 2000, 2478
  • DB 2000, 2479
  • DB 2000, 330
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Köln, 04.11.1998 - 7 Sa 362/98

    Verbindlichkeit eines Zahlungsversprechen des Arbeitgebers in einer

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 140/99
    9 AZR 140/99 7 Sa 362/98[DU1].

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 4. November 1998 - 7 Sa 362/98 - aufgehoben.

  • BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 126/94

    Personalrabatt aufgrund Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 140/99
    Da es sich bei der Publikation um eine typische, über den Einzelfall hinausgehende Verlautbarung der Beklagten handelt, kann der Senat Inhalt und Auslegung uneingeschränkt überprüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 15. Dezember 1956 - 2 AZR 364/56 - AP ZPO § 549 Nr. 4; 14. Juni 1995 - 5 AZR 126/94 - BGB § 611 Personalrabatt Nr. 1 = EzA BGB § 611 Personalrabatt Nr. 1).
  • BAG, 12.03.1963 - 3 AZR 266/62

    Ruhegeldordnung - Aufstellung durch Arbeitgeber - Bekanntgabe im Betrieb -

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 140/99
    Soweit in der älteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 12. März 1963 - 3 AZR 266/62 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 90) die Bindung des Arbeitgebers an eine solche Erklärung mit dem darauf beruhendem Vertrauen der Arbeitnehmer gewohnheitsrechtlich begründet wird, kommt es für die Auslegung auf diese dogmatische Unterscheidung nicht an.
  • BAG, 15.12.1956 - 2 AZR 364/56

    Arbeitsvertrag: Auslegung eines von der Industrie- und Handelkammer

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 140/99
    Da es sich bei der Publikation um eine typische, über den Einzelfall hinausgehende Verlautbarung der Beklagten handelt, kann der Senat Inhalt und Auslegung uneingeschränkt überprüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 15. Dezember 1956 - 2 AZR 364/56 - AP ZPO § 549 Nr. 4; 14. Juni 1995 - 5 AZR 126/94 - BGB § 611 Personalrabatt Nr. 1 = EzA BGB § 611 Personalrabatt Nr. 1).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 140/99
    Eine ausdrückliche Annahmeerklärung (§ 151 BGB) des in der Gesamtzusage enthaltenen Angebots des Arbeitgebers wird nicht erwartet (vgl. BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 17).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 140/99
    Maßgeblich ist der objektive Erklärungsinhalt, der sich aus der Sicht des Empfängers bestimmt (BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - nv.).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

    Maßgeblich ist der objektive Erklärungsinhalt aus der Sicht des Empfängers (Senat 25. Januar 2000 - 9 AZR 140/99 - juris Rn. 33, AP BGB § 157 Nr. 15 = EzA BGB § 133 Nr. 22).

    Da es sich bei dem Aushang um eine typische, über den Einzelfall hinausgehende Verlautbarung der Beklagten handelt, kann der Senat die Auslegung seines Inhalts uneingeschränkt überprüfen (vgl. Senat 25. Januar 2000 - 9 AZR 140/99 - juris Rn. 32, AP BGB § 157 Nr. 15 = EzA BGB § 133 Nr. 22; BAG 14. Juni 1995 - 5 AZR 126/94 - juris Rn. 25, AP BGB § 611 Personalrabatt Nr. 1 = EzA BGB § 611 Personalrabatt Nr. 1; 15. Dezember 1956 - 2 AZR 364/56 - AP ZPO § 549 Nr. 4).

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Das in der Gesamtzusage liegende Angebot, dessen ausdrückliche Annahme gemäß § 151 BGB entbehrlich ist (vgl. Senat 25. Januar 2000 - 9 AZR 140/99 - AP BGB § 157 Nr. 15 = EzA BGB § 133 Nr. 22), wird ergänzender Inhalt des Arbeitsvertrags (BAG 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - BAGE 105, 212).

    Ob eine Gesamtzusage vorliegt und welchen Inhalt sie hat, richtet sich gemäß §§ 133, 157 BGB nach den für Willenserklärungen geltenden Regeln (Senat 25. Januar 2000 - 9 AZR 140/99 - aaO).

  • BAG, 25.08.2022 - 8 AZR 453/21

    Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter

    Unabhängig davon enthält eine Stellenausschreibung regelmäßig kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem bestimmten Inhalt (vgl. BAG 25. Januar 2000 - 9 AZR 140/99 - Rn. 35) .
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

    Maßgeblich ist danach der objektive Erklärungsinhalt aus der Sicht des Empfängers (zuletzt BAG 25. Januar 2000 - 9 AZR 140/99 - AP BGB § 157 Nr. 15 = EzA BGB § 133 Nr. 22, zu I 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 13.12.2001 - 8 AZR 94/01

    Eingruppierung einer Fachbetreuerin - personalwirtschaftliches Ermessen

    Auch aus der Sicht der Klägerin als Empfängerin des Schreibens vom 29. August 1997 (BAG 25. Januar 2000 - 9 AZR 140/99 - AP BGB § 157 Nr. 15 = EzA BGB § 133 Nr. 22, zu I 2 der Gründe) beinhaltete der objektive Erklärungsinhalt dieses Schreibens keine Festlegung in vergütungs-/besoldungsrechtlicher Hinsicht.
  • LAG Brandenburg, 09.03.2004 - 2 Sa 156/03

    Keine betriebliche Übung bei konkludenter Provisionsabrede

    Maßgeblich ist danach der objektive Erklärungsinhalt aus der Sicht des Empfängers (BAG v. 25.01.2000 - 9 AZR 140/99 -, AP Nr. 15 zu § 157 BGB; v. 14.08.2001 - 1 AZR 619/00 -, AP Nr. 85 zu § 77 BetrVG 1972 und öfter).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - 8 Sa 372/18

    Versetzung - Gleichwertigkeit der Tätigkeit - öffentlicher Dienst - Leiter einer

    Rechtsverbindliche Erklärungen zum Abschluss oder zum Inhalt des Arbeitsvertrages enthält eine Stellenanzeige daher im Regelfall nicht ( BAG 25. Januar 2000 - 9 AZR 140/99 - Rn. 35, juris).
  • BAG, 12.12.2000 - 1 AZR 183/00

    Reduzierung einer Verdienstsicherung nach Sozialplan - Einzelvertragliche

    Maßgeblich ist insoweit der objektive Erklärungsinhalt des Schreibens vom 8. Oktober 1993, der sich aus der Sicht des Empfängers bestimmt (BAG 25. Januar 2000 - 9 AZR 140/99 - AP BGB § 157 Nr. 15 = EzA BGB § 133 Nr. 22, zu I 2 der Gründe) .
  • LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 Sa 1346/09

    Unbegründete Bonusklage bei Bonuszusage an ausgewählte Beschäftigte

    Maßgeblich ist dabei der objektive Erklärungsinhalt aus der Sicht des Erklärungsempfängers (BAG 25.01.2000 - 9 AZR 140/99 - AP BGB § 157 Nr. 15; BAG 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - AP BGB § 612 a Nr. 15; BAG 16.10.2007 - 9 AZR 170/07 - AP BGB § 670 Nr. 34 m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.11.2002 - 13 Sa 15/01

    Erfindervergütung - Gesamtzusage - Verwirkung

    Nach der zuletzt vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25.01.2001 -- 9 AZR 140/99) verwendeten Definition liegt die Gesamtzusage vor bei einer an alle Arbeitnehmer oder an abgegrenzte Gruppen von Arbeitnehmern in allgemeiner Form gerichteten Erklärung, zusätzliche Leistungen zu erbringen, die zu einem individualrechtlichen Anspruch des Arbeitnehmers führen, soweit dieser die vom Arbeitgeber mitgeteilten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, ohne daß es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des betreffenden Arbeitnehmers bedarf.
  • LAG Nürnberg, 07.10.2003 - 6 (3) Sa 252/01

    Bemessung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Erfolgsbeteiligung; Auslegung von

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