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   BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09   

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BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09 (https://dejure.org/2010,1178)
BAG, Entscheidung vom 04.05.2010 - 9 AZR 155/09 (https://dejure.org/2010,1178)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 (https://dejure.org/2010,1178)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 223
  • NJW 2010, 3180
  • MDR 2011, 172
  • NZA 2010, 1063
  • BB 2010, 2300
  • DB 2010, 2288
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09
    Der Anspruch ist deshalb auf die ungekürzte Laufdauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses bis zum Übergang in den Ruhestand nach § 9 TV ATZ gerichtet (vgl. Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - Rn. 16, BAGE 121, 55).

    Der Arbeitgeber entscheidet hierüber dann gemäß § 106 Satz 1 GewO, § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen (Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - Rn. 37, BAGE 121, 55).

    Auch eine rückwirkende Vertragsänderung ist zulässig und unterliegt vorbehaltlich zwingenden Rechts keinen Beschränkungen (vgl. Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - Rn. 40, BAGE 121, 55).

    Der Senat hat dies ausnahmsweise nur dann zugelassen, wenn die rückwirkende Begründung des Altersteilzeitarbeitsvertrags das Ergebnis einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist, aufgrund derer der Arbeitnehmer seinen rechtzeitig geltend gemachten Anspruch auf Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses mit Erfolg durchsetzt (ausführlich Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - Rn. 47 ff., aaO).

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09
    Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gilt die Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO als abgegeben (vgl. nur Senat 16. Dezember 2008 - 9 AZR 893/07  - Rn. 20, AP TzBfG § 8 Nr. 27 = EzA TzBfG § 8 Nr. 23).

    Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot angenommen werden soll, das rückwirkend auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (vgl. für die st. Rspr. Senat 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31 ; 15. September 2009 - 9 AZR 608/08 - AP BGB § 311a Nr. 3 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 1 ; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 893/07 - Rn. 21 f., aaO).

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - arbeitsrechtlicher

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09
    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (st. Rspr., vgl. Senat 14. August 2007 -   9 AZR 943/06 - Rn. 19, BAGE 123, 358 ; 11. April 2006 -  9 AZR 528/05 - Rn. 11, EzTöD 100 TVöD-AT § 3 Gleichbehandlung Alter Nr. 1 ) .
  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09
    Ein solches Urteil, das dem Schuldner die Wahl zwischen zwei möglichen Vertragsmodellen und den hierfür in Betracht kommenden Willenserklärungen überlässt, betrifft eine nicht vertretbare Handlung und ist nach § 890 ZPO zu vollstrecken (Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - zu A I 2 der Gründe, BAGE 96, 363).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 18 Sa 785/08
    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. November 2008 - 18 Sa 785/08 - aufgehoben.
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05

    Arbeitsvertrag mit beamtenrechtlicher Besoldung und Versorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09
    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (st. Rspr., vgl. Senat 14. August 2007 -   9 AZR 943/06 - Rn. 19, BAGE 123, 358 ; 11. April 2006 -  9 AZR 528/05 - Rn. 11, EzTöD 100 TVöD-AT § 3 Gleichbehandlung Alter Nr. 1 ) .
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08

    Altersteilzeit - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09
    Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot angenommen werden soll, das rückwirkend auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (vgl. für die st. Rspr. Senat 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31 ; 15. September 2009 - 9 AZR 608/08 - AP BGB § 311a Nr. 3 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 1 ; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 893/07 - Rn. 21 f., aaO).
  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06

    Sonderzahlung

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 23. Mai 2007 - 10 AZR 363/06  - Rn. 18, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 24).
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 608/08

    Altersteilzeit - rückwirkender Vertragsschluss

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09
    Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot angenommen werden soll, das rückwirkend auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (vgl. für die st. Rspr. Senat 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31 ; 15. September 2009 - 9 AZR 608/08 - AP BGB § 311a Nr. 3 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 1 ; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 893/07 - Rn. 21 f., aaO).
  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Bei freiwilligen Leistungen muss der Arbeitgeber die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen, dass Arbeitnehmer nicht aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen werden (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 134, 223) .

    e) Aufgrund des Verstoßes der Beklagten gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz hat der Kläger Anspruch auf die ihm vorenthaltene Leistung (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 134, 223) , im Streitfall auf die Vergütung der Zeiten, die er zum An- und Ablegen der PSA aufwendet, sowie der Wegezeiten, die mit dem Umkleiden im Zusammenhang stehen.

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Ist der kollektive Bezug hinreichend gewährleistet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, vergleichbare Arbeitnehmer nur aus sachlich gerechtfertigten Gesichtspunkten von dem Angebot auszuschließen (zu einer solchen Konstellation BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - BAGE 134, 223; 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 47 ff., BAGE 133, 265) .
  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Ausgeschlossen ist lediglich eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Arbeitsverhältnis mit Rückwirkung zu einem Zeitpunkt vor der (fingierten) Abgabe des Angebots begründet werden soll (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 27, AP BGB § 307 Nr. 52 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 2; 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 17 und 35, BAGE 134, 223) .
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