Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 03.03.2004

Rechtsprechung
   BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04   

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https://dejure.org/2005,1991
BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04 (https://dejure.org/2005,1991)
BAG, Entscheidung vom 19.04.2005 - 9 AZR 184/04 (https://dejure.org/2005,1991)
BAG, Entscheidung vom 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 (https://dejure.org/2005,1991)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Verringerung der Arbeitszeit - Elternzeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit; Darlegung des angeblichen Rechtsfehlers des vorinstanzlichen Arbeitsgerichts; Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Antrag des Arbeitnehmers auf Arbeitszeitverringerung; Konkretisierung eines Teilzeitverlangens durch ...

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; ZPO § 286; ; ZPO § 307; ; ZPO § 551; ; ZPO § 552; ; ZPO § 563; ; BErzGG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 93 286 307 551 552 563; BErzGG § 15
    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit - Revisionsbegründung bei Klageabweisung für zurückliegenden und restlichen Zeitraum der Elternzeit - sofortiges Anerkenntnis nach erstmaliger Konkretisierung des Anspruchs in der Klageschrift - ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit ? Möglichkeit der Nachholung des entsprechenden Antrags im gerichtlichen Verfahren ? Pflicht des Gerichts zur nachvollziehbaren Darlegung seiner Überzeugung, Ersatzkräfte stünden auf dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1208 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 120 (Ls.)
  • DB 2005, 2528
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04
    Die Revisionsbegründung muss jedoch den angeblichen Rechtsfehler des Landesarbeitsgerichts so aufzeigen, dass Gegenstand und Richtung des Revisionsangriffs erkennbar sind (BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - AP ArbGG 1979 § 74 Nr. 11 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dadurch soll ua. sichergestellt werden, dass der Prozessbevollmächtigte des Revisionsklägers das angefochtene Urteil im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage genau durchdenkt (BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - aaO).

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 333/99

    Anforderungen an ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Fehlen rechtlicher

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04
    Daher muss sie eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (BAG 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 -).

    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (BAG 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 -).

  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 97/90

    Anforderungen an die Würdigung von Indizien

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04
    Um diese Überprüfung zu ermöglichen, hat der Tatrichter die wesentlichen Gesichtspunkte für seine Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO nachvollziehbar darzulegen (BGH 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90 - NJW 1991, 1894).
  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04
    So ist durch das Revisionsgericht insbesondere auch zu überprüfen, ob der Tatrichter auf seine vorhandene eigene Sachkenntnis hingewiesen und spätestens in den Entscheidungsgründen ausreichend begründet hat, woher er diese Sachkunde hat (BAG 14. Januar 1993 - 2 AZR 343/92 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 39; BVerwG 24. März 2000 - 9 B 530.99 - Buchholz 310 VwGO § 86 Abs. 1 Nr. 308).
  • BAG, 03.07.1985 - 5 AZR 79/84

    Arbeitsentgelt: Umfang von sog. Stillzeiten

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04
    Abtrennbar ist ein Anspruch dann, wenn es sich um einen rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs handelt, über den auch durch Teilurteil entschieden werden könnte (st. Rspr., vgl. BAG 3. Juli 1985 - 5 AZR 79/84 - AP MuSchG 1968 § 7 Nr. 1 = EzA MuSchG § 7 Nr. 1).
  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04
    Es liegt kein sog. uneigentliches Eventualverhältnis vor, das ausnahmsweise eine gesonderte Auseinandersetzung mit der Begründung des Landesarbeitsgerichts entbehrlich macht (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - BAGE 62, 256).
  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R

    Teilurteil - Prozeßstoff - Teilbarkeit - Zurückverweisung - Normenkontrolle -

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04
    Ein solches darf ergehen, wenn der Klagegegenstand in mehrere, prozessual selbständige Ansprüche geteilt werden kann, so dass eine eindeutige, zweifelsfreie Abgrenzung des durch Teilurteil vorab entschiedenen Streitstoffs von dem übrigen, noch bei dem zur Entscheidung berufenen Gericht anhängig gebliebenen Prozessstoff möglich ist (BSG 28. April 1999 - B 6 KA 52/98 R - USK 99114).
  • BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92

    Kündigung: Kündigung infolge krankheitsbedingter Fehlzeiten - Kurzerkrankungen -

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04
    So ist durch das Revisionsgericht insbesondere auch zu überprüfen, ob der Tatrichter auf seine vorhandene eigene Sachkenntnis hingewiesen und spätestens in den Entscheidungsgründen ausreichend begründet hat, woher er diese Sachkunde hat (BAG 14. Januar 1993 - 2 AZR 343/92 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 39; BVerwG 24. März 2000 - 9 B 530.99 - Buchholz 310 VwGO § 86 Abs. 1 Nr. 308).
  • LAG Düsseldorf, 03.03.2004 - 12 Sa 1765/03

    Arbeitszeitverringerungsanspruch eines Außendienstmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. März 2004 - 12 Sa 1765/03 - aufgehoben, soweit es die Klage auf Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit für den nach Rechtskraft des Urteils liegenden Zeitraum abgewiesen hat.
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

    Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04
    Dies erfordert eine konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Um diese Überprüfung zu ermöglichen, haben die Tatsachengerichte nach § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO die wesentlichen Grundlagen ihrer Überzeugungsbildung nachvollziehbar darzulegen (BAG 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - zu II 3 der Gründe; BGH 31. Juli 2013 - VII ZR 11/12 - Rn. 10; 22. November 2006 - IV ZR 21/05 - Rn. 11; 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 315/10

    Verlängerung der Elternzeit - Zustimmung des Arbeitgebers - Ermessensentscheidung

    Abtrennbar ist ein Anspruch dann, wenn es sich um einen rechtlich selbstständigen Teil des Gesamtstreitstoffs handelt, über den auch durch Teilurteil entschieden werden könnte (BAG 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - zu I 2 der Gründe, AP BErzGG § 15 Nr. 43 = EzA BErzGG § 15 Nr. 14) .
  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

    Um diese Überprüfung zu ermöglichen, haben die Tatsachengerichte nach § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO die wesentlichen Grundlagen ihrer Überzeugungsbildung nachvollziehbar darzulegen (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - aaO; 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - zu II 3 der Gründe; BGH 31. Juli 2013 - VII ZR 11/12 - Rn. 10) .

    Durch das Revisionsgericht ist auch zu überprüfen, ob das Tatsachengericht auf eine vorhandene eigene Sachkenntnis hingewiesen und spätestens in den Entscheidungsgründen ausreichend begründet hat, woher es diese Sachkunde nimmt (BAG 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - zu II 3 der Gründe; 14. Januar 1993 - 2 AZR 343/92 - zu II 2 d aa der Gründe) .

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

    Bei alledem ist das Gericht grundsätzlich frei darin, welche Beweiskraft es den - unstreitigen oder bewiesenen - Indizien im Einzelnen und in der Gesamtschau für seine Überzeugungsbildung beimisst (vgl. allgemein zum Indizienbeweis BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 43; 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - zu II 3 der Gründe) .
  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06

    Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht

    Dadurch soll ua. sichergestellt werden, dass der Prozessbevollmächtigte des Revisionsklägers das angefochtene Urteil auf das Rechtsmittel hin überprüft und die Rechtslage genau durchdenkt (st. Rspr. vgl. BAG 14. Juli 2005 - 8 AZR 300/04 - Rn. 23, AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 242 Nr. 1; Senat 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - Rn. 24, AP BErzGG § 15 Nr. 43 = EzA BErzGG § 15 Nr. 14; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - Rn. 26, BAGE 109, 145; BAG 16. April 2003 - 4 AZR 367/02 - Rn. 19, BAGE 106, 46).

    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik an dem an gegriffenen Urteil zur richtigen Rechtsfindung des Revisionsgerichts beitragen (Senat 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - aaO; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - aaO).

    Dem steht nicht entgegen, dass ein Teilurteil nur ergehen darf, wenn eine eindeutige Abgrenzung des durch Teilurteil vorab entschiedenen Streitstoffs von dem übrigen Prozessstoff möglich ist, der noch anhängig bleibt (Senat 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - Rn. 26, AP BErzGG § 15 Nr. 43 = EzA BErzGG § 15 Nr. 14).

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

    Ein einheitlicher Revisionsangriff genügt nur dann, wenn die Entscheidung über den nicht eigens behandelten Anspruch denknotwendig von der ordnungsgemäß angegriffenen Entscheidung über den anderen Anspruch abhängt (vgl. BAG 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 43 = EzA BErzGG § 15 Nr. 14) .
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Deshalb hat das Landesarbeitsgericht entgegen der Annahme der Revision bei seiner Beweiswürdigung - genauer: der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme -, die durch das Revisionsgericht nur beschränkt auf die Wahrung der Voraussetzungen und Grenzen von § 286 ZPO überprüfbar ist (BAG 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 85, 237; 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - Rn. 38, AP BErzGG § 15 Nr. 43 = EzA BErzGG § 15 Nr. 14; 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 45), keinen Vortrag der Beklagten als wesentlichen Gesichtspunkt unberücksichtigt gelassen.
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 195/11

    Mehrarbeitsvergütung eines Fahrers - Arbeitszeit

    Hat das Berufungsgericht über mehrere selbständige Streitgegenstände mit jeweils eigenständiger Begründung entschieden, muss die Revision für jeden Streitgegenstand begründet werden, andernfalls ist sie hinsichtlich des nicht begründeten Streitgegenstandes unzulässig (BAG 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 18, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2; 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - zu I 2 der Gründe, AP BErzGG § 15 Nr. 43 = EzA BErzGG § 15 Nr. 14) .
  • BAG, 18.02.2016 - 8 AZR 426/14

    Zahlungsklage - Auslegung prozessualer Willenserklärungen - Zulässigkeit der

    Die Revision setzt sich insbesondere ausreichend mit den Gründen des angefochtenen Urteils auseinander (zu dieser Anforderung vgl. etwa BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 16 mwN; 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - zu I 1 der Gründe mwN) .
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

    Die erstmals in der Revisionsinstanz gestellten Sachanträge betreffen einen anderen Streitgegenstand als der vor dem Arbeitsgericht gestellte Sachantrag, das Altersteilzeitarbeitsverhältnis "mit sofortiger Wirkung" zu begründen (vgl. BAG 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 -).
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 442/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 10/10

    Zugehörigkeit des Rückkaufswertes einer Rückversicherung zur Insolvenzmasse

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 144/07

    Präsenzpflicht angestellter Lehrkräfte während der Schulferien

  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 409/06

    Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien - Betriebsrentner

  • LAG München, 09.02.2023 - 3 Sa 194/22

    Teilzeit während der Elternzeit, Teilzeitverlangen, Auslegung, Schadensersatz,

  • LAG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 Sa 358/19

    Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung; Verletzung arbeitsvertraglicher

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 244/07

    Elternteilzeit - Antragszeitpunkt - Antragsinhalt - entgegenstehende dringende

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2006 - 12 Sa 1765/03

    Erledigung der Hauptsache - Kostenentscheidung

  • BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Mitwirkung bei Maßnahmen

  • LAG Köln, 15.04.2010 - 13 Sa 1423/09

    Teilzeitantrag während der Elternzeit; unbegründete Klage bei fehlender

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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 03.03.2004 - 12 Sa 1765/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5053
LAG Düsseldorf, 03.03.2004 - 12 Sa 1765/03 (https://dejure.org/2004,5053)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.03.2004 - 12 Sa 1765/03 (https://dejure.org/2004,5053)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. März 2004 - 12 Sa 1765/03 (https://dejure.org/2004,5053)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Arbeitszeitverringerungsanspruch eines Außendienstmitarbeiters

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 15 BErzGG, § 8 TzBfG
    Arbeitszeitverringerungsanspruch eines Außendienstmitarbeiters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung für die Dauer einer in Anspruch genommenen Elternzeit; Klageantrag auf Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags für die Zukunft; Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 7 Unterabs. 1 Nr. 1 und 2 BErzGG; Erfordernis des ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 15 BErzGG, § 8 TzBfG
    Arbeitszeitverringerungsanspruch eines Außendienstmitarbeiters

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BErzGG § 15; TzBfG § 8
    Arbeitszeitverringerungsanspruch eines Außendienstmitarbeiters

  • Der Betrieb

    Anspruch eines Außendienstmitarbeiters aufVerringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 1562
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.03.2004 - 12 Sa 1765/03
    So ist nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 28.06.2000, 7 AZR 904/98, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung) der auf den rückwirkenden Abschluss eines Teilzeitvertrages gerichtete Klageantrag schon deshalb unbegründet, weil der Arbeitgeber nicht zum Abschluss eines Vertrags verurteilt werden kann, der in der Vergangenheit liegt.
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.03.2004 - 12 Sa 1765/03
    Geht es um Tätigkeiten, die typischerweise in Teilzeit und/oder als Nebentätigkeit geleistet werden, liegt die Annahme nahe, dass ein ernsthafter Versuch des Arbeitgebers, hierfür eine Arbeitskraft zu finden, erfolgreich gewesen wäre (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.09.2003, 16 Sa 138/03 [BAG 9 AZR 626/03], Schaub/Linck, Arbeitsrechts-Handbuch, 10. Aufl., § 102 Rz. 178).
  • LAG Düsseldorf, 19.04.2002 - 9 (12) Sa 11/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.03.2004 - 12 Sa 1765/03
    Ebenso wenig ist die mit der Verringerung der Arbeitszeit und Einstellung einer komplementären Teilzeitkraft verbundene Kostenbelastung des Arbeitgebers erheblich, es sei denn, dass die Kostenbelastung unverhältnismäßig hoch ausfällt (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2002, 9 (12) Sa 11/02, EzA-SD 2002, Nr. 6, 9 - 11).
  • LAG Niedersachsen, 12.09.2003 - 16 Sa 138/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Pflicht zur Versetzung in eine Tätigkeit der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.03.2004 - 12 Sa 1765/03
    Geht es um Tätigkeiten, die typischerweise in Teilzeit und/oder als Nebentätigkeit geleistet werden, liegt die Annahme nahe, dass ein ernsthafter Versuch des Arbeitgebers, hierfür eine Arbeitskraft zu finden, erfolgreich gewesen wäre (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.09.2003, 16 Sa 138/03 [BAG 9 AZR 626/03], Schaub/Linck, Arbeitsrechts-Handbuch, 10. Aufl., § 102 Rz. 178).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.03.2004 - 12 Sa 1765/03
    Danach ist festzustellen, ob auf dem Arbeitsmarkt ein zu entsprechender Teilzeitarbeit bereiter und fachlich geeigneter Arbeitnehmer zu finden ist (vgl. BAG, Urteil vom 14.10.2003, 9 AZR 636/02, Pressemitteilung Nr. 67/03).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.03.2004 - 12 Sa 1765/03
    So ist nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 28.06.2000, 7 AZR 904/98, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung) der auf den rückwirkenden Abschluss eines Teilzeitvertrages gerichtete Klageantrag schon deshalb unbegründet, weil der Arbeitgeber nicht zum Abschluss eines Vertrags verurteilt werden kann, der in der Vergangenheit liegt.
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04

    Verringerung der Arbeitszeit - Elternzeit

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. März 2004 - 12 Sa 1765/03 - aufgehoben, soweit es die Klage auf Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit für den nach Rechtskraft des Urteils liegenden Zeitraum abgewiesen hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 244/07

    Elternteilzeit - Antragszeitpunkt - Antragsinhalt - entgegenstehende dringende

    Ebenso wenig ist die mit der Verringerung der Arbeitszeit und Einstellung einer komplementären Teilzeitkraft verbundene Kostenbelastung des Arbeitgebers erheblich, es sei denn, dass die Kostenbelastung unverhältnismäßig hoch ausfällt (vgl. LAG Düsseldorf, 03.03.2004 - 12 Sa 1765/03, DB 2004, 1562 f).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2006 - 12 Sa 1765/03

    Erledigung der Hauptsache - Kostenentscheidung

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Landesarbeitsgericht durch Urteil vom 03.03.2004 die Klage abgewiesen (DB 2004, 1562 = LAGReport 2004, 196).

    (11) Die Kammer hat im Urteil vom 03.03.2004 (a.a.O.) die Fragen aufgeworfen, (1) ob der Arbeitgeber sich im allgemeinen bei der Suche nach einer Ersatzkraft mit der Vermittlung durch das Arbeitsamt begnügen darf oder ob ihm weitere Schritte, etwa die Aufgabe von Zeitungsinseraten oder die Ausschreibung im Internet, in einer überregionalen Tageszeitung zuzumuten sind, (2) ob eine Stellenausschreibung vor der Ablehnung des Arbeitszeitverringerungswunsches, u. U. lange Zeit vor dem Einstellungstermin, oder in angemessener Zeitnähe zu dem Einstellungstermin oder zu einem anderen Zeitpunkt, z. B. - im Hinblick auf die erst mit der Rechtskraft des Urteils eintretende Arbeitszeitverringerung - vor der letzten mündlichen Verhandlung über die Arbeitszeitverringerungsklage, stattzufinden hätte, (3) ob eine unterlassene Stellenausschreibung im Prozess dem Arbeitgeber nur dann angelastet werden könne, wenn eine hypothetische Betrachtung nahe legt, dass sich auf das Stellenangebot geeignete Bewerber gemeldet hätten.

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