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   BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10   

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BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10 (https://dejure.org/2011,4405)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2011 - 9 AZR 238/10 (https://dejure.org/2011,4405)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 238/10 (https://dejure.org/2011,4405)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Transparenz einer Arbeitszeitklausel in einem Formulararbeitsvertrag - Grundsatz "ne ultra petita partium

  • openjur.de

    Umfang der monatlichen Arbeitszeit; Intransparenz einer Arbeitszeitklausel in einem Formulararbeitsvertrag; Vereinbarung einer Durchschnittsarbeitszeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Umfang der monatlichen Arbeitszeit - Intransparenz einer Arbeitszeitklausel in einem Formulararbeitsvertrag - Vereinbarung einer Durchschnittsarbeitszeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 306 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 305 Abs 1 BGB
    Umfang der monatlichen Arbeitszeit - Intransparenz einer Arbeitszeitklausel in einem Formulararbeitsvertrag - Vereinbarung einer Durchschnittsarbeitszeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einsatz eines Arbeitnehmers über die vertraglich vorgesehene Arbeitszeit hinaus als tatsächliches Verhalten ohne rechtsgeschäftlichen Erklärungswert

  • Betriebs-Berater

    Transparenz einer Arbeitszeitklausel

  • rewis.io

    Umfang der monatlichen Arbeitszeit - Intransparenz einer Arbeitszeitklausel in einem Formulararbeitsvertrag - Vereinbarung einer Durchschnittsarbeitszeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Umfang der monatlichen Arbeitszeit - Intransparenz einer Arbeitszeitklausel in einem Formulararbeitsvertrag - Vereinbarung einer Durchschnittsarbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsatz "ne ultra petita partium"; Heilung des Verstoßes; Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen [Arbeitszeitklausel] Klarheit und Verständlichkeit von Arbeitszeitklauseln in einem Formulararbeitsvertrag; Voraussetzungen für die Annahme einer einvernehmlichen ...

  • rechtsportal.de

    Grundsatz "ne ultra petita partium"; Heilung des Verstoßes; Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen [Arbeitszeitklausel] Klarheit und Verständlichkeit von Arbeitszeitklauseln in einem Formulararbeitsvertrag; Voraussetzungen für die Annahme einer einvernehmlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Arbeitszeitklausel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Transparenz einer Arbeitszeitklausel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vereinbarung einer "Durchschnittsarbeitszeit" ist unwirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 527
  • BB 2011, 2868
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10
    Handelt es sich hingegen um eine teilbare Klausel, ist die Inhaltskontrolle jeweils für die verschiedenen, nur formal verbundenen Bestimmungen vorzunehmen (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 32, BAGE 118, 36) .

    Die Zerlegung einer ihrem Wortlaut nach eindeutig einheitlichen Regelung in mehrere selbstständige Regelungen ist nicht zulässig (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 32, BAGE 118, 36) .

    (a) Während bei der geltungserhaltenden Reduktion nach der Grenze des am Maßstab des § 307 ff. BGB zu beurteilenden "gerade noch Zulässigen" gesucht wird, erstrebt die ergänzende Vertragsauslegung einen beiden Seiten soweit wie möglich gerecht werdenden Ausgleich (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 36, BAGE 118, 36) .

    Eine ergänzende Vertragsauslegung setzt voraus, dass der Regelungsplan der Parteien infolge der durch die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel entstandenen Lücke einer Vervollständigung bedarf (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 35, aaO) .

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 715/07

    Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10
    (3) Bei Fehlen einer Teilzeitvereinbarung wird im Zweifel ein Vollzeitarbeitsverhältnis begründet (BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - Rn. 19, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 27) .

    Der von dem Arbeitnehmer geschuldete Beschäftigungsumfang ist in einem solchen Fall unter Rückgriff auf das Tarifrecht, im Streitfall § 2 Abs. 1 MTV, zu bestimmen (vgl. BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10
    (1) § 306 Abs. 1 BGB enthält eine "kodifizierte Abweichung von der Auslegungsregel des § 139 BGB" (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - Rn. 27, AP BGB § 305 Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 33) und bestimmt, dass bei Teilnichtigkeit grundsätzlich der Vertrag im Übrigen aufrechterhalten bleibt.

    Maßgeblich ist, ob die Klausel mehrere sachliche Regelungen enthält und der unzulässige Teil sprachlich eindeutig abtrennbar ist (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - Rn. 28, AP BGB § 305 Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 33) .

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10
    Hierzu zählt insbesondere die Arbeitszeit, die den Umfang der vom Arbeitnehmer geschuldeten Arbeitsleistung festlegt (vgl. BAG 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - Rn. 24, BAGE 122, 12) .

    Erst in der Gefahr, dass der Arbeitnehmer wegen unklar abgefasster Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht erkennen kann, ob und wie er seine Rechte wahrnehmen kann, liegt die für die Rechtsfolge der Unwirksamkeit erforderliche unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - Rn. 27, BAGE 122, 12) .

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10
    Diese erfasst insbesondere Klauseln, die den Umfang der von den Parteien geschuldeten Vertragsleistungen festlegen (BAG 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 73, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21) .

    Für die Annahme, eine Klausel verstoße gegen das Transparenzgebot, reicht es deshalb nicht aus, dass der Arbeitnehmer keine oder nur eine erschwerte Möglichkeit hat, die betreffende Regelung zu verstehen (BAG 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 77, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21) .

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

    Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10
    Die Annahme einer dauerhaften Vertragsänderung mit einer erhöhten regelmäßigen Arbeitszeit setzt die Feststellung entsprechender Erklärungen der Parteien voraus (vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 12, AP BGB § 615 Nr. 121 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 20) .
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 443/08

    Bonuszahlung - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10
    (a) Die Teilbarkeit einer Klausel ist mittels des sog. Blue-pencil-Tests durch Streichung des unwirksamen Teils zu ermitteln (vgl. BAG 6. Mai 2009 - 10 AZR 443/08 - Rn. 11, AP BGB § 307 Nr. 43 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 44) .
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 133/08

    Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10
    Das entspricht der Rechtsprechung, nach der eine Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Arbeitszeit für sich genommen noch keine einvernehmliche Vertragsänderung herbeiführt (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 133/08 - Rn. 13, AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 51) .
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10
    Dies ist durch Auslegung des Klageantrags zu ermitteln (vgl. BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 17, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308) .
  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10
    Etwas anderes gilt, wenn es sich nicht um "weniger", sondern um etwas "anderes" handelt (BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 15, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 136 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 22) .
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 235/03

    Anschriftenliste

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 629/08

    Regelarbeitszeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08

    Rückzahlung von Schulungskosten

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 378/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08

    Auslegung einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers - Vertragsstrafe -

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08

    Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten -

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 675/05

    Lehrkräfte - Anzahl der Unterrichtspflichtstunden

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 564/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09

    Teilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Auswirkungen mehrfacher Verlängerungen

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08

    Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

  • ArbG Köln, 24.06.2009 - 18 Ca 902/09

    Klausel in einem formularmäßigen Arbeitsvertrag über die Verpflichtung zur Arbeit

  • LAG Köln, 25.01.2010 - 2 Sa 963/09

    Dauer der Arbeitszeit - Blue-pencil-Test

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    Eine Entscheidung, die gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO verstößt, ist insoweit gegenstandslos (vgl. zu dieser Rechtsfolge: BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 238/10 - Rn. 54; 21. Juli 2009 - 9 AZR 378/08 - Rn. 18; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 29, BAGE 117, 123) .
  • LAG Köln, 29.03.2012 - 7 Sa 1456/11

    Rechtmäßigkeit einer Arbeitsvertragsklausel von im Jahresdurchschnitt zu

    Die Grundsätze der Entscheidung des BAG vom 21.06.2011, 9 AZR 238/10, zur AGB-Kontrolle eines Formular-Arbeitsvertrages, in dem eine Arbeitszeit von "im monatlichen Durchschnitt 150 Stunden" vorgesehen ist, finden sinngemäß auch auf Formularverträge Anwendung, denen zu Folge eine Arbeitszeit von 120 Stunden monatlich "im Jahresdurchschnitt zu erreichen" sein soll.

    Zur Frage des Umfangs der Arbeitszeit vertritt die Klägerin die Auffassung, dass die Grundsätze der Entscheidung des BAG vom 21.06.2011 in Sachen 9 AZR 238/10 und der Entscheidung des BAG vom gleichen Tage in Sachen 9 AZR 739/11 auch auf die vorliegend zu beurteilende Vertragsgestaltung Anwendung finden.

    Im Gegensatz zur Auffassung der 8. Kammer des Arbeitsgerichts Köln, die auch von der Beklagten geteilt wird, sind die Grundsätze der Entscheidung des BAG vom 21.06.2011 in Sachen 9 AZR 238/10 trotz der in der Formulierung unterschiedlichen Arbeitsvertragsklauseln über die Arbeitszeit im Wesentlichen auch auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Sinn des Transparenzgebotes ist es, der Gefahr vorzubeugen, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird (BAG vom 21.06.2011, 9 AZR 238/10, m. w. N.; LAG Köln vom 02.02.2012, 13 Sa 1157/11).

    Bei der Beurteilung, ob eine Regelung dem Transparenzgebot genügt, ist demnach nicht auf den flüchtigen Betrachter abzustellen, sondern auf den aufmerksamen und sorgfältigen Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr (BAG, vom 18.12.2008, 8 AZR 81/08; BAG vom 20.06.2011, 9 AZR 238/10).

    Auch wenn vorliegend von "Jahresdurchschnitt" die Rede ist, bleibt offen, ob die durchschnittliche Arbeitszeit im Bezug auf ein Kalenderjahr oder auf das jeweilige Beschäftigungsjahr zu berechnen ist (vgl. BAG vom 21.06.2011,9 AZR 238/10, Rdnr. 28).

    Wie in dem vom BAG am 21.06.2011 entschiedenen Fall, stellt auch im vorliegenden Fall die Flexibilisierung durch Anknüpfung an einen Durchschnittswert ein konstitutives Element der Vertragsbestimmungen dar, dass von der Bestimmung der Anzahl der monatlichen Arbeitsstunden nicht zu trennen ist (vgl. BAG vom 21.06.2011, 9 AZR 238/10, Rdnr. 32).

    Die "monatliche Regelarbeitszeit" des § 2 Abs. 2 MTV hingegen kennzeichnet nicht den vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeitseinsatz, sondern eröffnet dem Arbeitgeber lediglich die Möglichkeit, den Arbeitnehmer über die für einen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer maßgebliche Arbeitszeit hinaus einzusetzen (BAG vom 22.04.2009, 5 AZR 629/08, und zum Ganzen: BAG vom 21.06.2011, 9 AZR 238/10, Rdnr. 36).

    Eine ergänzende Vertragsauslegung setzt voraus, dass die ersatzlose Streichung einer unwirksamen AGB-Vertragsklausel für den Verwender eine unzumutbare Härte darstellen würde (BAG vom 15.09.2009, 3 AZR 173/08; BAG vom 21.06.2011, 9 AZR 238/10).

    Dieser Feststellung des BAG in seinem Urteil vom 21.06.2011 (a. a. O., Rdnr. 35) ist aus Sicht der Berufungskammer nichts hinzuzufügen.

  • ArbG Köln, 06.12.2011 - 14 Ca 3397/11
    Der Umfang der Leistungspflicht des Arbeitnehmers ist somit zulässiger Inhalt einer Feststellungsklage (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 238/10 - juris).

    Diese Voraussetzungen liegen im Streitfall vor (vgl. auch BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 238/10 - juris).

    Die Kammer schließt sich insoweit in vollem Umfang der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (21. Juni 2011 - 9 AZR 238/10 - juris), die sie schon früher in ständiger Rechtsprechung vertreten hat, an.

    Eine derartige Vertragsbestimmung benachteiligt den Arbeitnehmer umso mehr, als der Arbeitsvertrag der Parteien weder eine Mindestarbeitszeit noch eine feste Monatsvergütung vorsieht, sondern das Arbeitsentgelt sich allein an den von ihm geleisteten Arbeitsstunden orientiert (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 238/10 - juris).

    (1) § 306 Abs. 1 BGB enthält eine "kodifizierte Abweichung von der Auslegungsregel des § 139 BGB" (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 238/10 - juris mwN.) und bestimmt, dass bei Teilnichtigkeit grundsätzlich der Vertrag im Übrigen aufrechterhalten bleibt.

  • LAG Saarland, 22.04.2015 - 2 Sa 103/14

    Sonderzahlung - Urlaubsgeld - Weihnachtsgeld - Fehlzeit - Elternzeit -

    Die Zerlegung einer nach ihrem Wortlaut nach eindeutig einheitlichen Regelung in mehrere selbständige Regelungen ist allerdings nicht zulässig (vgl. BAG Urteil vom 21.06.2011- 9 AZR 238/10 - in EzA § 306 BGB 2002 Nr. 5 - Rn. 30, 31 bei juris; BAG Urteil vom 14.09.2011 - 10 AZR 526/10 - in ZTR 2012, S. 103-106 - Rn. 27, 28 bei juris).
  • LAG Bremen, 06.12.2017 - 3 Sa 64/17

    Unbegründete Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers bei arbeitsvertraglicher

    Bei der Beurteilung, ob eine Regelung dem Transparenzgebot genügt, ist folglich nicht auf den flüchtigen Betrachter, sondern auf den aufmerksamen und sorgfältigen Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr abzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 238/10, Rn. 27, m.w.N., zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 29.03.2012 - 7 Sa 1261/11

    Bestimmung der Arbeitszeit durch Vertragsklauseln - Unwirksamkeit der Klauseln

    Die Grundsätze der Entscheidung des BAG v. 21.06.11, 9 AZR 238/10, zur AGB-Kontrolle eines Formular-Arbeitsvertrages, in dem eine Arbeitszeit von "im monatlichen Durchschnitt 150 Stunden" vorgesehen ist, finden auch auf gleichlautende Formularverträge Anwendung, in denen die Zahl "150" durch die Zahl "120" ersetzt ist.

    Die Klägerin beruft sich für die Auffassung, dass ihre arbeitsvertragliche Arbeitszeitvereinbarung mit der Beklagten nichtig sei und stattdessen ein Vollzeitarbeitsverhältnis mit der tariflichen (Mindest-) Monatsarbeitszeit von 160 Stunden bestehe, auf diverse einschlägige Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Köln und zuletzt insbesondere auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.07.2011, 9 AZR 238/10.

    Zur Vermeidung beständiger Wiederholungen verweist das Berufungsgericht auf die Entscheidungsgründe des Urteils des BAG vom 21.06.2011 in Sachen 9 AZR 238/10, die zur Überzeugung des Berufungsgerichts uneingeschränkt auch im vorliegenden Fall Anwendung finden.

    " (BAG vom 21.06.2011, 9 AZR 238/10, Rdnr. 32).

  • LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11

    Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; unwirksame

    (vgl. BAG, Urt. v. 21.06.2011 - 9 AZR 238/10, juris; Beck'scher Online-Kommentar-Schmidt, § 306 BGB, Rdnr. 7; Palandt-Grüneberg, 70. A., § 306 BGB, Rdnr. 1,2).
  • ArbG Köln, 20.08.2014 - 20 Ca 10147/13

    Zahlung von Weihnachtsgeld als Bestandteil der Grundvergütung i.R.e.

    Bei der Beurteilung, ob eine Regelung dem Transparenzgebot genügt, ist nicht auf den flüchtigen Betrachter, sondern auf den aufmerksamen und sorgfältigen Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr abzustellen (BAG, Urt. v. 21.06.2011 - 9 AZR 238/10, AP BGB § 307 Nr. 54, Rn. 27).

    Die Zerlegung einer ihrem Wortlaut nach eindeutig einheitlichen Regelung in mehrere selbständige Regelungen ist nicht zulässig (BAG, Urt. v. 21.06.2011 - 9 AZR 238/10, AP BGB § 307 Nr. 54, Rn. 31; BAG, Urt. v. 14.09.2011 - 10 AZR 526/10, NZA 2012, 81, 83).

  • LAG Hessen, 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13

    Beschäftigungsanspruch - Freistellungsklausel; Beschäftigungsanspruch -

    Die Zerlegung einer ihrem Wortlaut nach eindeutig einheitlichen Regelung in mehrere selbständige Regelungen ist nicht zulässig (BAG Urteil vom 21.06.2011 - 9 AZR 238/10 - AP Nr. 54 zu § 307 BGB).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 352/15

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf das Tarifwerk des iGZ und der

    Bei der Beurteilung, ob eine Regelung dem Transparenzgebot genügt, ist folglich nicht auf den flüchtigen Betrachter, sondern auf den aufmerksamen und sorgfältigen Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr abzustellen (BAG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 238/10 - BeckRS 2011, 77583, Rn. 27 m. w. N.).
  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 697/11

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Entgeltregelung für Kraftfahrer -

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 953/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13

    Annahmeverzug im Leiharbeitsverhältnis

  • LAG Köln, 08.12.2011 - 7 Sa 784/11

    Arbeitszeit; Intransparente Vertragsklausel; Unangemessene Benachteililgung

  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 127/12

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Entgeltregelung für Kraftfahrer -

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 954/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 955/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 956/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 409/12

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Entgeltregelung für Kraftfahrer -

  • LAG Düsseldorf, 25.09.2012 - 16 Sa 1204/12

    Eingruppierung eines Staplerfahrers nach dem Entgelt-Bundesrahmentarifvertrag für

  • LAG Köln, 20.09.2010 - 2 Sa 540/10

    Arbeitszeit eines Fluggastkontrolleurs; Erholungspausen bei Gewährung von Pausen

  • LAG Köln, 13.12.2016 - 12 Sa 1212/15

    Ausschlussfrist

  • LAG Sachsen, 21.09.2012 - 3 Sa 250/12

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers bei unklarer Abgrenzung zwischen

  • LAG Köln, 27.03.2012 - 11 Sa 28/12

    Umfang der Arbeitszeit; Intransparente Vertragsklausel

  • LAG Köln, 24.01.2012 - 11 Sa 1094/11

    Umfang der Arbeitszeit; Intransparente Vertragsklausel

  • LAG Köln, 08.12.2011 - 7 Sa 386/11

    Arbeitszeit; Intransparenz einer Vertragsklausel; Unangemessene Benachteiligung

  • ArbG Düsseldorf, 28.02.2012 - 2 Ca 4878/11

    Notwendigkeit des Vorliegens einer konkreten Abrede zwischen Arbeitgeber und

  • ArbG Dortmund, 06.10.2016 - 3 Ca 2183/16
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