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   BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 264/09   

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BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 264/09 (https://dejure.org/2010,6353)
BAG, Entscheidung vom 13.07.2010 - 9 AZR 264/09 (https://dejure.org/2010,6353)
BAG, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 (https://dejure.org/2010,6353)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Luftsicherheitsassistent - Dienstkleidung - Reinigung

  • openjur.de

    Luftsicherheitsassistent; Zahlung einer Pauschale für die Reinigung der Dienstkleidung

  • Bundesarbeitsgericht

    Luftsicherheitsassistent - Zahlung einer Pauschale für die Reinigung der Dienstkleidung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08

    Gesamtzusage - Besitzstandszulage für Senatsfahrer

    Auszug aus BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 264/09
    Mit der begehrten Feststellung wird die Leistungspflicht der Beklagten auf der Grundlage des gegenwärtigen Sach- und Streitstands auch in den zeitlichen Grenzen der Rechtskraft abschließend geklärt (BAG 23. September 2009 - 5 AZR 628/08 - Rn. 18, AP BGB § 157 Nr. 36 = EzA BGB 2002 § 151 Nr. 1 ).

    Dagegen werden durch Verwaltungsvorschriften regelmäßig keine rechtsgeschäftlichen Ansprüche, etwa in Form einer Gesamtzusage, begründet (vgl. aber zu einer Gesamtzusage durch ein den Arbeitnehmern bekannt gegebenes Schreiben eines Senatsamts auch BAG 23. September 2009 - 5 AZR 628/08 - Rn. 21 f., AP BGB § 157 Nr. 36 = EzA BGB 2002 § 151 Nr. 1).

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 617/08

    Regelbeurteilung - Tatsachenkern - Prüfungsmaßstab

    Auszug aus BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 264/09
    Eine derartige Bindungswirkung setzt voraus, dass die Verwaltungsvorschriften sich ihrem Inhalt nach auch an die Arbeitnehmer wenden und für diese Personen Rechte, Handlungspflichten oder Obliegenheiten begründet werden sollen (vgl. Senat 18. August 2009 - 9 AZR 617/08 - Rn. 39 mwN, AP BGB § 611 Personalakte Nr. 3 = EzA GG Art. 33 Nr. 37; 13. November 2001 - 9 AZR 442/00 - zu B II 2 b cc (1) der Gründe mwN, AP BAT § 15b Nr. 1 = EzBAT BAT § 15b Nr. 7).

    aa) Eine Verwaltungsvorschrift ist unter Berücksichtigung ihrer tatsächlichen Handhabung auszulegen (st. Rspr., vgl. Senat 18. August 2009 - 9 AZR 617/08 - Rn. 39 f., AP BGB § 611 Personalakte Nr. 3 = EzA GG Art. 33 Nr. 37; BVerwG 2. Februar 1995 - 2 C 19.94 - juris Rn. 18, ZTR 1995, 332).

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 264/09
    Es handelt sich um eine Tarifsukzession (vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 19, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44 ).

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob es sich bei dem TVÜ-Bund um einen den BAT ergänzenden Tarifvertrag handelt oder ob § 2 des Arbeitsvertrags eine sogenannte große dynamische Verweisungsklausel auf die bei dem Arbeitgeber jeweils anzuwendenden Tarifverträge beinhaltet oder ob im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung die Bestimmungen des TVöD anstelle der Bestimmungen des BAT treten (vgl. dazu auch BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 19, aaO).

  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01

    Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 264/09
    Im Geltungsbereich des BAT bzw. des TVöD kann deshalb die wiederholte Gewährung einer Vergünstigung eine bindende Wirkung grundsätzlich nur dann entfalten, wenn der tariflichen Formvorschrift genügt wird (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 AZR 477/01 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 102, 351).
  • VG Osnabrück, 04.11.2004 - 3 A 133/03

    Auslegung; Beschädigung; Besoldung; Dienstkleidung; Fürsorgepflicht;

    Auszug aus BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 264/09
    Durch die Stellenzulage für Polizeivollzugsbeamte des Bundes gemäß Nr. 9 der Anlage I Bundesbesoldungsordnungen A und B wird diese Verpflichtung mit ausgeglichen (vgl. auch VG Osnabrück 4. November 2004 - 3 A 133/03 - juris Rn. 23 ff.).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 264/09
    Dabei kann dahinstehen, ob der Kläger mit dem Reinigen verschmutzter Dienstkleidung überhaupt eine Dienstleistung iSv. § 612 Abs. 1 BGB erbringt (vgl. zu der Frage, ob Umkleiden als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen ist: BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 - Rn. 15, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 125 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 14; vgl. auch BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - zu IV 3 d der Gründe, BAGE 96, 45).
  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07

    Laufbahn; Eignung; Verwaltungspraxis; Selbstbindung.

    Auszug aus BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 264/09
    Verwaltungsvorschriften können daher für die Zukunft geändert werden, wenn die Änderung sachlich gerechtfertigt ist und nicht zu einem Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG oder gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz führt (vgl. zur jederzeit möglichen Änderung einer durch Verwaltungsvorschriften vorgenommenen Ermessensbindung für die Zukunft aus sachgerechten Erwägungen BVerwG 26. Juni 2007 - 1 WB 12.07 - Rn. 29, Buchholz 449.2 SLV 2002 § 40 Nr. 3).
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 264/09
    § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB gebietet auch keine Transparenzkontrolle, wenn - wie hier - der Arbeitgeber tarifgebunden ist und mittels arbeitsvertraglicher Verweisung der Tarifvertrag Anwendung findet, der für den Arbeitgeber im Übrigen kraft Tarifbindung gilt (vgl. BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 25 f., BAGE 125, 216).
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07

    Ballungsraumzulage - Gesamtzusage - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 264/09
    Bei der Reinigungspauschale handelt es sich nicht um einen Vergütungsbestandteil, der eine synallagmatische Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis betrifft (vgl. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 - Rn. 35, AP BGB § 151 Nr. 4 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Betriebliche Übung Nr. 2).
  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 54/08

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Umkleidezeit

    Auszug aus BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 264/09
    Dabei kann dahinstehen, ob der Kläger mit dem Reinigen verschmutzter Dienstkleidung überhaupt eine Dienstleistung iSv. § 612 Abs. 1 BGB erbringt (vgl. zu der Frage, ob Umkleiden als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen ist: BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 - Rn. 15, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 125 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 14; vgl. auch BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - zu IV 3 d der Gründe, BAGE 96, 45).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

  • BAG, 13.11.2001 - 9 AZR 442/00

    Anspruch auf Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit - Verletzung von

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 46/09

    Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit während der Altersteilzeit

  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94

    Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede -

  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

  • ArbG Düsseldorf, 29.08.2008 - 12 Ca 3625/08

    Anspruchsbegehren eines Fluggastkontrolleurs gegen seinen Arbeitgeber zur Zahlung

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 580/04

    Altersteilzeitentgelt - öffentlicher Dienst - familienbezogene Teile des

  • LAG Düsseldorf, 12.02.2009 - 15 Sa 1478/08

    Instandhaltungs- und Unterhaltspauschale, Dienstkleidung, Bundespolizei

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

    § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB gebietet auch keine Transparenzkontrolle, wenn - wie hier - der Arbeitgeber tarifgebunden ist und mittels arbeitsvertraglicher Verweisung der Tarifvertrag Anwendung findet, der für den Arbeitgeber im Übrigen kraft Tarifbindung gilt (vgl. BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 - Rn. 50) .
  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16

    (Teil-) Kündigung einer Pauschalierungsabrede

    Es ist zu erwarten, dass sie sich als öffentlich-rechtlich verfasste Arbeitgeberin einer gerichtlichen Feststellung entsprechend verhalten wird (vgl. BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 - Rn. 23; 23. September 2009 - 5 AZR 628/08 - Rn. 17) .
  • LAG Hessen, 31.05.2011 - 19 Sa 1753/10

    Anspruch auf ausreichende Aufbewahrungsmöglichkeiten für Dienstkleidung -

    Eine Feststellungsklage ist zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen den Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 -, Rn. 23, zitiert nach Juris; BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 38, AP ATG § 6 Nr. 5).

    Im Übrigen ist zu erwarten, dass die Beklagte als öffentlich-rechtliche Arbeitgeberin einer gerichtlicher Feststellung nachkommen wird (BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 -, Rn. 23, zitiert nach Juris; BAG 29. September 2004 - 5 AZR 528/03 - BAGE 112, 112 = AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 67 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 3).

    Diese macht der Kläger nicht geltend, sondern die Zahlung einer monatlichen Pauschale (BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09, Rn. 51, zitiert nach Juris).

    Eine Bestimmung der Vergütungshöhe nach § 612 Abs. 2 BGB wäre deshalb schon nicht möglich (BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 -, Rn. 52, zitiert nach Juris).

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 423/10

    Altersteilzeit - Vergütungserhöhung in der Freistellungsphase

    Eine derartige Bindungswirkung setzt voraus, dass die Verwaltungsvorschriften sich ihrem Inhalt nach auch an die Arbeitnehmer wenden und für diese Personen Rechte, Handlungspflichten oder Obliegenheiten begründet werden sollen (BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 - Rn. 35; 18. August 2009 - 9 AZR 617/08 - Rn. 39 mwN, BAGE 131, 367) .

    Dagegen werden durch Verwaltungsvorschriften regelmäßig keine rechtsgeschäftlichen Ansprüche, etwa in Form einer Gesamtzusage, begründet (BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 - Rn. 35) .

  • BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 1/11

    Tarifliche Ausschlussfrist - Mindestlänge in Bezug auf Urlaubsabgeltung -

    Eine Inhaltskontrolle hat in diesem Fall nicht zu erfolgen, weil sie gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nur bei einer Abweichung von Rechtsvorschriften stattfindet (vgl. BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 - Rn. 50; 23. September 2004 - 6 AZR 442/03 - zu II 2 e der Gründe, BAGE 112, 64; ErfK/Preis 12. Aufl. §§ 305 - 310 BGB Rn. 13; HWK/Gotthardt 5. Aufl. § 307 BGB Rn. 14) .
  • LAG Nürnberg, 29.05.2019 - 4 Sa 1/19

    Urlaubsabgeltung - Verfallfrist - Mindestlohn

    Eine Inhaltskontrolle hat in diesem Fall nicht zu erfolgen, weil sie gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nur bei einer Abweichung von Rechtsvorschriften stattfindet (vgl. BAG v. 18.09.2012, aaO.; v. 13.07.2010 - 9 AZR 264/09 - Rn. 50; v. 23.09.2004 - 6 AZR 442/03 - zu II 2 e der Gründe, BAGE 112, 64).
  • BAG, 26.08.2020 - 7 AZR 345/18

    Personalratsmitglied - Leistungsvergütung

    Es ist zu erwarten, dass sich die Beklagte als öffentlich-rechtlich verfasste Arbeitgeberin einer gerichtlichen Feststellung entsprechend verhalten wird (vgl. BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 14, BAGE 159, 148; 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 - Rn. 23; 23. September 2009 - 5 AZR 628/08 - Rn. 17) .
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 603/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

    Nebenabreden im Sinne dieser Tarifvorschrift sind Vereinbarungen der Parteien des Arbeitsvertrags, die weder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers noch die Gegenleistung des Arbeitgebers unmittelbar betreffen (so zu § 2 Abs. 3 TVöD: BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 35, BAGE 137, 221; vgl. auch 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 - Rn. 49; zu § 4 Abs. 2 Satz 1 BAT BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 - Rn. 34 f.) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 10 Sa 25/13

    Anspruch auf kostenfreie Nutzung des Dienstwagens für Privatfahren - betriebliche

    Der Kläger kann sie auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 13.07.2010 - 9 AZR 264/09 - Rn. 21 mwN, Juris).

    Im Geltungsbereich des TVöD (früher: BAT) kann deshalb die wiederholte Gewährung einer Vergünstigung eine bindende Wirkung grundsätzlich nur dann entfalten, wenn der tariflichen Formvorschrift genügt wird (BAG 13.07.2010 - 9 AZR 264/09 - Rn. 48, Juris; 18.09.2002 - 1 AZR 477/01 - Rn. 16, AP BGB Betriebliche Übung Nr. 59).

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 605/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

    Nebenabreden im Sinne dieser Tarifvorschrift sind Vereinbarungen der Parteien des Arbeitsvertrags, die weder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers noch die Gegenleistung des Arbeitgebers unmittelbar betreffen (so zu § 2 Abs. 3 TVöD: BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 35, BAGE 137, 221; vgl. auch 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 - Rn. 49; zu § 4 Abs. 2 Satz 1 BAT BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 - Rn. 34 f.) .
  • BAG, 26.08.2020 - 7 AZR 346/18

    Personalratsmitglied - Leistungsvergütung

  • LAG Köln, 19.08.2016 - 9 Sa 415/15

    Wirksamkeit der Kündigung einer Nebenabrede über die Zahlung einer

  • LAG Hamm, 07.05.2015 - 15 Sa 1769/14

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung im

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 604/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

  • LAG Hamm, 30.05.2012 - 5 Sa 1507/11

    Finanzieller Ausgleich von sog. Vorgriffsstunden; Arbeitsrechtlicher

  • LAG Hessen, 23.08.2011 - 19 Sa 550/11

    Geldwerter Vorteil "Sachbezug Miete" in der Entgeltabrechnung?

  • ArbG Essen, 09.04.2018 - 5 Ca 268/18
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