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   BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99   

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BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99 (https://dejure.org/2001,1656)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2001 - 9 AZR 287/99 (https://dejure.org/2001,1656)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 (https://dejure.org/2001,1656)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Annahmeverzug - Arbeitgeber - Arbeitnehmer - Leistungserbringung - Leistung - Verzug - Schwerbehindert - Entgeltfortzahlung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 615; ; BGB § ... 323; ; BGB § 297; ; BGB § 295; ; BGB § 276; ; SchwbG in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1986 (BGBl. I S 1421) § 14 Abs. 2; ; SchwbG in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1986 (BGBl. I S 1421) § 14 Abs. 3; ; SchwbG in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 29. September 2000 (BGBl. I S 1394) § 14 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behindertengerechte Beschäftigung, Annahmeverzug bei Unvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 615, ... 323, 297, 295, 276; SchwbG i. d. F. vom 26. 8. 1986 (BGBl. I S. 1421) § 14 Abs. 2, § 14 Abs. 3; SchwbG i. d. F. des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 29. 9. 2000 (BGBl. I S. 1394) § 14 Abs. 3
    Behindertengerechte Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 23
  • NZA 2001, 1020
  • BB 2001, 1854
  • DB 2001, 1944
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.07.1983 - 2 AZR 34/82

    Schwerbehinderte - Annahmeverzug nach Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99
    Die nach § 296 Satz 1 BGB vom Gläubiger vorzunehmende Handlung besteht darin, die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung hinreichend zu bestimmen und durch Zuweisung eines bestimmten Arbeitsplatzes zu ermöglichen (BAG 25. März 1959 - 4 AZR 236/56 - BAGE 7, 321, 323, 324; 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 - nv.).

    Das entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 25. März 1959 - 4 AZR 236/56 - BAGE 7, 321; 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 - nv.; 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141).

  • BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90

    Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99
    Das entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 25. März 1959 - 4 AZR 236/56 - BAGE 7, 321; 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 - nv.; 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141).

    Die besonderen Belange Schwerbehinderter, die Arbeitsleistung und Entgelt betreffen, sind in den §§ 45 bis 47 SchwbG abschließend berücksichtigt (vgl. BAG 10. Juli 1991 aaO, im Anschluß daran BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 437/91 - EzA SchwbG 1986 § 14 Nr. 3).

  • BAG, 25.03.1959 - 4 AZR 236/56

    Fürsorgepflicht - Vereinbarter Dienstort - Dienstliche Gründe - Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99
    Die nach § 296 Satz 1 BGB vom Gläubiger vorzunehmende Handlung besteht darin, die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung hinreichend zu bestimmen und durch Zuweisung eines bestimmten Arbeitsplatzes zu ermöglichen (BAG 25. März 1959 - 4 AZR 236/56 - BAGE 7, 321, 323, 324; 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 - nv.).

    Das entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 25. März 1959 - 4 AZR 236/56 - BAGE 7, 321; 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 - nv.; 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141).

  • LAG Hamm, 14.01.1999 - 8 Sa 1013/97

    Arbeitsplatzausstattung - behindertengerechter Arbeitsplatz - zum Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99
    9 AZR 287/99 8 Sa 1013/97.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Januar 1999 - 8 Sa 1013/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 285/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen verweigert

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99
    Nach § 323 Abs. 1 BGB ist damit ein Anspruch auf Arbeitsentgelt ausgeschlossen (vgl. Kraft in Anmerkung BAG 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - AP BGB § 611 Gewissensfreiheit Nr. 1).
  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99
    Nach der Rechtsprechung obliegt es dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag Arbeitsaufträge zuzuteilen und einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zuzuweisen (vgl. Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - BAGE 90, 329; BAG 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99
    Die Selbstbeurlaubung wird daher in ständiger Rechtsprechung als Verletzung der vertraglichen Pflichten angesehen (BAG 7. Dezember 1988 - 7 AZR 122/88 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 26 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 26; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; Senat 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99
    Nach der Rechtsprechung obliegt es dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag Arbeitsaufträge zuzuteilen und einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zuzuweisen (vgl. Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - BAGE 90, 329; BAG 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333).
  • BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 122/88

    Ordentliche Kündigung wegen Nichtanzeige von Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99
    Die Selbstbeurlaubung wird daher in ständiger Rechtsprechung als Verletzung der vertraglichen Pflichten angesehen (BAG 7. Dezember 1988 - 7 AZR 122/88 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 26 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 26; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; Senat 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135).
  • BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91

    Vergütungsansprüche eines arbeitsunfähigen Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99
    Die besonderen Belange Schwerbehinderter, die Arbeitsleistung und Entgelt betreffen, sind in den §§ 45 bis 47 SchwbG abschließend berücksichtigt (vgl. BAG 10. Juli 1991 aaO, im Anschluß daran BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 437/91 - EzA SchwbG 1986 § 14 Nr. 3).
  • BAG, 11.05.1993 - 9 AZR 231/89

    Freistellung nach dem AWbG und Lohnzahlungspflicht

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

    Versäumt es der Arbeitgeber schuldhaft, die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen nach § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG idF vom 26. August 1986 bzw. nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX zu ermöglichen, kommt wegen der dem Arbeitnehmer entgangenen Vergütung ein Schadenersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung (dazu Senat 23. Januar 2001 -9AZR 287/99-BAGE 97, 23) sowie aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX bzw. vorher § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG aF (dazu BAG 12. November 1980 -4AZR 779/78 -BAGE 34, 250) eine Schadenersatzpflicht in Betracht.
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Die dem Arbeitgeber nach § 296 Satz 1 BGB obliegende Handlung besteht darin, die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung hinreichend zu bestimmen und durch Zuweisung eines bestimmten Arbeitsplatzes zu ermöglichen (BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45; 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23).

    Ist ein schwerbehinderter Arbeitnehmer oder ein Gleichgestellter außerstande, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, gerät der Arbeitgeber nicht mit der Annahme der Dienste in Verzug (BAG 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23).

  • LAG Hamm, 04.07.2011 - 8 Sa 726/11

    Annahmeverzug nach Arbeitsunfähigkeit; Darlegungslast der Arbeitgeberin nach

    Der Verstoß gegen diese Verpflichtung begründet keinen Anspruch auf Zahlung von Verzugslohn, sondern führt zur Verpflichtung zum Schadensersatz (so bereits LAG Hamm, 14.01.1999, LAGE § 14 SchwbG 1986 Nr. 2; BAG, 23.01.2001, NZA 2001, 1020).
  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19

    Annahmeverzug - Schadensersatz - behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

    Kommt der Arbeitgeber seiner aus den genannten Bestimmungen resultierenden Pflicht, dem Arbeitnehmer eine Vertragsänderung anzubieten, schuldhaft (§ 276 Abs. 1 BGB) nicht nach, kann er dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütungsansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB oder wegen Verletzung eines Schutzrechts nach § 823 Abs. 2 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein (BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 20, aaO; 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - zu I 3 d der Gründe, BAGE 97, 23, insoweit zu Ansprüchen aus § 14 SchwbG; Düwell in LPK-SGB IX 5. Aufl. § 164 Rn. 191 f.; Greiner in Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben SGB   IX 14. Aufl. § 164 Rn. 44) .
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

    Der Anspruch kann sich aus dem Gesichtspunkt der Schutz- oder positiven Forderungsverletzung nach der hier noch anwendbaren alten Fassung des BGB (dazu Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23) - jetzt §§ 280, 241 Abs. 2 BGB nF - sowie aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX bzw. vorher § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SchwbG (dazu BAG 12. November 1980 - 4 AZR 779/78 - BAGE 34, 250) ergeben.

    Entgeltansprüche stehen dem Kläger bei unterbliebener Arbeitsleistung nicht bereits deswegen zu, weil er als schwerbehinderter Mensch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht (vgl. BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141; ebenso Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23).

    Diese besteht darin, die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung hinreichend zu bestimmen und ihn auf einem so bestimmten Arbeitsplatz zu beschäftigen (vgl. Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - aaO).

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04

    Kündigungsschutz; Schwerbehinderte

    Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob dem Arbeitnehmer in diesem Fall ein Annahmeverzugslohnanspruch zusteht (zum Annahmeverzug beim Fortbestehen der Möglichkeit einer behindertengerechten Beschäftigung vgl. BAG 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23).

    Immerhin ist nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23) der Arbeitgeber nicht mit der Annahme der Dienste in Verzug, wenn ein schwerbehinderter Arbeitnehmer oder Gleichgestellter außerstande ist, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen und es lediglich um eine andere behindertengerechte Beschäftigung geht.

  • LAG Baden-Württemberg, 22.06.2005 - 2 Sa 11/05

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

    Die zum alten Schwerbehindertenrecht (§ 14 Abs. 3 Satz 1 SchwbG a.F. bis zum Inkrafttreten von § 14 Abs. 3 Satz 1 SchwbG n.F. am 01.10.2000) ergangene Entscheidung des BAG vom 23.01.2001 (9 AZR 287/99 - AP Nr. 1 zu § 81 SGB IX), wonach ein Eingriff in die Betriebsorganisation des Arbeitgebers nicht zulässig ist, wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigungsquote erfüllt hat und dann keine überobligationsmäßigen Anstrengungen schulde, ist nach Inkrafttreten des § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX überholt.
  • LAG Hamm, 21.08.2014 - 8 Sa 1697/13

    Umfang des Direktionsrechts gegenüber einem schwerbehinderten Mitarbeiter

    Ein besonderer Entgeltfortzahlungstatbestand bei behinderungsbedingter Arbeitsunfähigkeit besteht nicht (BAG, Urteil vom 23.01.2001 - 9 AZR 287/99 - AP Nr. 1 zu § 81 SGB IX).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - 8 Sa 427/19

    Unzulässiger Feststellungsantrag - Versetzung einer schwerbehinderter

    Auch für rechtswidrige Weisungen hat das BAG bereits Schadensersatzansprüche zuerkannt, etwa wenn eine rechtswidrige Versetzungsanordnung für den Arbeitnehmer die besondere Kostenlast eines Zweitwohnsitzes auslöst (BAG 28. November 2019 - 8 AZR 125/18 -) oder wenn eine rechtswidrige Weisung mit einem Einkommensverlust verbunden war (BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 23 [schuldhaft unterbliebene Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes]; BAG 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - zu 3 d der Gründe mwN [schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflicht durch Nichtzuweisung eines vorhandenen leidensgerechten Arbeitsplatzes]; vgl. aber auch BAG 20. Juni 1995 - 8 AZR 689/94 - zu I 2 der Gründe BeckRS 1995, 30755363 [Schadensersatz wegen vertragswidriger Beschäftigung und unterbliebener Umschulung verneint mangels Vermögenschadens infolge Fortzahlung der Vergütung]).
  • LAG Hamm, 06.03.2006 - 8 (10) Sa 1932/04

    Verzugslohn, Annahmeverzug, Leistungsunvermögen, Krankheit, wirksames

    Eine Verpflichtung zur Vertragsänderung kann jedoch aus der Vorschrift des § 315 BGB nicht hergeleitet werden (BAG, Urteil vom 06.12.2001 - 2 AZR 422/00; BAG, Urteil vom 23.01.2001 - 9 AZR 287/99 - AP Nr. 1 zu § 81 SGB IX).

    Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Verpflichtung, kann sich hieraus zu Gunsten des Arbeitnehmers ein entsprechender Schadensersatzanspruch ergeben, welcher auch entgangene Vergütungsansprüche umfasst (BAG, Urteil vom 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - bisl. n. v.; BAG, Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 481/01 - AP Nr. 2 zu § 81 SGB IX; BAG, Urteil vom 23.01.2001 - 9 AZR 287/99 - AP Nr. 1 zu § 81 SGB IX).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 665/07

    Kein Annahmeverzugslohn und betriebliches Eingliederungsmanagement bei

  • LAG Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 15 Sa 49/03

    Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 11 Sa 253/05

    Schadenersatz bei vorgezogenem Rentenbezug

  • ArbG Cottbus, 27.03.2007 - 8 Ca 1410/06

    Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des entgangenen Arbeitsverdienstes bei

  • ArbG Frankfurt/Main, 18.10.2001 - 4 Ca 8294/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und absolute "Untauglichkeit" den Beruf

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