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   BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04   

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BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04 (https://dejure.org/2005,797)
BAG, Entscheidung vom 10.05.2005 - 9 AZR 294/04 (https://dejure.org/2005,797)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 (https://dejure.org/2005,797)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Prüfung durch das Revisionsgericht; Zulässigkeit von Klageänderungen und Klageerweiterungen; Auslegung eines Arbeitsvertrages; Vereinbarung über die Anwendbarkeit tarifvertraglicher Regelungen; Dynamische Verweisungen; Änderung des Arbeitsverhältnisses in ein ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 315; ; ZPO § 160; ; ZPO § 165; ; TV ATZ vom 26. November 2001 § 2; ; TV ATZ vom 26. November 2001 § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrang des Sitzungsprotokolls gegenüber Urteilstatbestand bei Unklarheiten über Sachanträge - unzulässige Antragsänderung in der Revisionsinstanz bei Streit um Beginn der Altersteilzeit - Bezugnahme auf Tarifverträge zur Alterteilzeit in arbeitsvertraglicher ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 231 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04
    es sind alle Umstände zu berücksichtigen, die zu dem Zeitpunkt vorlagen, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (vgl. Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - BAGE 104, 55, 62).

    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats genügt zur Antragsablehnung im Rahmen des billigen Ermessens jeder sachliche Grund, der sich auf den Übergang zur Altersteilzeit bezieht (Senat 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - BAGE 98, 114; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - BAGE 104, 55).

    Sind die gesetzlichen Grenzen nicht eingehalten worden, ist das prüfende Gericht nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB zur eigenen Sachentscheidung befugt (vgl. Senat 20. August 2002 - 9 AZR 678/00 - AP BGB § 133 Nr. 46; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - BAGE 104, 55, 63).

  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04
    Die Tarifvertragsparteien haben für diesen Fall die Entscheidung in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt (vgl. Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363; 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - BAGE 98, 114).

    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats genügt zur Antragsablehnung im Rahmen des billigen Ermessens jeder sachliche Grund, der sich auf den Übergang zur Altersteilzeit bezieht (Senat 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - BAGE 98, 114; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - BAGE 104, 55).

  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 251/88

    Voraussetzungen für die Erteilung unbezahlten Sonderurlaubs nach § 50 Abs. 2 BAT

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04
    Hat der Arbeitgeber eine Entscheidung nach 50 billigem Ermessen zu treffen, so sind die wesentlichen Umstände des Einzelfalls und die beiderseitigen Interessen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - BAGE 60, 362, 366 f.).

    Auch unter Berücksichtigung der eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung (vgl. BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - aaO; Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 -BAGE 97, 373, 379) ist die Beklagte diesen Anforderungen nicht gerecht geworden.

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04
    Die Tarifvertragsparteien haben für diesen Fall die Entscheidung in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt (vgl. Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363; 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - BAGE 98, 114).

    Dazu können auch finanzielle Gründe gehören (Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363).

  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04
    Die Beklagte hat sich auf das Angebot eingelassen, ohne auf die Fristversäumnis zu verweisen (vgl. BAG 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 11 = EzA TzBfG § 8 Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 179/00

    Sonderurlaub für Angestellte

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04
    Auch unter Berücksichtigung der eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung (vgl. BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - aaO; Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 -BAGE 97, 373, 379) ist die Beklagte diesen Anforderungen nicht gerecht geworden.
  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04
    Vereinbart ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber die umfassende Geltung der jeweiligen tariflichen Bestimmungen, sind diese dynamisiert auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden (BAG 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9).
  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00

    Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04
    2. Sie sind nicht selbst vom Arbeitgeber als Tarifvertragspartei vereinbart worden, sondern treffen ihn als Mitglied eines Verbandes (Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 562/00 - BAGE 100, 339 mit insoweit ablehnender Anm. Waas SAE 2003, 99).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 678/00

    Auslegung einer nichttypischen Willenserklärung

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04
    Sind die gesetzlichen Grenzen nicht eingehalten worden, ist das prüfende Gericht nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB zur eigenen Sachentscheidung befugt (vgl. Senat 20. August 2002 - 9 AZR 678/00 - AP BGB § 133 Nr. 46; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - BAGE 104, 55, 63).
  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04
    Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers war bereits im Jahr 1998 anerkannt (vgl. BAG 2. Oktober 1974 - 5 AZR 504/73 - BAGE 26, 301), bevor es durch Art. 4 des Gesetzes zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze vom 23. März 2002 (BGBl. I S. 1163) als Abs. 6 in § 613a BGB aufgenommen wurde.
  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01

    Sozialplanabfindung im Konkurs

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00

    Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle

  • BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00

    Arbeitsplatzsicherung - Vorübergehende Tarifabsenkung

  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 552/02

    Erstattung verauslagter Ausbildungskosten

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

  • LAG Hamm, 23.03.2001 - 5 Sa 1424/00

    Anspruch auf Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in ein

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

  • BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 163/02

    Umfang der Dienstverpflichtung - Tarifauslegung - Kulturorchester

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04

    Verringerung der Arbeitszeit - Elternzeit

  • BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 431/02

    Zusatzversorgung im Bäckerhandwerk

  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 268/89

    Zuwendung - Wechsel vom DRK zum öffentlichen Dienst

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92

    Zulage bei Heimerziehung

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98

    Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines

  • LAG Köln, 11.03.2004 - 6 Sa 1220/03

    Tarifvertrag; Globalverweisung; Altersteilzeit; Ermessen

  • BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 645/94

    Vorruhestandsgeld im Konkurs - befristete Arbeitsverhältnisse im Anschluß an ein

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 3 b aa der Gründe) .

    Diese Sachentscheidung ist wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls vorrangig den Tatsachengerichten vorbehalten (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B IV 1 der Gründe) .

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08

    Altersteilzeit - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel

    b) Das beklagte Land ließ sich hier vorbehaltlos auf den Altersteilzeitantrag des Klägers ein (vgl. zu einer Einlassung in dem anderen Zusammenhang eines Verstoßes gegen die in einem ähnlichen Tarifvertrag enthaltene Mindestfrist Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B III der Gründe, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 15).

    Die Tarifvertragsparteien haben die Entscheidung über die verlangte Vertragsänderung in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt (Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 96, 363; vgl. zu einer ähnlichen Tarifnorm auch 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 2 b aa der Gründe, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 15).

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 3 b aa der Gründe, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 15).

    Diese Sachentscheidung ist wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls vorrangig den Tatsachengerichten vorbehalten (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 3 b und B IV 1 der Gründe, aaO.; str., zu der Kontroverse GMP/Müller-Glöge ArbGG 7. Aufl. § 73 Rn. 10).

    Eine Entscheidung des Revisionsgerichts ist dann geboten, wenn die Tatsachen, die die Ablehnung rechtfertigen sollen, feststehen und nur eine zustimmende Entscheidung dem Maßstab der Billigkeit entspricht (vgl. Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 624/06 - Rn. 29, aaO.; 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B IV 1 der Gründe, aaO.).

    Dazu können auch finanzielle Gründe gehören (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 3 b bb der Gründe, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 15; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - zu B II 1 c aa der Gründe, BAGE 96, 363).

    Dem Arbeitgeber kommt nach der Tarifnorm kein freies, sondern nur ein an Billigkeitserwägungen gebundenes Ermessen zu (zu einer ähnlichen Tarifbestimmung Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 3 c der Gründe, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 15).

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 270/12

    Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte

    b) Diese Sachentscheidung ist wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls vorrangig den Tatsachengerichten vorbehalten (BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 746/10   - Rn. 46, aaO; 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 3 b und B IV 1 der Gründe; vgl. zur Kontroverse über den Umfang der revisionsrechtlichen Überprüfung: GMP/Müller-Glöge 8. Aufl. § 73 Rn. 10) .
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