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   BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04   

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https://dejure.org/2005,2564
BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04 (https://dejure.org/2005,2564)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2005 - 9 AZR 295/04 (https://dejure.org/2005,2564)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 (https://dejure.org/2005,2564)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verbindlichkeiten aus einem Dauerschuldverhältnis als Masseverbindlichkeiten; Anspruch auf Zahlung von Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld; Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei "Freistellung unter Anrechnung auf Urlaub"; Zulässigkeit einer Leistungsklage wegen noch offener ...

  • Judicialis

    InsO § 55; ; InsO § 103; ; InsO § 108; ; InsO § 113; ; InsO § 208; ; InsO § 209; ; InsO § 210; ; BUrlG § 7 Abs. 4; ; BUrlG § 11 Abs. 2; ; BGB § 362; ; BGB § 614; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freistellung nach Kündigung durch Insolvenzverwalter unter Anrechnung des Resturlaubs - Urlaubsentgelt- und Urlaubsgeldansprüche als Masseverbindlichkeiten - unzulässige Vollstreckung als Neumasseverbindlichkeiten - Abweisung der Feststellungsklage bei unbegründetem ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Freistellung durch Insolvenzverwalter unter Anrechnung des Resturlaubs: Auch dann wirksam, wenn Vergütungszahlung während der Freistellung abgelehnt ? Bei Freistellung bis Ende des Arbeitsverhältnisses zeitliche Lage des Urlaubs nicht konkret festzulegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 512 (Ls.)
  • NZI 2006, 309 (Ls.)
  • DB 2006, 400
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 431/03

    Weitere Masseunzulänglichkeit - Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04
    Nach zeitlichem Ablauf der auch vom Kläger akzeptierten "Freistellung unter Anrechnung auf Urlaub" ist die Erfüllungswirkung eingetreten und der Urlaubsanspruch des Klägers somit nach § 362 Abs. 1 BGB erloschen (BAG 15. Juni 2004 - 9 AZR 431/03 - AP InsO § 209 Nr. 4 = EzA InsO § 209 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; so schon Senat 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - BAGE 89, 91).

    Dieser Urlaubsentgeltanspruch ist eine Verbindlichkeit aus einem gegenseitigen Vertrag, die für die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt werden muss (BAG 15. Juni 2004 - 9 AZR 431/03 - AP InsO § 209 Nr. 4 = EzA InsO § 209 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und somit eine Masseverbindlichkeit iSd. § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO.

    Begründet ist eine sog. Neumasseverbindlichkeit iSd. § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO, wenn der Insolvenzverwalter den Rechtsgrund für diese nach dem Zeitpunkt der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gelegt hat (BAG 15. Juni 2004 - 9 AZR 431/03 - AP InsO § 209 Nr. 4 = EzA InsO § 209 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Das Erlöschen des Urlaubsanspruchs stellt keine "Gegenleistung" des Klägers dar, welche der Beklagte iSd. § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO "in Anspruch genommen hat" (BAG 15. Juni 2004 - 9 AZR 431/03 - AP InsO § 209 Nr. 4 = EzA InsO § 209 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Deshalb hätte der Kläger eine bezifferte Feststellungsklage bezüglich seiner Urlaubsabgeltungsansprüche erheben müssen (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 9 AZR 431/03 - AP InsO § 209 Nr. 4 = EzA InsO § 209 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 31. März 2004 - 10 AZR 253/03 - AP InsO § 209 Nr. 3 = EzA InsO § 209 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97

    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04
    Nach zeitlichem Ablauf der auch vom Kläger akzeptierten "Freistellung unter Anrechnung auf Urlaub" ist die Erfüllungswirkung eingetreten und der Urlaubsanspruch des Klägers somit nach § 362 Abs. 1 BGB erloschen (BAG 15. Juni 2004 - 9 AZR 431/03 - AP InsO § 209 Nr. 4 = EzA InsO § 209 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; so schon Senat 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - BAGE 89, 91).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Urlaubsanspruch ein Anspruch, von den vertraglichen Arbeitspflichten befreit zu werden, ohne dass die Pflicht zur Zahlung des Entgelts berührt wird (BAG 8. März 1984 - 6 AZR 600/82 - BAGE 45, 184, 187; Senat 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - BAGE 89, 91, 92).

  • BAG, 31.03.2004 - 10 AZR 253/03

    Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04
    Damit fehlt der Leistungsklage das Rechtsschutzbedürfnis (BAG 31. März 2004 - 10 AZR 253/03 - AP InsO § 209 Nr. 3 = EzA InsO § 209 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00 - AP InsO § 209 Nr. 1 = EzA InsO § 210 Nr. 1).

    Deshalb hätte der Kläger eine bezifferte Feststellungsklage bezüglich seiner Urlaubsabgeltungsansprüche erheben müssen (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 9 AZR 431/03 - AP InsO § 209 Nr. 4 = EzA InsO § 209 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 31. März 2004 - 10 AZR 253/03 - AP InsO § 209 Nr. 3 = EzA InsO § 209 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 481/84

    Urlaub - Urlaubsanspruch - Anrechnung - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04
    Die Entgeltfortzahlung während des Erholungsurlaubs ist weder Inhalt der Pflicht zur Urlaubserteilung noch Wirksamkeitsvoraussetzung für die Erfüllung des urlaubsrechtlichen Freistellungsanspruchs (BAG 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - BAGE 54, 59; Senat 20. Februar 2001 - 9 AZR 661/99 - BAGE 97, 71, 75).

    Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen nach § 11 Abs. 2 BUrlG oder nach entsprechenden tariflichen Bestimmungen das Urlaubsentgelt bereits vor Urlaubsantritt ausgezahlt werden muss (BAG 1. Dezember 1983 - 6 AZR 299/80 - BAGE 44, 278; 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - BAGE 54, 59).

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 661/99

    Berichtigung der Lohnnachweiskarte im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04
    Die Entgeltfortzahlung während des Erholungsurlaubs ist weder Inhalt der Pflicht zur Urlaubserteilung noch Wirksamkeitsvoraussetzung für die Erfüllung des urlaubsrechtlichen Freistellungsanspruchs (BAG 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - BAGE 54, 59; Senat 20. Februar 2001 - 9 AZR 661/99 - BAGE 97, 71, 75).
  • BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02

    Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04
    Eine solche Leistungsklage des Klägers wäre jedoch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Beklagten unzulässig, weil es sich dabei um die Geltendmachung einer Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 iVm. § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO handeln würde (BAG 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - BAGE 105, 345), deren Vollstreckung nach § 210 InsO unzulässig wäre.
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Urlaubsanspruch ein Anspruch, von den vertraglichen Arbeitspflichten befreit zu werden, ohne dass die Pflicht zur Zahlung des Entgelts berührt wird (BAG 8. März 1984 - 6 AZR 600/82 - BAGE 45, 184, 187; Senat 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - BAGE 89, 91, 92).
  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04
    Für die Abweisung einer Feststellungsklage ist ein Feststellungsinteresse jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn auch eine in Betracht kommende Leistungsklage mangels Begründetheit des geltend gemachten Anspruchs abzuweisen wäre (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - BAGE 104, 324 mwN).
  • LAG Hessen, 19.02.2004 - 11 Sa 534/03
    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2004 - 11 Sa 534/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04
    Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen nach § 11 Abs. 2 BUrlG oder nach entsprechenden tariflichen Bestimmungen das Urlaubsentgelt bereits vor Urlaubsantritt ausgezahlt werden muss (BAG 1. Dezember 1983 - 6 AZR 299/80 - BAGE 44, 278; 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - BAGE 54, 59).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit

    Es wird dort ausdrücklich erklärt, dass der Kläger unter Anrechnung auf seinen Urlaubsanspruch von der Arbeit freigestellt werde (vgl. hierzu 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - BAGE 54, 59; und zu einer vergleichbaren Erklärung eines Arbeitgebers, Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - AP InsO § 55 Nr. 12 = EzA InsO § 209 Nr. 5).
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Das Feststellungsinteresse ist vielmehr echte Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (BAG 10. Dezember 1992 - 8 AZR 134/92 - zu I der Gründe, AP AGB DDR 1990 § 58 Nr. 2 = EzA AGB 1990 (DDR) § 58 Nr. 2; 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - AP InsO § 55 Nr. 12 = EzA InsO § 209 Nr. 5, zu I 3 der Gründe; RG 25. August 1938 - V 32/38 - RGZ 158, 145, 152; BGH st. Rspr. seit Urteil vom 24. Februar 1954 - II ZR 3/53 - BGHZ 12, 308, 316).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

    Sie erfolgt durch entsprechende Freistellungserklärung des Arbeitgebers (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - AP InsO § 55 Nr. 12 = EzA InsO § 209 Nr. 5).
  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06

    Urlaub - Insolvenz - Masseunzulänglichkeit

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats sind Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen, Masseverbindlichkeiten iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbs. InsO (vgl. 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - BAGE 105, 345; 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - BAGE 108, 357; 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - BAGE 113, 371; 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - AP InsO § 55 Nr. 12 = EzA InsO § 209 Nr. 5).
  • BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12

    Zurückbehaltungsrecht - Altmasseverbindlichkeit

    Dies kann etwa dann anzunehmen sein, wenn auch eine in Betracht kommende Leistungsklage mangels Begründetheit des geltend gemachten Anspruchs abzuweisen wäre (vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - zu I 3 b der Gründe) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 7 Sa 36/16

    Urlaubsgewährung durch Freistellung in der Insolvenz

    Unerheblich ist insoweit, dass das Arbeitsverhältnis erst nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit beendet worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - AP InsO § 55 Nr. 12 m. w. N.; vom 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00 - NZI 2003, 273).

    Sie ist ihrerseits die Gegenleistung für die vom Arbeitgeber geschuldete Arbeitsleistung (BAG, Urteil vom 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - AP InsO § 55 Nr. 12 m. w. N.).

    Damit fehlt der Leistungsklage das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - AP InsO § 55 Nr. 12; vom 23. Februar 2005 - 10 AZR 602/03 - NZI 2005, 408, jeweils m. w. N.).

    Wenn der Arbeitgeber die zeitliche Lage des Urlaubs und die Zahl der Urlaubstage nicht festlegt, sondern den Arbeitnehmer lediglich "unter Anrechnung" auf den Resturlaub vorbehaltslos freistellt, kann der Arbeitnehmer daraus regelmäßig entnehmen, dass der Arbeitgeber es ihm überlässt, die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des vorbehaltslos gewährten Freistellungszeitraums festzulegen (BAG, Urteil vom 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - AP InsO § 55 Nr. 12).

  • LAG Hessen, 10.04.2017 - 7 Sa 650/16

    Begründet der Insolvenzverwalter (IV) durch eine Rechtshandlung eine

    Dies würde auch für den Fall gelten, in dem nach § 11 Abs. 2 BUrlG oder nach entsprechenden tariflichen Bestimmungen das Urlaubsentgelt bereits vor Urlaubsantritt ausgezahlt werden muss (BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 295/04 -).

    Dies stellt eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO dar (BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 295/04 -).

  • LAG Nürnberg, 06.09.2011 - 6 Sa 807/10

    Insolvenzrechtliche Freistellung bei Masseunzulänglichkeit - Zurückweisung der

    Zutreffend hat das Arbeitsgericht festgestellt, dass auch der auf Zahlung gerichtete Antrag unzulässig ist, weil es sich hierbei um sog. Altmasseverbindlichkeiten im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO handelt, für die gemäß § 210 InsO ein Vollstreckungsverbot besteht, so dass das Rechtsschutzbedürfnis für die Leistungsklage nicht gegeben ist (BAG vom 31.03.2004, 10 AZR 253/03; BAG vom 21.06.2005, 9 AZR 295/04, jeweils zitiert nach juris).

    Entsprechendes lässt sich aus der Formulierung ersehen, "der Insolvenzverwalter hätte sich entscheiden müssen, "ob er die Arbeitsleistung ... noch hätte in Anspruch nehmen wollen oder nicht" (BAG vom 31.03.2004, 10 AZR 253/03, Rn. 40, zitiert nach juris), und aus derjenigen, die Begründung von Neumasseverbindlichkeiten entstehe nur dann, "wenn der Verwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Gegenleistung aus einem Dauerschuldverhältnis für die Insolvenzmasse in Anspruch genommen hätte" (BAG vom 21.06.2005, 9 AZR 295/04, Rn. 25, zitiert nach juris).

  • LAG Köln, 28.08.2006 - 14 Sa 196/06

    Aufrechnung in der Insolvenz

    Zwar kann ein Insolvenzverwalter bei Masseunzulänglichkeit einen Arbeitnehmer freistellen und dadurch unter bestimmten Voraussetzungen verhindern, dass eine Neumasseverbindlichkeit entsteht (siehe BAG, Urteil vom 21.06.2005 - 9 AZR 295/04 - ; zitiert nach JURIS).
  • LAG München, 08.02.2016 - 9 Sa 830/15

    Erfolglose Berufung - Kein Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrags, der

    (vgl. BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07, Rn. 13; BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04, Rn. 30; BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02, Rn. 47; LAG München, 01.02.2012 - 10 Sa 685/11) Das gilt jedenfalls dann, wenn gewichtige prozessökonomische Gründe gegen eine Prozessabweisung sprechen.
  • LAG München, 08.02.2016 - 9 Sa 833/15

    Abschluss eines beamtenähnlichen Versorgungsvertrags

  • LAG Köln, 08.06.2007 - 11 Sa 283/07

    Teilverzicht auf Versorgungsansprüche nach beendetem Arbeitsverhältnis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2009 - 11 Sa 805/07

    Auslegung eines Sozialplans - Abfindungsanspruch bei Verlust des Arbeitsplatzes -

  • LAG München, 08.02.2016 - 9 Sa 823/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage

  • LAG München, 11.08.2015 - 9 Sa 286/15

    Verzichtsvereinbarung über beamtenähnliche Versorgung - Inhaltskontrolle

  • LAG Hamm, 18.08.2006 - 10 TaBV 13/06

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung, Kündigung einer

  • ArbG Düsseldorf, 22.06.2018 - 14 Ca 1284/18
  • LAG München, 08.02.2016 - 9 Sa 836/15

    Erfolglose Berufung - Wirksame Ablösung des Anspruchs auf Erteilung des

  • LAG München, 08.02.2016 - 9 Sa 832/15

    Erfolglose Berufung - Kein Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrags, der

  • LAG München, 08.02.2016 - 9 Sa 838/15

    Kein Anspruch auf Zustimmung zum Abschluss eines Versorgungsvertrages -

  • LAG Hamm, 08.11.2006 - 18 Sa 1355/06

    Urlaubsabgeltung, Urlaubsgewährung durch Freistellung für die Zeit der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 11 Sa 474/08

    Eingruppierung in Entgeltgruppe E11 nach Entgeltrahmenabkommen für die Metall-

  • LAG München, 07.10.2015 - 11 Sa 436/15

    Entfallen des Anspruchs auf beamtenähnliche Versorgung aufgrund Einigung über

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