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   BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18   

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https://dejure.org/2018,41223
BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18 (https://dejure.org/2018,41223)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2018 - 9 AZR 298/18 (https://dejure.org/2018,41223)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 (https://dejure.org/2018,41223)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG, § 615 Satz 1 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 894 Satz 1 ZPO, § 15 BEEG, § 27 Abs. 1 Satz 2 BEEG, § 311a BGB, § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 BEEG, § 15 Abs. 6 BEEG, § 15 Abs. 5 Satz 1, Abs. 6 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 4 BEEG, § 126 Abs. 1 BGB, § 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG, § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG, § 15 Abs. 4 Satz 4, Abs. 7 Satz 4 BEEG, § 15 Abs. 4 BEEG, § 15 Abs. 7 Satz 5 BEEG, § 8 Abs. 2 TzBfG

  • bag-urteil.com

    Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung

  • Betriebs-Berater

    Präklusionswirkung bei Antrag auf Teilzeit während Elternzeit

  • rewis.io

    Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elternzeit; Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit; Prozessrecht - Elternteilzeit; Rechtsschutzbedürfnis; Präklusionswirkung des Ablehnungsschreibens

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

  • datenbank.nwb.de

    Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Leitsatz)

    Ablehnung von Teilzeitarbeit während der Elternzeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elternteilzeit - und das Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung in Arbeitsgerichtssachen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klage auf Elternteilzeit - und der Zeitablauf während des Klageverfahrens

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Elternteilzeit - Rechtsschutzbedürfnis - Präklusionswirkung des Ablehnungsschreibens

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann Elternteilzeit nur in Grenzen ablehnen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ablehnungsschreiben für Elternteilzeit: Präklusionswirkung

Besprechungen u.ä. (2)

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Gründe des Ablehnungsschreibens eines Teilzeitantrags sind für den Arbeitgeber bindend

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnung einer Elternteilzeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1544
  • MDR 2019, 876
  • NZA 2019, 616
  • NZA-RR 2019, 344
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07

    Elternteilzeit

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18
    Sie müssen sich gleichsam als zwingende Hindernisse für die beantragte Elternteilzeit darstellen (vgl. zu den Anforderungen im Einzelnen: BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 45 ff.; 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 48 ff., BAGE 123, 30) .

    Es bedarf dazu aber weder einer "schlüssigen" noch einer "substanziierten" Darlegung (vgl. BAG 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 66, BAGE 123, 30) .

    Die schriftliche Begründung soll zugleich den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, die Chancen einer streitigen Durchsetzung des Verringerungsanspruchs zu beurteilen (BAG 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 66, BAGE 123, 30) .

    Das Prognoserisiko des Arbeitgebers wird in zeitlicher Hinsicht dadurch begrenzt, dass der Antrag, die Arbeitszeit während der Elternzeit zu verringern, frühestens mit der Erklärung, Elternzeit in Anspruch zu nehmen, gestellt werden kann (vgl. zum BErzGG BAG 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 32 f., BAGE 123, 30) .

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 915/13

    Teilzeitarbeit - Verteilung der reduzierten Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18
    Bei Leistungsklagen ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (BGH 21. September 2017 - I ZR 58/16 - aaO mwN; vgl. auch BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 915/13 - Rn. 14 mwN) .

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage (vgl. BAG 6. November 2002 - 5 AZR 364/01 - zu 1 c der Gründe) ist auf eine Leistungsklage nicht übertragbar (BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 915/13 - aaO) .

    Die erstrebte Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO soll zum Abschluss eines Vertrags führen, der rückwirkend Rechte und Pflichten begründet (BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 915/13 - Rn. 16; vgl. auch BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 17 mwN, BAGE 134, 223) .

  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18
    Dies gilt auch, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat (BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 37; 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 11 mwN) .

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 38; 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 12 f. mwN) .

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 58/16

    Sicherung der Drittauskunft - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18
    Grundsätzlich haben sie Anspruch darauf, dass die staatlichen Gerichte ihr Anliegen sachlich prüfen und darüber entscheiden (BGH 21. September 2017 - I ZR 58/16 - Rn. 37; vgl. auch BAG 23. September 2014 - 9 AZR 1100/12 - Rn. 8 mwN) .

    Bei Leistungsklagen ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (BGH 21. September 2017 - I ZR 58/16 - aaO mwN; vgl. auch BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 915/13 - Rn. 14 mwN) .

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18
    Dies gilt auch, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat (BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 37; 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 11 mwN) .

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 38; 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 12 f. mwN) .

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18
    tatsächlich durchführbaren Arbeitsverhältnis fehlte (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 22, BAGE 152, 213) .

    Der Klägerin könnte aber ein Vergütungsanspruch aus § 611a Abs. 2, § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 iVm. § 275 Abs. 1 BGB zustehen, wenn die Beklagte die durch eine unberechtigte Ablehnung des Elternteilzeitantrags der Klägerin eingetretene Unmöglichkeit der Arbeitsleistung zu verantworten hätte (vgl. BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 23; 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 25 f., aaO) .

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11

    Zweimalige Inanspruchnahme von Elternteilzeit

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats fehlt einer auf Zustimmung zur Elternteilzeit gerichteten Klage nicht bereits deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Elternzeit inzwischen beendet ist (vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 10, BAGE 144, 253; 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 25 mwN) .

    a) Der Verringerungsanspruch aus § 15 Abs. 6 BEEG aF erstreckt sich auch auf die Verteilung der verringerten Arbeitszeit (BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 32, BAGE 144, 253) .

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats fehlt einer auf Zustimmung zur Elternteilzeit gerichteten Klage nicht bereits deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Elternzeit inzwischen beendet ist (vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 10, BAGE 144, 253; 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 25 mwN) .

    Sie müssen sich gleichsam als zwingende Hindernisse für die beantragte Elternteilzeit darstellen (vgl. zu den Anforderungen im Einzelnen: BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 45 ff.; 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 48 ff., BAGE 123, 30) .

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 368/16

    Teilzeitbegehren - Ablehnung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18
    aa) Die Ablehnung des Elternteilzeitantrags des Arbeitnehmers muss unter Einhaltung der Schriftform des § 126 Abs. 1 BGB (Unterzeichnung durch eigenhändige Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens) erfolgen (so bereits zur schriftlichen Mitteilung nach § 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 368/16 - Rn. 33 ff. und zum Elternzeitverlangen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG aF BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 15 ff.) .
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18
    aa) Die Ablehnung des Elternteilzeitantrags des Arbeitnehmers muss unter Einhaltung der Schriftform des § 126 Abs. 1 BGB (Unterzeichnung durch eigenhändige Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens) erfolgen (so bereits zur schriftlichen Mitteilung nach § 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 368/16 - Rn. 33 ff. und zum Elternzeitverlangen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG aF BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 15 ff.) .
  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 506/95

    Teilzeitarbeit während Erziehungsurlaub

  • LAG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - 7 Sa 95/06

    Elternzeit - Einstellung einer Ersatzkraft als dringender betrieblicher Grund -

  • LAG Köln, 14.03.2018 - 5 Sa 240/17

    Zulässigkeit einer Klage auf Bewilligung von Teilzeit während der Elternzeit nach

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 25/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG - Schadensersatz

  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 1100/12

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung - Leistungsklage - freigestelltes

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 364/01

    Vergangenheitsbezogene Statusbeurteilung

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

    Aus diesem Grunde ist der Arbeitgeber im gerichtlichen Verfahren mit anderen als den im Ablehnungsschreiben genannten Gründen präkludiert (siehe im Einzelnen BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 31 ff. mwN, BAGE 164, 307) .

    Die erstrebte Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO soll zum Abschluss eines Vertrags führen, der rückwirkend Rechte und Pflichten begründet (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 24, BAGE 164, 307) .

  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 149/19

    Kein Nachteilsausgleich für Kabinenpersonal von Air Berlin

    Bei Leistungsklagen ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 19, BAGE 164, 307) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 4 Sa 847/21

    Elternzeit - Teilzeit

    Die erstrebte Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO soll zum Abschluss eines Vertrags führen, der rückwirkend Rechte und Pflichten begründet (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 24; BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 915/13 - Rn. 16).

    Allerdings darf der Arbeitgeber sich im Prozess nur auf solche Gründe stützen, die er in einem form- und fristgerechten Ablehnungsschreiben genannt hat (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 33 mwN).

    Es bedarf dazu aber weder einer "schlüssigen" noch einer "substanziierten" Darlegung (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 30 mwN).

    Sie müssen sich gleichsam als zwingende Hindernisse für die beantragte Elternteilzeit darstellen (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn 27; BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 45 ff.).

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19

    Teilzeit - Anspruch auf Erhöhung der Regelarbeitszeit

    Bei Leistungsklagen ergibt sich das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 19, BAGE 164, 307) .

    Die erstrebte Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO soll zum Abschluss eines Vertrags führen, der rückwirkend Rechte und Pflichten begründet (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 24, BAGE 164, 307) .

  • BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 476/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

    Für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung ist zu unterstellen, dass der Anspruch besteht (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 19, BAGE 164, 307) .
  • BAG, 24.11.2020 - 1 AZR 319/19

    Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung

    Bei Leistungsklagen ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 19, BAGE 164, 307) .
  • LAG Hessen, 11.05.2020 - 17 Sa 696/19

    Voraussetzungen des Anspruchs einer teilzeitbeschäftigten Flugbegleiterin auf

    a) Ein solcher ist gegeben, wenn die Beklagte die durch eine unberechtigte Ablehnung des Aufstockungsverlangens der Klägerin eingetretene Unmöglichkeit der Arbeitsleistung zu verantworten hat (zur Teilzeit vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 18, aaO; 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 23; 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 25 f., aaO) .

    Durch die fingierte Willenserklärung der Beklagten und die dadurch eintretende rückwirkende Vertragsänderung wäre eine Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch aus § 611a Abs. 2, § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 iVm. § 275 Abs. 1 BGB erfüllt (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 18, aaO) .

  • BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 475/18

    Reduzierung der Arbeitszeit - Teilzeitanspruch in Haustarifverträgen

    Die erstrebte Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO soll zum Abschluss eines Vertrags führen, der rückwirkend Rechte und Pflichten begründet (st. Rspr. vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 24 mwN, BAGE 164, 307) .
  • LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19

    1. Versäumt der Arbeitgeber die Frist zur Reaktion auf einen Antrag auf

    Nach aktueller Rechtsprechung ist der Arbeitgeber bei einer Klage des Arbeitnehmers gerichtet auf einen Antrag auf Elternteilzeit dann mit dringenden betrieblichen Gründen präkludiert, wenn er diese nicht bereits zuvor schriftlich in dem Ablehnungsschreiben dargetan hat (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - NZA 2019, 616) .
  • BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21

    Anspruch auf Bildungszeit nach BzG BW - Qualifizierung zur Wahrnehmung

    Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber im gerichtlichen Verfahren mit anderen als den im Ablehnungsschreiben genannten Gründen präkludiert (vgl. zu § 15 Abs. 7 Satz 4 BEEG aF BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 22; 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 31 ff. mwN, BAGE 164, 307) .
  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 175/19

    Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung

  • LAG München, 09.02.2023 - 3 Sa 194/22

    Teilzeit während der Elternzeit, Teilzeitverlangen, Auslegung, Schadensersatz,

  • ArbG Düsseldorf, 15.09.2020 - 4 Ca 604/20
  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 6 Sa 478/17

    Schadensersatz wegen Verletzung der Beschäftigungspflicht - verzögerter

  • LAG Niedersachsen, 11.06.2019 - 10 Sa 74/18

    Schließung bewusster tariflicher Regelungeslücken durch das Gericht nur bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2020 - 12 Sa 1656/19

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil - keine amtswegige Prüfung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.09.2019 - 5 Sa 91/19

    Direktionsrecht - Zuordnung eines Stammarbeitsplatzes

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