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   BAG, 25.08.1992 - 9 AZR 329/91   

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https://dejure.org/1992,2261
BAG, 25.08.1992 - 9 AZR 329/91 (https://dejure.org/1992,2261)
BAG, Entscheidung vom 25.08.1992 - 9 AZR 329/91 (https://dejure.org/1992,2261)
BAG, Entscheidung vom 25. August 1992 - 9 AZR 329/91 (https://dejure.org/1992,2261)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung und tarifvertragliche Ausschlußfrist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk vom 21.1.1986 §§ 45, 47, 52, 64
    Ausschlußfrist für Urlaubsabgeltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 759
  • BB 1992, 2296
  • DB 1993, 1371
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 443/81

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 25.08.1992 - 9 AZR 329/91
    Ob Tarifvertragsparteien auch befugt sind, den Bestand der nach dem Bundesurlaubsgesetz garantierten Mindesturlaubstage und die Abgeltung dafür nach § 7 Abs. 4 BUrlG bis zum Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraumes von der Erfüllung weiterer Voraussetzungen (z. B. die schriftliche und gerichtliche Geltendmachung innerhalb bestimmter Fristen) abhängig zu machen, kann im Streitfall dahingestellt bleiben (zum Meinungsstand vgl. BAGE 10, 133 = AP Nr. 81 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAGE 11, 150 [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59] = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfrist; BAGE 23, 184, 195 = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 45, 314 [BAG 05.04.1984 - 6 AZR 443/81] = AP Nr. 16 zu § 13 BUrlG; Bachmann, GK-BUrlG, 5. Aufl., § 7 Rz 206 - 209).
  • BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59

    Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 25.08.1992 - 9 AZR 329/91
    Ob Tarifvertragsparteien auch befugt sind, den Bestand der nach dem Bundesurlaubsgesetz garantierten Mindesturlaubstage und die Abgeltung dafür nach § 7 Abs. 4 BUrlG bis zum Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraumes von der Erfüllung weiterer Voraussetzungen (z. B. die schriftliche und gerichtliche Geltendmachung innerhalb bestimmter Fristen) abhängig zu machen, kann im Streitfall dahingestellt bleiben (zum Meinungsstand vgl. BAGE 10, 133 = AP Nr. 81 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAGE 11, 150 [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59] = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfrist; BAGE 23, 184, 195 = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 45, 314 [BAG 05.04.1984 - 6 AZR 443/81] = AP Nr. 16 zu § 13 BUrlG; Bachmann, GK-BUrlG, 5. Aufl., § 7 Rz 206 - 209).
  • BAG, 28.10.1960 - 1 AZR 43/59

    Ausschlußfrist - Urlaubsgeldanspruch

    Auszug aus BAG, 25.08.1992 - 9 AZR 329/91
    Ob Tarifvertragsparteien auch befugt sind, den Bestand der nach dem Bundesurlaubsgesetz garantierten Mindesturlaubstage und die Abgeltung dafür nach § 7 Abs. 4 BUrlG bis zum Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraumes von der Erfüllung weiterer Voraussetzungen (z. B. die schriftliche und gerichtliche Geltendmachung innerhalb bestimmter Fristen) abhängig zu machen, kann im Streitfall dahingestellt bleiben (zum Meinungsstand vgl. BAGE 10, 133 = AP Nr. 81 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAGE 11, 150 [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59] = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfrist; BAGE 23, 184, 195 = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 45, 314 [BAG 05.04.1984 - 6 AZR 443/81] = AP Nr. 16 zu § 13 BUrlG; Bachmann, GK-BUrlG, 5. Aufl., § 7 Rz 206 - 209).
  • BAG, 03.02.1971 - 5 AZR 282/70

    Keine Einführung über das Bundesurlaubsgesetz hinausgehender Tatbestände der

    Auszug aus BAG, 25.08.1992 - 9 AZR 329/91
    Ob Tarifvertragsparteien auch befugt sind, den Bestand der nach dem Bundesurlaubsgesetz garantierten Mindesturlaubstage und die Abgeltung dafür nach § 7 Abs. 4 BUrlG bis zum Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraumes von der Erfüllung weiterer Voraussetzungen (z. B. die schriftliche und gerichtliche Geltendmachung innerhalb bestimmter Fristen) abhängig zu machen, kann im Streitfall dahingestellt bleiben (zum Meinungsstand vgl. BAGE 10, 133 = AP Nr. 81 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAGE 11, 150 [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59] = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfrist; BAGE 23, 184, 195 = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 45, 314 [BAG 05.04.1984 - 6 AZR 443/81] = AP Nr. 16 zu § 13 BUrlG; Bachmann, GK-BUrlG, 5. Aufl., § 7 Rz 206 - 209).
  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Sind Urlaubsansprüche nach Maßgabe dieser Anforderungen geltend gemacht, wird damit auch eine tarifliche Ausschlussfrist gewahrt, welche die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen verlangt (zu tariflichen Ausschlussfristen und Urlaubsansprüchen vgl. BAG 25. August 1992 - 9 AZR 329/91 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 60 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 101).
  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99

    Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW

    Denn soweit die Tarifvertragsparteien weitergehende Ansprüche geregelt haben, sind sie in der Bemessung des Entgelts frei (BAG 25. August 1992 - 9 AZR 329/91 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 60 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 101).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95

    Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des

    Der tarifliche Anteil des Urlaubsabgeltungsanspruch ist daher verfallen (Senatsurteil vom 25. August 1992 - 9 AZR 329/91 - AP Nr. 60 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - 24 Sa 2315/10

    Urlaubsabgeltung im Baugewerbe - Reduzierung der Urlaubsvergütung im

    aa) Die Tarifvertragsparteien können Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von § 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Mindestjahresurlaubsanspruch von vier Wochen übersteigen, frei regeln (vgl. BAG 25.8. 1992 - 9 AZR 329/91 - AP Nr. 60 zu § 7 BUrlG; 10.2. 2004 - 9 AZR 116/03 - NZA 2004, 986).
  • LAG Berlin, 05.12.2000 - 3 Sa 1073/00

    Urlaub: Urlaubsanspruch - Erfüllung - Geltendmachung - tarifliche Ausschlussfrist

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  • LAG Baden-Württemberg, 26.09.1994 - 16 Sa 70/94

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung, wenn aufgrund Erziehungsurlaub 3 Jahre nicht

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Iserlohn, 16.02.2010 - 5 Ca 2181/09

    Tarifliche Ausschlussfrist - MTV-Wach- und Sicherheitsgewerbe NW

    Auf der anderen Seite hielt das BAG trotz dieser Rechtsprechung bereits früher für möglich, dass tarifliche Urlaubsabgeltungsansprüche von tariflichen Ausschlussfristen erfasst werden (BAG, Urteil vom 25.08.1992 in AP Nr. 60 zu § 7 BUrlG = NZA 93, 759).
  • ArbG Iserlohn, 02.03.2010 - 5 Ca 2496/09
    Auf der anderen Seite hielt es das BAG trotz dieser Rechtsprechung es bereits früher für möglich, dass tarifliche Urlaubsabgeltungsansprüche von tariflichen Ausschlussfristen erfasst werden (BAG, Urteil vom 25.08.1992 in AP Nr. 60 zu § 7 BUrlG = NZA 93, 759).
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