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   BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01   

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BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01 (https://dejure.org/2002,1148)
BAG, Entscheidung vom 05.09.2002 - 9 AZR 355/01 (https://dejure.org/2002,1148)
BAG, Entscheidung vom 05. September 2002 - 9 AZR 355/01 (https://dejure.org/2002,1148)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zusatzurlaub für "Minderbehinderte" im Saarland; Vereinbarkeit einer landesgesetzlichen Übergangsregelung über die Gewährung von Zusatzurlaub an minderbehinderter Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft mit dem Gleichheitsgrundsatz I.S.d. Art § Abs.1 des Grundgesetzes (GG) ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; Saarländisches Gesetz Nr. 186 betreffend die Regelung des Zusatzurlaubs für kriegs- und ... unfallbeschädigte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft; ; Saarländisches Gesetz Nr. 1436 zur Änderung des Gesetzes betreffend die Regelung des Zusatzurlaubs für kriegs- und unfallbeschädigte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Saarländisches Landesrecht; Verfassungsrecht - Zusatzurlaub für "Minderbehinderte" im Saarland

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zusatzurlaub für ?Minderbehinderte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zusatzurlaub für "Minderbehinderte" im Saarland

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zusatzurlaub für Minderbehinderte im Saarland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 102, 294
  • NZA 2003, 1400
  • BB 2003, 160
  • DB 2003, 888
  • DB 2003, 889
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 484/96

    Verfassungsgemäßheit des § 1 Abs. 2 des Saarländischen Gesetzes Nr. 186

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01
    a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 27. Mai 1997 (- 9 AZR 484/96 - AP Saarland ZusatzurlaubsG § 1 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Urlaub Nr. 12) ausführlich begründet, warum das Gesetz Nr. 186 weder zu unbestimmt war, noch gegen den Vorrang des Bundesrechts (Art. 31 GG) verstieß.

    Sie hat daher für den verfallenen Zusatzurlaub Ersatzurlaub zu gewähren (§ 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Abs. 2, § 249 Abs. 1 BGB aF; Senat 27. Mai 1997 - 9 AZR 484/96 - aaO).

  • BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 222/98

    Regelung über Zusatzurlaub für Leichtbehinderte in ZUrlG SL § 1 Abs 2 mit dem GG

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01
    Dies hat die Billigung des BVerfG gefunden (2. Kammer des Ersten Senats 12. März 1999 - 1 BvR 222/98 - nv.).

    Eine Nachwirkung - wie sie das BVerfG im Beschluß vom 12. März 1999 (- 1 BvR 222/98 -) für möglich hält - findet nicht statt.

  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 746/93

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01
    So hat das der Senat zum bundesgesetzlich geregelten Zusatzurlaub für Schwerbehinderte erkannt (Senat 21. Februar 1995 - 9 AZR 746/93 - AP SchwbG 1986 § 47 Nr. 8 = EzA SchwbG 1986 § 47 Nr. 5).
  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01
    Der Zusatzurlaub ist nur für die Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zu gewähren (vgl. dazu BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - nv.).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01
    Dafür kommt es im wesentlichen darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfG 6. März 2002 - 2 BvL 17/99 - DB 2002, 557 ff.).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01
    Bei der Ordnung von Massenerscheinung ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerfG 22. Mai 2001 - 1 BvL 4/96 - BVerfGE 103, 392).
  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 274/81

    Feststellungsklage - Einwirkungsklage

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01
    Eine solche Blankettverweisung ist rechtlich zulässig (BAG 9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 - BAGE 39, 138 und seitdem ständig).
  • LAG Saarland, 07.03.2001 - 1 Sa 131/99

    Gewährung von Zusatzurlaub für 'Leichtbehinderte' nach dem Saarländischen 'Gesetz

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 7. März 2001 - 1 Sa 131/99 - teilweise aufgehoben.
  • BVerfG, 24.09.1997 - 1 BvR 647/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit "Bergrecht-Ost"

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01
    Sie ist durch Bestandsschutzgründe gerechtfertigt (zum Bestandsschutz als Rechtfertigungsgrund vgl. BVerfG Erster Senat Erste Kammer 24. September 1997 - 1 BvR 1239/91 - EuGRZ 1998, 36 ff.).
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Klagen, mit denen der Arbeitgeber zur Gewährung einer bestimmten Anzahl von Urlaubstagen ab einem in der Zukunft liegenden, nicht näher genannten Zeitpunkt verurteilt werden soll, sind zulässig (ErfK/Gallner 14. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 31 unter Hinweis auf BAG 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - zu A I der Gründe, BAGE 102, 294; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 80 f. unter Hinweis auf BAG 25. November 1982 - 6 AZR 1254/79 - zu 4 der Gründe, BAGE 40, 379) .
  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 633/04

    Saarländisches Zusatzurlaubsgesetz - Auslegung "Privatwirtschaft

    Wegen einer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. September 2002 (- 9 AZR 355/01 - BAGE 102, 294), in dem die Verfassungsmäßigkeit des ZUrlG SL bejaht wurde, hat das Arbeitsgericht auf Antrag der Parteien am 11. Februar 2003 erneut das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

    Absicht des Gesetzgebers war es, "den Unterschied, der bisher mangels einer gesetzlichen Regelung zwischen den im öffentlichen Dienst Beschäftigten und dem in der Privatwirtschaft tätigen gleichen Personenkreis" bestand, zu beseitigen (vgl. Senat 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - BAGE 102, 294).

    - 9 AZR 355/01 - BAGE 102, 294 mit ausführlicher Begründung).

    Da diese förmliche Gleichstellung Voraussetzung für den Anspruch auf Zusatzurlaub nach dem ZUrlG SL ist (Senat 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - BAGE 102, 294; offen gelassen: 27. Mai 1997 - 9 AZR 484/96 - AP Saarland ZusatzurlaubsG Nr. 3 = EzA BGB § 611 Urlaub Nr. 12), erfüllte der Kläger die Anspruchsvoraussetzungen für den Zusatzurlaub erst ab dem 12. November 1998.

    Demnach hatte der Kläger den vollen Zusatzurlaubsanspruch im Jahre 1998 erworben (Senat 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - aaO).

    Die Beklagte hatte demnach für den verfallenen Zusatzurlaub des Klägers aus dem Jahre 1998 nach § 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB aF Ersatzurlaub zu gewähren (Senat 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - BAGE 102, 294).

  • LAG Saarland, 03.11.2004 - 2 Sa 32/04

    Zusatzurlaub für Beschäftigte eines kommunalen Energie- und

    Darauf komme es entscheidend an, wie sich aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. September 2002 in dem Verfahren 9 AZR 355/01, die auch das saarländische Gesetz betreffend die Regelung des Zusatzurlaubs für kriegs- und unfallbeschädigte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft zum Gegenstand habe, schließen lasse.

    Auf § 49 Absatz 1 Satz 1 des Bundesangestelltentarifvertrages in Verbindung mit der saarländischen Urlaubsverordnung für Beamte und Richter lässt sich der Anspruch des Klägers nicht mehr stützen, denn die in der saarländischen Urlaubsverordnung für Beamte und Richter enthaltenen Vorschriften über den Zusatzurlaub wurden mit Wirkung ab dem 1. Januar 1997 ersatzlos und ohne Übergangsregelung gestrichen (dazu und zur Rechtsentwicklung hinsichtlich des Zusatzurlaubs im Saarland im einzelnen: BAG, Urteil vom 5. September 2002, 9 AZR 355/01, BAGE 102, 294).

    In ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkte Angestellte im öffentlichen Dienst hatten damals vielmehr Anspruch auf Zusatzurlaub aufgrund besonderer Rechtsverordnungen der saarländischen Landesregierung (auch dazu im einzelnen BAG, Urteil vom 5. September 2002, 9 AZR 355/01, BAGE 102, 294).

    Aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ergibt sich, dass mit dem Gesetz die Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft hinsichtlich des Zusatzurlaubs den Beschäftigten im öffentlichen Dienst gleichgestellt werden sollten (auch dazu BAG, Urteil vom 5. September 2002, 9 AZR 355/01, BAGE 102, 294).

    Diese Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt, denn es gibt dafür einen einleuchtenden Grund (BAG, Urteil vom 5. September 2002, 9 AZR 355/01, BAGE 102, 294).

    Das vom Gesetzgeber vorgefundene Regelungssystem im öffentlichen Dienst ist anders als das in der Privatwirtschaft (zu all dem: BAG, Urteil vom 5. September 2002, 9 AZR 355/01, BAGE 102, 294).

    Es erscheint daher - in Anwendung der insoweit von dem Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 5. September 2002 (9 AZR 355/01, BAGE 102, 294) verwandten Kriterien - verfassungsrechtlich geboten, das Arbeitsverhältnis des Klägers, soweit es um die Frage des Zusatzurlaubs geht, nicht der Privatwirtschaft zuzuordnen, mit der Folge, dass das Gesetz betreffend die Regelung des Zusatzurlaubs für kriegs- und unfallbeschädigte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft auf das Arbeitsverhältnis des Klägers nicht anwendbar ist.

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 230/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

    Der Arbeitgeber hat als Schuldner die Konkretisierungsbefugnis bei der Erteilung des Urlaubs nach § 7 Abs. 1 BUrlG (ErfK/Dörner 9. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 30; so im Ergebnis auch BAG 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - BAGE 102, 294).
  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 708/08

    Ablösung landesbezirklicher Tarifverträge durch den TVöD/TVÜ-VKA; Zusatzurlaub

    Die Beklagte hat daher die mit Zeitablauf eingetretene Unmöglichkeit der Erfüllung des Urlaubsanspruchs zu vertreten und für den verfallenen Zusatzurlaub Ersatzurlaub zu gewähren (§ 275 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 249 Abs. 1 BGB; BAG 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - BAGE 102, 294; 15. November 2005 - 9 AZR 633/04 - Rn. 39, EzBAT BAT § 49 Nr. 16) .
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 877/13

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Klagen, mit denen der Arbeitgeber zur Gewährung einer bestimmten Anzahl von Urlaubstagen ab einem in der Zukunft liegenden, nicht näher genannten Zeitpunkt verurteilt werden soll, sind zulässig (ErfK/Gallner 14. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 31 unter Hinweis auf BAG 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - zu A I der Gründe, BAGE 102, 294; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 80 f. unter Hinweis auf BAG 25. November 1982 - 6 AZR 1254/79 - zu 4 der Gründe, BAGE 40, 379) .
  • LAG Köln, 30.08.2013 - 4 Sa 427/13

    Unerfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit

    Der genaue Zeitraum der Urlaubsbewilligung kann im Vollsteckungsverfahren festgelegt werden (vgl. BAG 05.09.2002 - 9 AZR 355/01).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 320/17

    Verkehrsgewerbe - Arbeitszeit - Dienstplangestaltung - Urlaubsanspruch -

    Klagen, mit denen der Arbeitgeber zur Gewährung einer bestimmten Anzahl von Urlaubstagen ab einem in der Zukunft liegenden, nicht näher genannten Zeitpunkt verurteilt werden soll, sind zulässig (BAG 18. März 2014 - 9 AZR 877/13 - Rn. 11; 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - Rn. 10, jeweils zitiert nach juris; ErfK/Gallner 18. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 31) .

    Der Antrag ist nach dem offensichtlichen Begehren der Klägerin einschränkend dahingehend zu verstehen, dass die Feststellung ausschließlich für die Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses begehrt wird (vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - aaO).

  • LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 255/12

    Kein Urlaub während Arbeitsunfähigkeit

    Es bestehen auch keine vollstreckungsrechtlichen Bedenken, weil der genaue Zeitraum der Urlaubsbewilligung im Vollstreckungsverfahren festgelegt werden kann (vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - BAGE 102, 94; ErfK/Gallner § 7 BUrlG Rn. 31; Anwaltskommentar Arbeitsrecht/Düwell § 7 BUrlG Rn. 162 f.) .
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2006 - 12 Sa 175/06

    Verteilung der Arbeitszeitverringerung auf Arbeits- und Freizeitphasen?

    Bei der Ordnung von Massenerscheinung ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerfG, Beschluss vom 04.04.2001, ZTR 2001, 380, BAG, Urteil vom 05.09.2002, 9 AZR 355/01, ZTR 2003, 150).
  • LAG München, 21.10.2005 - 10 Sa 1077/04

    Betriebliche Übung in der betrieblichen Altersversorgung;

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 559/01

    Altersteilzeitanspruch sächsischer Grundschullehrer; gesetzliche Vertretung des

  • LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10

    Urlaubsgewährung bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Schadensersatzklage wegen

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 232/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 66/07

    Zur Berechnung der Zeitspanne bei Schichtarbeit - TVöD

  • LAG München, 16.11.2005 - 10 Sa 455/05

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf einen Firmentarifvertrag in der jeweils

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2002 - 12 Sa 1086/02

    Teilnichtigkeit der Ablösung des BAT (§ 40 S. 1) durch den TV-V

  • ArbG Freiburg, 20.11.2007 - 5 Ca 369/07

    Bemessung von Zeitspannen bei Schichtdiensten

Redaktioneller Hinweis

  • Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil nicht zur Entscheidung angenommen.

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