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   BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04   

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BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04 (https://dejure.org/2005,400)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2005 - 9 AZR 409/04 (https://dejure.org/2005,400)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 (https://dejure.org/2005,400)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Verringerung seiner wöchentlichen Arbeitszeit; Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG); Entgegenstehen von betrieblichen Gründen; Einwilligung in eine Klageänderung durch ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitszeitverringerung - betriebliche Gründe sowie unverhältnismäßige zusätzliche Kosten die dagegen sprechen

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Teilzeitbeschäftigung im Aussendienst

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    TzBfG § 8; ; ZPO § 253; ; ZPO § 264; ; ZPO § 267; ; ZPO § 269; ; ZPO § 894

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 8; ZPO § 253 § 264 § 267 § 269 § 894
    Bestimmtheitserfordernis bei Klageantrag zum Teilzeitanspruch - entgegenstehende betriebliche Gründe bei Einstellung einer Ersatzkraft - Unzumutbarkeit zusätzlicher Fortbildungskosten bei Tätigkeit im Außendienst mit Akquisition - keine Entkräftung durch Zusage ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Verringerung der Arbeitszeit (hier: Außendienstmitarbeiter) ? Ablehnung des Anspruchs aus betrieblichen Gründen ? Prüfung des Gewichts der Gründe anhand einer dreistufigen Prüfungsfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Erfolglose Klage auf Verringerung der Wochenarbeitszeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verringerung der Wochenarbeitszeit - Unverhältnismäßige Kosten - Ersatzeinstellung

  • heuking.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Verringerung der Wochenarbeitszeit - Unverhältnismäßige Kosten durch Einstellung einer Ersatzkraft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verringerung der Wochenarbeitszeit - Unverhältnismäßige Kosten - Ersatzeinstellung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verringerung der Wochenarbeitszeit - Unverhältnismäßige Kosten - Ersatzeinstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 115, 136
  • ZIP 2006, 256
  • MDR 2006, 580
  • NZA 2006, 316
  • BB 2006, 1169
  • DB 2006, 105
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03

    Teilzeitanspruch - Verteilung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04
    Wenn sich das Berufungsgericht mit der Zulässigkeit der Klageänderung nicht auseinander setzt, weil es die Klage aus anderen Gründen abgewiesen hat, kann das Revisionsgericht die unterbliebene Prüfung nachholen (Senat 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 9 = EzA TzBfG § 8 Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Das Bestimmtheitserfordernis gebietet jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer den Zeitpunkt benennt, zu dem die erstrebte Vertragsänderung wirksam wird (Senat 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 9 = EzA TzBfG § 8 Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN).

    Seine Entscheidung ist daher nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt und ob die entscheidungserheblichen Umstände des Einzelfalles hinreichend berücksichtigt sind (Senat 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 9 = EzA TzBfG § 8 Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Hierzu zählen im Allgemeinen zusätzliche Kosten, die mit der Personalverwaltung zusammenhängen oder die durch die Einarbeitung einer Ersatzkraft anfallen (BAG 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 9 = EzA TzBfG § 8 Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 665/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04
    Es genügt, dass der Arbeitgeber rational nachvollziehbare Gründe hat (Senat 30. September 2003 - 9 AZR 665/02 - BAGE 108, 47).

    Ob hinreichend gewichtige betriebliche Gründe zur Ablehnung berechtigen, ist gerichtlich zu prüfen (Senat 30. September 2003 - 9 AZR 665/02 - aaO), wobei maßgeblich für das Vorliegen betrieblicher Gründe der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunsches durch den Arbeitgeber ist (Senat 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 - BAGE 110, 232).

  • BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 16/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04
    a) Jeder Arbeitnehmer hat, soweit die allgemeinen Voraussetzungen des § 8 TzBfG vorliegen und der Arbeitgeber seine Ablehnung nicht auf entgegenstehende betriebliche Gründe (§ 8 Abs. 4 Satz 1 und 2 TzBfG) stützt, nach § 8 Abs. 1 TzBfG Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit (Senat 9. Dezember 2003 - 9 AZR 16/03 - BAGE 109, 81).

    Der Arbeitgeber kann die Ablehnung nicht allein mit einer abweichenden unternehmerischen Vorstellung von der "richtigen" Arbeitszeitverteilung begründen (Senat 9. Dezember 2003 - 9 AZR 16/03 - BAGE 109, 81).

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04
    Dies verstößt nicht gegen das Bestimmtheitserfordernis des Klageantrags nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (Senat 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 - BAGE 110, 232).

    Ob hinreichend gewichtige betriebliche Gründe zur Ablehnung berechtigen, ist gerichtlich zu prüfen (Senat 30. September 2003 - 9 AZR 665/02 - aaO), wobei maßgeblich für das Vorliegen betrieblicher Gründe der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunsches durch den Arbeitgeber ist (Senat 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 - BAGE 110, 232).

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04
    Die Gründe müssen jedoch hinreichend gewichtig sein (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - BAGE 108, 103).
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04
    Dazu gehört auch die Entscheidung über die Kapazität an Arbeitskräften sowie an Arbeitszeit und wie diese Kapazität - vorliegend auf die einzelnen Gebiete, die von den Pharmareferenten zu betreuen sind - verteilt werden soll (BAG 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 -BAGE 85, 358).
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04
    b) Diese Prüfung erfolgt nach der Rechtsprechung des Senats anhand folgender dreistufiger Prüfungsfolge (so zuletzt 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 11 = EzA TzBfG § 8 Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04
    Das Verlangen des Arbeitnehmers auf Verringerung und Neuverteilung seiner Arbeitszeit löst nach § 8 Abs. 3 TzBfG eine Verhandlungsobliegenheit des Arbeitgebers aus (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - BAGE 105, 133).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04
    Da eine Willenserklärung nach § 894 ZPO mit Rechtskraft der Entscheidung als abgegeben gilt, wird die Zustimmungserklärung des Arbeitgebers zu dem Zeitpunkt fingiert, zu dem ein rechtskräftiges Urteil vorliegt (vgl. BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04
    Der ursprüngliche Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit, verbunden mit dem Antrag auf eine Neuverteilung derselben, stellte einen einheitlichen Klageantrag dar (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - BAGE 105, 107, 113).
  • BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 291/60

    Gewerkschaft - Angehörigkeit des Richters - Prozeß des DGB - Schadenersatz in

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92

    Zulage bei Heimerziehung

  • RG, 25.03.1924 - III 349/23

    Zurücknahme der Klage

  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.2004 - 4 Sa 50/03

    Teilzeitanspruch eines Pharmareferenten im Außendienst

  • BAG, 25.09.1987 - 7 AZR 315/86

    Vorrang der SR 2y BAT vor Art 1 § 1 BeschFG 1985

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 272/01

    Zwangsteilzeit

  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilungswunsch

    Mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung des Beklagten zu 2) nach § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO als erteilt (Senat 16. Oktober 2007 - 9 AZR 239/07 - Rn. 10, AP TzBfG § 8 Nr. 23 = EzA TzBfG § 8 Nr. 19; vgl. 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - BAGE 115, 136, zu III der Gründe; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu A I 1 der Gründe; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - BAGE 108, 103, zu B I der Gründe).

    Hat sich das Berufungsgericht mit der Zulässigkeit der Klageänderung nicht auseinandergesetzt, kann das Revisionsgericht die unterbliebene Prüfung nachholen (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - BAGE 115, 136, zu I der Gründe; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu A II 1 der Gründe; BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, zu A 1 der Gründe).

  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 313/07

    Teilzeitverlangen - freiwillige Betriebsvereinbarung im Geltungsbereich des § 117

    Eine Klagebeschränkung ist zulässig, wenn der neue Antrag auf festgestelltes oder unstreitiges tatsächliches Vorbringen gestützt wird (für die st. Rspr. Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - BAGE 115, 136, zu II der Gründe).

    Darunter fällt auch die Entscheidung über die erforderliche Kapazität an Arbeitskräften und Arbeitszeit (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - BAGE 115, 136, zu IV 4 c der Gründe).

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 239/07

    Arbeitszeitverringerung - Bestimmtes Verringerungsverlangen - Konkretisierung

    Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung der Beklagten nach § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO als erteilt (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - Rn. 30, BAGE 115, 136; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - Rn. 15, BAGE 113, 11).

    Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber, die hier mit Schreiben vom 14. Dezember 2004 erfolgte (vgl. zB Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - Rn. 40, BAGE 115, 136).

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06

    Verringerungsanspruch - Arbeitszeit

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender Gründe liegt beim Arbeitgeber (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - Rn. 42, BAGE 115, 136; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - Rn. 32, BAGE 113, 11; 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - Rn. 69, BAGE 105, 107; zustimmend: Kohte/Doll jurisPR-ArbR 17/2004 Anm. 1).
  • ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20

    Zum Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit nach § 9a Abs. 1

    Hierzu zählen im Allgemeinen zusätzliche Kosten, die mit der Personalverwaltung zusammenhängen oder die durch die Einarbeitung einer Ersatzkraft anfallen (BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - Rn. 57, BAGE 115, 136 zu § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG) .
  • LAG Hamburg, 04.09.2006 - 4 Sa 41/06

    Einstweilige Verfügung hinsichtlich Teilzeitanspruch

    Jeder Arbeitnehmer hat, soweit die allgemeinen Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 und 7 TzBfG vorliegen und der Arbeitgeber seine Ablehnung nicht auf entgegenstehende betriebliche Gründe stützt, nach § 8 Abs. 1 TzBfG Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit (BAG 21.06.2005 - 9 AZR 409/04 - AP Nr. 14 zu § 8 TzBfG).Unstreitig hat die Verfügungsklägerin rechtzeitig einen wirksamen Antrag auf Verringerung ihrer Arbeitszeit i. S. des § 8 Abs. 2 TzBfG gestellt.

    Nach dem Wortlaut der Bestimmungen müssen die der Arbeitszeitverringerung entgegenstehenden betrieblichen Gründe zwar nicht dringend sein, jedoch hinreichend gewichtig (BAG 21.06.2005 - 9 AZR 409/04 - AP Nr. 14 zu 8 TzBfG).

    Aus § 8 Abs. 1 Satz 2 TzBfG folgt, dass die wunschgemäße Verringerung der Arbeitszeit mit wesentlichen Nachteilen verbunden sein muss, um den Arbeitgeber zur Ablehnung der Arbeitszeitverkürzung zu berechtigen; die im Gesetz beispielhaft aufgeführten betrieblichen Gründe müssen wesentlich beeinträchtigt sein (BAG 21.06.2005 - 9 AZR 409/04 - AP Nr. 14 zu 8 TzBfG).

    Ob in diesem Sinne hinreichend gewichtige betriebliche Gründe dem Verlangen nach Verringerung der Arbeitszeit entgegenstehen, ist nach der Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts anhand einer dreistufigen Prüfungsfolge vorzunehmen (BAG 21.06.2005 - 9 AZR 409/04 - AP Nr. 14 zu 8 TzBfG).

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08

    Arbeitszeit - Verringerung

    Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - zu IV 4 a der Gründe, BAGE 115, 136).
  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 36/07

    Verringerungsverlangen - tarifliche Härtefallregelung

    Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber, die hier mit Schreiben vom 7. März 2005 erfolgte (zB Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - BAGE 115, 136, zu IV 4 a der Gründe).
  • LAG Hessen, 09.09.2016 - 14 Sa 579/15

    Verringerung der Arbeitszeit; Dienstwagen; Außendienst; unverhältnismäßige

    Dazu gehört auch die Entscheidung über die Kapazität an Arbeitskräften sowie an Arbeitszeit und darüber, wie diese Kapazität verteilt werden soll (BAG 21. Juni 2005 -9 AZR 409/04 - BAGE 115, 136; BAG 24. April 1997 -2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358).

    Der Arbeitgeber ist damit frei bei der Festlegung des Kontingents an Arbeitsstunden, die er für die Erreichung seiner unternehmerischen Ziele für erforderlich hält (BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - a.a.O.).

    Im Bereich der Akquisetätigkeit gehört dazu die Entscheidung über den zeitlichen Umfang des Außendienstes (BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - a.a.O.) Gleiches gilt für die Frage, zu welchen Tageszeiten Kunden der Beklagten Besuche eines Außendienstmitarbeiters verlangen können und ob die Beklagte ihre Schulungen ganztags oder halbtags durchführt.

    Offensichtliche Diskrepanz in diesem Bereich führt zur Unzumutbarkeit (BAG 21. Juni 2005- 9 AZR 409/04 - BAGE 115, 136).

  • LAG Hamm, 31.07.2009 - 19 Sa 433/09

    § 8 TzBfG - Diätassistentin

    Denn der Arbeitgeber kann auf die Einhaltung der Frist des § 8 Abs. 6 TzBfG verzichten (LAG Baden-Württemberg vom 09.06.2004 - 4 Sa 50/03 Rdnr. 35f, offengelassen vom BAG in seiner Entscheidung vom 21.06.2005 - 9 AZR 409/04).

    Hierzu zählen grundsätzlich auch die für die Einarbeitung einer Ersatzkraft anfallenden Kosten (BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 409/04; diesem folgend: Rohlfs, Kommentar zum TzBfG, § 8 Rdnr. 36; Meinel/Heyn/Herms, Kommentar zum TzBfG, § 8 Rdnr. 71, ErfK/Preis, § 8 TzBfG Rdnr. 31).

    Eine unverhältnismäßiger Fortbildungsaufwand ist vom Bundesarbeitsgericht bei 142, 5 Schulungsstunden im Verhältnis zu 345 Stunden Arbeitszeit angenommen worden (BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 409/04).

    Sofern die Beklagte vorträgt, dass für eine neue Kraft mindestens sechs Wochen Einarbeitungszeit zu veranschlagen sind, ist dies dem Arbeitgeber ebenfalls zumutbar (BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 409/04).

  • BAG, 05.06.2019 - 10 AZR 100/18

    Beschränkung des Klageantrags in der Revisionsinstanz

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

  • LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 848/13

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

  • LAG Köln, 08.08.2012 - 9 Sa 86/12

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

  • LAG Hamm, 29.01.2020 - 6 Sa 1081/19

    Teilzeitanspruch, "Blockteilzeit"

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 685/08

    Lehrerpersonalkonzept - nachträgliche Teilnahme

  • LAG Düsseldorf, 01.02.2006 - 12 Sa 1603/05

    Arbeitszeitverringerungsanspruch, Heimerzieherin

  • LAG Düsseldorf, 17.05.2006 - 12 Sa 175/06

    Verteilung der Arbeitszeitverringerung auf Arbeits- und Freizeitphasen?

  • LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 909/13

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2006 - 12 Sa 1765/03

    Erledigung der Hauptsache - Kostenentscheidung

  • LAG Hamm, 01.08.2013 - 17 Sa 185/13

    Zustimmung zur Reduzierung der Arbeitszeit

  • LAG Köln, 15.04.2010 - 13 Sa 1423/09

    Teilzeitantrag während der Elternzeit; unbegründete Klage bei fehlender

  • LAG Köln, 15.03.2006 - 3 Sa 1593/05

    Teilzeit, Schichtarbeit, Schwerbehinderung

  • LAG Hessen, 05.02.2007 - 17 Sa 1224/06

    Zur Unzulässigkeit einer lediglich befristete Arbeitszeitreduzierung zulassenden

  • ArbG Siegburg, 20.12.2011 - 5 Ca 1536/11

    Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2011 - 11 Sa 360/11

    Teilzeitbegehren einer Flugbegleiterin

  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Durchführung

  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 52/07

    Verringerungsverlangen; tarifliche Härtefallregelung

  • LAG Thüringen, 05.09.2013 - 6 Sa 361/12

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Disposition über das Arbeitsverhältnis mit

  • LAG München, 05.03.2008 - 11 Sa 981/07

    Teilzeitbegehren

  • LAG Hessen, 20.10.2014 - 17 Sa 199/14

    Begründetheit eines Teilzeitbegehrens

  • ArbG Hamburg, 17.11.2017 - 1 Ca 44/17

    Teilzeitbeschäftigung wegen laufender Elternzeit

  • ArbG Köln, 13.12.2018 - 10 Ca 5194/18

    Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit

  • ArbG Köln, 13.12.2018 - 10 Ca 5196/18
  • ArbG Köln, 13.12.2018 - 10 Ca 5195/18
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