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   BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 429/15   

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BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 429/15 (https://dejure.org/2016,29797)
BAG, Entscheidung vom 20.09.2016 - 9 AZR 429/15 (https://dejure.org/2016,29797)
BAG, Entscheidung vom 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 (https://dejure.org/2016,29797)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 7 Abs 1 EGRL 88/2003, § 1 BUrlG, § 3 Abs 1 BUrlG, § 11 Abs 1 BUrlG, § 13 Abs 1 BUrlG
    Urlaubsentgelt nach dem TV-Ärzte/VKA

  • IWW

    § 1 BUrlG, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § ... 13 Abs. 1 BUrlG, §§ 1, 2, § 3 Abs. 1 BUrlG, § 11 Abs. 1 BUrlG, 3 BUrlG, § 11 BUrlG, 3, 13 BUrlG, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Tarifnormen; Bezahlter Jahresurlaub in der Rechtsprechung des EuGH zur Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG; Abweichungen vom BUrlG durch Tarifregelungen; Urlaubsgeldberechnung bei tatsächlicher Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft

  • bag-urteil.com

    Urlaubsentgelt nach dem TV-Ärzte/VKA

  • Betriebs-Berater

    Urlaubsentgelt nach dem TV-Ärzte/VKA

  • rewis.io

    Urlaubsentgelt nach dem TV-Ärzte/VKA

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung von Tarifnormen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsentgelt für Krankenhausärzte - und die geleistete Rufbereitschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaubsentgelt nach dem TV-Ärzte/VKA - Rufbereitschaft - Referenzentgelt gemäß § 22 TV-Ärzte/VKA

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung von Einsatzzeiten der Rufbereitschaft bei Urlaubsgeld

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung, 20.09.2016)

    Marburger Bund erstreitet Grundsatzurteil zum Urlaubsentgelt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überstundenvergütungen sind auch beim Urlaubsentgelt zu berücksichtigen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 27.09.2016)

    Urlaubsentgelt: Rufbereitschaft zählt mit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 76
  • BB 2016, 3060
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 22.05.2014 - C-539/12

    Das Arbeitsentgelt, das Verkaufsberatern hinsichtlich des Jahresurlaubs gezahlt

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 429/15
    Der Arbeitnehmer muss für diese Ruhezeit das gewöhnliche Arbeitsentgelt erhalten (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 16; 15. September 2011 - C-155/10 - [Williams ua.] Rn. 19, Slg. 2011, I-8409; 16. März 2006 - C-131/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 50, Slg. 2006, I-2531) .

    Durch das Erfordernis der Zahlung des Urlaubsentgelts soll der Arbeitnehmer während des Jahresurlaubs in eine Lage versetzt werden, die in Bezug auf das Entgelt mit den Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar ist (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 17 mwN) .

    Dabei muss jede Unannehmlichkeit, die untrennbar mit der Erfüllung der dem Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben verbunden ist und durch einen in die Berechnung des Gesamtentgelts des Arbeitnehmers eingehenden Geldbetrag abgegolten wird, zwingend Teil des Betrags sein, auf den der Arbeitnehmer während seines Jahresurlaubs Anspruch hat (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 29) .

    Demgegenüber können Entgeltbestandteile, die ausschließlich gelegentlich anfallende Kosten oder Nebenkosten decken sollen, die bei der Erfüllung der dem Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben entstehen, unberücksichtigt bleiben (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 31) .

  • BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 465/11

    Urlaubsabgeltung im Baugewerbe - Passivlegitimation

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 429/15
    Die Tarifvertragsparteien können jedoch jede Berechnungsmethode wählen, die geeignet ist, ein Urlaubsentgelt sicherzustellen, wie es der Arbeitnehmer bei Weiterarbeit ohne Freistellung voraussichtlich hätte erwarten können (BAG 15. Januar 2013 - 9 AZR 465/11 - Rn. 20; 21. September 2010 - 9 AZR 510/09 - Rn. 19, BAGE 135, 301) .

    Nicht einzubeziehen in diesen abstrakten Günstigkeitsvergleich sind über das BUrlG hinaus gewährte zusätzliche Leistungen, wie zB ein zusätzliches Urlaubsgeld oder eine die Mindestdauer überschießende Anzahl von Urlaubstagen (BAG 15. Januar 2013 - 9 AZR 465/11 - aaO; 15. Dezember 2009 - 9 AZR 887/08 - Rn. 16) .

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 714/10

    Urlaubsgutschrift auf Arbeitszeitkonto - 24/24-Stunden-Schichtsystem

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 429/15
    Die Vorschrift erhält für die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs den Anspruch auf Vergütung der infolge des Urlaubs ausfallenden Arbeitszeit aufrecht (BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 714/10 - Rn. 17 mwN) .

    Die Berücksichtigung der tatsächlich ausfallenden Arbeitsstunden ist dem Arbeitnehmer nach §§ 1, 3, 13 BUrlG garantiert (BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 714/10 - aaO mwN) .

  • EuGH, 15.09.2011 - C-155/10

    Das Entgelt, das den Linienpiloten während ihres Jahresurlaubs gezahlt wird, muss

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 429/15
    Der Arbeitnehmer muss für diese Ruhezeit das gewöhnliche Arbeitsentgelt erhalten (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 16; 15. September 2011 - C-155/10 - [Williams ua.] Rn. 19, Slg. 2011, I-8409; 16. März 2006 - C-131/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 50, Slg. 2006, I-2531) .
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 429/15
    Lässt eine Tarifnorm eine Auslegung zu, die zu einem mit höherrangigem Recht zu vereinbarenden Ergebnis führt, ist sie in diesem Sinne anzuwenden (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 144, 263) .
  • LAG Niedersachsen, 18.06.2015 - 4 Sa 74/15

    Berechnung des Referenzentgelts eines Oberarztes unter Berücksichtigung des für

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 429/15
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Juni 2015 - 4 Sa 74/15 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 97/12

    Berechnung der Entgeltfortzahlung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 429/15
    Entgegen der Auffassung der Revision kann dahinstehen, ob das für Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme während einer Rufbereitschaft zustehende Entgelt entsprechend der Auffassung des Landesarbeitsgerichts bereits nach den allgemeinen Grundsätzen für die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags (vgl. hierzu BAG 13. Januar 2016 - 10 AZR 42/15 - Rn. 15 mwN) in das Referenzentgelt gemäß § 22 TV-Ärzte/VKA einzubeziehen ist (dagegen BAG 10. April 2013 - 5 AZR 97/12 - Rn. 15, BAGE 145, 1 [zu § 21 TV-L, nach dessen Wortlaut aus dem Referenzentgelt das zusätzlich gezahlte Entgelt für Überstunden und Mehrarbeit, mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Mehrarbeits- oder Überstunden sowie etwaiger Überstundenpauschalen, ausgenommen ist]) .
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 429/15
    § 1 BUrlG entspricht insoweit der Regelung in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Arbeitszeitrichtlinie) und ist damit einer unionsrechtskonformen Auslegung zugänglich (BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 21 mwN, BAGE 150, 355) .
  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 510/09

    Arbeitnehmerüberlassung - Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 429/15
    Die Tarifvertragsparteien können jedoch jede Berechnungsmethode wählen, die geeignet ist, ein Urlaubsentgelt sicherzustellen, wie es der Arbeitnehmer bei Weiterarbeit ohne Freistellung voraussichtlich hätte erwarten können (BAG 15. Januar 2013 - 9 AZR 465/11 - Rn. 20; 21. September 2010 - 9 AZR 510/09 - Rn. 19, BAGE 135, 301) .
  • EuGH, 16.03.2006 - C-131/04

    EIN IN DEN STUNDEN- ODER TAGESLOHN EINBEZOGENES ENTGELT FÜR DEN JAHRESURLAUB

    Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 429/15
    Der Arbeitnehmer muss für diese Ruhezeit das gewöhnliche Arbeitsentgelt erhalten (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 16; 15. September 2011 - C-155/10 - [Williams ua.] Rn. 19, Slg. 2011, I-8409; 16. März 2006 - C-131/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 50, Slg. 2006, I-2531) .
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 887/08

    Urlaubsentgelt - Prämien - zusätzliches Urlaubsgeld

  • BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 42/15

    Sonderzahlung - Berechnung des Monatsverdienstes - Alterssicherung

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 481/18

    Altersteilzeit im Blockmodell - Urlaub für die Freistellungsphase

    Durch die im Blockmodell entsprechend den Vorgaben in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ATZG verstetigte Zahlung des Arbeitsentgelts während der Gesamtlaufzeit der Altersteilzeit wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer für den Urlaub in der Arbeitsphase ein Urlaubsentgelt erhält, das entsprechend § 1 BUrlG der Vergütung entspricht, die er im Falle geleisteter Arbeit erhalten hätte (vgl. hierzu EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 16; 15. September 2011 - C-155/10 - [Williams ua.] Rn. 19; 16. März 2006 - C-131/04 und C-257/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 50; BAG 18. September 2018 - 9 AZR 159/18 - Rn. 28; 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 19) .
  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 11/17

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    § 1 BUrlG erhält für die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs den Anspruch auf Vergütung der infolge des Urlaubs ausfallenden Arbeitszeit aufrecht, sog. Zeitfaktor (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 23) .

    Die in § 1 BUrlG begründete Verpflichtung des Arbeitgebers, grundsätzlich alle infolge der Arbeitsbefreiung ausfallenden Arbeitsstunden zu vergüten, hat weder in § 11 Abs. 1 BUrlG noch an anderer Stelle im Bundesurlaubsgesetz eine einschränkende Regelung erfahren (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 23) .

    Es muss jede Unannehmlichkeit, die untrennbar mit der Erfüllung der dem Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben verbunden ist und durch einen in die Berechnung des Gesamtentgelts des Arbeitnehmers eingehenden Geldbetrag abgegolten wird, zwingend Teil des Betrags sein, auf den der Arbeitnehmer während seines Jahresurlaubs Anspruch hat (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 29; BAG 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 19) .

  • BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 349/18

    Aufrechnung - Pfändungsverbot - Urlaubsentgelt - Erhöhung der Arbeitszeit

    Die Tarifvertragsparteien können jedoch jede Berechnungsmethode wählen, die geeignet ist, ein Urlaubsentgelt sicherzustellen, wie es der Arbeitnehmer bei Weiterarbeit ohne Freistellung voraussichtlich hätte erwarten können (vgl. hierzu im Einzelnen BAG 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 22 mwN) .

    Die Berücksichtigung der tatsächlich ausfallenden Arbeitsstunden ist dem Arbeitnehmer nach §§ 1, 3, 13 BUrlG garantiert (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 23 mwN) .

  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 376/20

    Berechnung des Urlaubsentgelts - variable erfolgsabhängige Vergütung

    § 1 BUrlG erhält für die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs den Anspruch auf Vergütung der infolge des Urlaubs ausfallenden Arbeitszeit aufrecht, sog. Zeitfaktor (st. Rspr. vgl. BAG 20. November 2018 - 9 AZR 349/18 - Rn. 31; 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 23) .

    Durch das Erfordernis der Zahlung des Urlaubsentgelts soll der Arbeitnehmer während des Jahresurlaubs in eine Lage versetzt werden, die in Bezug auf das Entgelt mit den Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar ist (EuGH 13. Dezember 2018 - C-385/17 - [Hein] Rn. 32 ff.; 29. November 2017 - C-214/16 - [King] Rn. 35 mwN; 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 17 mwN; 16. März 2006 - C-131/04 ua. - [Robinson-Steele ua.] Rn. 58; vgl. hierzu auch BAG 17. Juni 2020 - 10 AZR 210/19 (A) - Rn. 49 ff., BAGE 171, 114; 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 19 mwN) .

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19

    Urlaubsanspruch - Altersteilzeit - Freistellungsphase

    Durch die im Blockmodell entsprechend den Vorgaben in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ATZG verstetigte Zahlung des Arbeitsentgelts während der Gesamtlaufzeit der Altersteilzeit wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer für den Urlaub in der Arbeitsphase ein Urlaubsentgelt erhält, das entsprechend § 1 BUrlG der Vergütung entspricht, die er im Falle geleisteter Arbeit erhalten hätte (vgl. hierzu EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 16; 15. September 2011 - C-155/10 - [Williams ua.] Rn. 19; 16. März 2006 - C-131/04 und C-257/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 50; BAG 18. September 2018 - 9 AZR 159/18 - Rn. 28; 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 19) .
  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 98/19

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten

    Ausgehend von dem in § 11 BUrlG geregelten Referenzprinzip (vgl. BAG 21. September 2010 - 9 AZR 510/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 135, 301) ist als Geldfaktor für die Ermittlung der Höhe des Anspruchs - entgegen der Berechnung des Klägers - nicht auf seinen Durchschnittsverdienst in den letzten drei Abrechnungsmonaten abzustellen, sondern auf den durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Kläger in den letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses - unter Außerachtlassung anderweitigen Verdienstes (vgl. BAG 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I 3 b aa der Gründe) - beanspruchen konnte (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12 - Rn. 13; zur Bemessung des gewöhnlichen Arbeitsentgelts vgl. BAG 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 16.02.2021 - 9 AS 1/21

    Insolvenz - geldwerte Urlaubsansprüche - Rangzuordnung

    Anderenfalls wird er während des Urlaubs nicht in die Lage versetzt, die in Bezug auf das Entgelt mit den Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar ist (EuGH 13. Dezember 2018 - C-385/17 - [Hein] Rn. 32 ff.; 29. November 2017 - C-214/16 - [King] Rn. 35 mwN; 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 17 mwN; 16. März 2006 - C-131/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 58; vgl. hierzu auch BAG 17. Juni 2020 - 10 AZR 210/19 (A) - Rn. 49 ff.; 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 12; 22. Oktober 2019 - 9 AZR 98/19 - Rn. 29 ; 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 19 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 11.04.2018 - 2 Sa 1072/17

    Höhe des Urlaubsentgelts eines Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit bei

    Tarifverträge dürfen die aus § 1 BUrlG folgende Entgeltfortzahlungspflicht nicht durch eine von § 11 Abs. 1 BUrlG abweichende Berechnung der weiterzuzahlenden Vergütung mindern (BAG, 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 22).

    Dabei muss jede Unannehmlichkeit, die untrennbar mit der Erfüllung der dem Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben verbunden ist und durch einen in die Berechnung des Gesamtentgelts des Arbeitnehmers eingehenden Geldbetrag abgegolten wird, zwingend Teil des Betrages sein, auf den der Arbeitnehmer während seines Jahresurlaubs Anspruch hat (EuGH, 22. Mai 2014 - C 539/12 - Lock - Rn. 29; BAG, 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 19).

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 613/16

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    § 1 BUrlG erhält für die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs den Anspruch auf Vergütung der infolge des Urlaubs ausfallenden Arbeitszeit aufrecht, sog. Zeitfaktor (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 23) .

    Die in § 1 BUrlG begründete Verpflichtung des Arbeitgebers, grundsätzlich alle infolge der Arbeitsbefreiung ausfallenden Arbeitsstunden zu vergüten, hat weder in § 11 Abs. 1 BUrlG noch an anderer Stelle im Bundesurlaubsgesetz eine einschränkende Regelung erfahren (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 23) .

    Es muss jede Unannehmlichkeit, die untrennbar mit der Erfüllung der dem Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben verbunden ist und durch einen in die Berechnung des Gesamtentgelts des Arbeitnehmers eingehenden Geldbetrag abgegolten wird, zwingend Teil des Betrags sein, auf den der Arbeitnehmer während seines Jahresurlaubs Anspruch hat (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 29; BAG 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 19) .

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

    Lässt eine Tarifnorm eine Auslegung zu, die zu einem mit höherrangigem Recht zu vereinbarenden Ergebnis führt, ist sie in diesem Sinne anzuwenden (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 429/16

    Rufbereitschaft - Entgeltfortzahlung - § 22 TV-Ärzte/VKA

  • LAG Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 10 Sa 23/23

    Urlaub - Verfall - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Betriebsferien

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16

    Gesetzlicher Mindestlohn - Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2020 - 6 Sa 208/19

    Berechnung des Urlaubsentgelts - Tarifvertrag - Referenzzeitraum

  • LAG München, 23.03.2023 - 3 Sa 497/22

    Gesetzlicher Urlaub, Übertragung

  • BAG, 27.10.2020 - 9 AZR 630/19

    Urlaubsentgelt nach § 21 Satz 2 TV-Ärzte - Elternzeit im Bezugszeitraum

  • BAG, 17.10.2023 - 9 AZR 39/23

    Tarifvertragsauslegung - Urlaubstarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen im

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 596/17

    Jahressonderzuwendung nach § 3 Nr. 1 des Tarifvertrags über die Zah-lung einer

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 342/17

    Kalendertägliche Gewährung des Erholungsurlaubs und Berechnung der Pauschale bei

  • LAG Niedersachsen, 28.08.2019 - 14 Sa 1009/18

    Unionsrechtskonforme Auslegung der Urlaubsentgeltregelung des § 21 TV-Ärzte;

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 340/17

    Kalendertägliche Berechnung einer Pauschale zu den Krankenbezügen nach Maßgabe

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2020 - 6 Sa 361/19

    Baugewerbe - (Nicht-) Ausübung des Kürzungsrechts nach § 17 Abs. 1 BEEG -

  • LAG Nürnberg, 18.02.2020 - 7 Sa 202/19

    Tarifauslegung - Vergütung -Heiligabend - Filmtheater

  • LAG Sachsen, 19.10.2023 - 2 Sa 336/21

    Berechnung des Urlaubsentgelts abweichend vom Referenzprinzip des § 11 Abs. 1

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