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   BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97   

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https://dejure.org/1998,348
BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97 (https://dejure.org/1998,348)
BAG, Entscheidung vom 09.06.1998 - 9 AZR 43/97 (https://dejure.org/1998,348)
BAG, Entscheidung vom 09. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 (https://dejure.org/1998,348)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 362; ; BGB § 397; ; BUrlG § 1; ; BUrlG § 3; ; BUrlG § 5; ; BUrlG § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 362, 397; BUrlG §§ 1, 3, 5, 13
    Urlaubsgewährung durch Freistellungserklärung im Aufhebungsvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mindesturlaub trotz Freistellung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urlaubsgewährung durch Freistellungserklärung in einem Aufhebungsvertrag; Verpflichtung zur Gewährung von Urlaubsabgeltung; Voraussetzung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs; Erlöschen von Urlaubsansprüchen durch ein negatives Schuldanerkenntnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 89, 91
  • NJW 1999, 1496
  • NZA 1999, 80
  • BB 1998, 1480
  • BB 1999, 159
  • DB 1998, 1288
  • DB 1999, 52
  • JR 2000, 43
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Köln, 20.11.1996 - 7 Sa 416/96

    Urlaub: konkludente Urlaubsgewährung durch Freistellung in einem

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97
    Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 416/96 -.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. November 1996 - 7 Sa 416/96 - aufgehoben.

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 132/89

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Außergerichtlicher Vergleich

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97
    Ein derartiges negatives Schuldanerkenntnis bringt alle Ansprüche, die den Erklärenden bekannt waren oder mit deren Bestehen zu rechnen war, zum Erlöschen (vgl. BAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 1/77 - AP Nr. 5 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAG Urteil vom 331. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - BAGE 65, 171, 173 = AP Nr. 13 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; Senatsurteil vom 20. Januar 1998 - 9 AZR 812/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Auch der gekürzte Vollurlaubsanspruch unterliegt dem Schutz der Unabdingbarkeit nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG (BAG Urteil vom 18. Juni 1980 - 6 AZR 328/78 - AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAG Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - BAGE 65, 171, 174).

  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96

    Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97
    Ein derartiges negatives Schuldanerkenntnis bringt alle Ansprüche, die den Erklärenden bekannt waren oder mit deren Bestehen zu rechnen war, zum Erlöschen (vgl. BAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 1/77 - AP Nr. 5 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAG Urteil vom 331. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - BAGE 65, 171, 173 = AP Nr. 13 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; Senatsurteil vom 20. Januar 1998 - 9 AZR 812/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Der gesetzliche Mindesturlaub ist demgegenüber nach § 13 Abs. 1 BUrlG unabdingbar (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 20. Januar 1998 - 9 AZR 812/96 -).

  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 312/92

    Urlaubsrecht; Urlaubserteilung während Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Urlaubsanspruch ein durch das Bundesurlaubsgesetz bedingter Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, von den vertraglichen Arbeitspflichten befreit zu werden, ohne daß die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts berührt wird (vgl. BAGE 45, 184, 187 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 54, 59, 62 = AP Nr. 19 zu § 11 BUrlG; BAGE 59, 154, 161 = AP Nr. 22 zu § 11 BUrlG; BAGE 75, 294, 296).
  • BAG, 18.06.1980 - 6 AZR 328/78

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97
    Auch der gekürzte Vollurlaubsanspruch unterliegt dem Schutz der Unabdingbarkeit nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG (BAG Urteil vom 18. Juni 1980 - 6 AZR 328/78 - AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAG Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - BAGE 65, 171, 174).
  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 481/84

    Urlaub - Urlaubsanspruch - Anrechnung - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Urlaubsanspruch ein durch das Bundesurlaubsgesetz bedingter Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, von den vertraglichen Arbeitspflichten befreit zu werden, ohne daß die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts berührt wird (vgl. BAGE 45, 184, 187 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 54, 59, 62 = AP Nr. 19 zu § 11 BUrlG; BAGE 59, 154, 161 = AP Nr. 22 zu § 11 BUrlG; BAGE 75, 294, 296).
  • BAG, 21.07.1978 - 6 AZR 1/77

    Beendetes Arbeitsverhältnis - Gesetzlicher Abgeltungsanspruch - Rechtswirksamer

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97
    Ein derartiges negatives Schuldanerkenntnis bringt alle Ansprüche, die den Erklärenden bekannt waren oder mit deren Bestehen zu rechnen war, zum Erlöschen (vgl. BAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 1/77 - AP Nr. 5 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAG Urteil vom 331. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - BAGE 65, 171, 173 = AP Nr. 13 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; Senatsurteil vom 20. Januar 1998 - 9 AZR 812/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Urlaubsanspruch ein durch das Bundesurlaubsgesetz bedingter Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, von den vertraglichen Arbeitspflichten befreit zu werden, ohne daß die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts berührt wird (vgl. BAGE 45, 184, 187 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 54, 59, 62 = AP Nr. 19 zu § 11 BUrlG; BAGE 59, 154, 161 = AP Nr. 22 zu § 11 BUrlG; BAGE 75, 294, 296).
  • BAG, 07.07.1988 - 8 AZR 472/86

    Ausfallzeit - Vergütungsanspruch - Freischichtmodell

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Urlaubsanspruch ein durch das Bundesurlaubsgesetz bedingter Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, von den vertraglichen Arbeitspflichten befreit zu werden, ohne daß die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts berührt wird (vgl. BAGE 45, 184, 187 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 54, 59, 62 = AP Nr. 19 zu § 11 BUrlG; BAGE 59, 154, 161 = AP Nr. 22 zu § 11 BUrlG; BAGE 75, 294, 296).
  • BAG, 17.11.1983 - 6 AZR 346/80

    Tarifvertrag - Dienstplan

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97
    Ein derartiges negatives Schuldanerkenntnis bringt alle Ansprüche, die den Erklärenden bekannt waren oder mit deren Bestehen zu rechnen war, zum Erlöschen (vgl. BAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 1/77 - AP Nr. 5 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAG Urteil vom 331. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - BAGE 65, 171, 173 = AP Nr. 13 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; Senatsurteil vom 20. Januar 1998 - 9 AZR 812/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Andernfalls ist nicht feststellbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs eine Erfüllungshandlung bewirken (§ 362 Abs. 1 BGB) , den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers zB zur besseren Wahrung von Geschäftsgeheimnissen ausschließen oder aus sonstigen Gründen als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme mit den in § 615 BGB bezeichneten Folgen verzichten will (st. Rspr., vgl. BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 24; 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 89, 91; Arnold/Tillmanns/Arnold aaO Rn. 25) .

    Der Wortlaut von Ziff. 6 des Vergleichs unterscheidet sich auch erheblich von dem Wortlaut der Erledigungsklausel, die Gegenstand des Urteils des Senats vom 9. Juni 1998 war (- 9 AZR 43/97 - BAGE 89, 91 ["Mit Zahlung des Gehalts Juni und Aushändigung der Papiere sowie einem qualifizierten Zeugnis sind alle gegenseitigen Forderungen erledigt."]) .

  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel

    Ein solches bringt alle Ansprüche, die den Erklärenden bekannt waren oder mit deren Bestehen zu rechnen war, zum Erlöschen (BAG 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 89, 91) .
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Die gesetzliche Unabdingbarkeit erstreckt sich auch auf den hier eingeklagten Urlaubsabgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG (vgl. Senat 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 89, 91; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - zu II 2 der Gründe, BAGE 81, 339).
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