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   BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11   

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BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11 (https://dejure.org/2013,74)
BAG, Entscheidung vom 15.01.2013 - 9 AZR 430/11 (https://dejure.org/2013,74)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 9 AZR 430/11 (https://dejure.org/2013,74)
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Volltextveröffentlichungen (18)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urlaub an gesetzlichen Feiertagen im öffentlichen Dienst

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Urlaub für Schichtarbeiter an Feiertagen

  • faz.net (Pressemeldung, 15.01.2013)

    Feiertage gelten bei Urlaub von Schichtarbeitern als Werktage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaub an gesetzlichen Feiertagen im öffentlichen Dienst

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch von Schichtarbeitern - Feiertage gelten als Werktage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaub an gesetzlichen Feiertagen im öffentlichen Dienst

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    TVöD: Schichtarbeiter müssen für freien Feiertag Urlaub nehmen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Urlaub für Schichtarbeiter an Feiertagen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaub an gesetzlichen Feiertagen im öffentlichen Dienst

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Urlaub an gesetzlichen Feiertagen im öffentlichen Dienst

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Urlaub an gesetzlichen Feiertagen im öffentlichen Dienst

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urlaub an gesetzlichen Feiertagen im öffentlichen Dienst

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Öffentlicher Dienst - Urlaub - gesetzliche Feiertage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Öffentlicher Dienst - Urlaub an gesetzlichen Feiertagen

  • poko.de (Kurzinformation)

    Urlaub am Feiertag

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Schichtarbeiter müssen für freie Feiertage, an denen sie zur Arbeit verpflichtet wären, Urlaub nehmen

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Urlaub an gesetzlichen Feiertagen bei Schichtarbeiter

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Feiertage als Urlaubstage im TVöD?

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zur Urlaubsregelung im öffentlichen Dienst an gesetzlichen Feiertagen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Feiertage gelten bei Urlaubsberechnung als Werktage

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Urlaub an gesetzlichen Feiertagen im öffentlichen Dienst

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Erholungsurlaub: Auch Feiertage können Urlaubstage sein

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub an einen gesetzlichen Feiertag zuweisen?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Urlaub an gesetzlichen Feiertagen im öffentlichen Dienst

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes muss sich Urlaubsgewährung an gesetzlichen Feiertagen auf Jahresurlaubsanspruch anrechnen lassen - Urlaubsanspruch wird bei Schichtdienst auch durch Freistellung an gesetzlichen Feiertagen erfüllt

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die regelmäßig an Feiertagen zur Arbeit eingeteilt sind, gelten solche Feiertage gemäß dem TVöD als Urlaubstage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 144, 150
  • NZA 2013, 1091
  • BB 2013, 1012
  • BB 2013, 179
  • BB 2014, 2037
  • DB 2013, 16
  • DB 2013, 1850
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11
    Der Senat hat Arbeitstage iSd. § 26 Abs. 1 TVöD als alle Tage definiert, an denen der Arbeitnehmer zu arbeiten hat (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 20 mwN, BAGE 137, 221) .

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats kann Urlaub nur für solche Tage gewährt werden, an denen der Arbeitnehmer aufgrund der Verteilung seiner Arbeitszeit andernfalls hätte arbeiten müssen (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 20 mwN, BAGE 137, 221) .

    Hinzu kommt, dass der Senat bereits im Jahr 2011 den Begriff "Arbeitstage" abweichend von § 26 TV-L als alle Tage definierte, an denen der Arbeitnehmer zu arbeiten hat (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 20, BAGE 137, 221) .

  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 470/01

    Tarifliche Urlaubsberechnung

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11
    Dieselbe Definition wendet der Senat auch sonst zur Ausfüllung des Begriffs "Arbeitstag" an (vgl. zB BAG 5. November 2002 - 9 AZR 470/01 - zu B I 1 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 15 = EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 4) .

    Deshalb sind von gewährten Urlaubstagen alle Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer ohne die Gewährung von Urlaub hätte arbeiten müssen (ggf. inkl. Sonn- und Feiertage) , auf den tariflichen Urlaubsanspruch anzurechnen (vgl. BAG 5. November 2002 - 9 AZR 470/01 - zu B I 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 15 = EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 4; AnwK-ArbR/Düwell 2. Aufl. Bd. 2 § 3 BUrlG Rn. 7) .

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 294/00

    Ersatzruhetage für Wochenfeiertage

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11
    Es sieht die Feiertagsarbeit nicht als "wertvoller" an, sondern überlässt den Tarifvertragsparteien die Regelung etwaiger Zusatzleistungen (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - zu I 2 der Gründe, BAGE 100, 124) .
  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06

    Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11
    Das Gesetz will auch für Schichtarbeiter, die an Sonntagen oder Wochenfeiertagen arbeiten, (nur) das gesetzliche Minimum an arbeitsfreien Tagen sicherstellen (BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 55/06 - Rn. 10 mwN, AP MTArb § 15 Nr. 1) .
  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 667/09

    Arbeitszeit eines nach Dienstplan eingesetzten Arbeitnehmers nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11
    Ihnen kommt aber im Anwendungsbereich des TVöD nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD eine dem Feiertag entsprechende Verringerung ihrer Soll-Arbeitszeit zugute, wenn der Arbeitgeber - wie hier - die Feiertage bei der Dienstplangestaltung nicht gezielt ausspart (vgl. BAG 8. Dezember 2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 14, BAGE 136, 290) .
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 727/11

    Feiertagsarbeit - Zeitzuschlag - Ersatzruhetag

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11
    Für den Anspruch auf einen Ersatzruhetag nach § 11 Abs. 3 ArbZG kommt jeder Werktag, also auch ein ohnehin arbeitsfreier, in Betracht; eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag kann nicht verlangt werden (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 21 mwN, ZTR 2013, 23; vgl. zB DFL/Vossen 5. Aufl. § 2 EFZG Rn. 8; Baeck/Deutsch ArbZG 2. Aufl. § 11 Rn. 18; ErfK/Wank § 11 ArbZG Rn. 3) .
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 111/97

    Bestimmung eines Gesamturlaubsanspruchs für Beschäftigte eines

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11
    Soweit ein Arbeitnehmer während eines geplanten Urlaubszeitraums dienstplanmäßig an einem Feiertag arbeiten müsste, bedarf es auch für diesen Tag einer Freistellung von der Arbeitspflicht; er zählt als Urlaubstag (vgl. im Ergebnis ebenso: BAG 11. August 1998 - 9 AZR 111/97 - zu I 2 b der Gründe) .
  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 468/02

    Chemische Industrie - Urlaubsdauer bei Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11
    Urlaubsrechtlich sind die Feiertage nur dadurch von Bedeutung, dass dann, wenn die übliche Arbeitszeit schon durch einen Feiertag ausfällt und deshalb das Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist, dieser Tag für die Urlaubsgewährung nicht zur Verfügung steht, da der Arbeitnehmer ohnehin keine Arbeitsleistung schuldet (BAG 9. September 2003 - 9 AZR 468/02 - zu II 4 der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 6) .
  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11
    Sofern an einem gesetzlichen Feiertag Arbeitspflicht besteht, ist er urlaubsrechtlich wie ein Werktag zu behandeln (st. Rspr., zuletzt BAG 15. November 2005 - 9 AZR 626/04 - Rn. 40 mwN, AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 12 = EzA BUrlG § 2 Nr. 5) .
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11
    Das für den Antrag nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse ist gegeben (vgl. zu den Anforderungen: zB BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 522/04 - Rn. 12 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 94 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 7) .
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

  • LAG Hamm, 10.03.2011 - 16 Sa 1677/10

    Urlaubsgewährung für gesetzliche Feiertage; unbegründete Feststellungsklage zur

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16

    Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung

    Die Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt voraus, dass der Arbeitnehmer durch eine sog. Freistellungserklärung des Arbeitgebers zu Erholungszwecken von einer sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit wird (vgl. BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 11, BAGE 156, 65; 15. Januar 2013 - 9 AZR 430/11 - Rn. 20, BAGE 144, 150) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2016 - 4 A 2803/12

    Höchstarbeitszeitberechnung bei Ärzten der Uniklinik Köln rechtswidrig

    vgl. BAG, Urteil vom 15.1.2013 - 9 AZR 430/11 -, m. w. N., BAGE 144, 150 = juris, Rn. 20.

    vgl. zu urlaubsrechtlichen Betrachtung gesetzlicher Feiertage mit Arbeitsverpflichtung BAG, Urteil vom 15.1.2013 - 9 ARZ 430/11 -, BAGE 144, 150 = juris, Rn. 22.

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 621/12

    Auswirkungen der Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für einen gesetzlichen

    Dass der Arbeitnehmer an diesem Tag planmäßig frei hat, liegt dann nicht am Feiertag, sondern dient zB dazu, einen Fünftagesrhythmus einzuhalten (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 43; 15. Januar 2013 - 9 AZR 430/11 - Rn. 39; 8. Dezember 2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 12, BAGE 136, 290) .

    cc) Entgegen der Auffassung der Beklagten wird der Kläger damit nicht bessergestellt als die Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsleistung am Feiertag erbracht haben (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 9 AZR 430/11 - Rn. 40) .

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