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   BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 430/17   

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https://dejure.org/2018,3608
BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 430/17 (https://dejure.org/2018,3608)
BAG, Entscheidung vom 27.02.2018 - 9 AZR 430/17 (https://dejure.org/2018,3608)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 9 AZR 430/17 (https://dejure.org/2018,3608)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Abfindung nach Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses wegen einer erwarteten, tatsächlich jedoch nicht eingetretenen Rentenkürzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Abfindung nach Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses wegen einer erwarteten, tatsächlich jedoch nicht eingetretenen Rentenkürzung

  • IWW

    § 11 Abs. 1 TV ATZ, § 11 Abs. 1 Satz 1 TV ATZ, § 11 Abs. 1 Satz 2 TV ATZ, § ... 236b SGB VI, § 1 Abs. 1 AltTZG, § 11 TV ATZ, § 11 Abs. 3, 4 TV ATZ, § 11 Abs. 1 Satz 4 TV ATZ, § 235 SGB VI, § 236 SGB VI, § 11 ATV, § 11 Abs. 1 S. 2 des Tarifvertrages zur Förderung der Altersteilzeit, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Abfindungsregelung zum Ausgleich versicherungsmathematischer Rentenabschläge bei der Altersteilzeit; Altersrente für besonders langjährig Versicherte als ungeminderte Altersrente im TV ATZ der Chemischen Industrie; Auslegung von Protokollnotizen zu tariflichen ...

  • bag-urteil.com

    Abfindung nach Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses wegen einer erwarteten, tatsächlich jedoch nicht eingetretenen Rentenkürzung

  • rewis.io

    Abfindung nach Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses wegen einer erwarteten, tatsächlich jedoch nicht eingetretenen Rentenkürzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Abfindungsregelung zum Ausgleich versicherungsmathematischer Rentenabschläge bei der Altersteilzeit

  • datenbank.nwb.de

    Abfindung nach Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses wegen einer erwarteten, tatsächlich jedoch nicht eingetretenen Rentenkürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abfindung zum Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses - wegen befürchteter Rentenkürzung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16

    Zusatzurlaub nach § 27 TVöD-K

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 430/17
    Er musste vielmehr den Hinweis auf § 11 TV ATZ als rein deklaratorische Wissenserklärung ohne Rechtsbindungswillen auffassen (vgl. zu einer solchen Erklärung BAG 23. November 2017 - 6 AZR 43/16 - Rn. 19) .

    Zudem liegt eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung auch dann vor, wenn der Erklärende kein Erklärungsbewusstsein hat, er aber bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung vom Empfänger als Willenserklärung aufgefasst werden darf, und wenn der Empfänger diese Äußerung tatsächlich so verstanden hat (BAG 23. November 2017 - 6 AZR 43/16 - Rn. 18) .

  • LAG Düsseldorf, 06.04.2017 - 11 Sa 1411/15

    Begriff der ungeminderten Rente i.S. von § 11 S. 2 TV ATZ

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 430/17
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. April 2017 - 11 Sa 1411/15 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 227/96

    Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers vor vereinbartem Beendigungstermin des

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 430/17
    Diese Formulierung spricht dafür, dass der Abfindungsanspruch erst mit der rechtlichen Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses entstehen soll und dass auch für seine Berechnung auf diesen Zeitpunkt abzustellen ist, weil erst dann die Nachteile eintreten, die durch die Abfindung gemildert werden sollen (vgl. BAG 24. Juli 2008 - 8 AZR 109/07 - Rn. 44; 27. Juni 2006 - 1 AZR 322/05 - Rn. 13 ff., BAGE 118, 321 [eine Abfindung "entsteht" nicht aufgrund eines Sozialplans, wenn eine überholende, nicht betriebsbedingte Kündigung erfolgt]; 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - zu 3 der Gründe [Entstehung des Abfindungsanspruchs mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Abfindung "als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes" gezahlt werden soll]) .
  • BAG, 27.06.2006 - 1 AZR 322/05

    Sozialplananspruch bei Tod des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 430/17
    Diese Formulierung spricht dafür, dass der Abfindungsanspruch erst mit der rechtlichen Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses entstehen soll und dass auch für seine Berechnung auf diesen Zeitpunkt abzustellen ist, weil erst dann die Nachteile eintreten, die durch die Abfindung gemildert werden sollen (vgl. BAG 24. Juli 2008 - 8 AZR 109/07 - Rn. 44; 27. Juni 2006 - 1 AZR 322/05 - Rn. 13 ff., BAGE 118, 321 [eine Abfindung "entsteht" nicht aufgrund eines Sozialplans, wenn eine überholende, nicht betriebsbedingte Kündigung erfolgt]; 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - zu 3 der Gründe [Entstehung des Abfindungsanspruchs mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Abfindung "als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes" gezahlt werden soll]) .
  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 430/17
    Eine Formulierung, nach der der Arbeitnehmer eine bestimmte Leistung erhält, ist zwar an sich typisch für die Begründung eines Anspruchs (vgl. BAG 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 - Rn. 17; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 45 mwN, BAGE 127, 185) .
  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 109/07

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Sozialplan- und

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 430/17
    Diese Formulierung spricht dafür, dass der Abfindungsanspruch erst mit der rechtlichen Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses entstehen soll und dass auch für seine Berechnung auf diesen Zeitpunkt abzustellen ist, weil erst dann die Nachteile eintreten, die durch die Abfindung gemildert werden sollen (vgl. BAG 24. Juli 2008 - 8 AZR 109/07 - Rn. 44; 27. Juni 2006 - 1 AZR 322/05 - Rn. 13 ff., BAGE 118, 321 [eine Abfindung "entsteht" nicht aufgrund eines Sozialplans, wenn eine überholende, nicht betriebsbedingte Kündigung erfolgt]; 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - zu 3 der Gründe [Entstehung des Abfindungsanspruchs mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Abfindung "als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes" gezahlt werden soll]) .
  • BAG, 20.02.2013 - 10 AZR 177/12

    Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 430/17
    Eine Formulierung, nach der der Arbeitnehmer eine bestimmte Leistung erhält, ist zwar an sich typisch für die Begründung eines Anspruchs (vgl. BAG 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 - Rn. 17; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 45 mwN, BAGE 127, 185) .
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12

    Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 430/17
    cc) Die vom Kläger aufgeworfene Frage eines unzulässigen Eingriffs in seine rechtlich geschützten Positionen durch eine rückwirkende (Neu-)Regelung stellt sich somit nicht (vgl. zur Rückwirkung von Rechtsnormen BAG 27. März 2014 - 6 AZR 204/12 - Rn. 42 ff. mwN, BAGE 147, 373) .
  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 81/16

    Berücksichtigung einer Tantieme- bzw. Bonuszahlung bei der Berechnung des

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 430/17
    Welcher rechtliche Status ihnen zukommt, ist durch Auslegung zu ermitteln (BAG 15. November 2016 - 9 AZR 81/16 - Rn. 25) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2023 - 5 Sa 34/23

    Tariflicher Abfindungsanspruch nach Altersteilzeit bei geminderter Altersrente -

    Soweit das Arbeitsgericht auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.2018 - 9 AZR 430/17 - Bezug genommen habe, handele es sich um andere tarifvertragliche Rechtsgrundlagen, die mit denjenigen im hiesigen Verfahren nicht vergleichbar seien.

    Ungemindert ist eine Altersrente, wenn der Zugangsfaktor 1, 0 beträgt (vgl. zu einem ähnlichen Tarifvertrag: BAG, Urteil vom 27. Februar 2018 - 9 AZR 430/17 - Rn. 18, juris = AP Nr. 69 zu § 1 TVG Altersteilzeit).

  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 248/21

    Altersteilzeit - tarifliche Abfindung bei vorzeitigem Rentenbeginn

    § 236b SGB VI sieht für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, die Möglichkeit vor, Rente bei Erfüllung einer Wartezeit von 45 Jahren bereits zu einem früheren Zeitpunkt als dem für die Rente für langjährig Versicherte in § 236 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI vorgesehenen ohne Minderung des Zugangsfaktors in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 430/17 - Rn. 18; BSG 17. Juni 2020 - B 5 R 2/19 R - Rn. 31) .
  • LAG Nürnberg, 30.05.2018 - 2 Sa 55/18

    Altersteilzeit - kommunaler Arbeitgeber - Überlastquote

    Welcher rechtliche Status ihnen zukommt, ist durch Auslegung zu ermitteln (BAG 27.02.2018 - 9 AZR 430/17 Rn 19).
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