Weitere Entscheidung unten: BAG, 24.10.1995

Rechtsprechung
   BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94   

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BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94 (https://dejure.org/1995,2036)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1995 - 9 AZR 431/94 (https://dejure.org/1995,2036)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 (https://dejure.org/1995,2036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Schuld - Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitnehmerweiterbildung - Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung für die von ihm besuchte Veranstaltung nach dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AWbG § 1 Abs. 1, § 7 S. 1
    AWbG - Architektur, Städtebau und aktuelle Situation in den neuen Bundesländern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AWbG § 1 Abs. 1, § 7 Satz 1
    Bildungsurlaub (NRW): Keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Freistellung für Studientagung mit überwiegend touristischem Inhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 423
  • BB 1996, 116
  • DB 1995, 2221
  • DB 1996, 145
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 335/91

    Freistellung nach dem AWbG und Lohnfortzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer aufgrund des AWbG einen gesetzlich bedingten Freistellungsanspruch, kein Selbstbeurlaubungsrecht (Urteil vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 349/93 - n.v.; Urteil vom 25. Januar 1994 - 9 AZR 160/93 - n.v.; Urteile vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 - AP Nr. 6 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW und - 9 AZR 429/91 - AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 349/93
    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer aufgrund des AWbG einen gesetzlich bedingten Freistellungsanspruch, kein Selbstbeurlaubungsrecht (Urteil vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 349/93 - n.v.; Urteil vom 25. Januar 1994 - 9 AZR 160/93 - n.v.; Urteile vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 - AP Nr. 6 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW und - 9 AZR 429/91 - AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90

    AWbG NW - politische Weiterbildung

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
    Inhalt einer derartigen Sondervereinbarung ist die Freistellung des Arbeitnehmers zum Besuch der Veranstaltung, verbunden mit dem Versprechen des Arbeitgebers, die ausgefallene Vergütung nachträglich zu gewähren, wenn die Gerichte für Arbeitssachen feststellen sollten, daß die Veranstaltung entgegen der Auffassung des Arbeitgebers die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen sollte (Senatsurteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Senatsurteil vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen).
  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 160/93

    Keine Lohnfortzahlung auch für Arbeitnehmerweiterbildung ohne Freistellung -

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer aufgrund des AWbG einen gesetzlich bedingten Freistellungsanspruch, kein Selbstbeurlaubungsrecht (Urteil vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 349/93 - n.v.; Urteil vom 25. Januar 1994 - 9 AZR 160/93 - n.v.; Urteile vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 - AP Nr. 6 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW und - 9 AZR 429/91 - AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
    Inhalt einer derartigen Sondervereinbarung ist die Freistellung des Arbeitnehmers zum Besuch der Veranstaltung, verbunden mit dem Versprechen des Arbeitgebers, die ausgefallene Vergütung nachträglich zu gewähren, wenn die Gerichte für Arbeitssachen feststellen sollten, daß die Veranstaltung entgegen der Auffassung des Arbeitgebers die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen sollte (Senatsurteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Senatsurteil vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen).
  • BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 185/94

    AWbG - Mit dem Fahrrad auf Gesundheitskurs

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
    Davon kann ausgegangen werden, wenn dieses Ziel nach dem didaktischen Konzept sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten erreicht werden soll und kann (Senatsurteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - zur Veröffentlichung bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 429/91

    Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung ohne Freistellung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer aufgrund des AWbG einen gesetzlich bedingten Freistellungsanspruch, kein Selbstbeurlaubungsrecht (Urteil vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 349/93 - n.v.; Urteil vom 25. Januar 1994 - 9 AZR 160/93 - n.v.; Urteile vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 - AP Nr. 6 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW und - 9 AZR 429/91 - AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 11.05.1993 - 9 AZR 231/89

    Freistellung nach dem AWbG und Lohnzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer aufgrund des AWbG einen gesetzlich bedingten Freistellungsanspruch, kein Selbstbeurlaubungsrecht (Urteil vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 349/93 - n.v.; Urteil vom 25. Januar 1994 - 9 AZR 160/93 - n.v.; Urteile vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 - AP Nr. 6 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW und - 9 AZR 429/91 - AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • LAG Hamm, 18.04.1997 - 15 Sa 2008/96

    Anspruch auf Anerkennung einer Veranstaltung mit dem Titel "Selbsthilfeprojekt,

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  • LAG Hamm, 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10

    Unzulässiger Freistellungsantrag des Betriebsrats zur Teilnahme an

    der Gründe; vgl. auch: BAG 24.10.1995 - 9 AZR 431/94 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 15).
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee

    Zu Abgrenzungszwecken ist auf das vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene Ziel der politischen Weiterbildung "das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern (BVerfG Beschluß vom 15. Dezember 1987, aaO) abzustellen (BAGE 74, 99, 105, 106 = AP, aaO, zu I 2 c aa der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - EzA, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 - DB 1996, 145; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 645/99

    Politische Arbeitnehmerweiterbildung

    Das hat der Senat beispielsweise für Studienreisen mit touristischem Anstrich wie bei Besichtigungsfahrten und Rundreisen abgelehnt (Senat 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 15 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 22, zu III 3 der Gründe).
  • LAG Hamm, 26.04.1996 - 15 Sa 967/94

    Erfüllungswirkung hinsichtlich eines Urlaubsanspruchs als objektive Folge der

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  • BAG, 17.10.2023 - 9 AZR 38/23

    Arbeitnehmerähnliche Person - Tariflicher Ausgleich wegen Minderung der

    Diesen Begriffen gleichgeordnet ist der "gesetzliche Entgeltanspruch" (BAG 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 - zu II 1 der Gründe) , der gemäß § 2 AWbG NRW sowohl Arbeitnehmern als auch arbeitnehmerähnlichen Personen zusteht.
  • LAG Hamm, 07.11.1997 - 15 Sa 1126/97

    Vergütung eines Arbeitnehmers für die Zeit der Teilnahme an einer

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  • LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Freistellungsanspruch zum Besuch

    Insbesondere bedarf das Betriebsratsmitglied nicht der Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der Schulungsveranstaltung (BAG, Beschluss vom 30.01.1973 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 3 - unter III. 3. der Gründe; vgl. auch: BAG; Urteil vom 24.10.1995 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 15).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 686/96

    Arbeitnehmerweiterbildung - Entgeltfortzahlung

    Der Arbeitgeber muß die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht erklären (BAG Urteile vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 21. September 1993 - 9 AZR 429/91 - BAGE 74, 204 = AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 325/92 - AP Nr. 8 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94 = AP Nr. 14 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 - AP Nr. 15 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, m.w.N.; vom 9. November 1993 - 9 AZR 306/89 - AP Nr. 6 zu § 7 BildungsurlaubsG NRW; vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - BAGE 81, 173 = AP Nr. 11 zu § 7 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. November 1993 - 9 AZR 9/92 - BAGE 75, 58 = AP Nr. 8 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW).
  • LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07

    Beschlussverfahren; Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zu einem noch

    Insbesondere bedarf das Betriebsratsmitglied nicht der Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung (BAG, 30.01.1973 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 3 - unter III. 3. der Gründe; vgl. auch: BAG, 24.10.1995 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 15).
  • LG Stuttgart, 22.08.2007 - 5 S 64/07

    Anspruch auf vollständige Bezahlung der Gebührenrechnung für einen

  • LAG Hamm, 19.12.1997 - 15 Sa 1362/97

    Streit über die Vergütung eines Arbeitnehmers für die Zeit der Teilnahme an einem

  • LAG Düsseldorf, 27.02.1996 - 16 Sa 1502/95

    Aus- und Weiterbildung: Voraussetzungen nach dem AWbG NRW

  • LAG Hamm, 25.09.1995 - 15 Sa 1731/95

    Weiterbildung: Anspruch auf politische Weiterbildung - einstweilige Verfügung

  • ArbG Ulm, 12.01.2005 - 7 BVGa 1/05

    Freistellung für Schulungsteilnahme - Einstweilige Verfügung

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Rechtsprechung
   BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94   

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BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94 (https://dejure.org/1995,1851)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bildungsurlaub - Politische Weiterbildung - Tauchlehrgang

  • rechtsportal.de

    NWAWbG §§ 1, 7
    Arbeitnehmerweiterbildung - Das Meer - Ressource und Abfalleimer

  • Der Betrieb

    AWbG §§ 1, 7
    Arbeitnehmerweiterbildung: Keine Freistellung für Umweltseminar mit überwiegend sportlicher Betätigung trotz begleitender Vermittlung umwelt- und gesellschaftspolitischer Probleme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 81, 185
  • NZA 1996, 647
  • BB 1996, 384
  • DB 1996, 786
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90

    AWbG NW - politische Weiterbildung

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94
    Die Parteien haben damit zwar eine einzelvertragliche, besondere Vereinbarung im Sinne der Senatsrechtsprechung (Urteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsUrlaubsG Hessen, vom 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 - nicht veröffentlicht und vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsUrlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) getroffen, wonach der Kläger der Arbeit für die Dauer der Veranstaltung fernbleiben durfte und sich die Beklagte verpflichtete, dem Kläger noch einmal Erholungsurlaub und arbeitsfrei zu gewähren, wenn eine gerichtliche Klärung ergeben sollte, daß die Beklagte die Freistellung nach dem AWbG zu Unrecht verweigert habe.

    Die Beurteilung des Senats steht nicht im Widerspruch zu seinen Ausführungen im Urteil vom 24. August 1993 (- 9 AZR 240/90 -, aaO).

  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94
    Die Parteien haben damit zwar eine einzelvertragliche, besondere Vereinbarung im Sinne der Senatsrechtsprechung (Urteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsUrlaubsG Hessen, vom 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 - nicht veröffentlicht und vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsUrlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) getroffen, wonach der Kläger der Arbeit für die Dauer der Veranstaltung fernbleiben durfte und sich die Beklagte verpflichtete, dem Kläger noch einmal Erholungsurlaub und arbeitsfrei zu gewähren, wenn eine gerichtliche Klärung ergeben sollte, daß die Beklagte die Freistellung nach dem AWbG zu Unrecht verweigert habe.
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 252/89

    Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts anlässlich des Besuchs einer

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94
    Die Parteien haben damit zwar eine einzelvertragliche, besondere Vereinbarung im Sinne der Senatsrechtsprechung (Urteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsUrlaubsG Hessen, vom 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 - nicht veröffentlicht und vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsUrlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) getroffen, wonach der Kläger der Arbeit für die Dauer der Veranstaltung fernbleiben durfte und sich die Beklagte verpflichtete, dem Kläger noch einmal Erholungsurlaub und arbeitsfrei zu gewähren, wenn eine gerichtliche Klärung ergeben sollte, daß die Beklagte die Freistellung nach dem AWbG zu Unrecht verweigert habe.
  • LAG Hessen, 19.03.1996 - 15 Sa 1220/95

    Aus- und Weiterbildung: Begriff der politischen Bildung - Darlegungslast -

    Unter Berücksichtigung dessen vermittelt nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 -, aaO.) eine Veranstaltung politische Bildung im Sinne des § 1 Abs. 3 HBUG, wenn sie das Verständnis des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge verbessern soll und die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft und Beruf dadurch gefördert wird (vgl. auch BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 -, DB 1996, 786), ohne dass der Begriff der politischen Weiterbildung zu verengen wäre auf die Inhalt der Gemeinschafts- oder Staatsbürgerkunde (dazu BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 -, EzA AWbG NW § 7 Nr. 16).

    Mit, anderen Worten: Nach dem didaktischen Konzept sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten muss das Erreichen des genannten Zieles uneingeschränkt ermöglicht werden (BAG-Urteil vom 24. Oktober 1995, aaO.).

    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass entsprechend den oben umschriebenen Voraussetzungen der Begriff der politischen Bildung recht weit zu fassen ist, ohne dass es eines Bezuges zu dem vom Arbeitnehmer ausgeübten Beruf bedarf (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1987, aaO., BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 -, aaO.), dass also durchaus auch Veranstaltungen mit einem ökologisch ausgerichteten Thema Veranstaltungen politischer Bildung im Sinne des § 1 Abs. 3 HBUG sein können (zutreffend so bereits BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 -, AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW betreffend eine Veranstaltung mit dem Titel "Ökologische Wattenmeerexkursion", grundsätzlich ebenso - entgegen der Sichtweise der Beklagten ist mit dieser Entscheidung eine Änderung der vom Bundesarbeitsgericht herausgearbeiteten Grundsätze nicht erkennbar, wenn auch im konkreten Einzelfall politische Bildung verneint wurde - BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 -, DB 1996, 786 betreffend eine Veranstaltung "Das Meer - Ressource und Abfalleimer", entsprechend LAG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 1993 - 16 (13) Sa 608/93 -, NZA 994, 511).

    Es ist daraus nur zu ersehen, dass diese Aspekte auch - zum Teil in Diskussionen - angesprochen worden sind, ohne dass sich aber daraus ergäbe, dass der Veranstaltung in Wirklichkeit ein anderes didaktisches Konzept zugrunde gelegen hätte, als es in dem der Beklagten vorgelegten Programm zum Ausdruck gekommen ist (vgl. insoweit auch BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 -, DB 1996, 786).

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee

    Zu Abgrenzungszwecken ist auf das vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene Ziel der politischen Weiterbildung "das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern (BVerfG Beschluß vom 15. Dezember 1987, aaO) abzustellen (BAGE 74, 99, 105, 106 = AP, aaO, zu I 2 c aa der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - EzA, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 - DB 1996, 145; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Im Unterschied zu der vom erkennenden Senat beurteilten Tauchsportveranstaltung "Das Meer - Resource und Abfalleimer" (BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ergibt sich auch nicht aus dem vorliegenden Ablaufplan, daß politische Kenntnisse nur am Rande und im wesentlichen Naturerlebnisse vermittelt worden sind.

  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 645/99

    Politische Arbeitnehmerweiterbildung

    Dazu ist erforderlich, daß nach dem didaktischen Konzept der Veranstaltung sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels uneingeschränkt ermöglicht wird (Senat 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 5 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 12, zu 3 a der Gründe; 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 11 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 18; 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94, 101 f., zu III 1 der Gründe; 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185, 189, zu III 1 der Gründe; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328, zu II 2 a aa der Gründe; 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 und 396/97 - nv., jeweils zu I 1 der Gründe; 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 27 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 30, zu II 2 a der Gründe; mit zustimmender Anmerkung Dauner-Lieb SAE 2000, 354 ff.).
  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97

    Politische Weiterbildung

    Dazu ist erforderlich, daß nach dem didaktischen Konzept der Veranstaltung sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels uneingeschränkt ermöglicht wird (BAG Urteile vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP Nr. 5 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94 = AP Nr. 14 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185 = AP Nr. 16 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 - n.v.).
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 466/97

    Bildungsfreistellung - gesellschaftspolitische Weiterbildung

    Vorausgesetzt wird, daß das didaktische Konzept sowie die einzelnen Lerneinheiten zeitlich und sachlich uneingeschränkt ermöglichen, dieses Ziel zu erreichen (BAG Urteile vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185 und vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328 = AP Nr. 16 und Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 470/97
    Vorausgesetzt wird, daß das didaktische Konzept so wie die einzelnen Lerneinheiten zeitlich und sachlich uneingeschränkt ermöglichen, dieses Ziel zu erreichen (BAG Urteile vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BA GE 81, 185 und vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328 = AP Nr. 16 und Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 467/97
    Vorausgesetzt wird, daß das didaktische Konzept sowie die einzelnen Lerneinheiten zeitlich und sachlich uneingeschränkt ermöglichen, dieses Ziel zu erreichen (BAG Urteile vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185 und vom 5. Dezember 1995-9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328 = AP Nr. 16 und Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 468/97
    Vorausgesetzt wird, daß das didaktische Konzept so wie die einzelnen Lerneinheiten zeitlich und sachlich uneingeschränkt ermöglichen, dieses Ziel zu erreichen (BAG Urteile vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BA GE 81, 185 und vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328 = AP Nr. 16 und Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • LAG Köln, 15.04.1997 - 13 Sa 5/97

    Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ; Anspruch eines

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  • LAG Köln, 15.04.1997 - 13 Sa 4/97

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Erholungsurlaub; Auslegung

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  • LAG Hamm, 19.04.1996 - 15 Sa 933/95

    Aus- und Fortbildung: Sprachkurs für Journalistin

  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 395/97

    Arbeitnehmerweiterbildung; politische Bildung

  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 469/97
  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 396/97
  • LAG Hamm, 18.04.1997 - 15 Sa 2008/96

    Anspruch auf Anerkennung einer Veranstaltung mit dem Titel "Selbsthilfeprojekt,

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