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   BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00   

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https://dejure.org/2001,1026
BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00 (https://dejure.org/2001,1026)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2001 - 9 AZR 46/00 (https://dejure.org/2001,1026)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 (https://dejure.org/2001,1026)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; Manteltarifvertrag für die ArbeitnehmerInnen im Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. März 1995 idF vom 13. Mai 1996 § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschlußfrist - Auslegung rechtsgeschäftsähnliche Handlung; Anforderungen an "geltend machen"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 133, 157; MTV für die ArbeitnehmerInnen im Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes NRW vom 23. 3. 1995 i. d. F. vom 13. 5. 1996 § 16
    I. Ausreichende Geltendmachung von Ansprüchen (hier: durch Bemängelung des Fehlens eines Lohnbestandteils bei der Entgegennahme der Lohnabrechnung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 133, 157 BGB; § 4 TVG
    Rüge wahrt Ausschlussfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 567
  • DB 2001, 2353
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99

    Urlaubsabgeltung: fehlende Abrechnung des Arbeitgebers - Treu und Glauben -

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00
    9 AZR 46/00 11 Sa 675/99.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. August 1999 - 11 Sa 675/99 - aufgehoben.

  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00
    Als unzureichend ist die Aufforderung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber beurteilt worden, die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine freiwillige Zulage schriftlich zu begründen und "noch einmal zu überdenken" (BAG 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 130 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 111).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 313/99

    Geltendmachung durch Telefax

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00
    Bei der Geltendmachung einer Forderung handelt es sich zwar um keine Willenserklärung, sondern um eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung (vgl. BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 385/91

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen bei Scheingeschäft

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00
    Revisionsrechtlich nachprüfbar ist aber, ob gesetzliche Auslegungsregeln iSd. §§ 133, 157 BGB, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Tatsachenstoff, der für die Auslegung von Bedeutung sein kann, außer Betracht gelassen worden ist (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3).
  • BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 752/97

    Berufung auf eine Ausschlussfrist als unzulässige Rechtsausübung bei Veranlassung

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00
    Das wird ua. angenommen, wenn der Arbeitgeber durch positives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen dem Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht hat (BAG 5. August 1999 - 6 AZR 752/97 - ZTR 2000, 36).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96

    Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00
    Ebensowenig genügt eine Erklärung des Arbeitnehmers, er behalte sich die Geltendmachung seiner Ansprüche vor (LAG Köln 24. Juli 1984 - 6 Sa 509/84 - LAGE TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 2) oder er bitte "um Prüfung" seiner Eingruppierung (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 234).
  • LAG Köln, 24.07.1984 - 6 Sa 509/84

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Schadensersatzforderung; Tarifliche

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00
    Ebensowenig genügt eine Erklärung des Arbeitnehmers, er behalte sich die Geltendmachung seiner Ansprüche vor (LAG Köln 24. Juli 1984 - 6 Sa 509/84 - LAGE TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 2) oder er bitte "um Prüfung" seiner Eingruppierung (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 234).
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 196/93

    Auslegung von Angaben des Verkäufers eines Hausgrundstücks

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00
    Auf solche Handlungen sind aber die Vorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) entsprechend anzuwenden; das gilt auch für den revisionsrechtlichen Prüfmaßstab (BGH 14. Oktober 1994 - V ZR 196/93 - NJW 1995, 45).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00
    Diese Ermessensentscheidung und die dafür erforderlichen tatsächlichen Feststellungen können vom Revisionsgericht nicht nachgeholt werden (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96

    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00
    Der Arbeitgeber setzt sich mit einem solchen Vorgehen in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten, wenn er zunächst den Arbeitnehmer zur Untätigkeit veranlaßt, um aus dieser Untätigkeit wegen des Verfalls des Anspruchs einen Vorteil für sich herleiten will (BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 125).
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    bb) Dabei ist die Geltendmachung eines Anspruchs keine Willenserklärung, sondern eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung, auf deren Auslegung die §§ 133, 157 BGB entsprechend anzuwenden sind (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 92 mwN, AP GG Art. 9 Nr. 140 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 25; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu I 1 a der Gründe mwN, BAGE 109, 100; 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - zu II 2 a der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 11 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 139) .

    Die dabei vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung ist in der Revisionsinstanz ebenso wie die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr., vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - aaO; 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - aaO) .

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    (1) Die Geltendmachung im Sinne einer tariflichen Ausschlussfrist ist keine Willenserklärung, sondern rechtsgeschäftsähnliche Handlung (BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 96, 28; 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 11 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 139; 6. September 2001 - 8 AZR 59/01 - zu 5 b aa der Gründe, EzBAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 91; 17. September 2003 - 4 AZR 540/02 - zu III 1 der Gründe, BAGE 107, 304).
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Gleiches gilt für den Hinweis, sich "die Geltendmachung der Ansprüche vorzubehalten" (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 11 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 139; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - aaO; 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - zu 2 b der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 130 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 111).
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