Rechtsprechung
   BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2922
BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08 (https://dejure.org/2009,2922)
BAG, Entscheidung vom 19.05.2009 - 9 AZR 505/08 (https://dejure.org/2009,2922)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 (https://dejure.org/2009,2922)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AT-Angestellter - tarifliche Abstandsklausel - Gehalt auf außertariflicher Grundlage iSd. § 1 Ziff 3 (II) Buchst d MTV Angestellte bayerische Metall- und Elektroindustrie

  • openjur.de

    AT-Angestellter; tarifliche Abstandsklausel; Gehalt auf außertariflicher Grundlage iSd. § 1 Ziff 3 (II) Buchst d MTV Angestellte bayerische Metall- und Elektroindustrie

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wahrung der tariflichen Abstandsklausel bei AT-Angestellten; Begriff des "Gehalt auf außertariflicher Grundlage" iSd. § 1 Ziff. 3 (II) Buchst. d Manteltarifvertrag für die Angestellten der bayerischen Metall- und Elektroindustrie (MTV vom 24. Mai ...

  • Judicialis

    Manteltarifvertrag für die Angestellten der bayerischen Metall- und Elektroindustrie (MTV vom 24. Mai 2002) § 1 Nr. 3 (II) Buchst. d; ; Manteltarifvertrag für die Angestellten der ... bayerischen Metall- und Elektroindustrie (MTV vom 24. Mai 2002) § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Wahrung der tariflichen Abstandsklausel bei AT-Angestellten; Begriff des "Gehalt auf außertariflicher Grundlage" iSd. § 1 Ziff. 3 (II) Buchst. d MTV; Aufstockungszahlungen im Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Wahrung der tariflichen Abstandsklausel bei AT-Angestellten; Begriff des "Gehalt auf außertariflicher Grundlage" iSd. § 1 Ziff. 3 (II) Buchst. d MTV ; Aufstockungszahlungen im Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifliche Abstandsklausel: Anspruch des AT- Angestellten auf eine die Abstandsklausel wahrende Vergütung ? Es reicht insoweit aus, auf das Jahresgehalt abzustellen ? Aufstockungszahlungen im Altersteilzeitarbeitsverhältnis gehören nicht zum außertariflichen Gehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 184 (Ls.)
  • DB 2009, 2381
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist jedoch nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (Senat 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 - Rn. 12, AP BGB § 307 Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 37).

    Deshalb kann dahinstehen, ob für die Frage einer vertraglichen Einheitsregelung der für atypische Erklärungen geltende eingeschränkte Prüfungsmaßstab gilt oder sie einer uneingeschränkten revisionsrichterlichen Überprüfung unterliegt (Senat 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 - Rn. 13, AP BGB § 307 Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 37; 22. Januar 2008 - 9 AZR 999/06 - Rn. 22, AP BBiG § 17 Nr. 7 = EzA BBiG § 10 Nr. 13).

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08

    Weihnachtsgratifikation - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
    Ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden (BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 35/08 - Rn. 15, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 281 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 24).
  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 74/08

    Überbetriebliche Gleichbehandlung - Lohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
    Zunächst ist der Zweck der in Betracht kommenden Maßnahme zu ermitteln und danach zu beurteilen, ob der von der begünstigenden Maßnahme ausgeschlossene Personenkreis berechtigterweise außerhalb der allgemeinen Zweckrichtung steht (BAG 3. Dezember 2008 - 5 AZR 74/08 - Rn. 15, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 206 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 19).
  • BAG, 11.02.1998 - 5 AZR 126/97
    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
    Diese Mindestvergütung hat die Rechtsvorgängerin der Beklagten dem Kläger mit der Ernennung zum AT-Angestellten angeboten (vgl. BAG 11. Februar 1998 - 5 AZR 126/97 - zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 999/06

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
    Deshalb kann dahinstehen, ob für die Frage einer vertraglichen Einheitsregelung der für atypische Erklärungen geltende eingeschränkte Prüfungsmaßstab gilt oder sie einer uneingeschränkten revisionsrichterlichen Überprüfung unterliegt (Senat 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 - Rn. 13, AP BGB § 307 Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 37; 22. Januar 2008 - 9 AZR 999/06 - Rn. 22, AP BBiG § 17 Nr. 7 = EzA BBiG § 10 Nr. 13).
  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03

    Betriebliche Übung bei - irrtümlich fehlerhafter - Zahlung einer tariflichen

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
    Dann vollzieht er mit seiner Leistung nur diese Norm (BAG 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 - zu II 2 c aa (1) der Gründe).
  • LAG München, 24.04.2008 - 3 Sa 964/07

    Außertarifliche Angestellte

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. April 2008 - 3 Sa 964/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 793/98

    Tarifliche Bestimmung des außertariflichen Angestellten

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
    Besonders die letzte Formulierung macht deutlich, dass die Arbeitszeit des AT-Angestellten aufgabenorientiert ist (BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 793/98 - zu II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 95, 133).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
    Sie sind keine Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung, sondern sollen die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers auch in der Altersteilzeit sichern (vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - zu I 3 b bb (3) der Gründe, BAGE 108, 94).
  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08
    Der Senat kann sie dennoch selbst auslegen, weil es um die Auslegung von Vertragsurkunden geht und besondere Umstände des Einzelfalls, die der Auslegung eine bestimmte, der Beurteilung des Revisionsgerichts entzogene Richtung geben könnten, ausscheiden (vgl. BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 33, DB 2009, 1710).
  • BAG, 26.11.2003 - 4 ABR 54/02

    Außertariflicher Angestellter in der Metallindustrie

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 887/08

    Urlaubsentgelt - Prämien - zusätzliches Urlaubsgeld

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille des Arbeitgebers, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (vgl. zuletzt Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 37; 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 - Rn. 12, BAGE 126, 364).

    a) Es kann offenbleiben, ob das Zustandekommen einer betrieblichen Übung und die Feststellung deren Inhalts der vollen revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt (so BAG 19. August 2008 - 3 AZR 194/07 - Rn. 19, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 82 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 32; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 39, BAGE 118, 360; offengelassen Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 39).

  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 1020/12

    Auslegung einer tariflichen Mindestabstandsregelung für außertarifliche

    Eine konstitutive "Ernennung" zum außertariflichen Angestellten beinhaltet bei beiderseitiger Tarifgebundenheit eine arbeitsvertragliche Zusicherung, diesen Status durch Zahlung einer der Tarifentwicklung und ggf. einer tarifvertraglichen Abstandsklausel entsprechenden außertariflichen Vergütung zu erhalten (vgl. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 21) .

    Dieses umfasste nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur arbeitsvertragliche, sondern alle auf "nicht tariflicher" Grundlage beruhenden Entgeltbestandteile (vgl. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 32) .

    Das ist nur der Fall, wenn die Einhaltung des tariflichen Mindestabstands vorab - wie vorliegend durch eine konstitutive Ernennung - auf außertariflicher Grundlage festgelegt wird (vgl. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 21) .

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 765/08

    Ausgleichszahlung - betriebliche Übung

    Maßgeblich ist, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste (für die st. Rspr. Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 37).

    Daher kann offenbleiben, ob für die Frage einer betrieblichen Übung der eingeschränkte Prüfungsmaßstab für atypische Erklärungen anzuwenden ist oder sie einer uneingeschränkten revisionsrichterlichen Überprüfung unterliegt (offengelassen zB von Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 39).

  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 240/13

    Auslegung einer tariflichen Mindestabstandsregelung für außertarifliche

    Eine konstitutive "Ernennung" zum außertariflichen Angestellten beinhaltet bei beiderseitiger Tarifgebundenheit eine arbeitsvertragliche Zusicherung, diesen Status durch Zahlung einer der Tarifentwicklung und ggf. einer tarifvertraglichen Abstandsklausel entsprechenden außertariflichen Vergütung zu erhalten (BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 21) .

    Dieses umfasste nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur arbeitsvertragliche, sondern alle auf "nicht tariflicher" Grundlage beruhenden Entgeltbestandteile (vgl. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 32) .

    Das ist nur der Fall, wenn die Einhaltung des tariflichen Mindestabstands vorab - wie vorliegend durch eine konstitutive Ernennung - auf außertariflicher Grundlage festgelegt wird (vgl. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 21) .

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Das Revisionsgericht kann auch atypische Erklärungen selbst auslegen, wenn der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt ist und kein tatsächliches Vorbringen mehr zu erwarten ist (vgl. Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 20).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2022 - 2 Sa 114/21

    Außertariflicher Arbeitnehmer - (Differenz-)Vergütungsanspruch - Wahrung des

    138 (1) Aus der Besonderheit der Rechtsverhältnisse von AT-Angestellten, die ihr Entgelt nicht für die Ableistung einer bestimmten Arbeitszeitdauer, sondern im Hinblick auf die Erreichung festgelegter bzw. vereinbarter Ziele durch einen ggf. auch überobligatorischen Einsatz erhalten, ergibt sich, dass regelmäßig variable Vergütungen Bestandteil ihres Entgelts sind, deren Höhe sich am Grad der Zielerreichung und am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens orientiert ( vgl. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 32 ).
  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 923/08

    Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 28; 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 35, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 43 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 30; BAG 26. November 2003 - 4 ABR 54/02 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 12).
  • LAG München, 16.11.2016 - 5 Sa 222/16

    Vertragsauslegung - Anspruch auf Vergütung mit einem Mindestabstand zum höchsten

    Im Hinblick auf die Ausführungen der Parteien der Berufungsinstanz wird zusammenfassend noch einmal festgehalten, dass der Kläger sich auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berufen kann, wonach eine konstitutive "Ernennung" zum außertariflichen Angestellten bei beiderseitiger Tarifgebundenheit eine arbeitsvertragliche Zusicherung enthält, diesen Status durch Zahlung einer der Tarifentwicklung und ggf. einer tarifvertraglichen Abstandsklausel entsprechenden außertariflichen Vergütung zu erhalten (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12; BAG 03.09.2014, 5 AZR 240/13 und BAG 19.05.2009, 9 AZR 505/08).

    Anders als in den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen (BAG 03.09.2014, 5 AZR 1020/12; BAG 03.09.2014, 5 AZR 240/13 und BAG 19.05.2009, 9 AZR 505/08, jeweils zitiert nach juris) ist es vorliegend mangels Tarifbindung der Parteien für die Wirksamkeit der Vereinbarung insgesamt nicht erforderlich, dass der Tarifabstand auf Dauer eingehalten wird.

  • LSG Sachsen, 19.05.2016 - L 3 AL 172/14

    Arbeitslosengeld; Erstattung von Fahrkosten für Pendelfahrten zur Aufnahme des

    Zudem fehlt es an dem für ein Arbeitsverhältnis typischen Austauschverhältnis zwischen der vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung und den vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeitsentgelt (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - juris Rdnr. 25).
  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (Senat 13. April 2010 - 9 AZR 271/09 - Rn. 19; 17. November 2009 - 9 AZR 923/08 - Rn. 23, AP TVöD § 46 Nr. 1; 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 28; 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 35, BAGE 129, 131) .
  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 851/08

    Ausgleichszahlung - betriebliche Übung

  • LAG München, 20.09.2012 - 4 Sa 332/12

    AT-Angestellter, tarifliche Abstandsklausel

  • LAG München, 16.11.2016 - 5 Sa 153/16

    Vertragsauslegung - Anspruch auf eine Tarifabstandszahlung

  • ArbG Aachen, 23.07.2015 - 8 Ca 479/15
  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 271/09

    Tarifliches Fortzahlungsentgelt - arbeitnehmerähnliche Personen

  • LAG Düsseldorf, 03.12.2010 - 9 Sa 334/10

    Energiekostenrabatt für Betriebsrentner aufgrund betrieblicher Übung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Abstandsklausel

  • LAG Hamm, 03.12.2010 - 10 TaBV 77/10

    Zustimmung des Betriebsrats zur Ein-, Umgruppierung; Zustimmungsersetzung;

  • ArbG Cottbus, 08.03.2018 - 11 Ca 10421/17

    Zusatzurlaub bei Wechselschicht und Schichtarbeit setzt einen tatsächlichen

  • ArbG Hamburg, 14.08.2019 - 16 Ca 36/19

    Vergütungsanspruch - außertariflich Angestellter - Tarifabstand -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht