Rechtsprechung
   BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41805
BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15 (https://dejure.org/2016,41805)
BAG, Entscheidung vom 12.07.2016 - 9 AZR 51/15 (https://dejure.org/2016,41805)
BAG, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 (https://dejure.org/2016,41805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,41805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 AÜG, § 1 Abs 2 AÜG, § 2 AÜG, § 4 Abs 1 AÜG, § 5 Abs 1 AÜG
    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 242 BGB, § 9 Nr. 1 AÜG, § 1 AÜG, §§ 1, 2 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, § 5 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 AÜG, § 4 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 5 Abs. 1 AÜG, § 117 Abs. 1 BGB, § 117 Abs. 2 BGB, § 12 Abs. 1 Satz 2 AÜG, § 134 BGB, § 125 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 5 und Satz 6 AÜG, § 9 Abs. 1 Nr. 1a AÜG, Art. 10 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 der Richtlinie 2008/104/EG, § 1 Abs. 2 AÜG, § 13 AÜG, § 1 Abs. 1 AÜG, § 2 Abs. 4 AÜG, § 2 Abs. 5 AÜG, § 2 Abs. 4 Satz 1 AÜG, § 2 Abs. 5 Satz 2 AÜG, § 4 AÜG, § 5 AÜG, Art. 103 Abs. 2 GG, § 533 ZPO, § 533 Nr. 1 ZPO, § 529 ZPO, § 533 Nr. 2 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Fiktion des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses bei Arbeitnehmerüberlassung; Systematik der Gesetzesanalogie im deutschen Recht; Zuständigkeit des Gesetzgebers für Sanktionsregelungen bei der Arbeitnehmerüberlassung; Wirksamkeit der Erlaubnis zur ...

  • bag-urteil.com

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 529; ZPO § 533
    Fiktion des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses bei Arbeitnehmerüberlassung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Scheinwerkvertrag - und die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15
    Gemäß § 9 Nr. 1 AÜG sind Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern unwirksam, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 20, BAGE 146, 384) .

    Daraus wird deutlich, dass eine geänderte Rechtslage nicht per se die Unwirksamkeit einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bewirkt oder die Erlaubnis einschränkt (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 21, BAGE 146, 384) .

    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 23, BAGE 146, 384) .

    Der Senat hat hinsichtlich der Frage der Rechtsfolge bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung bereits ausgeführt, dass im Gesetzgebungsverfahren zum Missbrauchsverhinderungsgesetz die Erweiterung der Rechtsfolge aus § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG über die Fälle des Fehlens der Erlaubnis hinaus diskutiert und von Sachverständigen angemahnt wurde (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 27, BAGE 146, 384 mit Verweis auf BT-Drs. 17/5238 S. 9 und der dort dargestellten Kritik von Düwell, der Gesetzentwurf sei "nicht effektiv genug", da er "die vorgesehene Rechtsfolge für die anderen Fälle der gesetzwidrigen Arbeitnehmerüberlassung aus[spare]") .

    Der Senat hat im Zuge der Problematik einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung bereits ausgeführt, dass die Bestimmung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderlich ist, weil bei Fehlen der nach § 1 AÜG erforderlichen Erlaubnis der Vertrag des Leiharbeitnehmers mit dem Verleiher nach § 9 Nr. 1 AÜG unwirksam ist (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 30, BAGE 146, 384) .

    (4) Die Auswechslung des Arbeitgebers aufgrund einer analogen Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG wäre darüber hinaus wegen des Entzugs des vom Arbeitnehmer gewählten Arbeitgebers auch verfassungsrechtlich bedenklich (ausf. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 31, BAGE 146, 384) .

    Wegen der Vielzahl möglicher Verstöße gegen Vorschriften des AÜG durch Verleiher und Entleiher sowie möglicher Sanktionen ist die Auswahl wirksamer, angemessener und abschreckender Sanktionen iSv. Art. 10 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie) nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, sondern Sache des Gesetzgebers (ausf. für den Fall einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 32 ff., BAGE 146, 384) .

    Nach Streichung des § 13 AÜG aF gibt es in den Fällen der nach § 1 Abs. 2 AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung keine gesetzliche Grundlage mehr für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (ausf. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 25 mwN, BAGE 146, 384) .

    Die Gerichte dürfen aber Gesetzesvorhaben und (planmäßige) Regelungslücken nicht dazu nutzen, den Willen des Gesetzgebers zu missachten und dem Gesetzgebungsprozess vorzugreifen (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 23, 38, BAGE 146, 384; Giese/Scheuer BB 2015, 1461, 1464) .

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15
    Die letztgenannte gegenwartsbezogene Komponente bezieht sich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 15) .

    Sollen im bewussten und gewollten Zusammenwirken arbeitsrechtliche Schutzvorschriften umgangen werden, kann dies zur Folge haben, dass sich eine hieran beteiligte Person so behandeln lassen muss, wie sie bei Anwendung der umgangenen Vorschriften zu behandeln wäre (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 33; vgl. dazu BAG 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - zu 3 b und d der Gründe, BAGE 39, 200) .

  • BVerfG, 16.02.2012 - 1 BvR 127/10

    Rspr des BFH zu klarstellendem Charakter von § 3 Abs 1 S 4 InvZulG 1999 vom

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15
    Richterliche Rechtsfortbildung darf nicht dazu führen, dass der Richter seine eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzt (BVerfG 16. Februar 2012 - 1 BvR 127/10 - Rn. 22; BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 743/14 - Rn. 27, BAGE 153, 62) .
  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 743/14

    Wiedereinstellungsanspruch - Verstoß gegen Art. 8 EMRK

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15
    Richterliche Rechtsfortbildung darf nicht dazu führen, dass der Richter seine eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzt (BVerfG 16. Februar 2012 - 1 BvR 127/10 - Rn. 22; BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 743/14 - Rn. 27, BAGE 153, 62) .
  • BAG, 18.07.2007 - 5 AZR 854/06

    Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15
    Diese Bindung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 19; 18. Juli 2007 - 5 AZR 854/06 - Rn. 25; 22. September 1995 - 5 AZB 19/95 - II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 111/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15
    Auch Absichtserklärungen von Parteien in einer Koalitionsvereinbarung berechtigen Gerichte nicht, die geltende Rechtslage außer Acht zu lassen (BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - Rn. 12) .
  • BGH, 23.06.1971 - VIII ZR 166/70

    Rückzahlung eines Mieterdarlehens bei Vertragsende

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15
    Die Gestaltung ist insoweit nichtig, als sie diese Ansprüche vereitelt (vgl. BGH 23. Juni 1971 - VIII ZR 166/70 - zu III 2 der Gründe, BGHZ 56, 285) .
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 466/10

    Wissenschaftlicher Mitarbeiter - öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15
    Diese Bindung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 19; 18. Juli 2007 - 5 AZR 854/06 - Rn. 25; 22. September 1995 - 5 AZB 19/95 - II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 22.09.1995 - 5 AZB 19/95

    Arbeitnehmerbegriff: Lehrbeauftragter an einer Verwaltungshochschule

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15
    Diese Bindung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 19; 18. Juli 2007 - 5 AZR 854/06 - Rn. 25; 22. September 1995 - 5 AZB 19/95 - II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80

    Mittelbares Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15
    Sollen im bewussten und gewollten Zusammenwirken arbeitsrechtliche Schutzvorschriften umgangen werden, kann dies zur Folge haben, dass sich eine hieran beteiligte Person so behandeln lassen muss, wie sie bei Anwendung der umgangenen Vorschriften zu behandeln wäre (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 33; vgl. dazu BAG 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - zu 3 b und d der Gründe, BAGE 39, 200) .
  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 4 Sa 41/14

    Unzulässige Berufung auf Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers -

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 668/12

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin - nicht programmgestaltende Tätigkeit

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 151/05

    Anpassung eines "Pensionshöchstbetrages

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Vielmehr ist nach Sinn und (Schutz-)Zweck der jeweiligen Regelung zu ermitteln, ob eine so weitgehende Rechtsfolge wie die Unwirksamkeit der Maßnahme geboten ist (vgl. zum Schutzzweck gesetzlicher Bestimmungen zuletzt zB BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 32 f. [zu § 14 Abs. 4 TzBfG]; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 20 [zum BDSG]; 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 41 [zum AÜG]) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Vielmehr ist nach Sinn und (Schutz-)Zweck der jeweiligen Regelung zu ermitteln, ob eine so weitgehende Rechtsfolge wie die Unwirksamkeit der Maßnahme geboten ist (vgl. zum Schutzzweck gesetzlicher Bestimmungen zuletzt zB BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 32 f. [zu § 14 Abs. 4 TzBfG]; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 20 [zum BDSG]; 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 41 [zum AÜG]) .
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Sie kann nicht nur durch eine ausdrückliche Erklärung, sondern auch durch schlüssiges Verhalten (Realofferte und deren konkludente Annahme) abgegeben werden (BAG 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 19; 9. April 2014 - 10 AZR 590/13 - Rn. 26) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht