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   BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07   

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BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07 (https://dejure.org/2008,221)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2008 - 9 AZR 514/07 (https://dejure.org/2008,221)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 (https://dejure.org/2008,221)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilungswunsch

  • openjur.de

    Arbeitszeit; Geltendmachung eines Verringerungs- als auch eines Verteilungswunsches; Änderung des Verteilungswunsches

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Änderung des Arbeitnehmerwunsches bzgl. einer bestimmten Verteilung der zu verringernden Arbeitszeit nach Ablehnung seines Angebots auf Arbeitszeitverringerung durch den Arbeitgeber ; Durchsetzbarkeit eines geänderten Verteilungswunsches durch ...

  • hensche.de

    Arbeitszeitverringerung, Arbeitszeit

  • Betriebs-Berater

    Verteilungswunsch bei Arbeitszeitverringerung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    TzBfG § 8; ; BGB § 133; ; BGB § 145; ; BGB § 157; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 263; ; ZPO § 267; ; ZPO § 308; ; ZPO § 894 Abs. 1; ; GewO § 106

  • RA Kotz

    Arbeitszeitverringerung - Arbeitgeberablehnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG - Arbeitszeit; Verringerung; Verteilungswunsch

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verringerung der Arbeitszeit: Begrenzung des Verringerungswunschs ? Abänderung nur bis zum Abschluss des Konsensverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verringerung der Arbeitszeit: Arbeitgeber kann Antrag von bestimmter Arbeitszeitverteilung abhängig machen

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Verringerung Arbeitszeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verringerung der Arbeitszeit

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Wunsch auf Verringerung der Arbeitszeit kann an bestimmte Verteilung der Arbeitszeit gebunden werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verringerung der Arbeitszeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verteilungswunsch bei Arbeitszeitverringerung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verringerung der Arbeitszeit: Arbeitgeber kann Antrag von bestimmter Arbeitszeitverteilung abhängig machen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit kann an konkrete Verteilung gekoppelt werden

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Verteilungswunsch bei Verringerung der Arbeitszeit bindend

  • hensche.de (Zusammenfassung)

    Arbeitszeitverringerung: Vorsicht bei Verteilungswünschen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verlangen nach Verringerung der Arbeitszeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit: Keine Änderungswünsche im Gerichtsprozess möglich

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.6.2008)

    Gericht stärkt Arbeitnehmer mit Wunsch nach Dauer-Teilzeit // Betriebsvereinbarung der Lufthansa gekippt

  • 123recht.net (Kurzinformation, 26.6.2008)

    Verringerung der Arbeitszeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht bei der Angabe der Verteilung der Arbeitszeit, wenn ein Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit gestellt wird

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 127, 95
  • MDR 2009, 36
  • NZA 2008, 1289
  • NZA 2009, 60
  • DB 2008, 2543
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03

    Teilzeitanspruch - Verteilung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07
    Mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung des Beklagten zu 2) nach § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO als erteilt (Senat 16. Oktober 2007 - 9 AZR 239/07 - Rn. 10, AP TzBfG § 8 Nr. 23 = EzA TzBfG § 8 Nr. 19; vgl. 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - BAGE 115, 136, zu III der Gründe; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu A I 1 der Gründe; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - BAGE 108, 103, zu B I der Gründe).

    Hat sich das Berufungsgericht mit der Zulässigkeit der Klageänderung nicht auseinandergesetzt, kann das Revisionsgericht die unterbliebene Prüfung nachholen (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - BAGE 115, 136, zu I der Gründe; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu A II 1 der Gründe; BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, zu A 1 der Gründe).

    Er darf ihn bis zur Erörterung mit dem Arbeitgeber zurückstellen (vgl. Senat 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu B II 3 b der Gründe).

    Danach kann die "neuerliche Geltendmachung" nur erfolgreich sein, wenn die zweijährige Sperrfrist des § 8 Abs. 6 TzBfG abgelaufen ist und der Arbeitgeber den zunächst gestellten Antrag des Arbeitnehmers zu Recht aus betrieblichen Gründen abgelehnt hat (Senat 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu B I 2 a der Gründe).

    Ein bei Gericht gestellter Sachantrag enthält regelmäßig kein neuerliches rechtsgeschäftliches Vertragsangebot (vgl. Senat 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu B I 2 b der Gründe).

    a) Die Klage auf Verringerung der Arbeitszeit ist unbegründet, wenn die klagende Partei die Verringerung der Arbeitszeit von der Verteilung der Arbeitszeit abhängig macht (einheitliches Vertragsangebot) und schon ein Anspruch auf die von der klagenden Partei gewünschte Verteilung nicht besteht (vgl. Senat 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu B II 3 der Gründe).

    Für die Auslegung maßgeblich ist, ob der Antrag aus Sicht des Arbeitgebers als "Einheit" aufzufassen ist (Senat 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07
    c) Macht ein Arbeitnehmer sowohl einen Verringerungs- als auch einen Verteilungswunsch nach § 8 TzBfG geltend, hängen beide erfahrungsgemäß voneinander ab (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - BAGE 105, 107, zu B II 2 b der Gründe).

    Eine Verurteilung des Beklagten zu 2) ausschließlich auf Annahme des Verringerungsantrags würde somit den einheitlichen Klageantrag aufspalten und gegen § 308 ZPO verstoßen (vgl. Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - BAGE 105, 107, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04

    Teilzeitanspruch

    Auszug aus BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07
    Mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung des Beklagten zu 2) nach § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO als erteilt (Senat 16. Oktober 2007 - 9 AZR 239/07 - Rn. 10, AP TzBfG § 8 Nr. 23 = EzA TzBfG § 8 Nr. 19; vgl. 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - BAGE 115, 136, zu III der Gründe; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu A I 1 der Gründe; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - BAGE 108, 103, zu B I der Gründe).

    Hat sich das Berufungsgericht mit der Zulässigkeit der Klageänderung nicht auseinandergesetzt, kann das Revisionsgericht die unterbliebene Prüfung nachholen (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - BAGE 115, 136, zu I der Gründe; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu A II 1 der Gründe; BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, zu A 1 der Gründe).

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 678/00

    Auslegung einer nichttypischen Willenserklärung

    Auszug aus BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07
    Nachdem das Landesarbeitsgericht keine Auslegung vorgenommen hat, darf das Revisionsgericht auch diese nichttypischen Willenserklärungen selbst auslegen, weil der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt und kein weiteres tatsächliches Vorbringen zu erwarten ist (vgl. Senat 20. August 2002 - 9 AZR 678/00 - AP BGB § 133 Nr. 46, zu I 2 b der Gründe).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.06.2007 - 7 Sa 627/06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit;

    Auszug aus BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07
    Auf die Revision des Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 28. Juni 2007 - 7 Sa 627/06 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als es das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 20. Oktober 2006 - 6 Ca 455/06 - abgeändert und der Klage gegen den Beklagten zu 2) stattgegeben hat.
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07
    Jedenfalls nach erfolgter Ablehnung durch den Arbeitgeber ist eine solche Änderung nicht möglich (Klarstellung von Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - BAGE 105, 133, zu I 5 b bb (1) der Gründe).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07
    Hat sich das Berufungsgericht mit der Zulässigkeit der Klageänderung nicht auseinandergesetzt, kann das Revisionsgericht die unterbliebene Prüfung nachholen (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - BAGE 115, 136, zu I der Gründe; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu A II 1 der Gründe; BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, zu A 1 der Gründe).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07
    Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig (vgl. BGH 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 - BGHZ 146, 341, zu A II der Gründe).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 239/07

    Arbeitszeitverringerung - Bestimmtes Verringerungsverlangen - Konkretisierung

    Auszug aus BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07
    Mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung des Beklagten zu 2) nach § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO als erteilt (Senat 16. Oktober 2007 - 9 AZR 239/07 - Rn. 10, AP TzBfG § 8 Nr. 23 = EzA TzBfG § 8 Nr. 19; vgl. 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - BAGE 115, 136, zu III der Gründe; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu A I 1 der Gründe; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - BAGE 108, 103, zu B I der Gründe).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07
    Mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung des Beklagten zu 2) nach § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO als erteilt (Senat 16. Oktober 2007 - 9 AZR 239/07 - Rn. 10, AP TzBfG § 8 Nr. 23 = EzA TzBfG § 8 Nr. 19; vgl. 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - BAGE 115, 136, zu III der Gründe; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - BAGE 113, 11, zu A I 1 der Gründe; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - BAGE 108, 103, zu B I der Gründe).
  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06

    Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht

  • ArbG Berlin, 20.04.2012 - 28 Ca 17989/11

    Teilzeitantrag eines Arbeitnehmers in leitender Position - zulässige

    Es stellt keine "Änderung" eines Verteilungswunsches im Sinne der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (s. BAG 24.06.2008 - 9 AZR 514/07 - NZA 2008, 1289 [Leitsatz]) dar, wenn der Anspruchsteller seine bereits im innerbetrieblichen Konsensverfahren kursorisch zur Sprache gebrachten Verteilungswünsche (hier: "gleichmäßig" auf die Arbeitstage verteilt) im späteren Klagebegehren konkretisiert (hier: jeweils von 10.00 bis 16.00 Uhr).(Rn.62).

    Beklagtenschriftsatz vom 5.3.2012 a.a.O.S. Beklagtenschriftsatz vom 5.3.2012 a.a.O..

    Beklagtenschriftsatz vom 5.3.2012 a.a.O.S. Beklagtenschriftsatz vom 5.3.2012 a.a.O..

    Beklagtenschriftsatz vom 5.3.2012 S. 2 (Bl. 54 GA) mit Hinweis auf BAG 24.6.2008 - 9 AZR 514/07 - BAGE 127, 95 = AP § 8 TzBfG Nr. 26 = EzA § 8 TzBfG Nr. 22 = NZA 2008, 1289; nochmals mit Schriftsatz vom 19.3.2012 S. 2 u. 3 [4.] (Bl. 61 u. 62 GA).S. Beklagtenschriftsatz vom 5.3.2012 S. 2 (Bl. 54 GA) mit Hinweis auf BAG 24.6.2008 - 9 AZR 514/07 - BAGE 127, 95 = AP § 8 TzBfG Nr. 26 = EzA § 8 TzBfG Nr. 22 = NZA 2008, 1289; nochmals mit Schriftsatz vom 19.3.2012 S. 2 u. 3 [4.] (Bl. 61 u. 62 GA)., sei die Klägerin im Ergebnis nach Maßgabe des § 8 Abs. 6 TzBfG 29S.

    25) S. Beklagtenschriftsatz vom 5.3.2012 a.a.O..

    26) S. Beklagtenschriftsatz vom 5.3.2012 a.a.O..

    28) S. Beklagtenschriftsatz vom 5.3.2012 S. 2 (Bl. 54 GA) mit Hinweis auf BAG 24.6.2008 - 9 AZR 514/07 - BAGE 127, 95 = AP § 8 TzBfG Nr. 26 = EzA § 8 TzBfG Nr. 22 = NZA 2008, 1289; nochmals mit Schriftsatz vom 19.3.2012 S. 2 u. 3 [4.] (Bl. 61 u. 62 GA).

  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20

    Widerruf eines Teilzeitverlangens nach § 8 TzBfG - abändernde Annahme iSv. § 150

    Der Streitgegenstand kann durch den Arbeitnehmer nicht mehr einseitig verändert werden, ohne das in § 8 Abs. 2 bis 5 TzBfG aF vorgeschriebene Verfahren erneut zu durchlaufen (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 21 ff., BAGE 127, 95; vgl. zu § 15 BEEG aF BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 25) .

    Für den Zeitraum von zwei Jahren nach einer Zustimmung oder berechtigten Ablehnung des Verringerungsverlangens muss sich der Arbeitgeber nicht mit einem weiteren Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit auseinandersetzen (vgl. BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 27; 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 23, aaO) .

    Dem Arbeitnehmer wäre es nicht möglich, die vom Arbeitgeber im Rahmen der Erörterung eingewandten entgegenstehenden betrieblichen Gründe durch Änderung seines Verteilungswunsches zu berücksichtigen (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 22, BAGE 127, 95) .

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

    Damit er hierdurch nicht unzumutbar belastet wird, soll er nur zweimal damit rechnen müssen, seine Personalplanung gegen seinen Willen dem Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers anpassen zu müssen (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 23, BAGE 127, 95 zur gleichgelagerten Problematik bei § 8 Abs. 6 TzBfG) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19

    Verteilung der auf Antrag des Klägers reduzierten Arbeitszeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 20), der sich die Kammer anschließt, ist ab dem Zeitpunkt der Ablehnung des Antrags durch den Arbeitgeber der Verteilungswunsch des Arbeitnehmers nicht mehr abänderbar.

    a) Die Anträge auf Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit sind auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet, mit der Folge dass der Arbeitnehmer nach überwiegend vertretener Auffassung hieran gebunden ist, § 145 BGB (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 21 mwN.).

    Dagegen spricht, dass damit die nach § 8 Abs. 3 S. 1 TzBfG vorgeschriebene Erörterung entwertet würde (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 22).

    Im gerichtlichen Verfahren ist nur zu prüfen, ob der Arbeitgeber seine Zustimmung zu diesem Änderungswunsch zu Unrecht verweigert hat (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 22).

    Dem Arbeitnehmer verbleibt alternativ dazu nur die Möglichkeit, seinen bisherigen vom Arbeitgeber abgelehnten Antrag gerichtlich durchzusetzen (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 23; vgl. auch BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 27 zur insoweit gleichgelagerten Problematik bei § 15 Abs. 6 BEEG aF.).

  • LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1619/12

    Änderung der Lage der Arbeitszeit - Vertragsänderungsrecht - gerichtlicher

    Hat der Arbeitgeber den geäußerten Verteilungswunsch schon abgelehnt, kann der Arbeitnehmer ihn nämlich nicht mehr modifizieren; das vorgerichtliche Konsensverfahren nach § 8 TzBfG ist abgeschlossen und der materielle Streitgegenstand des späteren Klageverfahrens steht fest (BAG 24.06.2008 - 9 AZR 514/07 - NZA 2008, 1289).

    Nach Mitteilung der Entscheidung ist auch das vorgerichtliche Konsensverfahren abgeschlossen (BAG 24.06.2008 - 9 AZR 514/07 - BAGE 127, 95).

    Ginge man hier von einem Erlöschen des Angebots des Arbeitnehmers nach § 146 Alt. 1 BGB aus, könnte der Arbeitnehmer nicht auf Annahme eben dieses Angebots klagen (so wohl auch BAG 24.06.2008 - 9 AZR 514/07 - BAGE 127, 95, wenn dort formuliert wird, mit der Ablehnungsentscheidung des Arbeitgebers stehe materiell der Streitgegenstand des gerichtlichen Verfahrens fest und im gerichtlichen Verfahren sei nur zu prüfen, ob der Arbeitgeber seine Zustimmung zu dem an ihn konkret gerichteten Änderungswunsch zu Unrecht verweigert habe).

  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10

    Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

    Nimmt das Landesarbeitsgericht - wie im Streitfall - eine Auslegung nicht vor, darf das Revisionsgericht auch nichttypische Verträge selbst auslegen, wenn der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt und kein weiteres tatsächliches Vorbringen zu erwarten ist (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 30, BAGE 127, 95) .
  • LAG Düsseldorf, 28.04.2020 - 8 Sa 403/19

    Rücknahme eines arbeitnehmerischen Teilzeitverlangens

    Wäre sie kürzer, käme bei einer Einverständniserklärung des Arbeitgebers bis zum Ablauf der Überlegungsfrist keine Vereinbarung zustande, sondern sie würde gemäß § 150 Abs. 1 BGB als neuer Antrag gelten (so ausdrücklich schon LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2006 - 9 AZR 1222/05, zitiert nach juris, Rdz. 37, so im Ergebnis wohl auch BAG, Urteil vom 24.06.2008 - 9 AZR 514/07, NZA 2008, 1289).

    Zudem hätte es der Arbeitnehmer durch eine berechtigte Rücknahme seines Teilzeitverlangens in der Hand, die zweijährige Sperrwirkung des § 8 Abs. 6 TzBfG zu unterlaufen (vgl. BAG, Urteil vom 24.06.2008 - aaO, Rdz. 23, zum Teilzeitanspruch des § 15 Abs. 6, 7 BEEG aF jetzt auch BAG, Urteil vom 24.09.2019 - 9 AZR 435/18, NZA 2020, 340).

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilung - § 8 TzBfG

    Der Antrag auf Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit ist auf den Abschluss eines Änderungsvertrags gerichtet und damit Angebot iSv. § 145 BGB (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 21, BAGE 127, 95) .

    Ein bei Gericht gestellter Sachantrag enthält regelmäßig kein neuerliches rechtsgeschäftliches Vertragsangebot (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 27, BAGE 127, 95; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 113, 11) .

  • BAG, 02.10.2018 - 5 AZR 376/17

    Fortbildungskosten eines Flugzeugführers für die Schulung auf anderen Flugmustern

    Dies ist indes nicht ausreichend, weil hierdurch eine als Einwilligung zu behandelnde rügelose Einlassung (dazu BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 13, BAGE 127, 95; BGH 6. Dezember 2004 - II ZR 394/02 - zu II 1 a der Gründe) nicht ausgeschlossen ist.
  • LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12

    Änderung der Lage der Arbeitszeit - Vertragsänderungsrecht - gerichtlicher

    Hat der Arbeitgeber den geäußerten Verteilungswunsch schon abgelehnt, kann der Arbeitnehmer ihn nämlich nicht mehr modifizieren; das vorgerichtliche Konsensverfahren nach § 8 TzBfG ist abgeschlossen und der materielle Streitgegenstand des späteren Klageverfahrens steht fest (BAG 24.06.2008 - 9 AZR514/07 - NZA 2008, 1289).

    Nach Mitteilung der Entscheidung ist auch das vorgerichtliche Konsensverfahren abgeschlossen (BAG 24.06.2008 - 9 AZR 514/07 - BAGE 127, 95).

    Ginge man hier von einem Erlöschen des Angebots des Arbeitnehmers nach § 146 Alt. 1 BGB aus, könnte der Arbeitnehmer nicht auf Annahme eben dieses Angebots klagen (so wohl auch BAG 24.06.2008 - 9 AZR 514/07 - BAGE 127, 95, wenn dort formuliert wird, mit der Ablehnungsentscheidung des Arbeitgebers stehe materiell der Streitgegenstand des gerichtlichen Verfahrens fest und im gerichtlichen Verfahren sei nur zu prüfen, ob der Arbeitgeber seine Zustimmung zu dem an ihn konkret gerichteten Änderungswunsch zu Unrecht verweigert habe).

  • LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Sa 312/19

    Firmentarifvertrag mit statischer Bezugnahme; Tarifvertraglicher Anspruch auf

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 19/10

    Altersteilzeit - Teilzeitmodell

  • LAG Hamm, 17.12.2008 - 2 Sa 1233/08

    Die eigenmächtige Durchsetzung eines abgelehnten Teilzeitwunsches kann eine

  • LAG München, 09.02.2023 - 3 Sa 194/22

    Teilzeit während der Elternzeit, Teilzeitverlangen, Auslegung, Schadensersatz,

  • ArbG Köln, 22.03.2017 - 9 Ca 6485/16

    Rechtsstreit über die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung in der Form einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2008 - 2 Sa 90/08

    Teilzeitarbeit - entgegenstehende betriebliche Gründe - kontinuierliche Betreuung

  • LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 445/12

    Geänderte Verteilung der Arbeitszeit aufgrund Betriebsvereinbarung

  • LAG Hessen, 24.10.2011 - 7 Sa 399/11

    Verringerung der Arbeitszeit - befristetes Teilzeitbegehren - Ausschlussfrist

  • LAG München, 30.12.2013 - 4 SaGa 33/13

    Einstweilige Verfügung, Teilzeitreduzierung/-verteilung

  • ArbG Dortmund, 26.02.2021 - 3 Ca 2499/20
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