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   BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09   

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BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09 (https://dejure.org/2010,2988)
BAG, Entscheidung vom 21.09.2010 - 9 AZR 515/09 (https://dejure.org/2010,2988)
BAG, Entscheidung vom 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 (https://dejure.org/2010,2988)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der Arbeitsphase angesparten Erfolgsanteils zeitversetzt in der Freistellungsphase

  • openjur.de

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank; Auszahlung des in der Arbeitsphase angesparten Erfolgsanteils zeitversetzt in der Freistellungsphase; TV ATZ Bayerische Spielbanken

  • Bundesarbeitsgericht

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der Arbeitsphase angesparten Erfolgsanteils zeitversetzt in der Freistellungsphase - TV ATZ Bayerische Spielbanken

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 293 S 2 ZPO, § 559 Abs 1 S 1 ZPO
    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der Arbeitsphase angesparten Erfolgsanteils zeitversetzt in der Freistellungsphase - TV ATZ Bayerische Spielbanken

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 293 S 2 ZPO, § 559 Abs 1 S 1 ZPO
    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der Arbeitsphase angesparten Erfolgsanteils zeitversetzt in der Freistellungsphase - TV ATZ Bayerische Spielbanken

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Normtatsachen von Amts wegen; Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank bei zeitversetzter Auszahlung des in der Arbeitsphase angesparten Erfolgsanteils in der Freistellungsphase

  • Betriebs-Berater

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank

  • bag-urteil.com

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der Arbeitsphase angesparten Erfolgsanteils zeitversetzt in der Freistellungsphase - TV ATZ Bayerische Spielbanken

  • rewis.io

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der Arbeitsphase angesparten Erfolgsanteils zeitversetzt in der Freistellungsphase - TV ATZ Bayerische Spielbanken

  • ra.de
  • rewis.io

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der Arbeitsphase angesparten Erfolgsanteils zeitversetzt in der Freistellungsphase - TV ATZ Bayerische Spielbanken

  • streifler.de

    Auszahlung von Erfolgsanteilen während der Altersteilzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Normtatsachen von Amts wegen; Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank bei zeitversetzter Auszahlung des in der Arbeitsphase angesparten Erfolgsanteils in der Freistellungsphase

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 308
  • NZA-RR 2011, 448
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 486/05

    Sanierungs-TV - rückwirkender Eingriff

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09
    Die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen ist durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen begrenzt (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 486/05 - Rn. 26, BAGE 119, 374) .

    Dabei ist das Vertrauen in den Bestand des tariflichen Anspruchs unabhängig davon schutzwürdig, ob der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit gilt oder ob dessen Anwendung - wie im Streitfall - vertraglich vereinbart ist (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 486/05 - Rn. 26, aaO) .

    Der Arbeitnehmer darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Tarifvertragsparteien einen einmal entstandenen Tarifanspruch nicht rückwirkend beseitigen (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 486/05 - Rn. 26, BAGE 119, 374) .

    Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Ansprüche noch nicht erfüllt oder noch nicht fällig sind (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 486/05 - Rn. 28, aaO) .

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05

    Vorvertrag zum Tarifvertrag - Verurteilung zum Abschluss eines Tarifvertrages -

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09
    Die Zulässigkeit der autonomen Festsetzung des Zeitpunkts des Inkrafttretens eines Tarifvertrags ergibt sich aus der den Tarifvertragsparteien in Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumten Normsetzungsbefugnis, die auch das Recht umfasst, die zeitliche Geltung der von ihnen geschaffenen Normen zu bestimmen (BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - Rn. 68, BAGE 119, 1) .

    Die den Tarifvertragsparteien in Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumte Normsetzungsbefugnis umfasst die rückwirkende Inkraftsetzung von verschlechternden Bedingungen nur insoweit, als sie nicht den rechts-staatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzen (vgl. BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - Rn. 69, BAGE 119, 1) .

    Ob und unter welchen Voraussetzungen das Vertrauen eines Arbeitnehmers ausnahmsweise nicht schutzwürdig ist, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - Rn. 67, BAGE 119, 1) .

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 878/06

    Sonderzuwendung - Rückwirkung eines verschlechternden Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09
    Tarifvertragliche Regelungen tragen somit während der Laufzeit des Tarifvertrags den immanenten Vorbehalt ihrer rückwirkenden Abänderbarkeit durch Tarifvertrag in sich (BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 878/06 - Rn. 18, NZA 2008, 131) .

    Die Grundlage für schützenswertes Vertrauen besteht nicht mehr, wenn und sobald die Normunterworfenen mit einer Änderung rechnen müssen (vgl. BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 878/06 - Rn. 18, NZA 2008, 131) .

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 382/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09
    Die Tarifvertragsparteien können deshalb grundsätzlich jederzeit einen von ihnen früher selbst vereinbarten Tarifvertrag abändern, einschränken oder aufheben (vgl. BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 382/06 - Rn. 18, EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 15) .

    Soweit Änderungen der Tarifnorm Sachverhalte berühren, die in der Vergangenheit liegen, haben die Tarifvertragsparteien allerdings die Grenzen für eine Rückwirkung einzuhalten, die auch vom Gesetzgeber zu beachten sind (vgl. BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 382/06 - Rn. 20, EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 15) .

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09
    Entscheidend und ausreichend ist die Kenntnis der betroffenen Kreise (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - Rn. 40, BAGE 108, 176) .
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09
    Er erarbeitet in der Arbeitsphase ein Guthaben, welches in der Freistellungsphase zur Auszahlung kommen soll (vgl. Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 16, BAGE 116, 86) .
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 501/01

    Jahressonderzahlung - RTV für die gewerblichen Beschäftigten im

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09
    Danach löst ein neuer Tarifvertrag die alte Ordnung in dem von den Tarifvertragsparteien bestimmten Umfang ab (vgl. BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - zu II 2 c cc (1) der Gründe, BAGE 100, 377) .
  • LAG München, 18.06.2009 - 3 Sa 135/09

    Altersteilzeit, Erfolgsanteile des spieltechnischen Personals in der

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Juni 2009 - 3 Sa 135/09 - aufgehoben.
  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 923/08

    Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (Senat 13. April 2010 - 9 AZR 271/09 - Rn. 19; 17. November 2009 - 9 AZR 923/08 - Rn. 23, AP TVöD § 46 Nr. 1; 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 28; 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 35, BAGE 129, 131) .
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09
    Deshalb ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. Senat 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 19, BAGE 129, 72) .
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 477/08

    Ersetzung von nachwirkenden Tarifverträgen durch einen Verbandstarifvertrag

  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08

    AT-Angestellter - tarifliche Abstandsklausel - Gehalt auf außertariflicher

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - pauschales Leistungsentgelt - LeistungsTV-Bund

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 271/09

    Tarifliches Fortzahlungsentgelt - arbeitnehmerähnliche Personen

  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 952/94

    Anspruch auf tarifvertragliche Anpassungen der Gagen

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 379/10

    Zuwendung - Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

    Der Arbeitnehmer geht während der Arbeitsphase mit seiner vollen Arbeitsleistung im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung (BAG 21. Januar 2011 - 9 AZR 870/09 - Rn. 18, NZA 2011, 593; 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 34; 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 - Rn. 32, AP ATG § 4 Nr. 3; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 16, BAGE 116, 86) .

    Das für die Freistellungsphase angesparte Entgelt ist die Gegenleistung für die bereits in der Arbeitsphase geleistete, über die verringerte Arbeitszeit hinausgehende Arbeit (vgl. BAG 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 34) .

    Sie bietet aber keine eigenständige, unabhängig von tariflichen Regelungen geltende Grundlage für die Berechnung von Ansprüchen in der Altersteilzeit bzw. - wie die Revision im Umkehrschluss meint - für die Anrechnung vermeintlich überzahlter Vergütung (vgl. BAG 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 34: "vorbehaltlich abweichender Regelungen" ) .

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 217/11

    Dynamische Verweisung im kirchlichen Arbeitsvertrag

    (aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts tragen tarifvertragliche Regelungen auch während der Laufzeit des Tarifvertrags den immanenten Vorbehalt in sich, rückwirkend durch Tarifvertrag geändert zu werden (vgl. BAG 24. März 2011 - 6 AZR 765/09 - Rn. 19; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 17, ZTR 2011, 172; 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 45, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 49) .
  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

    Derartige Normtatsachen sind vielmehr nach § 293 Satz 2 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 40) .
  • BAG, 06.12.2017 - 10 AZR 575/16

    Sonderzahlung - Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes - Vertrauensschutz

    a) Allerdings gilt im Verhältnis zwischen zwei gleichrangigen Tarifnormen das Ablösungsprinzip (vgl. hierzu und zum Folgenden BAG 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 45 ff. mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 Sa 258/19

    Vergütung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit -

    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich damit im Umfang seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistungspflicht (BAG 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 34; 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 - Rn. 32; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 16, jeweils mwN.; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - unter II.1.b.bb (2)).

    Das für die Freistellungsphase angesparte Entgelt ist die Gegenleistung für die bereits in der Arbeitsphase geleistete, über die verringerte Arbeitszeit hinausgehende Arbeit (BAG 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 34 mwN.).

    Auch der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - lagen ein anderer Sachverhalt und die besonderen Regelungen des TV ATZ für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern in den Bayerischen Spielbanken zugrunde.

  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 765/09

    Rückwirkender Wegfall einer Zuwendung - Vertrauensschutz

    c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts tragen tarifvertragliche Regelungen auch während der Laufzeit des Tarifvertrages den immanenten Vorbehalt ihrer rückwirkenden Abänderbarkeit durch Tarifvertrag in sich (vgl. 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 17, ZTR 2011, 172; 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 45; 24. Oktober 2007 - 10 AZR 878/06 - NZA 2008, 131; 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - BAGE 108, 176, 182 f.; 14. November 2001 - 10 AZR 698/00 - EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16; 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309) .
  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 796/09

    Kirchliche Arbeitsvertragsregelung - Rückwirkendes Inkrafttreten

    c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts tragen tarifvertragliche Regelungen auch während der Laufzeit des Tarifvertrags den immanenten Vorbehalt ihrer rückwirkenden Abänderbarkeit durch Tarifvertrag in sich (vgl. 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 14. November 2001 - 10 AZR 698/00 - EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16; 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - BAGE 108, 176, 182 f.; 24. Oktober 2007 - 10 AZR 878/06 - NZA 2008, 131; 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 45; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 17, ZTR 2011, 172) .
  • LAG Hessen, 30.01.2012 - 17 Sa 1082/11

    Diskriminierung wegen befristeter Beschäftigung - Stichtagregelung -

    Dementsprechend geht der spätere Tarifvertrag dem früheren vor ( ständ. Rspr., BAG 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 - NZA 2011, 1358; BAG 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 49; BAG 26. September 2007 - 5 AZR 881/06 - TVG § 1 Tarifverträge: Betonsteingewerbe Nr. 8, jeweils mwN.

    Dabei hat der Wegfall des Vertrauensschutzes nicht zur Voraussetzung, dass der einzelne Tarifunterworfene positive Kenntnis von den maßgeblichen Umständen hat, sondern entscheidend und maßgeblich ist die Kenntnis der betroffenen Kreise ( BAG 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 49; BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 21 ).

  • LAG Hessen, 30.01.2012 - 17 Sa 1081/11

    Diskriminierung wegen befristeter Beschäftigung - Stichtagregelung -

    Dementsprechend geht der spätere Tarifvertrag dem früheren vor (ständ. Rspr., BAG 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 - NZA 2011, 1358; BAG 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 49; BAG 26. September 2007 - 5 AZR 881/06 - TVG § 1 Tarifverträge: Betonsteingewerbe Nr. 8, jeweils mwN.).

    Dabei hat der Wegfall des Vertrauensschutzes nicht zur Voraussetzung, dass der einzelne Tarifunterworfene positive Kenntnis von den maßgeblichen Umständen hat, sondern entscheidend und maßgeblich ist die Kenntnis der betroffenen Kreise (BAG 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 49; BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 21).

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 3/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

    Derartige Normtatsachen sind vielmehr nach § 293 Satz 2 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 40) .
  • LAG Düsseldorf, 20.04.2023 - 5 Sa 656/22

    Sanierungstarifvertrag; firmenbezogener Verbandstarifvertrag; Bezugnahmeklausel;

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1173/17

    Ibbenbürener Steinkohlenbergbau; Hausbrandkohlen; Umstellung der

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 4/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1477/17

    Ruhrbergbau; Angestellter; Hausbrandkohlen; Tonne auf Attest; Umstellung auf

  • ArbG Essen, 21.12.2015 - 6 Ca 908/15

    Vergütungsansprüche während der Passivphase der Altersteilzeit; Verteilung der

  • LAG Hamm, 27.08.2019 - 9 Sa 1154/17

    Ibbenbürener Steinkohlenbergbau; Arbeiter; Energiebeihilfe; Umstellung der

  • LAG Hamm, 13.06.2019 - 9 Sa 1260/17

    Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig

  • LAG Hamm, 09.10.2018 - 9 Sa 656/17

    Parallelverfahren zu LAG Hamm v. 25.09.2018 9 Sa 559/17

  • LAG Hamm, 21.05.2019 - 9 Sa 586/17

    Ruhrbergbau, Hausbrandleistungen, Energiebeihilfe, Arbeiter, Abfindung

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1449/17

    Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig

  • LAG Hamm, 07.05.2019 - 9 Sa 936/17

    Saarbergbau; Hausbrandleistungen; Energiebeihilfe; Abfindung; Saarbergbau

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 6/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 5/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1144/17

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung; Ablösungsprinzip bei zwei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 10 Sa 529/10

    Diskriminierung wegen des Alters und wegen der Behinderung - Altersteilzeit -

  • ArbG Bonn, 26.02.2014 - 2 Ca 1621/13

    Dreiseitiger Vertrag mit Ergänzungen

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