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   BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 52/04   

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https://dejure.org/2005,7147
BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 52/04 (https://dejure.org/2005,7147)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2005 - 9 AZR 52/04 (https://dejure.org/2005,7147)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 52/04 (https://dejure.org/2005,7147)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    TV Altersteilzeitarbeit für das Bodenpersonal vom 24. März 2001 § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Altersteilzeitarbeitsvertrages bei Bezugnahme auf Tarifvereinbarung mit Öffnungsklausel in Form eines Optionsrechtes zugunsten des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1320 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamburg, 14.01.2004 - 5 Sa 13/03
    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 52/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 14. Januar 2004 - 5 Sa 13/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 232/03

    Auslegung eines Koalitionsvertrages

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 52/04
    Eine solche Formulierung lässt den Arbeitsvertragsparteien Raum für abweichende vertragliche Festlegungen (BAG 14. April 2004 - 4 AZR 232/03 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 188 = EzA TVG § 1 Nr. 45, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 52/04
    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/93 - BAGE 73, 364 mwN).
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 872/95

    Keine kollektivvertragliche Festschreibung der Arbeitszeit der Lehrkräfte an

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 52/04
    Diese Auslegungsmethode gilt auch für schuldrechtliche Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien, wenn sie drittbegünstigende Regelungen enthalten (BAG 5. November 1997 - 4 AZR 872/95 - BAGE 87, 45).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 468/93

    Eingruppierung einer Fernmeldeaufsicht

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 52/04
    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/93 - BAGE 73, 364 mwN).
  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Dabei kann dahinstehen, ob auf die Erklärung vom 21. Februar 2012 und die Ergänzungsvereinbarung vom 28. November 2012 die Grundsätze über die Auslegung von Verträgen (§§ 133, 157 BGB) anzuwenden sind oder ob - weil ggf. Dritte begünstigt werden - die Grundsätze über die Auslegung von Gesetzen heranzuziehen sind (vgl. für die Auslegung eines Koalitionsvertrags: BAG 5. November 1997 - 4 AZR 872/95 - zu II 2.2.2 der Gründe, BAGE 87, 45; vgl. für den schuldrechtlichen Teil eines Tarifvertrags: BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 52/04 - zu I 2 b der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2019 - 12 Sa 615/18

    Begriff der Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit i.S. von § 4 Abs. 1 TzBfG

    Auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ist stets abzustellen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (BAG, Urteil vom 10.12.2014 - 4 AZR 503/12 -, BAGE 150, 184 - 194, Rn. 19; BAG, Urteil vom 13.10.2011 - 8 AZR 514/10 -, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 9 AZR 52/04 -, Rn. 27, juris).
  • LAG Düsseldorf, 13.09.2016 - 14 Sa 874/15

    Altersfreizeit nach dem Manteltarifvertrag der chemischen Industrie für die

    Auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ist stets abzustellen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (BAG, Urteil vom 10.12.2014 - 4 AZR 503/12 -, BAGE 150, 184 - 194, Rn. 19; BAG, Urteil vom 13.10.2011 - 8 AZR 514/10 -, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 9 AZR 52/04 -, Rn. 27, juris).
  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Dabei kann dahinstehen, ob auf die Erklärung vom 21. Februar 2012 und die Ergänzungsvereinbarung vom 28. November 2012 die Grundsätze über die Auslegung von Verträgen (§§ 133, 157 BGB) anzuwenden sind oder ob - weil ggf. Dritte begünstigt werden - die Grundsätze über die Auslegung von Gesetzen heranzuziehen sind (vgl. für die Auslegung eines Koalitionsvertrags: BAG 5. November 1997 - 4 AZR 872/95 - zu II 2.2.2 der Gründe, BAGE 87, 45; vgl. für den schuldrechtlichen Teil eines Tarifvertrags: BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 52/04 - zu I 2 b der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 20 Sa 419/10

    Darlegungs- und Beweislast - schuldrechtliches Rücktrittsrecht

    Die für Tarifverträge maßgebende Auslegungsmethode ist auch auf schuldrechtliche Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien anzuwenden, wenn sie drittbegünstigende Regelungen enthalten (vgl. BAG Urteil vom 15. Februar 2007 - 9 AZR 52/04 = EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 13, Rn. 27).(Rn.55).

    Die für Tarifverträge maßgebende Auslegungsmethode gilt allerdings auch für schuldrechtliche Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien, wenn sie drittbegünstigende Regelungen enthalten (vgl. BAG Urteil vom 15. Februar 2007 - 9 AZR 52/04 - EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 13, Rn. 27).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 20 Sa 839/10

    Darlegungs- und Beweislast - schuldrechtliches Rücktrittsrecht

    Die für Tarifverträge maßgebende Auslegungsmethode ist auch auf schuldrechtliche Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien anzuwenden, wenn sie drittbegünstigende Regelungen enthalten (vgl. BAG Urteil vom 15. Februar 2007 - 9 AZR 52/04 - EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 13, Rn. 27).

    Die für Tarifverträge maßgebende Auslegungsmethode gilt allerdings auch für schuldrechtliche Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien, wenn sie drittbegünstigende Regelungen enthalten (vgl. BAG Urteil vom 15. Februar 2007 - 9 AZR 52/04 - EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 13, Rn. 27).

  • ArbG Düsseldorf, 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11

    Auslegung des Arbeitsvertrages, Versetzung, Direktionsrecht, billiges Ermess

    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, 15.02.2005, 9 AZR 52/04, Juris Rdn. 27).
  • LAG Niedersachsen, 20.09.2005 - 13 Sa 227/05

    Ausschluss des Anspruches auf Leistungsprämie durch Regelungen im Tarifvertrag

    Ergänzend kann, wenn damit kein zweifelsfreies Auslegungsergebnis gefunden werden kann, die Entstehungsgeschichte, gegebenenfalls auch die praktische Tarifübung herangezogen werden (z.B.: BAG vom 01.12.2004, 4 AZR 77/04, EzA § 4 TVG Versicherungswirtschaft Nr. 6; BAG vom 15.02.2005, 9 AZR 52/04, EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 13).
  • ArbG Wesel, 07.07.2016 - 5 Ca 363/16

    Bäckereihandwerk, Feiertagszuschlag an Sonntagen, zusätzliche Feiertagsvergütung

    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG Urteil vom 15.02.2005, Az.: 9 AZR 52/04, Juris Rn.27; BAG Urteil vom 16.06.2010, Az.: 4 AZR 944/08, Juris Rn.18).
  • LAG Niedersachsen, 20.09.2005 - 13 Sa 2098/04

    Anspruch auf eine freiwillige Leistungsprämie bei einem auf das Arbeitsverhältnis

    Ergänzend kann, wenn damit kein zweifelsfreies Auslegungsergebnis gefunden werden kann, die Entstehungsgeschichte, gegebenenfalls auch die praktische Tarifübung herangezogen werden (z.B.: BAG vom 01.12.2004, 4 AZR 77/04, EzA § 4 TVG Versicherungswirtschaft Nr. 6; BAG vom 15.02.2005, 9 AZR 52/04, EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 13).
  • ArbG Stuttgart, 11.09.2007 - 20 Ca 925/07

    Tarifauslegung - Zum Begriff des Monatstabellenentgelts in § 18.4 Abs 2 TVöD BT-S

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