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   BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92   

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BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92 (https://dejure.org/1994,1333)
BAG, Entscheidung vom 03.05.1994 - 9 AZR 522/92 (https://dejure.org/1994,1333)
BAG, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 (https://dejure.org/1994,1333)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf tarifliche Urlaubsabgeltung - Abgeltungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Voraussetzungen für die Abgeltung des Urlaubs bei Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG §§ 7, 13; Urlaubsabkommen für Arbeiter und Angestellte in der Metallindustrie Nordwürttemberg-Nordbaden vom 22.12.1987 (UA) § 2.3
    Urlaubsabgeltung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses und fortbestehender Krankheit im Übertragungszeitraum: Kein tariflicher Anspruch in der Metallindustrie Baden-Württemberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 476
  • BB 1994, 2281
  • DB 1995, 1338
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91

    Urlaubsabgeltung und Erfüllbarkeit; Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92
    Er ist daher - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden wie der Freistellungsanspruch (zuletzt Senatsurteile vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - nicht veröffentlicht; vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Die Tarifvertragsparteien können abweichend von dieser gesetzlichen Regelung nach § 13 Abs. 1 BUrlG eine günstigere Regelung treffen, mit der der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Rücksicht auf die Erfüllbarkeit ein Anspruch auf "Urlaubsabgeltung" eingeräumt wird (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 62, 252 [BAG 18.07.1989 - 8 AZR 44/88] = AP Nr. 49 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 301/86

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92
    Die in § 2.3 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative UA geregelte "Ausnahme" von dem grundsätzlichen tariflichen Abgeltungsverbot des § 2.3 Abs. 1 UA greift nur ein, wenn und soweit der Urlaub wegen längerer Krankheit nicht genommen werden konnte (BAG Urteile vom 11. August 1988 - 8 AZR 301/86 - und 31. Mai 1990 - 8 AZR 264/89 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 671/92

    Anforderungen für das Entstehen eines Urlaubsabgeltungsanspruch - Befristung

    Auszug aus BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92
    Er ist daher - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden wie der Freistellungsanspruch (zuletzt Senatsurteile vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - nicht veröffentlicht; vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 44/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92
    Die Tarifvertragsparteien können abweichend von dieser gesetzlichen Regelung nach § 13 Abs. 1 BUrlG eine günstigere Regelung treffen, mit der der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Rücksicht auf die Erfüllbarkeit ein Anspruch auf "Urlaubsabgeltung" eingeräumt wird (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 62, 252 [BAG 18.07.1989 - 8 AZR 44/88] = AP Nr. 49 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83

    Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92
    Die Tarifvertragsparteien können abweichend von dieser gesetzlichen Regelung nach § 13 Abs. 1 BUrlG eine günstigere Regelung treffen, mit der der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Rücksicht auf die Erfüllbarkeit ein Anspruch auf "Urlaubsabgeltung" eingeräumt wird (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 62, 252 [BAG 18.07.1989 - 8 AZR 44/88] = AP Nr. 49 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92
    Der Abgeltungsanspruch erlischt demnach spätestens mit dem Ende des Übertragungszeitraums, wenn ein Freistellungsanspruch wegen fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nicht hätte erfüllt werden können (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 8/92

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92
    Er ist daher - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden wie der Freistellungsanspruch (zuletzt Senatsurteile vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - nicht veröffentlicht; vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92
    Er ist daher - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden wie der Freistellungsanspruch (zuletzt Senatsurteile vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - nicht veröffentlicht; vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 264/89

    Urlaubsanspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Abgeltung von

    Auszug aus BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92
    Die in § 2.3 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative UA geregelte "Ausnahme" von dem grundsätzlichen tariflichen Abgeltungsverbot des § 2.3 Abs. 1 UA greift nur ein, wenn und soweit der Urlaub wegen längerer Krankheit nicht genommen werden konnte (BAG Urteile vom 11. August 1988 - 8 AZR 301/86 - und 31. Mai 1990 - 8 AZR 264/89 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Der Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX ist im Entstehen und Erlöschen ebenso zu behandeln wie der gesetzliche Mindesturlaub nach §§ 1 ff. BUrlG (vgl. Senat 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 64 = EzA BUrlG § 7 Nr. 94).
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Das trifft nicht zu, wenn ein Arbeitnehmer fortdauernd bis zum Ende des Urlaubsjahres und des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt ist (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. Urteil vom 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - EzA § 7 BUrlG Nr. 98; Urteil vom 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - EzA § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 95; Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - EzA § 7 BUrlG Nr. 94; Urteil vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und Urteil vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - EzA § 7 BUrlG Nr. 89).

    Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteile vom 17. Januar 1995 und vom 9. August 1994, aaO; vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - EzA § 7 BUrlG Nr. 94; vom 7. Dezember 1993, aaO und vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - EzA § 7 BUrlG Nr. 89) als Ersatz für die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht.

  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95

    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die in § 7 Abs. 4 BUrlG getroffene gesetzliche Abgeltungsregelung auch für tarifliche Urlaubsansprüche maßgeblich, soweit die Tarifvertragsparteien keine zugunsten der Arbeitnehmer abweichende Sonderregelung getroffen haben (BAGE 66, 134, 138 [BAG 18.10.1990 - 8 AZR 490/89] = AP Nr. 56 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 3a der Gründe; BAG Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 77, 291 = AP Nr. 65 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Sein Bestand setzt somit voraus, daß der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht erloschen ist und bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch erfüllt werden konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG Urteil vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAGE 79, 92; 77, 291 = AP Nr. 65 und 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 75, 171 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG; BAG Urteil von 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 1 BUrlG Abfindung).

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

    Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt die Senatsurteile vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v.; vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG Abgeltung) als Ersatz für die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht und nicht als Abfindungsanspruch, für den als einfachen Geldanspruch es auf die urlaubsrechtlichen Merkmale wie Bestand und Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs nicht mehr ankäme.
  • LAG Baden-Württemberg, 04.04.2001 - 2 Sa 56/00

    Auslegung des § 2.3 des Urlaubsabkommens für die Beschäftigten in der

    Dieser tariflichen Regelung kommt kein eigenständiger Inhalt zu (BAG 03.05.1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung, Gründe I. 1 b).

    Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien nicht nur bei einer Kündigung, sondern bei jeder Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (insbesondere beim Aufhebungsvertrag) eine Urlaubsabgeltung vorsehen wollten (so im Ergebnis auch BAG 03.05.1994, a.a.O., wo das Arbeitsverhältnis auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs einvernehmlich beendet worden ist).

    Aus der systematischen Stellung dieser Vorschrift folgt, dass § 2.3 2. Alt. UA nur für das fortbestehende Arbeitsverhältnis eine Urlaubsabgeltungsregelung trifft (BAG 31.05.1990 - 8 AZR 264/89 - n.v., BAG 03.05.1994 - 9 AZR 522/92 - a.a.O., BAG 11.08.1988 - 8 AZR 301/86 - n.v. zur inhaltlich gleichen Vorschrift des § 2.3 Urlaubsabkommen Metallindustrie Südwürttemberg-Hohenzollern).

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

    Soweit die Tarifvertragsparteien keine zu Gunsten der Arbeitnehmer abweichende Sonderregelung getroffen haben, ist die gesetzliche Abgeltungsregelung des § 7 Abs. 4 BUrlG auch für tarifliche Urlaubsansprüche maßgeblich (ständige Rechtsprechung des Senats 22. Oktober 1991 - 9 AZR 433/90 - BAGE 68, 373; 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 64 = EzA BUrlG § 7 Nr. 94).
  • LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00

    Urlaubsansprüch des aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Arbeitnehmers ;

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, ist die in § 7 Abs. 4 BUrlG getroffene gesetzliche Abgeltungsregelung auch für tarifliche Urlaubsansprüche maßgeblich, soweit die Tarifvertragsparteien keine zu Gunsten der Arbeitnehmer abweichende Sonderregelung getroffen haben (z. B. BAG 03.05.1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 112).

    Sein Bestand setzt somit voraus, dass der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht erloschen ist und bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch erfüllt werden konnte (st. Rspr., z. B. BAG 03.05.1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG 05.12.1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    b) Die gesetzliche Regelung ist auch für den tariflichen Abgeltungsanspruch maßgeblich, soweit die Tarifvertragsparteien zulässigerweise keine abweichende Bestimmung getroffen haben (BAGE 66, 134, 138 [BAG 18.10.1990 - 8 AZR 490/89] = AP Nr. 56 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 422/96

    Befristete Übernahme von Auszubildenden

    Denn der tarifliche Abgeltungsanspruch besteht wie der tarifliche Urlaubsanspruch nach dem gesetzlichen Vorbild des § 7 Abs. 4 BUrlG ohne Vorliegen der tariflichen Ausnahmen nur befristet bis zum Ende März des Folgejahres (BAG Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 105/97
    Er ist daher - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden wie der Freistellungsanspruch im bestehenden Arbeitsverhältnis (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - BAGE 75, 171 = AP Nr. 15 zu § 7 BurlG; vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BurlG Abgeltung; vom 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - EzA § 7 BurlG Abgeltung Nr. 95).

    Der Abgeltungsanspruch erlischt deshalb mit dem Ende des Übertragungszeitraums, wenn ein Freistellungsanspruch bei Fortdauer des Arbeitsverhältnisses nicht hätte erfüllt werden können (vgl. BAG Urteil vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 -;, a.a.O.).

  • BAG, 16.09.1997 - 9 AZR 532/96

    Sicherung des Anspruchs auf Erholungsurlaub für die auf die DB AG übergeleiteten

  • LAG Hamm, 21.03.2007 - 18 Sa 1251/06

    Urlaubsübertragung, Urlaubsabgeltung, Arbeitsunfähigkeit, betriebliche Übung

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 9 Sa 261/20

    Tarifauslegung, Urlaubsabgeltung, Zusätzliche Urlaubstage für Referententätigkeit

  • ArbG Paderborn, 18.01.2008 - 2 Ca 1270/07

    Verwirkung einer Vertragsstrafe durch Arbeitnehmerkündigung ohne Einhaltung der

  • ArbG Regensburg, 04.02.2010 - 8 Ca 1022/09

    Urlaubsabgeltung bei Krankheit - tarifliche Ausschlussfrist

  • ArbG Hamburg, 11.05.2021 - 9 Ca 521/20

    Befristungskontrollklage - Projektbefristung - Verlängerung des

  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 139/96

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 263/92
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