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   BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11   

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BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 (https://dejure.org/2013,11756)
BAG, Entscheidung vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 (https://dejure.org/2013,11756)
BAG, Entscheidung vom 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 (https://dejure.org/2013,11756)
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Volltextveröffentlichungen (18)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Urlaub nach dem Tod

  • faz.net (Kurzinformation)

    Kann ich meinen Anspruch auf Urlaub vererben?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1980
  • NZA 2013, 678
  • BB 2013, 1459
  • BB 2013, 1790
  • BB 2014, 2038
  • DB 2013, 1418
  • NZA-RR 2013, 514
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

    Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 20. September 2011 (- 9 AZR 416/10 - Rn. 19 ff.) im Einzelnen ausgeführt, dass in den Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet, der Urlaubsanspruch untergeht und deshalb die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ursächlich dafür ist, dass der Urlaubsanspruch nicht mehr erfüllt werden kann.

    a) Diese Rechtsprechung hat im arbeitsrechtlichen Schrifttum weitgehend Zustimmung gefunden (vgl. Bauer ArbR 2011, 534; Biester GWR 2012, 137; Fischinger Anm. AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 92; Lipinski/Praß BB 2012, 1867, 1868) .

  • BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 10/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Erledigung der Hauptsache - Tarifverträge:

    Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
    So erlischt beispielsweise ein Anspruch gemäß § 362 Abs. 1 BGB, wenn der Schuldner im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens die geschuldete Leistung bewirkt (vgl. BAG 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 -) .
  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 576/84

    Erledigung der Hauptsache - Rechtskräftiger Abschluss eines

    Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
    Auch hindert die Rechtshängigkeit eines Anspruchs nicht, dass dieser infolge Zeitablaufs erlischt (vgl. BAG 14. November 1985 - 2 AZR 576/84 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit - Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV

    Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
    Die Rechtshängigkeit des Hilfsantrags endet deshalb ohne besonderen Ausspruch rückwirkend, wenn ein dem Hauptantrag entsprechendes rechtskräftiges Urteil ergeht (vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 620/07 - Rn. 15, BAGE 127, 214) .
  • BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 623/10

    Verfall des Urlaubs - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit - Ruhen des

    Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
    Der Senat hat die unionsrechtskonforme Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG in seiner Entscheidung vom 7. August 2012 (- 9 AZR 353/10 - Rn. 23 ff.; siehe ferner BAG 18. September 2012 - 9 AZR 623/10 - Rn. 14) ausführlich begründet.
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
    Die Erben stehen jedoch als solche außerhalb des Anwendungsbereichs der Arbeitszeitrichtlinie (vgl. zum Arbeitnehmerbegriff: EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 23) .
  • LAG Thüringen, 09.06.2011 - 6 Sa 21/11

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Tod des Arbeitnehmers; unbegründete Erbenklage

    Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
    Die Revision der Klägerinnen gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 9. Juni 2011 - 6 Sa 21/11 - wird zurückgewiesen.
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
    Der EuGH geht davon aus, Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch seinen zwei Aspekte eines einzigen Anspruchs (vgl. EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff ua.] Rn. 60, Slg. 2009, I-179) .
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
    Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie stelle sicher, dass der Arbeitnehmer sich zum einen von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben erholen könne und zum anderen über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit verfüge (vgl. EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 31) .
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
    Der Senat hat die unionsrechtskonforme Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG in seiner Entscheidung vom 7. August 2012 (- 9 AZR 353/10 - Rn. 23 ff.; siehe ferner BAG 18. September 2012 - 9 AZR 623/10 - Rn. 14) ausführlich begründet.
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

    Vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erwerbe der Arbeitnehmer keine Vermögensposition, die als Teil seines Vermögens nach § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf die Erben übergehe und sich als Vollrecht, werdendes Recht oder Anwartschaft nach seinem Tod in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG umwandeln könne (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12; 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168) .
  • BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 196/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis -

    § 7 Abs. 4 BUrlG iVm. § 1922 Abs. 1 BGB kann nach nationalem Recht nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass urlaubsrechtliche Ansprüche eines Arbeitnehmers, der im laufenden Arbeitsverhältnis stirbt, auf dessen Erben übergehen (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12; 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168) .
  • BGH, 13.08.2013 - VI ZR 389/12

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz des auf den Zeitraum der unfallbedingten

    Die Anschlussrevision hat übersehen, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert ist, seine gesetzlichen Urlaubsansprüche aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, d.h. erst am 31. März des zweiten auf das jeweilige Urlaubsjahr folgenden Jahres verfallen (vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 2011 - C 214/10 - KHS, NJW 2012, 290 Rn. 44; BAG, NJW 2012, 3529; DB 2013, 1418 Rn. 11).
  • BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 45/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis -

    § 7 Abs. 4 BUrlG iVm. § 1922 Abs. 1 BGB kann nach nationalem Recht nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass urlaubsrechtliche Ansprüche eines Arbeitnehmers, der im laufenden Arbeitsverhältnis stirbt, auf dessen Erben übergehen (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12; 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168) .
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist

    Vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erwerbe der Arbeitnehmer keine Vermögensposition, die als Teil seines Vermögens nach § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf die Erben übergehe und sich als Vollrecht, werdendes Recht oder Anwartschaft nach seinem Tod in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG umwandeln könne (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12; 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168) .
  • LAG Düsseldorf, 29.10.2015 - 11 Sa 537/15

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Urlaubsabgeltung des Erben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers (bejaht; entgegen BAG Urteil vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11.

    Ein Urlaubsanspruch geht aber nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit dem Tod des Arbeitnehmers unter und kann sich nicht in einen Abgeltungsanspruch i.S.v. § 7 Abs. 4 BurlG umwandeln (BAG, Urteil vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 99).

    Dem kann auch nicht der Sinn und Zweck des Abgeltungsanspruchs, dass der Arbeitnehmer weder in den Genuss des Urlaubs noch in den des Urlaubsanspruchs komme (BAG Urteil vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 - aaO) entgegengehalten werden.

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15

    Vererbbarkeit des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

    Urlaubsabgeltungsanspruch des Erben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers (bejaht; entgegen BAG Urteil vom 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - AP Nr. 99 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Ein Urlaubsanspruch geht aber nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit dem Tod des Arbeitnehmers unter und kann sich nicht in einen Abgeltungsanspruch i.S.v. § 7 Abs. 4 BurlG umwandeln (BAG, Urteil vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 99).

    b) Dem kann auch nicht der Sinn und Zweck des Abgeltungsanspruchs, dass der Arbeitnehmer weder in den Genuss des Urlaubs noch in den des Urlaubsanspruchs komme (BAG Urteil vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 - aaO), entgegengehalten werden.

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 10/17

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Kürzung des Urlaubsanspruchs -

    Vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erwerbe der Arbeitnehmer keine Vermögensposition, die als Teil seines Vermögens nach § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf die Erben übergehe und sich als Vollrecht, werdendes Recht oder Anwartschaft nach seinem Tod in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG umwandeln könne (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12; 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168) .
  • ArbG Berlin, 07.10.2015 - 56 Ca 10968/15

    Urlaubsanspruch und Tod des Arbeitnehmers

    Das Bundesarbeitsgericht verneint in ständiger Rechtsprechung die Entstehung eines Abgeltungsanspruches wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitsnehmers endet (zuletzt: BAG vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11, NZA 2013, 678 ).

    Auch kann dem Abgeltungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisse durch den Tod des Arbeitnehmers nicht Sinn und Zweck, die Verwendung des Abgeltungsbetrags zu Erholungszwecken entgegen gehalten werden oder dass der Arbeitnehmer zumindest nicht mehr in den Genuss der Urlaubsabgeltung komme (BAG, Urteil vom 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 -, Rn. 13, NZA 2013, 678 ).

  • LAG Köln, 14.07.2016 - 8 Sa 324/16

    Urlaubsanspruch; Beerdigung; Arbeitsverhältnis; Tod; Arbeitnehmer

    Der Urlaubsanspruch wandelt sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch zugunsten der Erben um (im Anschluss an Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil vom 15.12.2015 - 3 Sa 21/15 - gegen BAG Urteil vom 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - ).

    Gegen diese Entscheidung richtet sich die Berufung der Beklagten, die unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 12.03.2013 (9 AZR 532/11) weiter der Auffassung ist, ein Urlaubsabgeltungsanspruch sei im Fall des wie hier durch den Tod der Erblasserin beendeten Arbeitsverhältnisses nicht entstanden.

    Ein Urlaubsanspruch geht aber nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit dem Tod des Arbeitnehmers unter und kann sich nicht in einen Abgeltungsanspruch i. S. v. § 7 Abs. 4 BurlG umwandeln (BAG, Urteil vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 99).

    Dem kann auch nicht der Sinn und Zweck des Abgeltungsanspruchs, dass der Arbeitnehmer weder in den Genuss des Urlaubs noch in den des Urlaubsanspruchs komme (BAG Urteil vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 - aaO.) entgegengehalten werden.

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 328/16

    Urlaubsabgeltung - Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2016 - 4 Sa 888/15

    Urlaubsabgeltung; Tod des Arbeitnehmers

  • VG Karlsruhe, 16.07.2015 - 3 K 24/15

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei Tod des Beamten - Vererbbarkeit des

  • ArbG Wuppertal, 24.10.2014 - 3 Ca 2373/14

    Urlaubsabgeltung, Erben

  • ArbG Wuppertal, 25.03.2015 - 3 Ca 2643/14

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2016 - 4 Sa 533/15

    Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 5 Sa 55/16

    Urlaubsabgeltungsanspruch des verstorbenen Ehemanns - tarifliche Ausschlussfrist

  • LAG Düsseldorf, 17.06.2016 - 6 Sa 156/15

    Haftung für Gerichtskosten bei teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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