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   BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11   

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https://dejure.org/2013,7499
BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11 (https://dejure.org/2013,7499)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2013 - 9 AZR 543/11 (https://dejure.org/2013,7499)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 (https://dejure.org/2013,7499)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • openjur.de

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 928
  • DB 2013, 1616
 
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Wird zitiert von ... (140)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11
    Denn der Anspruch sei erst mit der Verkündung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. März 2009 (- 9 AZR 983/07 - BAGE 130, 119) entstanden.

    Die bloße Wiederholung seines erstinstanzlichen Vortrags aus der Klageschrift vom 23. Dezember 2009, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. März 2009 (- 9 AZR 983/07 - BAGE 130, 119) sei eine Anspruchsgrundlage, genügt hierzu nicht.

    Eine solche Darlegung war insbesondere deswegen unverzichtbar, weil das Bundesarbeitsgericht in der vom Kläger angezogenen Entscheidung (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 69, aaO) angenommen hat, der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung werde mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

    bb) Eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Arbeitsgerichts war nicht deshalb entbehrlich, weil das Arbeitsgericht die Ansicht des Klägers, sein Abgeltungsanspruch sei erst mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. März 2009 (- 9 AZR 983/07 - aaO) entstanden, nicht ausdrücklich gewürdigt hat.

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11
    Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist ohne Bedeutung (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9 mwN, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 44) .

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11 mwN, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 44) .

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11
    Insbesondere lässt sich nicht erkennen, ob und inwieweit sich die Argumentation der in Bezug genommenen Entscheidung auf die tragenden Gründe der angefochtenen Entscheidung bezieht und damit überhaupt geeignet ist, diese infrage zu stellen (vgl. BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 - Rn. 14, EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 8) .
  • LAG Niedersachsen, 17.05.2011 - 3 Sa 1867/10

    Urlaubsabgeltungsanspüche können tariflichen Ausschlussfristen unterliegen;

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. Mai 2011 - 3 Sa 1867/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 13. Oktober 2010 - 3 Ca 94/10 - als unzulässig verworfen wird.
  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

    Dabei hat die Klägerin sich nicht darauf beschränkt, nur pauschal auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zu verweisen, was für eine ordnungsgemäße Begründung der Revision nicht ausreichen würde (vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 15) .
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist ohne Bedeutung (BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 11; 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9 mwN) .

    b) Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergeben (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 18; 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 13) .

  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

    Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist ohne Bedeutung (BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 11) .
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