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   BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 571/00   

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BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 571/00 (https://dejure.org/2001,17879)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2001 - 9 AZR 571/00 (https://dejure.org/2001,17879)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2001 - 9 AZR 571/00 (https://dejure.org/2001,17879)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 571/00
    aa) Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage hat regelmäßig nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt (vgl. zuletzt BAG 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - BAGE 92, 299 mwN).

    Die von der Klägerin unter Hinweis auf das Schrifttum (Adam AiB 2000, 447 ff.) geäußerten Bedenken greifen nicht durch.

    Der Arbeitnehmer muß den Arbeitgeber auffordern, den Urlaub zeitlich festzulegen (vgl. Senat 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - aaO).

    Die Entscheidung des Senats vom 21. September 1999 (- 9 AZR 705/98 - aaO) besagt nichts anderes.

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 915/98

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Anspruch auf einen der Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 571/00
    Da der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, Urlaub nachträglich auf Zeiten des Annahmeverzugs anzurechnen, kann er nur mit einer vorsorglichen Festlegung des Urlaubs nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 BUrlG die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsansprüchen vermeiden (vgl. auch BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - nv.).
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 571/00
    Er entsteht nach Ablauf der Wartezeit mit Beginn des jeweiligen Urlaubsjahres und erlischt mit dem Ende des Urlaubsjahres, sofern er nicht vom Arbeitnehmer so rechtzeitig geltend gemacht wird, daß er noch vorher vom Arbeitgeber erfüllt werden kann (so schon BAG 26. Juni 1969 - 5 AZR 393/68 - BAGE 22, 85; 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - BAGE 75, 171 mwN).
  • BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 571/00
    Richtig ist, daß das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, der Arbeitnehmer wahre mit der Kündigungsschutzklage Ausschlußfristen für die vom Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses abhängigen Vergütungsansprüche, soweit die mündliche oder schriftliche Geltendmachung verlangt werde (schon 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 56 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 27).
  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 428/98

    Urlaubsgewährung im Übertragungszeitraum - schriftliche Geltendmachung -

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 571/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 16. März 1999 - 9 AZR 428/98 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 25 = EzA BUrlG § 7 Nr. 107 mwN) kann der Arbeitnehmer, der den Arbeitgeber wegen des Urlaubsanspruchs in Verzug gesetzt hat, anstelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs als Schadenersatz Urlaub (Ersatzurlaub) im gleichen Umfang dann verlangen, wenn die Urlaubsgewährung während des Verzugs des Arbeitgebers unmöglich wird (§ 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 280 Abs. 1, § 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 26.06.1969 - 5 AZR 393/68

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 571/00
    Er entsteht nach Ablauf der Wartezeit mit Beginn des jeweiligen Urlaubsjahres und erlischt mit dem Ende des Urlaubsjahres, sofern er nicht vom Arbeitnehmer so rechtzeitig geltend gemacht wird, daß er noch vorher vom Arbeitgeber erfüllt werden kann (so schon BAG 26. Juni 1969 - 5 AZR 393/68 - BAGE 22, 85; 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - BAGE 75, 171 mwN).
  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86

    Urlaubsanspruch - Übertragungsregelung

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 571/00
    Die gesetzliche Befristungsregelung gilt auch für den einzelvertraglich vereinbarten Urlaub, dessen Dauer den gesetzlichen Mindestanspruch von 24 Werktagen (20 Arbeitstagen) übersteigt, sofern der Arbeitsvertrag keine vom Gesetz abweichende Regelung enthält (vgl. zum Tarifurlaub BAG 25. August 1987 - 8 AZR 118/86 - BAGE 56, 53).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 571/00
    Der Anspruch auf Urlaubsentgelt ist vielmehr nichts anderes als der für die Dauer der Freistellung aufrechterhaltene Entgeltanspruch des Arbeitnehmers nach § 611 BGB (BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - AP BUrlG § 7 Nr. 28 = EzA BUrlG § 1 Nr. 23).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14

    Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz,

    Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht ein Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Ersatzurlaubs nach § 280 Abs. 1 und 3, § 283 BGB i. V. m. § 249 Abs. 1 BGB, der sich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 251 Abs. 1 BGB in einen Abgeltungsanspruch umwandelt (BAG vom 06.08.2013 - 9 AZR 956/11 - Rn. 20, NZA 2014, 545; vom 20.04.2012 - 9 AZR 504/10 -Rn. 12, AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG), nicht nur dann, wenn sich der Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Untergangs des originären Urlaubsanspruch mit der Urlaubsgewährung im Verzug befand (so aber BAG vom 15.09.2011 - 8 AZR 846/09 - Rn. 66, AP 10 zu § 280 BGB; vom 18.09.2001 - 9 AZR 571/00 - Rn. 16, juris; vom 11.04.2006 - 9 AZR 523/05 - Rn. 24, AP Nr. 28 zu § 7 BUrlG Übertragung; vom 23.06.1992 - 9 AZR 57/91 -Rn. 16 zitiert nach juris, AP Nr. 22 zu § 1 BUrlG).
  • BAG, 16.02.2021 - 9 AS 1/21

    Insolvenz - geldwerte Urlaubsansprüche - Rangzuordnung

    Demgegenüber wurde der Anspruch auf Urlaubsentgelt als der für die Dauer der Freistellung aufrechterhaltene Entgeltanspruch des Arbeitnehmers nach § 611 BGB angesehen (vgl. BAG 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 15; 18. September 2001 - 9 AZR 571/00 - Rn. 17) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 10 Sa 86/15

    Urlaubsabgeltung - Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung

    "Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht ein Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Ersatzurlaubs nach § 280 Abs. 1 und 3, § 283 BGB i. V. m. § 249 Abs. 1 BGB, der sich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 251 Abs. 1 BGB in einen Abgeltungsanspruch umwandelt (BAG vom 06.08.2013 - 9 AZR 956/11 - Rn. 20, NZA 2014, 545; vom 20.04.2012 - 9 AZR 504/10 -Rn. 12, AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG), nicht nur dann, wenn sich der Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Untergangs des originären Urlaubsanspruch mit der Urlaubsgewährung im Verzug befand (so aber BAG vom 15.09.2011 - 8 AZR 846/09 - Rn. 66, AP 10 zu § 280 BGB; vom 18.09.2001 - 9 AZR 571/00 - Rn. 16, juris; vom 11.04.2006 - 9 AZR 523/05 - Rn. 24, AP Nr. 28 zu § 7 BUrlG Übertragung; vom 23.06.1992 - 9 AZR 57/91 -Rn. 16 zitiert nach juris, AP Nr. 22 zu § 1 BUrlG).
  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Verzug des

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass die Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt hat (vgl. BAG 18. September 2001 - 9 AZR 571/00 - zu II 2 a aa der Gründe ; 18. Januar 2000 - 9 AZR 803/98 - zu I 2 a der Gründe; 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 b und c der Gründe, BAGE 92, 299; 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 79, 92) .
  • LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers (EuGH-Vorlage)

    Diese Auffassung entspricht jedoch nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das entschieden hat, dass der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 BUrlG nicht verpflichtet ist, den Urlaub von sich aus festzulegen (Urteil vom 18.09.2001, 9 AZR 571/00, juris, Rdnr. 16).
  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 347/03

    Urlaub bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Die Regelung der Unabdingbarkeit in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG lässt eine derartige Abweichung von § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG zu (vgl. Senat 18. September 2001 - 9 AZR 571/00 - BAG 9. Februar 1989 - 8 AZR 505/87 - Hess. LAG 8. Mai 1995 - 11 Sa 55/94 - aaO; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 13 Rn. 82).
  • LAG Hessen, 28.02.2011 - 16 Sa 406/10

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Herabgruppierung - MTV chemische Industrie

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (18.9.2001-9 AZR 571/00, Randnummer 12 m.w.N.) kann der Arbeitnehmer, der den Arbeitgeber wegen des Urlaubsanspruchs in Verzug gesetzt hat, an Stelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs als Schadenersatz Ersatzurlaub im gleichen Umfang verlangen, wenn die Urlaubsgewährung während des Verzugs des Arbeitgebers unmöglich wird, § 286 Abs. 1, § 287 S. 2, § 280 Abs. 1, § 249 S. 1 BGB.

    Vielmehr muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auffordern, den Urlaub zeitlich festzulegen (BAG 18.9.2001-9 AZR 571/00, Randnummer 16).

  • LAG Düsseldorf, 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Bezug eine

    Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber auffordern, den Urlaub zeitlich festzulegen (BAG v. 18.09.2001 - 9 AZR 571/00 n. v., juris; BAG v. 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 - BAGE 92, 299).
  • LAG Hamm, 02.03.2016 - 6 Sa 787/15
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass die Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt hat (BAG 18. September 2001 - 9 AZR 571/00 - zu II 2 a aa der Gründe; BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 803/98 - zu I 2 a der Gründe; BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b aa der Gründe; BAG 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 b und c der Gründe; BAG 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - zu I 2 b der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 14 Sa 2333/09
    Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist hierfür nicht ausreichend (vgl. BAG a. a. O. und BAG, 18.09.01, 9 AZR 571/00, zitiert aus juris sowie BAG, 21.09.99, 9 AZR 705/98, AP Nr. 77 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Arbeitnehmer einen Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs ausdrücklich geltend zu machen (vgl. BAG, 18.09.01, 9 AZR 571/00, zitiert aus juris und BAG, 21.09.99, 9 AZR 705/98, AP Nr. 77 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • LAG Hamm, 18.03.2004 - 11 Sa 1450/01

    Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit

  • LAG Düsseldorf, 19.10.2010 - 17 Sa 379/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Leistungsklage

  • LAG Hamm, 10.05.2005 - 11 Sa 1450/01

    Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit

  • LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 8 Sa 756/12

    Urlaub - Übertragung - Anforderungen an die Geltendmachung

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