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   BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12   

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https://dejure.org/2013,42058
BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12 (https://dejure.org/2013,42058)
BAG, Entscheidung vom 15.10.2013 - 9 AZR 572/12 (https://dejure.org/2013,42058)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 (https://dejure.org/2013,42058)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • openjur.de

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung; Auslegung einer Rückkehrzusage

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer hat Anspruch auf neues Arbeitsverhältnis bei eingeräumtem Rückkehrecht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bestimmtheit eines Klageantrags auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 568
  • BB 2014, 563
  • DB 2014, 605
  • NZA-RR 2014, 119
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 523/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12
    Ein solcher Antrag entspricht dem Regelfall des mit einer sog. Wiedereinstellungsklage bekundeten Willens des Arbeitnehmers (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 13 mwN) .

    Ausgeschlossen ist lediglich eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Arbeitsverhältnis mit Rückwirkung zu einem Zeitpunkt vor Abgabe des Angebots begründet werden soll (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 17; 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 35, BAGE 134, 223) .

    (a) Das beklagte Land weist zwar zutreffend darauf hin, dass kein Recht auf Rückkehr von einer im Wege einer Vereinigung entstandenen neuen Betriebskrankenkasse bestünde, wenn bereits die freiwillige Vereinigung der BKK Berlin mit einer anderen Betriebskrankenkasse das Rückkehrrecht ausgelöst hätte (vgl. zum Vorbehalt der Konzernzugehörigkeit: BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 37) .

    Für den damit vom beklagten Land verfolgten Zweck, den zur BKK Berlin wechselnden Arbeitnehmern bei einem Verlust ihres Arbeitsplatzes einen Arbeitsplatz bei ihm zu garantieren, ist es ohne Bedeutung, wenn an die Stelle der "BKK Berlin" im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 150 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 144 Abs. 4 Satz 2 SGB V ein anderer Arbeitgeber getreten ist (vgl. zur Rechtsnachfolge gemäß § 613a BGB: BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 41) .

  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 32/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12
    Insofern unterscheidet sich die Zusage des beklagten Landes erheblich von der Zusage, über deren Auslegung das Bundesarbeitsgericht am 19. Oktober 2005 (- 7 AZR 32/05 -) zu entscheiden hatte.

    Jene Zusage war in einer Betriebsvereinbarung enthalten, die im Wesentlichen nur eine befristete Beibehaltung der bisher bei der Arbeitgeberin geltenden Arbeitsbedingungen und Vergünstigungen vorsah (vgl. BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 32/05 - Rn. 20) .

    Die Erstreckung der Rückkehrzusage auch auf den Fall der Schließung einer aufgrund von Vereinigungen entstandenen Rechtsnachfolgerin der BKK Berlin stellte auch kein unkalkulierbares Risiko für das beklagte Land dar (vgl. zum Risikoaspekt: BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 32/05 - Rn. 25) .

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 169/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Bestimmtheit des Klageantrags - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12
    Die Art der Arbeitsleistung kann sich - mittelbar - auch über die Angabe einer Eingruppierung in ein kollektives Entgeltschema erschließen, wenn dieses bestimmte Tätigkeiten einer Entgelt- oder Vergütungsgruppe zuordnet (BAG 13. Juni 2012 - 7 AZR 169/11 - Rn. 20) .

    Zur Ermittlung des Inhalts einer mit der Klage erstrebten Willenserklärung kann - wie bei anderen auslegungsbedürftigen Klageanträgen - die Klagebegründung herangezogen werden (BAG 13. Juni 2012 - 7 AZR 169/11 - Rn. 20) .

    Die von der Klägerin verlangte Beschäftigung als Verwaltungsangestellte in Vollzeittätigkeit führt nicht zur Unbestimmtheit des Klageantrags, sondern zu einem entsprechend weiten Direktionsrecht des Arbeitgebers (vgl. BAG 13. Juni 2012 - 7 AZR 169/11 - Rn. 20) , das allerdings durch die Angabe der Vergütungsgruppe eingeschränkt wird.

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12
    Nach § 27 BAT bemaß sich die Grundvergütung in den Vergütungsgruppen des BAT nach Lebensaltersstufen (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - BAGE 140, 1) .
  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 138/10

    Rückkehrrecht nach § 17 HVFG - Krankengeldzuschuss

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12
    Auch wenn diese Rechtsfolge nicht jeder Rückkehrzusage immanent ist (vgl. zu § 17 Satz 1 HVFG: BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 138/10 - Rn. 29) , folgt dies aus den Besonderheiten der Situation im Jahre 1998.
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 872/95

    Keine kollektivvertragliche Festschreibung der Arbeitszeit der Lehrkräfte an

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12
    Sowohl durch Tarifvertrag (§ 4 Abs. 3 TVG) als auch durch Koalitionsvertrag zugunsten Dritter (vgl. dazu BAG 5. November 1997 - 4 AZR 872/95 - zu II 1.2 der Gründe, BAGE 87, 45) können nur zusätzliche Rechte von Arbeitnehmern begründet, aber nicht bestehende Ansprüche zulasten der Arbeitnehmer beschränkt werden.
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12
    Ob eine empfangsbedürftige Willenserklärung eindeutig ist, steht erst als Ergebnis einer Auslegung fest (vgl. BAG 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 260; BGH 8. Dezember 1982 - IVa ZR 94/81 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 86, 41; Palandt/Ellenberger 72. Aufl. § 133 BGB Rn. 6; MüKoBGB/Busche 6. Aufl. § 133 Rn. 53) .
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12
    Ob eine empfangsbedürftige Willenserklärung eindeutig ist, steht erst als Ergebnis einer Auslegung fest (vgl. BAG 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 260; BGH 8. Dezember 1982 - IVa ZR 94/81 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 86, 41; Palandt/Ellenberger 72. Aufl. § 133 BGB Rn. 6; MüKoBGB/Busche 6. Aufl. § 133 Rn. 53) .
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12
    Zwar ist bei der Auslegung einer Willenserklärung neben den Verständnismöglichkeiten des Empfängers auch das Interesse des Erklärenden daran zu berücksichtigen, dass sich der Empfänger darum bemüht, die Erklärung nicht misszuverstehen (BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 25, BAGE 116, 336) .
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 528/03

    Betriebliche Übung - Einheitliche Vergütung in Berlin

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12
    Auch muss ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes grundsätzlich davon ausgehen, dass ihm sein Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen dieser rechtlich verpflichtet ist (BAG 29. September 2004 - 5 AZR 528/03 - zu II 3 b der Gründe mwN, BAGE 112, 112) .
  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09

    Datenschutzbeauftragter - Beschäftigungsanspruch

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 803/09

    Betriebliche Altersversorgung - ergänzende Vertragsauslegung - Anpassung einer

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 512/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10

    Tantieme - Leistungsvoraussetzungen - Vertragsänderung

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 271/07

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung

  • BAG, 13.03.2013 - 7 AZR 344/11

    Wiedereinstellungsanspruch - AGB-Kontrolle

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe eines Angebots - Anspruch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 4 Sa 2440/11

    Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin - Wiedereinstellungsanspruch nach

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 3/21

    Urlaub - Langzeiterkrankung - Mitwirkungsobliegenheiten

    Typische Erklärungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 - Rn. 32 mwN; 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 - Rn. 26) .
  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach

    Eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt ist nach § 311a Abs. 1 BGB zwar grundsätzlich zulässig (BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 - Rn. 24) .
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Das gilt auch dann, wenn die Klägerin - wozu das Landesarbeitsgericht Feststellungen nicht getroffen hat - einen Anspruch auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags gegenüber dem Land bereits erhoben haben sollte (vgl. dazu BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 - Rn. 28 ff.) .
  • LAG Düsseldorf, 04.01.2022 - 14 Sa 822/21

    Festlegung des Bewerberkreises für Vertretungsunterricht; Anforderungen an

    Hierzu gehören nach § 611?a Abs. 1 Satz 1 BGB die Arbeitsleistung, zu der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, und damit Art und Beginn der Arbeitsleistung (BAG v. 24.9.2019 - 9 AZR 435/18; BAG v. 15.10.2013 - 9 AZR 572/12).

    Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, ist gem. § 612 II BGB die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (BAG v. 24.9.2019 - 9 AZR 435/18; BAG v. 15.10.2013 - 9 AZR 572/12).

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 855/12

    Auslegung einer Rückkehrzusage - Klageänderung in der Revisionsinstanz

    Zwar war das beklagte Land grundsätzlich aufgrund des in seinem Schreiben vom 20. April 1998 zugesagten Rückkehrrechts zur Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Kläger verpflichtet (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 - Rn. 22 ff.) .

    Die Zusage vom 20. April 1998 begründet nur einen Anspruch darauf, unter Berücksichtigung der im Dezember 1998 zuletzt bestehenden Eingruppierung so gestellt zu werden, als habe er über den 31. Dezember 1998 hinaus in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis zum beklagten Land gestanden (BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 - Rn. 43) .

    Die Pflicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Annahme eines Vertragsangebots setzt grundsätzlich den Zugang eines entsprechenden Angebots voraus (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 - Rn. 24) .

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 343/20

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger persönlicher Fahrer

    Typische Willenserklärungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 - Rn. 32 mwN; 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 - Rn. 26; 20. Mai 2008 - 9 AZR 271/07 - Rn. 18) .
  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 254/14

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt auf den

    Eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt ist nach § 311a Abs. 1 BGB grundsätzlich zulässig (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 19; 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 - Rn. 24) .
  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 511/14

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II - Wegfall einer Funktionsstufe

    Unter einer Wiedereinstellung ist typischerweise die vertragliche Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses durch Abgabe entsprechender Willenserklärungen zu verstehen (vgl. BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 20, 34; zur Wiedereinstellungsklage: vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 22 f., BAGE 148, 299; 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 - Rn. 17 f.) .
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 340/19

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Zahlung des Pauschalentgelts für ständige

    Typische Willenserklärungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 - Rn. 32 mwN; 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 - Rn. 26) .
  • LAG Köln, 02.06.2017 - 4 Sa 956/16

    Anspruch auf Abschluss eines Planstelleninhabervertrages

    Ein solcher Antrag entspricht dem Regelfall des mit einer sog. Wiedereinstellungsklage bekundeten Willens des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 -, Rn. 17, juris).

    Zur Ermittlung des Inhalts einer mit der Klage erstrebten Willenserklärung kann - wie bei anderen auslegungsbedürftigen Klageanträgen - die Klagebegründung herangezogen werden (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 9 AZR 572/12 -, Rn. 18, juris).

  • LAG Hessen, 06.12.2016 - 8 Sa 647/16

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung nach Ausspruch einer

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 579/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 507/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • LAG Sachsen, 22.05.2015 - 5 Sa 98/14

    Anspruch eines Auszubildenden im öffentlichen Dienst auf Übernahme in ein

  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2022 - 1 Sa 39/21

    Befristete Übertragung einer Führungsposition

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 580/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 182/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • ArbG Köln, 06.07.2020 - 20 Ca 6687/19
  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 184/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 729/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 183/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • ArbG Minden, 17.02.2021 - 3 Ca 470/20

    Die Zuwendungen von Restricted Stock Units durch eine Konzerngesellschaft stellen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2015 - 5 Sa 181/15

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Massenentlassungsanzeige

  • LAG Köln, 10.01.2023 - 4 Sa 680/22

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Auslegung von Willenserklärungen;

  • ArbG Essen, 15.07.2021 - 1 Ca 596/21
  • ArbG Hamburg, 04.12.2014 - 29 Ca 329/14

    Faktisches Arbeitsverhältnis - personenbedingte Kündigung eines Cheftrainers

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