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   BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09   

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BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09 (https://dejure.org/2011,1003)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2011 - 9 AZR 584/09 (https://dejure.org/2011,1003)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 (https://dejure.org/2011,1003)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen - Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

  • openjur.de

    Tarifliches Übergangsgeld; mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts; Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen; Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

  • Bundesarbeitsgericht

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen - Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 3 Abs 2 Halbs 2 AGG, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB
    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen - Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 3 Abs 2 Halbs 2 AGG, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB
    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen - Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts bei tariflichem Übergangsgeld; Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen; Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

  • Betriebs-Berater

    Diskriminierung bei tariflichem Übergangsgeld

  • rewis.io

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen - Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

  • ra.de
  • rewis.io

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen - Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts bei tariflichem Übergangsgeld; Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen; Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergangsversorgung: Unwirksamkeit der Regelung wegen mittelbarer Diskriminierung bei Ungleichbehandlung von Männern und Frauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Diskriminierung wegen des Geschlechts bei tariflichen Vorruhestandsregelungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Benachteiligung von Frauen bei tariflichem Vorruhestand

  • lto.de (Kurzinformation)

    Geschlechtsbezogene Regelung bei tariflichem Vorruhestand unwirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei tariflichem Vorruhestand

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei tariflichem Vorruhestand

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Diskriminierung bei tariflichem Übergangsgeld

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Geschlechtsdiskriminierung bei tariflichem Vorruhestand

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Vereinbarkeit einer Tarifvertragsklausel mit dem AGG

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei tariflichem Vorruhestand

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Vorruhestandsregelung - Übergangsgeld - Benachteiligung von Frauen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei tariflichem Vorruhestand

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur geschlechtsbezogenen Benachteiligung bei tariflichem Vorruhestand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1183
  • BB 2011, 1972
  • DB 2011, 1757
  • NZA-RR 2011, 467
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09
    Danach ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 19, BAGE 129, 72) .

    Verbotsgesetze können bereits wirksam begründete Dauerschuldverhältnisse jedoch in der Weise erfassen, dass diese für die Zukunft ("ex nunc") nichtig werden (BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 38, BAGE 129, 72) .

    (a) Der Senat hat mit Urteil vom 16. Dezember 2008 (- 9 AZR 985/07 - Rn. 46 f., BAGE 129, 72) entschieden, dass ein Arbeitgeber, der durch Bezugnahme auf eine Kollektivvereinbarung an die sozialversicherungsrechtlichen Unterscheidungen anknüpft, seine Handlungen uneingeschränkt an den Vorgaben des Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG messen lassen muss.

    Mit diesem tariflichen Regelungszweck ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht dazu führt, dass Frauen und Männer nicht in gleicher Weise wirtschaftlich abgesichert werden (vgl. das obiter dictum des Senats in der Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 58, BAGE 129, 72) .

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07

    Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09
    Die Verwirkung des Klagerechts setzt voraus, dass der Arbeitnehmer sein Recht über längere Zeit hinweg nicht ausgeübt hat - Zeitmoment - und bei dem Arbeitgeber dadurch die Überzeugung hervorgerufen hat, er werde sein Recht nicht mehr durchsetzen - Umstandsmoment - (vgl. BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 248/07 - Rn. 26, BAGE 124, 229) .

    Das Revisionsgericht kann lediglich prüfen, ob das Tatsachengericht sowohl die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen der Verwirkung beachtet als auch alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Aspekte im Berufungsurteil von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 248/07 - Rn. 27, BAGE 124, 229) .

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 678/02

    Übergangsversorgung für Bordpersonal

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09
    Derartige Leistungen zur Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit gehören nicht zur betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - zu A II 5 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 31) .

    Die Übergangsversorgung hat damit den Charakter einer sozialen Absicherung bis zum Erreichen des Alters, ab dem Altersversorgungsleistungen erbracht werden (vgl. zu der Übergangsversorgung für das Bordpersonal eines Luftfahrtunternehmens BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - zu A II 5 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 31) .

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09
    Ohne Rücksicht hierauf gilt das AGG auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderregelungen enthält (BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 62, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 26 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 14) .

    Dabei muss das rechtmäßige Ziel, das über das Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung entscheidet, nicht ein legitimes Ziel iSd. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG insbesondere aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung verfolgen, sondern schließt andere von der Rechtsordnung anerkannte Gründe für die Verwendung des neutralen Kriteriums ein (BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 69, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 26 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 14) .

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Re-gelung -

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09
    § 7 Abs. 2 AGG gilt nicht nur für Individualvereinbarungen, sondern auch für Tarifverträge (vgl. BAG 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 33, BAGE 131, 298) .

    cc) Auch die Tarifvertragsparteien sind an das in § 7 Abs. 1 Halbs. 1 normierte Benachteiligungsverbot gebunden (vgl. BAG 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 33, BAGE 131, 298) .

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09
    Das erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich ferner aus dem Umstand, dass die Klägerin geltend macht, zum Zeitpunkt der Klageerhebung sei die Beklagte zur Zahlung von Übergangsgeld verpflichtet gewesen und sie zu diesem Zeitpunkt gezwungen gewesen wäre, - teilweise - Klage auf künftige Leistung zu erheben (vgl. BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 19, BAGE 129, 131) .

    Eine derartige Bezugnahme ist zulässig (vgl. BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 17, BAGE 129, 131) .

  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Bereicherungsrecht

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09
    Dies gilt insbesondere für Tarifbestimmungen, die lediglich Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, nicht aber solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen lassen (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 - Rn. 40, AP BetrAVG § 18a Nr. 1) .
  • BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 216/88

    Ruhegeld und tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09
    Vor diesem Hintergrund sind Ausschlussklauseln nicht auf Ruhegeldansprüche anzuwenden (vgl. BAG 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - zu 2 c der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 107 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 83) .
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 750/00

    Altersfreizeit - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09
    Ausschluss- und Kürzungsregelungen, die auf sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen verweisen, müssen sich an den tariflichen Regelungszielen messen lassen (vgl. zu einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung bei vergüteter Altersfreistellung BAG 20. August 2002 - 9 AZR 750/00 - zu I 4 c aa der Gründe, BAGE 102, 260) .
  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09
    Eine pauschalierend auf "üblicherweise anfallende gesetzliche Abzüge" abstellende Regelung ist nur sachgerecht, wenn die Tarifvertragsparteien sie nicht gezielt zum Zwecke von Leistungskürzungen einsetzen, sondern zur leichteren Berechnung des durchschnittlichen Regelfalls (vgl. dazu die Rechtsprechung des Senats zu den Grenzen der Pauschalisierung für die Bemessung des Urlaubsentgelts 22. Januar 2002 - 9 AZR 601/00 - BAGE 100, 189) .
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08

    Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache

  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 887/08

    Urlaubsentgelt - Prämien - zusätzliches Urlaubsgeld

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 991/06

    Anspruch auf Freizeitausgleich für Vorfesttagsarbeit für Empfänger einer

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 281/06

    Lehrerpersonalkonzept - Teilzeitbeschäftigung - Erhöhung der

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00

    Wegfall des Feststellungsinteresses bei vergangenheitsbezogenen Anordnungen des

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 177/08

    Stufenaufstieg von Arbeitern des öffentlichen Dienstes

  • LAG Hessen, 20.05.2009 - 8 Sa 1649/07

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts durch eine tarifvertragliche

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07

    Leistungsanpassung - Bochumer Verband

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15

    Benachteiligung in einer Vorruhestandsvereinbarung wegen der Behinderung -

    Mit dem Regelungszweck ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht dazu führt, dass schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte Menschen nicht in gleicher Weise wirtschaftlich abgesichert werden (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07, Rn. 58; 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09, Rn. 46).

    Die Übergangsversorgung hat damit den Charakter einer sozialen Absicherung bis zum Erreichen des Alters, ab dem Altersversorgungsleistungen erbracht werden (vgl. zu der Übergangsversorgung für das Bordpersonal eines Luftfahrtunternehmens BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - zu A II 5 der Gründe; für Flugdatenbearbeiter BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09, Rn. 46).

    Stattdessen sind sie verpflichtet, frühestmöglich einen Antrag auf Altersrente oder vergleichbare Leistungen zu stellen, die zum Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld führen (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09, Rn. 49).

    53 (c) Mit diesem Regelungszweck ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht dazu führt, dass schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte Menschen nicht in gleicher Weise wirtschaftlich abgesichert werden (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07, Rn. 58; 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09, Rn. 46).

    Ausschluss- und Kürzungsregelungen, die auf sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen verweisen, müssen sich an den Regelungszielen messen lassen (vgl. zu einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung bei vergüteter Altersfreistellung BAG 20. August 2002 - 9 AZR 750/00, zu I 4 c aa der Gründe; 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09, Rn. 46).

    Der Anspruch auf Vorruhestandsleistungen erlischt ohne Zutun der Versorgungsberechtigten, sobald die Voraussetzungen des Bezugs einer gesetzlichen Altersrente erfüllt sind (vgl. zu gleichgelagerten Fällen bei einer Anknüpfung beim Übergangsgeld an den früheren Renteneintritt bei Frauen: BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07, Rn. 46 f.; BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09, Rn. 45).

    Die differenzierende Maßnahme muss allerdings zur Erreichung des rechtmäßigen Ziels geeignet und erforderlich sein und einen im Verhältnis zur Bedeutung des Ziels noch angemessenen Eingriff in die Rechte der Beteiligten darstellen (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09, Rn. 42, mwN).

  • LAG Düsseldorf, 09.06.2015 - 16 Sa 1279/14

    Altersdiskriminierung durch Ausschreibung einer offenen Stelle für

    Dabei muss das rechtmäßige Ziel, das über das Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung entscheidet, nicht ein legitimes Ziel im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG, insbesondere aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung sein, sondern schließt andere von der Rechtsordnung anerkannte Gründe für die Verwendung des neutralen Kriteriums ein (BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09, Rn. 40, juris; BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08, Rn. 18, juris).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 112/08

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

    Die Unwirksamkeitsfolge gilt auch für tarifliche Regelungen (vgl. zB BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - Rn. 54, AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 34; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 98/09 - Rn. 63, EzA TVG § 1 Betriebsnorm Nr. 5) .
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