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   BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 611/02   

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https://dejure.org/2003,8116
BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 611/02 (https://dejure.org/2003,8116)
BAG, Entscheidung vom 19.08.2003 - 9 AZR 611/02 (https://dejure.org/2003,8116)
BAG, Entscheidung vom 19. August 2003 - 9 AZR 611/02 (https://dejure.org/2003,8116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Auslegung - Übergangsversorgung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergangsversorgung für Fluglotsen nach tarifvertraglichen Regelungen - Tarifvertrag über die Übergangsversorgung für Fluglotsen (Ü-VersTV-Lotsen) - Tarifvertrag über den Ausgleich des dauernden Verlustes der Tauglichkeit gemäß FSPAV (Loss of Licence-TV Lotsen) - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Tarifvertrags - Übergangsversorgung - Nachträgliche Prüfung und Korrektur des mitgeteilten Rechenergebnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 664
  • NZA 2004, 665
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 352/01

    Urteil ohne Tatbestand; Bestellung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer der

    Auszug aus BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 611/02
    Dieser von Amts wegen zu berücksichtigende Mangel (vgl. BAG 25. April 2002 - 2 AZR 352/01 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 11 = EzA ZPO § 543 Nr. 11 mwN) führt regelmäßig zur Aufhebung.

    Das ist der Fall, wenn die Entscheidungsgründe hinreichende Ausführungen zum Sach- und Streitstand enthalten und die aufgeworfenen Rechtsfragen danach beurteilt werden können (BAG 25. April 2002 - 2 AZR 352/01 - aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.1999 - 13 Sa 20/99

    Betriebliche Altersversorgung: Aufhebungsvertrag - Auslegung - Fehlen der

    Auszug aus BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 611/02
    Der Verfasser einer Erklärung muß nur dann eine Auslegung im Zweifel gegen sich gelten lassen, wenn deren Inhalt nach allgemeinen Auslegungsregeln nicht geklärt werden kann, weil nicht behebbare Zweifel verbleiben und mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar sind (BGH 22. März 2002 - V ZR 405/00 - NJW 2002, 2102; BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 587/82 - LAG Baden-Württemberg 18. August 1999 - 13 Sa 20/99 - AiB 2000, 59).
  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

    Auszug aus BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 611/02
    Hinsichtlich der Ursächlichkeit des Fehlverhaltens für den behaupteten Schaden kommen zugunsten des Arbeitnehmers Beweiserleichterungen in Betracht (vgl. auch BGH 20. Oktober 1994 - IX ZR 116/93 - NJW 1995, 449).
  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 382/89

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 611/02
    Entsteht dem Arbeitnehmer wegen einer unrichtigen Auskunft ein Schaden, können Ersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung begründet werden (vgl. BAG 3. Juli 1990 - 3 AZR 382/89 - AP BetrAVG § 1 Nr. 24 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 7 mwN).
  • BGH, 06.12.2001 - IX ZR 124/00

    Ursächlichkeit der anwaltlichen Pflichtverletzung für den Schaden des Mandanten

    Auszug aus BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 611/02
    Ob die Falschauskunft für den behaupteten Schaden ursächlich ist, richtet sich nach § 249 Satz 1 BGB, mithin danach, wie die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Arbeitgebers verlaufen wären und wie sich die Vermögenslage des vermeintlich geschädigten Arbeitnehmers darstellen würde (BGH 6. Dezember 2001 - IX ZR 124/00 - NJW 2002, 593).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.07.1997 - 15 Sa 62/97

    Schadensersatz bei unzutreffender Auskunft über die Höhe einer Betriebsrente im

    Auszug aus BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 611/02
    Soweit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. Juli 1997 (- 15 Sa 62/97 - LAGE BetrAVG § 1 Nr. 18) zu entnehmen ist, ein Arbeitgeber schulde allein auf Grund seiner Mitteilung über die Höhe einer zu erwartenden Leistung (dort: Betriebsrente) eben diesen Betrag als Schadenersatz, auf einen tatsächlich entstandenen Schaden komme es nicht an, ist das mit dem geltenden Recht nicht vereinbar.
  • BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00

    Schadenersatz wegen fehlender Auskünfte über Versorgungsansprüche

    Auszug aus BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 611/02
    Sie betrifft Sachverhalte, in denen dem Arbeitnehmer Handlungsalternativen zur Verfügung standen und in denen die vom Arbeitgeber (mit-) veranlaßte Entscheidung für den Arbeitnehmer nachteilig war (vgl. BAG 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 1 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 61).
  • BGH, 22.03.2002 - V ZR 405/00

    Anwendung der Unklarheitenregel

    Auszug aus BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 611/02
    Der Verfasser einer Erklärung muß nur dann eine Auslegung im Zweifel gegen sich gelten lassen, wenn deren Inhalt nach allgemeinen Auslegungsregeln nicht geklärt werden kann, weil nicht behebbare Zweifel verbleiben und mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar sind (BGH 22. März 2002 - V ZR 405/00 - NJW 2002, 2102; BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 587/82 - LAG Baden-Württemberg 18. August 1999 - 13 Sa 20/99 - AiB 2000, 59).
  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 587/82
    Auszug aus BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 611/02
    Der Verfasser einer Erklärung muß nur dann eine Auslegung im Zweifel gegen sich gelten lassen, wenn deren Inhalt nach allgemeinen Auslegungsregeln nicht geklärt werden kann, weil nicht behebbare Zweifel verbleiben und mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar sind (BGH 22. März 2002 - V ZR 405/00 - NJW 2002, 2102; BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 587/82 - LAG Baden-Württemberg 18. August 1999 - 13 Sa 20/99 - AiB 2000, 59).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Beruht die rechtliche Würdigung des Berufungsgerichts auf Feststellungen, die dem Revisionsgericht keine hinreichend sichere Beurteilung des Parteivorbringens erlauben, ist das Berufungsurteil schon wegen dieses Mangels aufzuheben (für die st. Rspr. BAG 18. September 2003 - 2 AZR 498/02 - AP ZPO § 314 Nr. 4 = EzA ZPO 2002 § 314 Nr. 1, zu B I 1 der Gründe; Senat 19. August 2003 - 9 AZR 611/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 20, zu I 1 der Gründe; BAG 28. Mai 1997 - 5 AZR 632/96 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 9 = EzA ZPO § 543 Nr. 9, zu 3 a der Gründe; BGH 17. Mai 2000 - VIII ZR 216/99 - NJW 2000, 3007, zu II 2 a der Gründe; für Beschlussverfahren BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - BAGE 114, 272, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 593/04

    Baugewerbe - Änderung der Lohnstrukturen

    Dies ist etwa dann möglich, wenn die Entscheidungsgründe hinreichende Anhaltspunkte zum Sach- und Streitstand enthalten und die aufgeworfenen Rechtsfragen danach beurteilt werden können (BAG 19. August 2003 - 9 AZR 611/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 20).
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