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   BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14   

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https://dejure.org/2016,12723
BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14 (https://dejure.org/2016,12723)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2016 - 9 AZR 659/14 (https://dejure.org/2016,12723)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 (https://dejure.org/2016,12723)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 AGG, § 7 Abs 2 AGG, § 10 S 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 1 TVG
    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • IWW

    § 287 Satz 2, § ... 249 Abs. 1 BGB, § 71 BAT, § 253 Abs. 1 ZPO, § 29 Nr. 10 Abs. 1 Satz 1 MTV, § 29 Nr. 3 Abs. 1 MTV, Anlage 1b zum MTV, § 1 AGG, § 7 Abs. 2 AGG, § 10 Satz 1 AGG, § 10 Satz 2 AGG, § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG, § 362 Abs. 1 BGB, § 34 Nr. 1 MTV, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer durch Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter

  • hensche.de

    Urlaubsanspruch, Altersdiskriminierung

  • bag-urteil.com

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • Betriebs-Berater

    Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer bei Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter

  • rewis.io

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter; Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de

    Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer durch Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach Alter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BAG kippt altersabhängige Urlaubsstaffelung

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit der Koppelung von Urlaubsansprüchen an das Lebensalter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen des Alters - Anspruch auf mehr Urlaub für jüngere Arbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 1167
  • BB 2016, 1460
  • NZA-RR 2016, 438
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    Dies hat zur Folge, dass dem Kläger bereits vor der Vollendung des 50. Lebensjahres in jedem Kalenderjahr ein Anspruch auf 33 Urlaubstage zustand (zu der Rechtsfolge einer "Anpassung nach oben" vgl. BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 27 ff., BAGE 141, 73) .

    Die Vorschriften des AGG sind auf tarifliche Urlaubsbestimmungen anzuwenden, sofern diese - wie vorliegend - den Anspruch eines Arbeitnehmers für Kalenderjahre regeln, die zeitlich nach dem Inkrafttreten des AGG liegen (vgl. BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 12, BAGE 141, 73) .

    bb) Art. III § 1 TV zu § 71 BAT iVm. § 5 Abs. 1 HUrlVO aF knüpfte die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs an dessen Lebensalter und behandelte deshalb Beschäftigte, die wie der Kläger das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, unmittelbar wegen ihres Alters anders als Beschäftigte, die 50 Jahre oder älter waren (ausf. hierzu BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 14 f., BAGE 141, 73) .

    Es ist bereits fraglich, ob eine Urlaubsstaffel, die - wie hier - bereits ab dem vollendeten 30. Lebensjahr eine Erhöhung des Urlaubsumfangs vorsieht, den Zweck verfolgt, ältere Arbeitnehmer zu schützen (vgl. im Einzelnen BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 20, BAGE 141, 73 unter Bezugnahme auf BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08 - Rn. 55, BAGE 132, 210) .

  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 168/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - altersabhängige Herabsetzung der

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG konkretisiert ua. das legitime Ziel der Sicherstellung des Schutzes "älterer Beschäftigter", wobei dieser Schutz auch die Festlegung besonderer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließen kann (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 47 ff.) .

    Vielmehr hat er substanziierten Sachvortrag zu leisten (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 50 und 52) .

    Die Abnahme körperlicher Fähigkeiten, die auch altersbedingt sein kann (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 56) , bedeutet nicht, dass diese unabhängig vom Berufsbild zu einem in bestimmtem Umfang erhöhten Erholungsbedarf führt, der zudem an bestimmten Altersstufen festgemacht werden könnte (eingehend hierzu Temming Altersdiskriminierung im Arbeitsleben S. 55 ff.) .

  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12

    Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    Die Beklagte hat jedenfalls nicht dargetan, aufgrund welcher konkreten Umstände unter Berücksichtigung des den Tarifvertragsparteien zustehenden Ermessensspielraums (vgl. BAG 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 - Rn. 18, BAGE 149, 315) und ihrer grundsätzlichen Befugnis zur Generalisierung und Typisierung bei der Gruppenbildung (vgl. BAG 16. Oktober 2014 - 6 AZR 661/12 - Rn. 28, BAGE 149, 297) davon auszugehen ist, dass bei sämtlichen Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet hatten, ein gegenüber jüngeren Arbeitnehmern erhöhtes Erholungsbedürfnis vorlag.
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    Es ist bereits fraglich, ob eine Urlaubsstaffel, die - wie hier - bereits ab dem vollendeten 30. Lebensjahr eine Erhöhung des Urlaubsumfangs vorsieht, den Zweck verfolgt, ältere Arbeitnehmer zu schützen (vgl. im Einzelnen BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 20, BAGE 141, 73 unter Bezugnahme auf BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08 - Rn. 55, BAGE 132, 210) .
  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94

    AWbG - Gestalt-Kommunikations-Workshop auf Kreta

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    Dem Kläger steht der erhobene Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens nicht zu, da er die dreimonatige Ausschlussfrist des § 34 Nr. 1 MTV UKGM versäumt hat (zur Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf den Anspruch auf Ersatzurlaub vgl. BAG 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - zu II 3 der Gründe, BAGE 81, 173) .
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    Dies ergibt die Auslegung der Tarifbestimmung (zu den für Tarifverträge geltenden Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17 mwN, BAGE 134, 184) .
  • BAG, 16.10.2014 - 6 AZR 661/12

    Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Bund

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    Die Beklagte hat jedenfalls nicht dargetan, aufgrund welcher konkreten Umstände unter Berücksichtigung des den Tarifvertragsparteien zustehenden Ermessensspielraums (vgl. BAG 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 - Rn. 18, BAGE 149, 315) und ihrer grundsätzlichen Befugnis zur Generalisierung und Typisierung bei der Gruppenbildung (vgl. BAG 16. Oktober 2014 - 6 AZR 661/12 - Rn. 28, BAGE 149, 297) davon auszugehen ist, dass bei sämtlichen Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet hatten, ein gegenüber jüngeren Arbeitnehmern erhöhtes Erholungsbedürfnis vorlag.
  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 507/14

    Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - Verfall trotz krankheitsbedingter

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    Hat der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen Schadensersatzanspruch um, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hat (st. Rspr., zB BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 507/14 - Rn. 21) .
  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    b) Die Urlaubsstaffelung des Art. III § 1 TV zu § 71 BAT iVm. § 5 Abs. 1 Satz 2 HUrlVO aF, nach der der Kläger einen um drei Tage kürzeren Urlaub erhielt als Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet hatten, verstieß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 iVm. § 1 AGG und war deshalb nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam (zur Anwendbarkeit der Vorschriften auf Tarifverträge vgl. BAG 15. Februar 2011 -  9 AZR 584/09 - Rn. 27) .
  • LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 686/13

    Nachgewährung von Urlaub; Begrenzung des Urlaubsanspruchs auf das Urlaubsjahr und

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14
    Auf die Revision des Klägers wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2014 - 3 Sa 686/13 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    ff) Der im Verzugszeitraum verfallene Anspruch auf 18 Urlaubstage wandelte sich in einen Schadensersatzanspruch des Klägers um, der in gleichem Umfang die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hatte (st. Rspr., zB BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 12, BAGE 159, 106; 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 14; 19. Januar 2016 - 9 AZR 507/14 - Rn. 21) .

    Sofern die Rechtsprechung des Senats (vgl. zB BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 33; 15. November 2005 - 9 AZR 633/04 - Rn. 41; 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - zu II 3 der Gründe, BAGE 81, 173) dahin gehend verstanden werden könnte, der Senat gehe davon aus, der Ersatzurlaubsanspruch des Arbeitnehmers unterfalle Ausschlussfristen, stellt der Senat klar, dass der als Schadensersatz an die Stelle des erloschenen Urlaubsanspruchs tretende Ersatzurlaub wie der Urlaubsanspruch keinen Ausschlussfristen unterliegt.

  • BGH, 26.03.2019 - II ZR 244/17

    Rechtmäßigkeit der Kündigung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH; Ansehung des

    aa) Derjenige, der sich auf die Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters in einer vertraglichen Vereinbarung nach § 10 AGG beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass mit der Ungleichbehandlung ein legitimes Ziel im Sinne von § 10 Satz 1 AGG angestrebt wird (BAGE 129, 181 Rn. 56; BAGE 141, 73 Rn. 19; BAGE 152, 134 Rn. 37; BAG, NZA 2016, 1081 Rn. 50; NZA-RR 2016, 438 Rn. 23; NZA 2017, 339 Rn. 20) und dass die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (BAG, NZA 2016, 1081 Rn. 50; NZA-RR 2016, 438 Rn. 23; NZA 2017, 339 Rn. 20).

    Vielmehr hat er substanziierten Sachvortrag zu leisten (BAG, NZA 2016, 1081 Rn. 52; NZA-RR 2016, 438 Rn. 23; NZA 2017, 339 Rn. 20).

    Gerade Ältere können über besondere Stärken, insbesondere über fachliche Erfahrung als Resultat langjähriger Tätigkeit verfügen, die sie für bestimmte anspruchsvolle Aufgaben in besonderem Maße geeignet machen (vgl. BAG, NZA-RR 2016, 438 Rn. 26).

  • BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 572/16

    Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden

    Hat der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch gemäß § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1 und Abs. 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2 und § 249 Abs. 1 BGB in einen Schadensersatzanspruch um, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hat (st. Rspr., zB BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 14; 19. Januar 2016 - 9 AZR 507/14 - Rn. 21) .
  • LAG Düsseldorf, 25.07.2016 - 9 Sa 31/16

    Urlaubsabgeltung; Schadenersatzanspruch; Verzug; Unmöglichkeit

    Diese Rechtsprechung hat das BAG jüngst fortgesetzt, ohne sich mit der Frage weitergehend zu befassen (BAG v. 12.04.2016 - 9 AZR 659/14, Rn. 14, juris).
  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer

    Auf die Revision des Klägers hat der Senat mit Urteil vom 12. April 2016 (- 9 AZR 659/14 -) erkannt, dass die Beklagte dem Kläger drei Tage Ersatzurlaub für das Jahr 2012 zu gewähren hat.

    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass der vor Inkrafttreten des AGG vereinbarte Art. 111 § 1 TV zu § 71 BAT, der den Regelungsgehalt des § 4 HUrlVO 1982 zum Inhalt der Tarifregelung gemacht hat, am Maßstab des AGG zu messen ist (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 19) .

    Der Schutz kann erreicht werden, wenn besondere Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen festgelegt werden (BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - Rn. 34, BAGE 159, 92; vgl. auch BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 22) .

    Die Abnahme körperlicher Fähigkeiten, die auch altersbedingt sein kann (BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 24 mwN) , bedeutet nicht, dass diese unabhängig vom Berufsbild zu einem in bestimmtem Umfang erhöhten Erholungsbedürfnis führt, das zudem an bestimmten Altersstufen festgemacht werden könnte (BAG 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - Rn. 25; 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 26) .

    Dies hat der Senat bereits in einem früheren zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit entschieden (vgl. ausf. BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 27 ff.) .

    Denn durch die Besitzstandsklausel soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des MTV UKGM einen höheren Urlaubsanspruch hatten, durch das neue Tarifregime schlechter gestellt werden (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 30) .

  • ArbG Gießen, 08.02.2017 - 7 Ca 294/16

    Die Urlaubsstaffelung des Art. III § 1 TV zu § 71 BAT in Verbindung mit § 4 Abs.

    Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. April 2016 (9 AZR 659/14) obsiegte der Kläger in letzter Instanz hinsichtlich des zusätzlichen Urlaubes für das Jahr 2012.

    Maßgebend ist, dass der Kläger im Jahr 2012 eine der Beklagten im selben Jahr zugestellte Klage anhängig gemacht hatte, mit der er mit der Begründung, ihm stehe aufgrund Altersdiskriminierung wegen der in der Hessischen Urlaubsverordnung für Beamte enthaltenen Altersstaffelung des Urlaubs i.V.m. der Besitzstandsregelung in Anlage 1b zum MTV UKGM ein um drei Tage erhöhter Urlaubsanspruch zu, für mehrere Jahre bis einschließlich 2012 die Gewährung von drei Tagen zusätzlichem Urlaub bzw. Ersatzurlaub begehrt hatte, und die Beklagte in diesem Rechtsstreit die Abweisung der Klage beantragt sowie u.a. argumentiert hatte, ein solcher Anspruch auf drei Tage zusätzlichen Urlaub bestehe aus rechtlichen Gründen generell nicht (vgl. BAG v. 21. April 2016 - 9 AZR 659/14, juris; Hessisches LAG v. 9. Mai 2014 - 3 Sa 686/13, juris).

    Dies hat zur Folge, dass dem Kläger bereits vor der Vollendung des 50. Lebensjahres und damit auch bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des MTV UKGM in jedem Kalenderjahr ein Anspruch auf 33 Urlaubstage zustand (zur Rechtsfolge einer "Anpassung nach oben" vgl. BAG v. 20. März 2012 - 9 AZR 529/10, juris; BAG v. 12. April 2016 - 9 AZR 659/14, juris).

    Die Vorschriften des AGG sind auf tarifliche Urlaubsbestimmungen anzuwenden, sofern diese - wie vorliegend - den Anspruch eines Arbeitnehmers für Kalenderjahre regeln, die zeitlich nach dem Inkrafttreten des AGG liegen (BAG v. 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 m.w.N.).

    111 § 1 des Tarifvertrages zu § 71 BAT i.V.m. § 4 Abs. 1 S. 2 der Urlaubsverordnung in der Fassung vom 16. November 1982 knüpfte die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs an das Lebensalter und behandelte deshalb Beschäftigte, die wie der Kläger das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, unmittelbar wegen ihres Alters anders als Beschäftigte, die 50 Jahre oder älter waren (BAG v. 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 m.w.N.).

    § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG konkretisiert u.a. das legitime Ziel der Sicherstellung des Schutzes "älterer Beschäftigter", wobei dieser Schutz auch die Festlegung besonderer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließen kann (vgl. BAG v. 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14, juris; BAG v. 12. April 2016 - 9 AZR 659/14, juris).

    Vielmehr hat er substantiierten Sachvortrag zu leisten (BAG v. 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14, juris; BAG v. 12. April 2016 - 9 AZR 659/14, juris).

    Schließlich obliegt es dem Arbeitgeber darzulegen, dass die vorstehenden Kriterien für sämtliche Tarifunterworfenen ohne Rücksicht auf die Umstände erfüllt waren, unter denen die einzelnen Beschäftigtengruppen ihre Arbeitsleistung erbrachten (BAG v. 12. April 2016 - 9 AZR 659/14, juris).

    Bei einer solchen Urlaubsstaffelung ist in besonderem Maße zweifelhaft, ob sie den Zweck verfolgt, ältere Arbeitnehmer zu schützen (BAG v. 12. April 2016 - 9 AZR 659/14, juris).

  • LAG Hessen, 20.09.2017 - 2 Sa 370/17

    §§ 1, 7, 10 AGG

    Wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 iVm. § 1 AGG unzulässige Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter, nach der Arbeitnehmer vor Vollendung des 50. Lebensjahrs ein um drei Tage kürzeren Urlaub erhielten als Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet hatten (BAG, Urteil vom 12. April 2016 - 9 AZR 659/14).

    Auf die Revision des Klägers wurde mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. April 2016 - Aktenzeichen 9 AZR 659/14 - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2014 - Aktenzeichen 3 Sa 686/13 - teilweise aufgehoben und die Beklagte auf die Berufung des Klägers unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Gießen vom 22. März 2013 - Aktenzeichen 10 Ca 359/12- verurteilt, dem Kläger für Urlaub aus dem Jahr 2012 drei Tage Ersatzurlaub zu gewähren.

    Hinsichtlich der näheren Einzelheiten und insbesondere der Begründung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 12. April 2016 - Aktenzeichen 9 AZR 659/14 - wird auf Bl. 50 bis 57 d. A. d. A. Bezug genommen.

    Der Urlaubsanspruch folgte, wie das Bundesarbeitsgericht im Vorprozess der Parteien ( BAG, Urteil vom 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 16 ff., juris ) bereits entschieden hat, aus der tariflichen Regelung des § 29 Nr. 3 Abs. 1 MTV UKGM iVm. der Besitzstandsklausel in der Anlage 1b zu diesem Tarifvertrag sowie Art. 111 § 1 TV zu § 71 BAT iVm. § 4 Abs. 1 Satz 2 HUrlVO 1982, der auch aus Sicht des Berufungsgerichts nach Art. 111 § 1 TV zu § 71 BAT für die Bestimmung des jährlichen Urlaubsumfangs maßgeblich war, wonach Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet hatten, Anspruch auf 33 Tage Urlaub zustanden.

    Prüfungsgegenstand am Maßstab des AGG ist Art. 111 § 1 TV zu § 71 BAT, der den Regelungsgehalt des § 4 HUrlVO 1982 zum Inhalt der Tarifregelung macht ( BAG, Urteil vom 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 19, juris ).

    Gleiches gilt für die Feststellung des Bundesarbeitsgerichts im Vorprozess der Parteien, die Beklagte habe nicht ausreichend dargelegt, aufgrund welcher Umstände die in Art. 111 § 1 TV zu § 71 BAT iVm. § 5 Abs. 1 Satz 2 HUrlVO 2006 - hier jetzt § 4 Abs. 1 Satz 2 HUrlVO 1982 - bestimmte Ungleichbehandlung wegen des Alters sachlich gerechtfertigt sei ( BAG, Urteil vom 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 24 ff., jurisDer Kläger hat jedenfalls mit seiner Klage im Vorverfahren der Parteien vor dem Arbeitsgericht Gießen - Aktenzeichen 10 Ca 359/12, nachfolgend vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht - Aktenzeichen 3 Sa 686/13 und dem Bundesarbeitsgericht - Aktenzeichen 9 AZR 659/14 Ansprüche auf drei Tage Ersatzurlaub für die Jahre 2009 bis 2012 geltend gemacht.

    Zwar wurden für die Kammer die wesentlichen Fragen bereits im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Vorverfahren der Parteien ( BAG, Urteil vom 12. April 2016 - Az. 9 AZR 659/14, juris ) über Ersatzurlaubsansprüche für die Jahre 2009 bis einschließlich 2012 geklärt, allerdings auch nach Ansicht des Berufungsgerichts unter Zugrundelegung der HUrlVO in der nicht einschlägigen Fassung vom 12. Dezember 2006.

  • BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 123/16

    Urlaubsanspruch - Staffelung nach Lebensaltersstufen (MTV für das Hotel- und

    § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG konkretisiert ua. das legitime Ziel der Sicherstellung des Schutzes "älterer Beschäftigter", wobei dieser Schutz auch die Festlegung besonderer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließen kann (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 22; vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 47 ff.) .

    Vielmehr hat er substanziierten Sachvortrag zu leisten (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 23; vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 50, 52) .

    Die Abnahme körperlicher Fähigkeiten, die auch altersbedingt sein kann (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 56) , bedeutet nicht, dass diese unabhängig vom Berufsbild zu einem in bestimmtem Umfang erhöhten Erholungsbedürfnis führt, das zudem an bestimmten Altersstufen festgemacht werden könnte (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 26) .

    Da die in § 7 Abs. 2 MTV vorgesehene Urlaubsstaffelung nach dem Lebensalter gegen §§ 1, 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 AGG verstößt und nicht nach §§ 8, 10 AGG gerechtfertigt ist, ist sie gemäß § 7 Abs. 2 AGG unwirksam (vgl. BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 18 mwN; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 61 mwN) .

    a) Hat der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen Schadensersatzanspruch um, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hat (st. Rspr., zB BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 14) .

  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 534/15

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Vielmehr hat er substanziierten Sachvortrag zu leisten (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 23; vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 50, 52) .

    Die Abnahme körperlicher Fähigkeiten, die auch altersbedingt sein kann (BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 24 mwN) , bedeutet nicht, dass diese unabhängig vom Berufsbild zu einem in bestimmtem Umfang erhöhten Erholungsbedürfnis führt, das zudem an bestimmten Altersstufen festgemacht werden könnte (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 26) .

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 119/16

    Altersdiskriminierung durch altersabhängige Schichtfreizeittage?

    § 33 Abs. 1 AGG enthält keine entgegenstehende Übergangsregelung (vgl. BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 19; 25. März 2015 - 5 AZR 460/13 - Rn. 24) .

    Der Schutz kann erreicht werden, wenn besondere Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen festgelegt werden (vgl. BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 22) .

  • LAG Düsseldorf, 13.07.2018 - 6 Sa 272/18

    Entstehung des Urlaubsanspruchs während der Freistellungsphase einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 128/17

    Unbezahlter Sonderurlaub - Übertragung des Erholungsurlaubs

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 4 B 21.17

    Polizeibeamter; Schichtdienst; Zusatzurlaub; Erhöhung des Zusatzurlaubs ab

  • LAG Hessen, 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17

    1. Hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen ordnungsgemäß beantragten Urlaub

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 192/15

    Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 198/15

    Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 200/15

    Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 195/15

    Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr -

  • LAG Hamm, 02.12.2020 - 6 Sa 816/20
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 197/15

    Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 194/15

    Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr -

  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitnehmers auf Gewährung zusätzlichen

  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 170/17

    Parallelentscheidung zu 4 Sa 171/17

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 193/15

    Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr -

  • ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 1196/16

    Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs

  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 147/17
  • ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16

    Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs

  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 261/17
  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 146/17

    Parallelentscheidung zu 4 Sa 171/17

  • ArbG Köln, 30.03.2017 - 11 Ca 7413/16
  • ArbG Köln, 11.01.2017 - 20 Ca 2193/16

    Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs

  • ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 1198/16

    Gewährung von weiteren Urlaubstagen als Schadensersatz für verfallenen Urlaub

  • LAG Hamm, 18.08.2016 - 15 Sa 392/16

    Auslegung einer Tarifbestimmung; Besitzstandszulage: Abgeltung durch tarifliche

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